Einstiegsgeld Antrag: Welche Unterlagen das Jobcenter meist braucht
Welche Unterlagen brauchen Sie für den Einstiegsgeld-Antrag beim Jobcenter? Mit Checkliste, typischen Nachweisen, Fristen und häufigen Fehlern.
Verfasst von der
Gründergold Redaktion
Das Wichtigste auf einen Blick
- Antrag immer vor dem Start: Einstiegsgeld muss grundsätzlich vor Aufnahme der Beschäftigung oder Selbstständigkeit beantragt werden; nachträglich ist es in der Regel nicht möglich. (Bundesagentur für Arbeit: Einstiegsgeld für eine Beschäftigung)
- Kein Anspruch, sondern Ermessen: Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung. Ob und in welcher Höhe gefördert wird, entscheidet Ihr Jobcenter im Einzelfall. (Bundesagentur für Arbeit: Existenzgründung mit Hilfe des Jobcenters)
- Unterlagen entscheiden über „Prüfbarkeit“: Häufig braucht das Jobcenter einen Businessplan, eine Finanzplanung (z. B. Rentabilitäts- und Liquiditätsvorschau) sowie Nachweise zu Qualifikation und ggf. Genehmigungen. (IHK Ostwürttemberg: Einstiegsgeld – Aus der Arbeitslosigkeit gründen)
- Tragfähigkeit kann verlangt werden: Je nach Fall wird eine Tragfähigkeitsbescheinigung bzw. fachkundige Stellungnahme angefordert – klären Sie früh, welche Stelle akzeptiert wird. (Existenzgründungsportal: Übersicht Fachkundige Stellungnahme/Tragfähigkeitsprüfung (PDF))
- Rechtlicher Rahmen ist klar – Details variieren: Einstiegsgeld ist in § 16b SGB II geregelt; die konkrete Ausgestaltung hängt stark vom Jobcenter und Ihrem Profil ab. (§ 16b SGB II – gesetze-im-internet.de)
Wenn Ihr Jobcenter eine Tragfähigkeitsbescheinigung bzw. fachkundige Stellungnahme verlangt, hilft eine sauber strukturierte Vorbereitung – dabei unterstützen wir mit einer fachkundigen Stellungnahme.
Dieser Artikel ist für Menschen gedacht, die Bürgergeld beziehen und Einstiegsgeld beantragen möchten – besonders im Zusammenhang mit einer geplanten (hauptberuflichen) Selbstständigkeit. Sie bekommen hier eine klare Orientierung, welche Unterlagen typischerweise erwartet werden und welcher nächste Schritt sinnvoll ist: erst Anforderungen klären, dann Unterlagen gezielt „prüfbar“ machen.
Kurzüberblick
Beim Einstiegsgeld zählt weniger die Menge an Papier als die Nachvollziehbarkeit Ihrer Planung. Das Jobcenter prüft, ob die Aufnahme der Tätigkeit realistisch geeignet ist, Ihre Hilfebedürftigkeit zu verringern oder zu beenden – und ob die Förderung dafür erforderlich erscheint. Wer Unterlagen strukturiert, widerspruchsfrei und belegbar einreicht, erleichtert die Entscheidung.
Voraussetzungen und Unterlagen
Was das Jobcenter typischerweise prüft
Für Einstiegsgeld gilt als Grundlage, dass Sie vor Aufnahme der Tätigkeit Bürgergeld beziehen und die Tätigkeit zur Eingliederung in Arbeit beitragen soll. Einstiegsgeld kann sowohl bei Beschäftigung als auch bei selbstständiger Tätigkeit erbracht werden. (§ 16b SGB II – gesetze-im-internet.de)
Für die Selbstständigkeit ist in der Praxis oft entscheidend, ob Ihr Vorhaben tragfähig ist und ob Sie persönlich geeignet sind (Fachkenntnisse, kaufmännische Grundlagen, realistische Planung). Das BMAS beschreibt Einstiegsgeld als Instrument zur Aufnahme einer (hauptberuflichen) Tätigkeit und nennt als Orientierungswert u. a. eine wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden. (BMAS: Eingliederungsleistungen – Einstiegsgeld)
Wichtig für die Erwartungshaltung: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Einstiegsgeld; die Entscheidung trifft das Jobcenter nach Ermessen. (Bundesagentur für Arbeit: Existenzgründung mit Hilfe des Jobcenters)
Unterlagenpaket: Was häufig erwartet wird
Jobcenter verwenden unterschiedliche Formulare und Unterlagenlisten. Dennoch wiederholt sich der Kern häufig. Die folgende Übersicht hilft Ihnen, Ihr Paket so zu bauen, dass es prüfbar bleibt.
