Gründungszuschuss bei Nebenerwerb oder Teilerwerb: Ist das möglich?
Ob der Gründungszuschuss bei Nebenerwerb oder Teilerwerb passt: Kriterien der Arbeitsagentur, Unterlagen (Businessplan, Finanzplanung) und klare nächste Schritte.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Grundsatz: Der Gründungszuschuss ist auf eine hauptberufliche Selbstständigkeit ausgerichtet – ein dauerhaftes „nur nebenbei“ passt meist nicht zur Förderlogik. Grundlage sind u. a. § 93 SGB III und die Auslegung der Arbeitsagentur. (§ 93 SGB III)
- Was „hauptberuflich“ hier konkret bedeutet: Sie arbeiten mindestens 15 Stunden pro Woche selbstständig; wenn Sie zusätzlich arbeiten, darf der zeitliche Umfang der anderen Tätigkeiten insgesamt nicht größer sein als der der Selbstständigkeit. (Arbeitsagentur: Gründungszuschuss beantragen)
- Schlüssel-Frage für Nebenerwerb/Teilerwerb: Nicht das Etikett zählt, sondern Zeitanteil, Startzeitpunkt und Nachweise: Können Sie plausibel zeigen, dass die Selbstständigkeit ab Förderstart Ihr Schwerpunkt ist?
- Ohne ALG I kein Gründungszuschuss: Voraussetzung ist grundsätzlich, dass Sie Arbeitslosengeld I beziehen und zu Beginn der Selbstständigkeit noch mindestens 150 Tage Anspruch haben. (Arbeitsagentur: Gründungszuschuss beantragen; § 93 SGB III)
- Unterlagen, die regelmäßig entscheiden: Businessplan, Finanzplanung (Kapitalbedarf/Finanzierung sowie Umsatz- und Rentabilitätsvorschau) und die fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit. (Arbeitsagentur: Gründungszuschuss beantragen; BA-Formular „Stellungnahme fachkundige Stelle“ (PDF))
Wenn Sie Ihre Unterlagen förderlogisch aufbereiten möchten, ist eine sorgfältig vorbereitete fachkundige Stellungnahme oft der nächste sinnvolle Schritt.
Dieser Beitrag ist für Gründerinnen und Gründer gedacht, die den Gründungszuschuss prüfen, aber zunächst nicht komplett ohne weitere Tätigkeit starten können oder wollen. Sie bekommen eine klare Einordnung, wann Nebenerwerb/Teilerwerb möglich ist, und welche nächsten Schritte das Antragsrisiko typischerweise senken.
Kurzüberblick
„Nebenerwerb“ und „Teilerwerb“ sind im Alltag hilfreich – für den Gründungszuschuss zählt jedoch, ob Sie die Arbeitslosigkeit durch eine hauptberufliche Selbstständigkeit beenden. Entscheidend ist deshalb eine belastbare Planung: Zeitmodell, Startdatum, Unterlagen und die Abstimmung mit der Arbeitsagentur. Wer das sauber vorbereitet, kann auch mit einer begrenzten Nebenbeschäftigung förderfähig sein – solange die Selbstständigkeit klar dominiert.
Voraussetzungen und Kriterien: Wann Nebenerwerb/Teilerwerb zum Gründungszuschuss passt
1) Förderlogik verstehen: „Hauptberuflich“ ist ein messbares Kriterium
Für die Arbeitsagentur ist zentral, dass die Selbstständigkeit hauptberuflich ausgeübt wird. Die Arbeitsagentur beschreibt das ausdrücklich mit einer Zeitgrenze (mindestens 15 Stunden pro Woche) und ergänzt: Wenn Sie daneben weitere Tätigkeiten ausüben, darf deren zeitlicher Umfang in Summe nicht den der Selbstständigkeit übersteigen. (Arbeitsagentur: Gründungszuschuss beantragen)
Praktisch heißt das: Ein „Teilerwerb“ kann nur dann in die Förderung passen, wenn Sie ihn so gestalten, dass Ihr Wochenmodell nachvollziehbar die Selbstständigkeit als Schwerpunkt ausweist.
