
Gründungszuschuss Voraussetzungen: Welche Bedingungen müssen Gründer erfüllen?
Gründungszuschuss beantragen? Erfahren Sie hier alle Voraussetzungen – von 150 Tagen Restanspruch auf ALG I über eine Tragfähigkeitsbescheinigung bis zum überzeugenden Businessplan.

Benjamin Singh
Gründerberater
Der Gründungszuschuss – auch bekannt als Existenzgründungszuschuss oder Gründerzuschuss – ist eine finanzielle Starthilfe der Bundesagentur für Arbeit für Arbeitslose, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen . Das Besondere an dieser Förderung: Sie muss nicht zurückgezahlt werden, kann insgesamt bis zu 15 Monate gewährt werden und in Summe rund 20.000 € betragen . Allerdings prüft das Arbeitsamt sehr genau, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind und ob die Geschäftsidee tragfähig genug ist, bevor der Zuschuss bewilligt wird . Einen Rechtsanspruch gibt es nämlich nicht – der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung, über die jeder Sachbearbeiter individuell entscheidet . Daher ist es für angehende Gründer:innen entscheidend, die Fördervoraussetzungen zu kennen und sich optimal vorzubereiten. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Bedingungen bundesweit einheitlich gelten und wie Sie diese erfüllen können, um Ihre Chance auf den Gründungszuschuss zu maximieren .
Wichtigste Voraussetzungen für den Gründungszuschuss im Überblick
Um einen Gründungszuschuss beantragen zu können, müssen Sie eine Reihe von Kriterien erfüllen. Hier die wichtigsten Voraussetzungen auf einen Blick :
- Arbeitslosengeld I Bezug mit Restanspruch: Sie müssen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 (ALG I) haben und zum Start Ihrer Selbstständigkeit noch mindestens 150 Tage Restanspruch übrig haben . Das heißt, Ihre noch verbliebene Bezugsdauer von ALG I muss im Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung oder Geschäftseröffnung fünf Monate oder mehr betragen. Diese 150-Tage-Frist ist entscheidend – ist der Zeitraum kürzer, wird in der Regel kein Gründungszuschuss bewilligt . Beachten Sie außerdem, dass der Zuschuss nur für ALG-I-Empfänger verfügbar ist; Bezieher von ALG II (Bürgergeld) können stattdessen ein Einstiegsgeld beim Jobcenter beantragen .
- Hauptberufliche Gründung: Ihre Selbstständigkeit muss hauptberuflich ausgeübt werden, um gefördert zu werden. „Hauptberuflich“ bedeutet mindestens 15 Stunden pro Woche für das eigene Geschäft und vor allem, dass die Tätigkeit geeignet ist, die Arbeitslosigkeit zu beenden . Die Gründung darf also nicht nur im Nebenerwerb stattfinden, sondern muss Ihr primärer beruflicher Fokus sein.
- Persönliche Eignung und Zuverlässigkeit: Die Agentur für Arbeit erwartet, dass Gründer:innen persönlich geeignet sind, ein Unternehmen zu führen. Dazu zählt zum einen, dass vorherige Vermittlungsversuche in eine Festanstellung erfolglos geblieben sind – das signalisiert, dass die Selbstständigkeit ein sinnvoller Weg aus der Arbeitslosigkeit ist . Zum anderen sollten keine Ausschlussgründe wie z.B. schwere Schulden oder bestimmte Vorstrafen vorliegen. Ihre fachlichen und kaufmännischen Kenntnisse zur Ausübung der geplanten Tätigkeit müssen Sie glaubhaft darlegen – etwa durch Berufsabschlüsse, Fortbildungen oder Berufserfahrung in der Branche . In manchen Fällen verlangt das Amt Nachweise oder Zertifikate über spezifische Qualifikationen. Insgesamt sollte erkennbar sein, dass Sie die Fähigkeiten und das Know-how besitzen, um das Unternehmen erfolgreich zu führen .
- Tragfähige Geschäftsidee mit Businessplan: Ihre Geschäftsidee muss wirtschaftlich tragfähig sein. Den Beweis dafür liefern Sie in Form eines ausgearbeiteten Businessplans mit Finanzplan. Ein detaillierter Businessplan ist unerlässlich – er zeigt, dass Sie Ihre Idee durchdacht haben, den Markt kennen und realistisch planen . Der Businessplan sollte Ihre Fachkenntnisse und die Erfolgsaussichten Ihrer Gründung belegen, etwa durch Umsatzprognosen, Rentabilitätsvorschau und Liquiditätsplanung für die ersten Geschäftsjahre . Je überzeugender und fundierter der Plan, desto eher kann er sowohl die Agentur für Arbeit als auch eine fachkundige Stelle (siehe nächster Punkt) überzeugen.
- Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle: Neben dem Businessplan müssen Sie eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorlegen, die die Tragfähigkeit Ihres Vorhabens offiziell bestätigt . Diese sogenannte Tragfähigkeitsbescheinigung bekommen Sie z.B. bei der Industrie- und Handelskammer (IHK), Handwerkskammer, Fachverbänden oder bei spezialisierten Gründungsberatern. Die Experten prüfen Ihren Businessplan und Ihr Gründungsvorhaben und stellen bei positivem Ergebnis die Bescheinigung aus . Dieser Nachweis ist zwingend erforderlich, damit die Arbeitsagentur sieht, dass eine unabhängige Stelle die Erfolgsaussichten Ihrer Existenzgründung bejaht.