| Unterlage | Was Sie konkret tun | Warum das wichtig ist | Prüfpunkt |
|---|---|---|---|
| Businessplan (Geschäftsplan) | Schreiben Sie eine klare Vorhabensbeschreibung (Angebot, Zielgruppe, Preise, Vertrieb, Standort, Wettbewerb) und halten Sie sie schlank. | Der Businessplan macht Ihre Logik nachvollziehbar und ist oft Startpunkt für Rückfragen. | Passt die Kernaussage in 2–3 Sätze und findet sich derselbe Fokus in allen Kapiteln wieder? |
| Kapitalbedarfs-/Finanzierungsplan | Listen Sie Investitionen und laufende Kosten auf und zeigen Sie, wie Sie diese finanzieren (Eigenmittel, Darlehen, Zuschüsse). | Das Jobcenter will erkennen, ob die Startphase realistisch finanziert ist. | Sind alle großen Posten mit Angeboten/Schätzgrundlagen belegt (z. B. Screenshots, Kostenvoranschläge)? |
| Rentabilitäts- und Liquiditätsvorschau | Erstellen Sie eine Vorschau (häufig 12 Monate detailliert, danach zusammengefasst) und legen Sie Annahmen offen (z. B. Aufträge/Monat, Stundensatz). | Zahlen sind oft der entscheidende Prüfteil, weil sie Tragfähigkeit abbilden. | Ist erkennbar, ab wann Ihr Vorhaben voraussichtlich den Lebensunterhalt (mit) trägt und warum? |
| Qualifikations- und Eignungsnachweise | Sammeln Sie Zeugnisse, Zertifikate, Referenzen und ggf. Nachweise über Branchenerfahrung. | Eignung ist ein wiederkehrender Prüfpunkt bei der Tragfähigkeitsbewertung. | Können Sie für die Kernleistung mindestens 2–3 belastbare Nachweise vorlegen? |
| Erlaubnisse, Anmeldung, Rahmenbedingungen | Prüfen Sie, ob eine Erlaubnis/Konzession nötig ist, und planen Sie die Anmeldung (Gewerbe/Freiberuf). | Fehlende Genehmigungen führen häufig zu Verzögerungen oder Ablehnung wegen Unklarheit. | Gibt es eine Liste „Pflichten vor Start“ (z. B. Anmeldung, Kammer, Versicherungen) mit Status je Punkt? |
Hinweis zur Begrifflichkeit: Viele sprechen beim Jobcenter-Kontext von Tragfähigkeitsbescheinigung; bei Förderungen der Agentur für Arbeit ist oft die fachkundige Stellungnahme gebräuchlich. Inhaltlich geht es in beiden Fällen um eine nachvollziehbare Einschätzung der Tragfähigkeit – die Anforderungen können aber je nach Stelle und Region variieren. Eine gute Orientierung, welche Stellen typischerweise fachkundige Stellungnahmen erteilen, bietet das Existenzgründungsportal. (Existenzgründungsportal: Übersicht Fachkundige Stellungnahme/Tragfähigkeitsprüfung (PDF))
Was „fachkundige Stellungnahme/Tragfähigkeitsbescheinigung“ praktisch bedeutet
Wenn Ihr Jobcenter eine externe Einschätzung wünscht, geht es meist um zwei Fragen:
- Ist das Vorhaben wirtschaftlich plausibel? (Markt, Preise, Kosten, Umsatzlogik)
- Sind Sie in der Lage, es umzusetzen? (Fachwissen, Organisation, kaufmännische Basis)
IHKs nennen in ihren Hinweisen häufig Unterlagen wie Businessplan, Lebenslauf, Rentabilitätsvorschau sowie Investitions- und Finanzierungsplan. Das kann sich sehr ähnlich anfühlen wie bei anderen Gründungsförderungen – auch wenn Einstiegsgeld eine Jobcenter-Leistung ist. (IHK Lahn-Dill: IHK-Stellungnahme zum Gründungsvorhaben)
Ablauf und Fristen
Der Ablauf ist regional etwas unterschiedlich, folgt aber meist einer klaren Logik: Erst Beratung und Klärung, dann Antrag, dann Nachweise, dann Bescheid.