2) Formale Mindestvoraussetzungen (ohne die es meist nicht weitergeht)
Diese Punkte sollten Sie früh prüfen, bevor Sie Zeit in Businessplan und Finanzplanung investieren:
- ALG-I-Status: Anspruch auf Arbeitslosengeld muss bis zur Aufnahme der Selbstständigkeit bestehen; bei Start müssen in der Regel mindestens 150 Tage Restanspruch vorhanden sein. (§ 93 SGB III; Arbeitsagentur: Gründungszuschuss beantragen)
- Tragfähigkeit: Sie müssen die Tragfähigkeit nachweisen – gesetzlich ist dafür ausdrücklich die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorgesehen. (§ 93 SGB III)
- Kenntnisse und Fähigkeiten: Sie legen dar, dass Sie die Selbstständigkeit fachlich und organisatorisch ausüben können. (§ 93 SGB III)
- Ermessen: Es gibt keinen Rechtsanspruch; die Agentur muss überzeugt sein, dass die Gründung gute Erfolgsaussichten hat. (Arbeitsagentur: Gründungszuschuss beantragen)
3) Entscheidungs-Navigator: Welche Konstellation spricht wofür?
Die folgende Orientierung ersetzt keine Einzelfallprüfung, hilft aber bei der nächsten sinnvollen Entscheidung.
| Ausgangslage | Konkrete Aktion | Prüfsignal (beobachtbar) | Nächster Schritt |
|---|---|---|---|
| Sie sind noch angestellt und beziehen kein ALG I | Vor Kündigung/Aufhebungsvertrag mit der Arbeitsagentur sprechen und Alternativen prüfen | Schriftliche Auskunft/Notiz aus Gespräch + klarer Zeitplan, wie ALG-I-Status entsteht | Erst Beratung bei Vermittlungsfachkraft, dann Planung verfeinern (Arbeitsagentur: Gründungszuschuss beantragen) |
| Sie beziehen ALG I, haben aber eine Nebenbeschäftigung | Wochenplan erstellen: Stunden der Selbstständigkeit vs. Nebenjob dokumentieren | Selbstständigkeit liegt zeitlich über Nebenjob und erfüllt mindestens 15 Std./Woche | Unterlagen auf Tragfähigkeit ausrichten, dann Antrag vorbereiten (Arbeitsagentur: Gründungszuschuss beantragen) |
| Sie möchten „erst testen“ und später umstellen | Startdatum definieren und klären, was als tatsächliche Aufnahme gilt; keine Vermischung von Test und Förderstart | Eindeutiger Stichtag + nachvollziehbare Vorbereitungsmaßnahmen (z. B. Qualifizierung, Marktanalyse) | Termin mit Arbeitsagentur, dann Businessplan/Finanzplanung mit Startlogik erstellen |
| Ihr Teilerwerb ist zeitlich groß (z. B. 20–30 Std./Woche) | Szenario rechnen: Reduktion/Beendigung Nebenjob, damit Selbstständigkeit dominiert | Zeitmodell zeigt klaren Schwerpunkt + Liquidität bis zur Entscheidung gesichert | Erst Finanzplanung/Privatbudget, dann Förderstrategie abstimmen |
| Unterlagen sind noch „Idee“, aber nicht prüffähig | Businessplan + Finanzplanung so konkretisieren, dass eine fachkundige Stelle prüfen kann | Plausible Zahlen (Umsatz, Kosten, Kapitalbedarf) + klare Zielkundschaft | Tragfähigkeitsprüfung vorbereiten, dann Stellungnahme anfragen (BA-Formular (PDF)) |
4) Was bedeutet „Nebenerwerb“ in der Praxis der Förderung?