- Vollständige Antragsunterlagen: Für die Antragstellung müssen sämtliche Unterlagen komplett und korrekteingereicht werden . Typischerweise gehören dazu das ausgefüllte Antragsformular, Ihr Businessplan, ein Lebenslauf, die Tragfähigkeitsbescheinigung der IHK/HWK, Nachweise über Ihre Qualifikationen und ggf. weitere Dokumente (z.B. Gewerbeanmeldung oder Scheinselbständigkeits-Erklärung, falls gefordert). Fehler oder Lücken in den Unterlagen führen schnell zu Verzögerungen oder Ablehnungen . Stellen Sie also sicher, dass alle geforderten Nachweise und Unterschriften vorhanden sind, und reichen Sie den Antrag rechtzeitig ein – am besten bevor Ihr ALG-I-Anspruch unter die 150-Tage-Grenze fällt .
- Keine Vorförderung in den letzten 24 Monaten: Haben Sie in der Vergangenheit bereits einmal einen Gründungszuschuss erhalten, müssen mindestens 2 Jahre seit dem Ende der letzten Förderung vergangen sein, bevor Sie erneut einen Anspruch haben . Diese Sperrfrist soll Mehrfach-Förderungen kurz hintereinander verhindern. In Ausnahmefällen kann es bei besonderen Gründen zwar Abweichungen geben, aber grundsätzlich gilt die 24-Monate-Regel.
- Alter unter Renteneintritt: Sie dürfen noch nicht die Regelaltersgrenze der Rente erreicht haben, wenn Sie den Gründungszuschuss beantragen . Mit Erreichen des gesetzlichen Rentenalters erlischt üblicherweise die Förderfähigkeit durch die Arbeitsagentur. Konkret betrifft dies Personen über ca. 65 Jahre (je nach Jahrgang unterschiedlich). Gründer:innen im Rentenalter können daher keinen Gründungszuschuss mehr bekommen.
Wie man sieht, sind die Anforderungen umfangreich, aber erfüllbar. Wichtig ist, dass Sie alle Punkte erfüllen und nachweisen können, da jeder einzelne Aspekt von der Agentur für Arbeit geprüft wird . Es lohnt sich, genügend Zeit in die Vorbereitung zu investieren und bei Unklarheiten Rat einzuholen.
Ein fundierter Businessplan ist das Herzstück des Antrags auf Gründungszuschuss. Er sollte zeigen, dass Ihre Idee tragfähig ist und Sie über das nötige Know-how verfügen . Ein guter Businessplan umfasst Marktanalyse, Marketingstrategie sowie einen Finanzplan mit Umsatz- und Rentabilitätsvorschau. Er dient nicht nur der Agentur für Arbeit als Entscheidungsgrundlage, sondern auch Ihnen selbst als Fahrplan für die ersten Schritte Ihrer Existenzgründung.
Schritt für Schritt zum erfolgreichen Antrag (Tipps und Fazit)
Die Erfüllung der formalen Voraussetzungen ist der erste Schritt, aber ebenso wichtig ist eine gute Präsentation Ihres Vorhabens gegenüber dem Arbeitsamt. Bereiten Sie sich auf das Gespräch mit Ihrem Arbeitsvermittler vor – überzeugen Sie ihn davon, dass Ihre Gründung nachhaltig aus der Arbeitslosigkeit führt . Zeigen Sie, dass Sie die Richtlinien und Bedingungen genau kennen und alle Unterlagen sorgfältig zusammengestellt haben. Ein professionelles Auftreten und ein vollständiger Antrag hinterlassen einen guten Eindruck und erhöhen die Bewilligungschancen.
Nutzen Sie die Unterstützungsangebote: Die Bundesagentur für Arbeit bietet kostenlose Beratungen und Coachings an, beispielsweise über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) . Mit einem AVGS können Sie etwa an einem Gründercoaching teilnehmen, um Ihren Businessplan zu optimieren oder sich gezielt auf das Bewerbungsgespräch beim Amt vorzubereiten . Diese Beratung ist für Sie komplett kostenlos, da sie staatlich gefördert wird . Scheuen Sie sich also nicht, solche Angebote in Anspruch zu nehmen – sie können den Unterschied zwischen Ablehnung und Bewilligung ausmachen.
Fazit: Wenn Sie alle Voraussetzungen für den Gründungszuschuss erfüllen und Ihr Vorhaben gut durchdacht präsentieren, haben Sie eine realistische Chance auf diese finanzielle Starthilfe. Bereiten Sie sich gründlich vor, nutzen Sie verfügbare Hilfen und legen Sie alle nötigen Nachweise vor. Dann steht Ihrem Weg in die erfolgreiche Selbstständigkeit nichts mehr im Wege.
Call to Action: Sie brauchen Unterstützung auf dem Weg zum Gründungszuschuss? Kontaktieren Sie uns von gründergold für ein kostenloses Erstgespräch – wir stehen Gründer:innen bundesweit mit Rat und Tat zur Seite. Über den AVGS-Gutschein der Agentur für Arbeit kann ein individuelles Gründercoaching sogar zu 100 % gefördertwerden . Lassen Sie uns gemeinsam Ihren Businessplan verfeinern, die Tragfähigkeitsbescheinigung vorbereiten und alle Fragen klären, damit Ihr Antrag auf Gründungszuschuss zum Erfolg wird!