| Phase | Typischer Zeitpunkt | Ihr konkreter Schritt | Prüfpunkt |
|---|---|---|---|
| 1) Vorabgespräch | Bevor Sie starten | Vereinbaren Sie einen Termin und klären Sie: Beschäftigung oder Selbstständigkeit, haupt- oder nebenberuflich, Unterlagenliste, Abgabefrist. | Sie haben die Anforderungen schriftlich (z. B. E-Mail/Notiz) und wissen, ob eine Tragfähigkeitsbescheinigung verlangt wird. |
| 2) Antragstellung | Vor Tätigkeitsaufnahme | Stellen Sie den Antrag nur dann, wenn Startdatum und Unterlagenplan zusammenpassen. | Ihr Startdatum ist realistisch und liegt nach dem geplanten Abgabe-/Prüfzeitraum. |
| 3) Nachweise einreichen | Mit/kurz nach Antrag | Reichen Sie Nachweise geordnet ein (Ordnerstruktur, Inhaltsverzeichnis, Versionen). | Jede Zahl/Behauptung im Businessplan hat eine Quelle oder Annahme, die Sie zeigen können. |
| 4) Prüfung/Rückfragen | Während der Bearbeitung | Antworten Sie gezielt auf Rückfragen und aktualisieren Sie nur die betroffenen Teile (nicht „alles neu“). | Es gibt eine saubere Versionierung (z. B. „Finanzplan v2“) und eine Liste, was geändert wurde. |
| 5) Bescheid & Start | Vor/zu Beginn | Prüfen Sie den Bescheid (Dauer, Höhe, Bedingungen) und dokumentieren Sie den tatsächlichen Start. | Sie können belegen, wann die Tätigkeit begonnen hat (z. B. Arbeitsvertrag/Anmeldung/Rechnungsdatum). |
Für Beschäftigung weist die Bundesagentur für Arbeit ausdrücklich darauf hin, dass der Antrag vor Arbeitsaufnahme gestellt werden muss und dass es keinen Rechtsanspruch gibt. Das ist ein wichtiger Leitgedanke auch für die Erwartung an den Prozess. (Bundesagentur für Arbeit: Einstiegsgeld für eine Beschäftigung)
Häufige Fehler und Korrekturen
„Start schon erfolgt – jetzt schnell Antrag“
- Problem: Wenn die Tätigkeit bereits aufgenommen wurde, ist Einstiegsgeld häufig nicht mehr möglich oder nur schwer begründbar.
- Korrektur: Startdatum und Antrag zeitlich sauber trennen. Vereinbaren Sie zuerst den Jobcenter-Termin und klären Sie, wann ein Start aus Sicht des Jobcenters als „Aufnahme“ gilt (z. B. Arbeitsbeginn, erste Rechnung, Gewerbeanmeldung).
„Zahlen passen nicht zum Text“
- Problem: Businessplan und Finanzplanung erzählen unterschiedliche Geschichten (z. B. Premiumpreise, aber Budget-Marketing; oder hohe Fixkosten ohne ausreichenden Umsatzpfad).
- Korrektur: Einen „Abgleich-Lauf“ machen: Jede Erlösannahme begründen (Preis × Menge), jede größere Kostenposition erklären, und die Logik in 3 Sätzen zusammenfassen.
„Nebenerwerb wird als Haupterwerb dargestellt (oder umgekehrt)“
- Problem: Unklarheit über Umfang und Zeitaufwand führt zu Rückfragen. Einstiegsgeld zielt nach der BMAS-Orientierung auf eine (hauptberufliche) Aufnahme ab, häufig mit Mindestumfang. (BMAS: Eingliederungsleistungen – Einstiegsgeld)
- Korrektur: Arbeitszeit, Verfügbarkeit und Plan für Kundengewinnung konkret darstellen (z. B. Wochenplan, Akquise-Kanäle, Kapazitätsgrenzen).
„Genehmigungen und Rahmenbedingungen fehlen“
- Problem: Bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten oder reglementierten Berufen wirkt das Vorhaben ohne Nachweis schnell unausgereift.
- Korrektur: Checkliste „Voraussetzungen vor Start“ erstellen (Anmeldung, Erlaubnis, Kammer, Versicherung) und den Status je Punkt dokumentieren.
„Tragfähigkeit wird behauptet, aber nicht nachgewiesen“
- Problem: Aussagen wie „großer Markt“ oder „viele Interessenten“ bleiben ohne Belege schwach.
- Korrektur: Minimal-Belege ergänzen: Wettbewerbsvergleich, Preisspannen, zwei bis drei belastbare Indikatoren (z. B. Testkunden, Anfrageprotokolle, Letter of Intent, Referenzen).
