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Fachartikel

Fachkundige Stelle für Einstiegsgeld: Jobcenter-Liste, Auswahl und Unterlagen

Welche fachkundige Stelle akzeptiert das Jobcenter fürs Einstiegsgeld? So klären Sie Zuständigkeit, Unterlagen und den nächsten Schritt – inkl. Checkliste.

Verfasst von der

Gründergold Redaktion

Veröffentlicht: 19. Februar 2026Aktualisiert: 19. Februar 202610 Min. Lesezeit

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Keine bundeseinheitliche „Liste“: Für Einstiegsgeld gibt es meist keine zentrale, bundesweite Liste fachkundiger Stellen. Häufig nennt das Jobcenter regionale Ansprechstellen oder akzeptiert bestimmte Institutionstypen – entscheidend ist, was Ihr Jobcenter im Einzelfall anerkennt.
  • Zuständigkeit zuerst klären: Einstiegsgeld gehört in der Regel zum Bürgergeld-Kontext (Jobcenter). Der Gründungszuschuss läuft über die Arbeitsagentur und hat andere Anforderungen.
  • Rechtsrahmen verstehen: Einstiegsgeld ist eine Kann-Leistung nach § 16b SGB II – die Entscheidung hängt u. a. von Ihrer Plausibilität und der Einschätzung des Jobcenters ab. § 16b SGB II
  • Unterlagen entscheiden mehr als „Namen“: Ein klarer Businessplan und eine nachvollziehbare Finanzplanung (Kapitalbedarf, Finanzierung, Umsatz-/Kostenplanung, Liquidität) sind oft der wichtigste Hebel, um Rückfragen zu reduzieren.
  • Zeitpunkt ist kritisch: Einstiegsgeld muss grundsätzlich vor Aufnahme der Tätigkeit beantragt werden – „nachträglich“ ist in der Praxis regelmäßig nicht vorgesehen. Arbeitsagentur: Einstiegsgeld

Wenn Sie Ihre Unterlagen für eine fachkundige Stellungnahme strukturiert vorbereiten möchten, finden Sie hier eine sachliche Orientierung: fachkundige Stellungnahme.

Sie suchen eine „fachkundige Stelle“ für Einstiegsgeld und möchten wissen, ob es eine Liste gibt – und was Sie jetzt konkret tun sollten. Dieser Leitfaden richtet sich an Gründerinnen und Gründer im Bürgergeld-Bezug und hilft Ihnen, Zuständigkeit, Unterlagen und den nächsten Entscheidungsschritt sauber zu sortieren.

Kurzüberblick

Viele Suchanfragen nach einer „Liste fachkundiger Stellen“ entstehen, weil Jobcenter Unterlagen zur Tragfähigkeit sehen wollen und Antragstellende Orientierung brauchen, wer prüfen oder bestätigen darf. Eine allgemeingültige Liste gibt es häufig nicht; umso wichtiger ist ein klarer Weg: erst Zuständigkeit und Anforderungen klären, dann Unterlagen so aufbauen, dass sie prüfbar sind. Mit einer guten Struktur wird die Auswahl einer passenden Stelle deutlich einfacher.

Vergleich und Zuständigkeit: Einstiegsgeld vs. Gründungszuschuss

Auch wenn sich Begriffe überschneiden, sind Einstiegsgeld und Gründungszuschuss unterschiedliche Instrumente:

  • Einstiegsgeld (Jobcenter/Bürgergeld): Dient dazu, den Einstieg in Arbeit – auch in Selbstständigkeit – zu unterstützen. Es ist eine Ermessensleistung („kann“) nach § 16b SGB II. Ob und in welcher Höhe bewilligt wird, hängt vom Einzelfall ab. § 16b SGB II
  • Gründungszuschuss (Arbeitsagentur/ALG I): Hier ist eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit gesetzlich vorgesehen. Praktisch bedeutet das: Eine anerkannte fachkundige Stelle prüft Businessplan und Zahlen und bestätigt die Tragfähigkeit. § 93 SGB III und Arbeitsagentur: Gründungszuschuss beantragen

Wichtig für Ihre Suche: Wer beim Gründungszuschuss als „fachkundige Stelle“ etabliert ist (z. B. Kammern oder bestimmte Beratungsstellen), kann auch im Einstiegsgeld-Kontext hilfreich sein – aber das Jobcenter entscheidet, was es akzeptiert oder welche Unterlagen es braucht.