Viele Gründerinnen und Gründer meinen mit Nebenerwerb: „Ich möchte neben einer größeren Anstellung langsam starten.“ Genau hier liegt die typische Hürde: Der Gründungszuschuss soll eine Arbeitslosigkeit beenden und den Übergang in die selbstständige Haupterwerbstätigkeit absichern. (§ 93 SGB III)
Das kann mit einer kleineren Nebenbeschäftigung vereinbar sein – aber nur, wenn Sie das als geordnetes Zeitmodell erklären können und die Selbstständigkeit tatsächlich im Zentrum steht.
Ablauf und Fristen: Antrag so planen, dass der Startzeitpunkt passt
Die Arbeitsagentur beschreibt den Antragsweg sehr konkret: Beratungstermin, Dokumente vorbereiten (inkl. Stellungnahme), Antrag online einreichen, dann Entscheidung; Phase 2 muss später separat beantragt werden. (Arbeitsagentur: Gründungszuschuss beantragen)
Schrittfolge, die in Nebenerwerb/Teilerwerb besonders wichtig ist
- Beratungsgespräch mit der Vermittlungsfachkraft sichern. Ziel: klären, ob die Förderung grundsätzlich infrage kommt und welche Dokumente konkret erwartet werden.
- Startdatum definieren (förderlogisch). Legen Sie fest, ab wann die Selbstständigkeit hauptberuflich ausgeübt wird – inkl. Wochenmodell.
- Businessplan und Finanzplanung auf „Tragfähigkeit“ zuspitzen. Zahlen müssen zu Zeitmodell, Kundengewinnung und Preislogik passen.
- Fachkundige Stellungnahme einholen. Die fachkundige Stelle prüft die Tragfähigkeit und bestätigt diese im vorgesehenen Formular. (§ 93 SGB III; BA-Formular (PDF))
- Antrag einreichen (Phase 1). Online-Antrag mit Upload der Unterlagen; fehlende Dokumente können nachgereicht werden. (Arbeitsagentur: Gründungszuschuss beantragen)
- Phase 2 früh mitdenken. Nach 6 Monaten kann Phase 2 für weitere 9 Monate beantragt werden; hierfür sind geeignete Unterlagen zur Geschäftstätigkeit nötig. (§ 94 SGB III; Arbeitsagentur: Gründungszuschuss beantragen)
Mini-Orientierung zu Dauer und Höhe (zur Planbarkeit)
Gesetzlich ist die Förderung als Zwei-Phasen-Modell ausgestaltet: 6 Monate in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes plus 300 Euro und optional weitere 9 Monate mit 300 Euro, wenn die Geschäftstätigkeit dargelegt wird. (§ 94 SGB III)
Für Ihre Planung ist der nächste messbare Schritt: Stellen Sie Ihre monatlichen Fixkosten und den voraussichtlichen Umsatz so gegenüber, dass Sie nach der Förderung eine realistische Perspektive auf eigenständige Tragfähigkeit zeigen.
Unterlagen: Was in Businessplan und Finanzplanung bei Teilerwerb überzeugen muss
Die Arbeitsagentur benennt die Kernunterlagen sehr klar: Businessplan, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie Umsatz- und Rentabilitätsvorschau; außerdem Lebenslauf und Qualifikationsnachweise. (Arbeitsagentur: Gründungszuschuss beantragen; BA-Formular (PDF))
Gerade bei Nebenerwerb/Teilerwerb wird zusätzlich geprüft, ob Ihre Zahlen und Ihr Zeitmodell zueinander passen. Achten Sie deshalb besonders auf:
- Zeitmodell und Umsatzlogik: Wenn Sie z. B. nur wenige Akquise-Stunden einplanen, müssen Kanäle, Conversion und Preise dazu passen.
- Kapazität und Leistungserbringung: Zeigen Sie, wie viele Aufträge/Projekte pro Woche realistisch bearbeitet werden können.