Checkliste
- Klären Sie im Jobcenter-Termin, ob Einstiegsgeld für Beschäftigung oder Selbstständigkeit geprüft wird, und lassen Sie sich die erwartete Unterlagenliste nennen. Prüfpunkt: Sie haben eine Liste der geforderten Nachweise und ein Datum, bis wann was vorliegen soll.
- Legen Sie ein Startdatum fest, das realistisch nach Beratung, Antrag und Unterlagenabgabe liegt. Prüfpunkt: Startdatum, Abgabetermin und erwartete Prüfdauer kollidieren nicht im Kalender.
- Erstellen Sie eine einseitige Kurzbeschreibung Ihres Vorhabens (Angebot, Zielgruppe, Preislogik, Vertrieb), bevor Sie den Businessplan ausformulieren. Prüfpunkt: Eine außenstehende Person kann nach 2 Minuten erklären, was Sie anbieten und wem.
- Schreiben Sie den Businessplan so, dass er ohne Vorwissen verständlich ist, und vermeiden Sie widersprüchliche Aussagen zwischen Kapiteln. Prüfpunkt: Kernaussagen (Zielgruppe, Preise, Kanal) sind in Text, Zahlen und Zusammenfassung identisch.
- Bauen Sie Ihre Finanzplanung aus Annahmen, die Sie zeigen können (z. B. Preislisten, Angebote, Erfahrungswerte) statt aus „Wunschzahlen“. Prüfpunkt: Jede große Zahl hat eine Quelle, ein Angebot oder eine nachvollziehbare Herleitung.
- Ergänzen Sie Nachweise zur persönlichen Eignung (Zeugnisse, Zertifikate, Referenzen) und ordnen Sie sie direkt den Leistungen zu, die Sie verkaufen. Prüfpunkt: Für jede Kernleistung liegt mindestens ein passender Qualifikationsbeleg vor.
- Prüfen Sie früh, ob Genehmigungen/Eintragungen nötig sind (z. B. erlaubnispflichtige Tätigkeiten) und planen Sie die Schritte bis zur Aufnahme. Prüfpunkt: Es gibt eine Statusliste „erforderlich / beantragt / erhalten“ zu allen Pflichtpunkten.
- Falls eine Tragfähigkeitsbescheinigung bzw. fachkundige Stellungnahme gefordert wird: Klären Sie, welche „fachkundige Stelle“ akzeptiert wird und welche Unterlagen im Originalformat benötigt werden. Prüfpunkt: Sie haben eine Bestätigung, welche Stelle/Art der Stellungnahme anerkannt wird und welche Dateien/Formulare einzureichen sind.
- Strukturieren Sie Ihre Abgabe wie eine prüffähige Mappe (Inhaltsverzeichnis, Dateinamen, Versionen) statt als unsortierten Anhang. Prüfpunkt: Eine dritte Person findet Businessplan, Finanzplan und Nachweise in unter 60 Sekunden.
- Bereiten Sie sich auf Rückfragen vor und halten Sie eine „Änderungsliste“ bereit, um Anpassungen schnell und nachvollziehbar einzupflegen. Prüfpunkt: Sie können für jede Änderung sagen: was wurde angepasst, warum und wo ist es belegt.
- Prüfen Sie vor Einreichung, dass Sie keine Originale abgeben und dass Kopien/Scans lesbar sind. Prüfpunkt: Alle Unterlagen sind als gut lesbares PDF vorhanden und enthalten keine unleserlichen Fotos.
Nächster Schritt
Wenn Sie möchten, gehen Sie in zwei Schritten vor: (1) Anforderungen mit dem Jobcenter klären (Unterlagenliste, Fristen, Tragfähigkeitsprüfung), (2) Unterlagen in einer prüfbaren Mappe finalisieren. Hintergrundwissen und Praxisbeispiele finden Sie auch in unserem Blog.
Wenn eine Tragfähigkeitsbescheinigung bzw. fachkundige Stellungnahme gefordert ist, finden Sie auf unserer Seite zur fachkundigen Stellungnahme eine klare Übersicht, welche Unterlagen typischerweise sinnvoll sind und wie Sie sie strukturiert vorbereiten.
Häufige Fragen
Welche Unterlagen sind für einstiegsgeld antrag unterlagen entscheidend?
In der Praxis sind meist drei Bausteine entscheidend: (1) ein verständlicher Businessplan, (2) eine belastbare Finanzplanung (Rentabilität/Liquidität) und (3) Nachweise, dass Sie das Vorhaben fachlich und organisatorisch umsetzen können. Viele Jobcenter ergänzen das um branchenspezifische Nachweise (z. B. Erlaubnisse) und – je nach Fall – um eine Tragfähigkeitsbescheinigung bzw. fachkundige Stellungnahme. Als Orientierung zu typischen Unterlagen nennt die IHK im Kontext der Tragfähigkeitsprüfung u. a. Vorhabensbeschreibung, Lebenslauf und Planrechnungen. (IHK Lahn-Dill: IHK-Stellungnahme zum Gründungsvorhaben)
Wie läuft der nächste Schritt nach der Prüfung ab?
Typisch ist: Das Jobcenter stellt Rückfragen oder fordert Ergänzungen an, danach erhalten Sie einen Bescheid. Wenn bewilligt, ist wichtig, dass Sie Bedingungen (z. B. Zeitraum, Mitwirkung, Nachweise zur Aufnahme) einhalten und Änderungen zeitnah kommunizieren. Einstiegsgeld ist zeitlich begrenzt; § 16b SGB II nennt als Rahmen „höchstens 24 Monate“ und bindet die Leistung an das Bestehen der Erwerbstätigkeit. (§ 16b SGB II – gesetze-im-internet.de)
Wann ist Unterstützung durch Fachkundige Stellungnahme sinnvoll?
Sobald Ihr Jobcenter eine Tragfähigkeitsbescheinigung bzw. fachkundige Stellungnahme verlangt oder absehbar ist, dass die Tragfähigkeit intensiv geprüft wird (z. B. höherer Kapitalbedarf, komplexes Angebot, wenig Branchenerfahrung). Auch wenn Sie merken, dass Zahlen und Text noch nicht sauber zusammenpassen, kann eine externe, strukturierte Prüfung helfen, bevor Sie etwas einreichen.
Muss ich schon ein Gewerbe angemeldet haben, um Einstiegsgeld zu beantragen?
Nicht zwingend. Häufig ist der sinnvolle Weg: erst klären, welche Unterlagen das Jobcenter braucht, dann Antrag und Nachweise, dann Start. Ob eine Anmeldung vorab verlangt wird, hängt von der Tätigkeit und dem Jobcenter ab. Wichtig ist vor allem die zeitliche Logik: Einstiegsgeld soll vor Aufnahme beantragt werden. (Bundesagentur für Arbeit: Existenzgründung mit Hilfe des Jobcenters)
Welche Rolle spielt „hauptberuflich“?
Bei Einstiegsgeld wird häufig darauf geachtet, dass die Tätigkeit nicht nur gelegentlich erfolgt, sondern ernsthaft geeignet ist, die Hilfebedürftigkeit zu verringern. Das BMAS nennt als Orientierungswert für geförderte Aufnahmen eine wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden. Ob und wie das im Einzelfall angewandt wird, klären Sie am besten im Jobcenter-Termin. (BMAS: Eingliederungsleistungen – Einstiegsgeld)
Gibt es eine „Standardliste“, die jedes Jobcenter akzeptiert?
Nein. Es gibt wiederkehrende Muster, aber keine bundesweit einheitliche Liste für alle Fälle. Nutzen Sie die Muster als Startpunkt, holen Sie sich dann die konkrete Anforderung Ihres Jobcenters schriftlich und passen Sie Ihr Unterlagenpaket daran an.
Ersetzt dieser Artikel die Beratung im Jobcenter?
Nein. Er ist bewusst informational und soll Ihnen helfen, vorbereitet in die Abstimmung zu gehen. Die Entscheidung und die konkreten Anforderungen liegen beim Jobcenter.
Quellen
- Bundesagentur für Arbeit: Existenzgründung mit Hilfe des Jobcenters
- Bundesagentur für Arbeit: Einstiegsgeld für eine Beschäftigung
- BMAS: Eingliederungsleistungen (inkl. Einstiegsgeld)
- § 16b SGB II – Einstiegsgeld (gesetze-im-internet.de)
- Existenzgründungsportal: Übersicht Fachkundige Stellungnahme/Tragfähigkeitsprüfung (PDF)
- IHK Ostwürttemberg: Einstiegsgeld – Aus der Arbeitslosigkeit gründen
- IHK Lahn-Dill: IHK-Stellungnahme zum Gründungsvorhaben (Unterlagenliste)
- Existenzgründungsportal: Businessplan (Grundlagen)