- Kostenwahrheit: Berücksichtigen Sie Pflichtkosten (z. B. Software, Versicherungen, Buchhaltung) und variable Kosten pro Auftrag.
- Privater Mindestbedarf: Rechnen Sie, wie Lebenshaltung und Absicherung im Zeitverlauf gedeckt sind – insbesondere, wenn die Selbstständigkeit erst schrittweise wächst.
Als fachlicher Rahmen für die Planungsarbeit kann die staatliche Gründungsbroschüre „Starthilfe“ hilfreich sein, weil sie Business- und Finanzplanung strukturiert beschreibt. (Existenzgründungsportal: Starthilfe (PDF))
Checkliste
- Termin bei der Vermittlungsfachkraft vereinbaren, um Anforderungen für Ihren konkreten Fall zu klären; **. Prüfpunkt: Sie haben eine Liste der geforderten Dokumente und einen schriftlich notierten Zeitplan aus dem Gespräch. (Arbeitsagentur: Gründungszuschuss beantragen).
- Wochenmodell schriftlich festlegen (Selbstständigkeit vs. Nebenjob), damit „hauptberuflich“ nachvollziehbar wird; **. Prüfpunkt: Selbstständigkeit liegt über dem Umfang anderer Tätigkeiten und erfüllt mindestens 15 Stunden/Woche. (Arbeitsagentur: Gründungszuschuss beantragen).
- Startdatum und Startumfang definieren, um keine unklaren Überschneidungen zwischen Vorbereitung und Aufnahme zu erzeugen; **. Prüfpunkt: Es gibt einen konkreten Stichtag, ab dem Sie den Schwerpunkt nachweisbar auf die Selbstständigkeit legen.
- Businessplan auf Prüfbarkeit trimmen (Zielgruppe, Angebot, Preise, Vertrieb), damit eine fachkundige Stelle die Tragfähigkeit beurteilen kann; **. Prüfpunkt: Eine außenstehende Person kann in 5 Minuten erklären, wer wofür warum bei Ihnen kauft.
- Finanzplanung in drei Bausteinen erstellen (Kapitalbedarf/Finanzierung, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, Liquidität), damit das Vorhaben nicht nur „möglich“, sondern rechenbar ist; **. Prüfpunkt: Sie können für 12 Monate zeigen, in welchen Monaten Liquiditätslücken entstehen – und wie Sie sie schließen.
- Unterlagen für die fachkundige Stellungnahme vollständig zusammenstellen, damit die Prüfung nicht an Formalien scheitert; **. Prüfpunkt: Businessplan, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie Umsatz- und Rentabilitätsvorschau liegen in finaler Version vor. (BA-Formular (PDF)).
- Geeignete fachkundige Stelle auswählen und Zuständigkeit vorab prüfen (z. B. IHK nur für gewerbliche Vorhaben), damit Sie nicht an die falsche Stelle senden; **. Prüfpunkt: Sie haben eine schriftliche Bestätigung, dass die Stelle für Ihr Vorhaben zuständig ist. (§ 93 SGB III; IHK Osnabrück: Fachkundige Stellungnahme).
- Antrag online vorbereiten und Upload-Check machen, um Verzögerungen durch Dateiformate/fehlende Anhänge zu vermeiden; **. Prüfpunkt: Alle Dokumente sind als PDF benannt, lesbar und liegen in einer klaren Versionierung (z. B. Datum im Dateinamen) vor. (Arbeitsagentur: Gründungszuschuss beantragen).
Typische Fehler und Korrekturen
Nebenjob dominiert zeitlich die Selbstständigkeit
- Problem: Das Zeitmodell zeigt faktisch keinen hauptberuflichen Schwerpunkt; bei zusätzlicher Tätigkeit ist der Umfang insgesamt höher als der der Selbstständigkeit.
- Korrektur: Reduzieren Sie die Nebenbeschäftigung (oder legen Sie den Förderstart später) und dokumentieren Sie ein Wochenmodell, in dem die Selbstständigkeit klar überwiegt; Prüfsignal: Zeitplan erfüllt mindestens 15 Stunden/Woche selbstständig und übersteigt andere Tätigkeiten. (Arbeitsagentur: Gründungszuschuss beantragen)
Businessplan und Finanzplanung widersprechen sich
- Problem: Vertrieb/Preise versprechen Wachstum, die Zahlen zeigen aber keine Akquise- oder Kapazitätslogik (oder umgekehrt).
- Korrektur: Verknüpfen Sie Angebot → Zielgruppe → Vertriebskanal → erwartete Anfragen → Abschlussquote → Umsatz und leiten Sie daraus eine belastbare Vorschau ab; Prüfsignal: Jede Umsatzposition hat eine nachvollziehbare Herkunft (Kanal, Menge, Preis, Zeitraum).
Tragfähigkeitsprüfung scheitert an fehlenden Pflichtunterlagen
- Problem: Der Antrag stockt, weil z. B. Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan oder Umsatz- und Rentabilitätsvorschau fehlen.
- Korrektur: Arbeiten Sie strikt entlang der erwarteten Unterlagenliste und nutzen Sie das offizielle Formular als Check; Prüfsignal: Die fachkundige Stelle kann im Formular bestätigen, dass alle erforderlichen Unterlagen vorlagen. (BA-Formular (PDF))
Kündigung ohne vorherige Abstimmung
- Problem: Wer ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis kündigt, um in die Selbstständigkeit zu gehen, erzeugt die Arbeitslosigkeit selbst; die Arbeitsagentur weist darauf hin, dass dann „in der Regel“ keine Förderung möglich ist.
- Korrektur: Vor Kündigung/Aufhebungsvertrag immer erst das Gespräch mit der Vermittlungsfachkraft führen und das Vorgehen dokumentieren; Prüfsignal: Sie haben eine klare, abgestimmte Reihenfolge aus Beratung → Unterlagen → Antrag, bevor Vertragsentscheidungen fallen. (Arbeitsagentur: Gründungszuschuss beantragen)
„Teilerwerb“ ohne Plan für den Übergang nach der Förderung
- Problem: Das Konzept bleibt auf „erstmal klein“ stehen; es ist nicht erkennbar, wie der Lebensunterhalt nach den Förderphasen nachhaltig gesichert wird.
- Korrektur: Ergänzen Sie ein Wachstumsszenario mit konkreten Meilensteinen (z. B. Kundenanzahl, Umsatz, Stunden), die realistisch aus dem Zeitmodell folgen; Prüfsignal: Sie können zeigen, ab wann die selbstständige Tätigkeit die privaten Fixkosten trägt.
Häufige Fragen
Ist Gründungszuschuss im Nebenerwerb möglich?
Im engen Sinne „dauerhaft nur nebenbei“ eher selten, weil der Gründungszuschuss an die hauptberufliche Selbstständigkeit gekoppelt ist. Möglich ist es, wenn Ihre Selbstständigkeit mindestens 15 Stunden pro Woche umfasst und andere Tätigkeiten zeitlich nicht überwiegen. Entscheidend ist außerdem, dass Sie die formalen Voraussetzungen (insbesondere ALG I und Restanspruch) erfüllen. (Arbeitsagentur: Gründungszuschuss beantragen; § 93 SGB III)
Was ist mit „Teilerwerb“ gemeint – und wie schaut die Arbeitsagentur darauf?
„Teilerwerb“ ist keine einheitliche Rechtskategorie, sondern beschreibt meist eine Kombination aus Selbstständigkeit und weiterer Tätigkeit. Für die Förderung zählt, ob die Selbstständigkeit hauptberuflich ist und die Arbeitslosigkeit beendet. Das lässt sich über ein klares Wochenmodell und belastbare Unterlagen nachvollziehbar darstellen. (§ 93 SGB III)
Welche Mindestvoraussetzungen muss ich erfüllen?
Typisch sind: Bezug von Arbeitslosengeld, mindestens 150 Tage Restanspruch bei Start, Nachweis der Tragfähigkeit (inkl. fachkundiger Stellungnahme) und Darlegung Ihrer Kenntnisse/Fähigkeiten. Zusätzlich gilt: Es besteht kein Rechtsanspruch, die Entscheidung erfolgt im Ermessen. (Arbeitsagentur: Gründungszuschuss beantragen; § 93 SGB III)
Welche Unterlagen braucht die fachkundige Stelle typischerweise?
Die Arbeitsagentur nennt insbesondere: Beschreibung des Vorhabens (Businessplan), Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie Umsatz- und Rentabilitätsvorschau; häufig kommen Lebenslauf und Qualifikationsnachweise dazu. (Arbeitsagentur: Gründungszuschuss beantragen; BA-Formular (PDF))
Wer darf eine fachkundige Stellungnahme ausstellen?
Gesetzlich sind als fachkundige Stellen insbesondere IHK, HWK, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute genannt; die Arbeitsagentur führt zudem weitere Beispiele wie Steuerberatung oder Unternehmensberatung auf. Prüfen Sie vorab die Zuständigkeit, weil manche Stellen nur bestimmte Vorhaben abdecken (z. B. IHK typischerweise gewerblich). (§ 93 SGB III; Arbeitsagentur: Gründungszuschuss beantragen)
Übernimmt die Arbeitsagentur die Kosten der fachkundigen Stelle?
Die Arbeitsagentur weist darauf hin, dass sie keine Kosten übernimmt, die durch die Wahl der fachkundigen Stelle entstehen. Klären Sie Gebühren daher vorab schriftlich. (Arbeitsagentur: Gründungszuschuss beantragen)
Wie lange und in welcher Höhe wird gefördert?
Gesetzlich vorgesehen sind 6 Monate in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zuzüglich 300 Euro sowie optional weitere 9 Monate mit 300 Euro, wenn die Geschäftstätigkeit dargelegt wird. Die zweite Phase muss gesondert beantragt werden. (§ 94 SGB III; Arbeitsagentur: Gründungszuschuss beantragen)
Kann ich kündigen, um den Gründungszuschuss zu bekommen?
Die Arbeitsagentur macht deutlich, dass der Gründungszuschuss keine Wirtschaftsförderung ist, sondern eine Ermessensleistung zur Beendigung bestehender Arbeitslosigkeit. Wer durch Kündigung die Arbeitslosigkeit selbst herbeiführt, hat in der Regel schlechte Karten. Sprechen Sie daher vor Kündigung oder Aufhebungsvertrag mit Ihrer Vermittlungsfachkraft. (Arbeitsagentur: Gründungszuschuss beantragen)
Was, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Eine Ablehnung ist möglich, weil kein Rechtsanspruch besteht. In der Praxis hilft oft, die Gründe sauber zu verstehen (z. B. Tragfähigkeit, Qualifikation, Zeitmodell) und dann gezielt nachzubessern. Den formalen Rechtsweg und Fristen besprechen Sie am besten direkt mit der Arbeitsagentur oder mit rechtlicher Beratung.
Quellen
- Bundesagentur für Arbeit: Gründungszuschuss – Informationen
- Bundesagentur für Arbeit: Gründungszuschuss beantragen (Schritt-für-Schritt)
- Bundesagentur für Arbeit: Stellungnahme der fachkundigen Stelle (PDF)
- Gesetze im Internet: § 93 SGB III – Gründungszuschuss
- Gesetze im Internet: § 94 SGB III – Dauer und Höhe
- Existenzgründungsportal des Bundes: „Starthilfe“ (PDF)
- BMWK: Starthilfe – Der erfolgreiche Weg in die Selbständigkeit
- IHK Osnabrück: Fachkundige Stellungnahme (Beispielseite)