Entscheidungs-Navigator (kurz und prüfbar)

Wenn Sie …Tun Sie als Nächstes …Prüfpunkt (sichtbar)
Bürgergeld beziehen und Einstiegsgeld prüfen möchtenLassen Sie sich vom Jobcenter schriftlich nennen, welche Unterlagen/Bestätigungen erwartet werdenSie haben eine E-Mail/Notiz mit konkreter Anforderungsliste und Zuständigkeit
ALG I beziehen und Gründungszuschuss anstrebenFragen Sie bei der Arbeitsagentur nach dem Verfahren inkl. fachkundiger StellungnahmeSie haben die Antrags-Checkliste/Anforderungen der Arbeitsagentur vorliegen
Keine „Liste“ finden, aber eine externe Prüfung wird nahegelegtFragen Sie gezielt, welche Institutionstypen akzeptiert werden (z. B. IHK/HWK, Steuerberatung, Fachverband)Sie haben 2–3 akzeptierte Optionen schriftlich oder im Gesprächsprotokoll bestätigt
Unsicher sind, ob Ihre Zahlen belastbar sindErstellen Sie eine Finanzplanung mit nachvollziehbaren Annahmen und BelegenIhre Planung enthält Annahmen + Quellen (z. B. Angebote, Mietvertrag, Preislisten)

Voraussetzungen und Unterlagen: Was in der Praxis überzeugt

Für Einstiegsgeld gibt es keine „Einheitsmappe“. Trotzdem lassen sich Unterlagen so aufbauen, dass sie für Jobcenter gut nachvollziehbar sind. Das senkt Rückfragen und erhöht die Entscheidungssicherheit – ohne dass damit eine Bewilligung garantiert wäre.

1) Businessplan (kurz, prüfbar, ohne Marketing)

Ein Businessplan muss nicht lang sein. Er sollte aber klar beantworten:

  • Vorhaben und Angebot: Was genau verkaufen/leisten Sie, an wen, zu welchem Preis?
  • Kundenweg: Wie kommen Sie realistisch an Kundschaft (Kanäle, Zeitaufwand, erste Kontakte)?
  • Markt und Wettbewerb: Welche Alternativen hat Ihre Zielgruppe – und warum ist Ihr Angebot dennoch plausibel?
  • Umsetzung: Welche Schritte sind in den ersten 4–12 Wochen geplant (Akquise, Startdatum, erste Aufträge)?

Tipp für Lesbarkeit: Arbeiten Sie mit kurzen Absätzen und konkreten Beispielen statt Floskeln.

2) Finanzplanung (der Kern für Tragfähigkeit)

Eine Finanzplanung ist häufig der Teil, an dem Entscheidungen hängen. Sie sollte mindestens enthalten:

  • Kapitalbedarf: Einmalige Anschaffungen + Anlaufkosten (z. B. Material, Software, Webseite, Versicherungen).
  • Finanzierung: Eigenmittel, Darlehen, Fördermittel – nur ansetzen, was realistisch verfügbar ist.
  • Umsatz- und Kostenplanung: Verständliche Annahmen (Preise, Auslastung, Stückzahlen).
  • Liquiditätsvorschau: Monatliche Ein- und Auszahlungen, damit Engpässe sichtbar werden.

Je klarer Sie Annahmen belegen (Angebote, Preiskalkulation, Mietkosten, Versicherungsangebote), desto einfacher ist die Prüfung.

3) Nachweise zur persönlichen und fachlichen Eignung

Jobcenter achten häufig darauf, ob die Selbstständigkeit realistisch umsetzbar ist.

Mögliche Nachweise (je nach Branche):

  • Lebenslauf mit relevanten Stationen
  • Zeugnisse, Zertifikate, Referenzen
  • Branchenerfahrung (z. B. Projektliste)
  • Erlaubnisse/Anmeldungen (falls erforderlich)

4) Warum die „fachkundige Stellungnahme“ trotzdem hilfreich sein kann

Auch wenn Einstiegsgeld nicht automatisch eine fachkundige Stellungnahme verlangt, kann eine externe, nachvollziehbare Einschätzung zur Tragfähigkeit helfen – besonders bei höheren Anlaufkosten, komplexeren Geschäftsmodellen oder wenn im Gespräch viele Rückfragen entstehen.

Wichtig: Kosten und Anerkennung sind immer Einzelfallfragen. Eine Kostenübernahme oder Akzeptanz durch das Jobcenter ist nicht automatisch gegeben.

Ablauf und Fristen: So gehen Sie strukturiert vor

Der Ablauf variiert zwischen Jobcentern. Der folgende Prozess ist bewusst so formuliert, dass Sie ihn an Ihre Situation anpassen können.

Ablauf in 7 Schritten (mit klaren Prüfpunkten)

Schritt (Aktion)ZielPrüfpunkt
1) Zuständigkeit klären und Termin vereinbarenRichtige Ansprechstelle und passendes FörderinstrumentSie wissen: Jobcenter (Einstiegsgeld) oder Arbeitsagentur (Gründungszuschuss)
2) Anforderungen abfragen (schriftlich, kurz)Klarheit, ob eine Stelle/Bestätigung erwartet wirdSie haben eine Liste der geforderten Unterlagen (E-Mail/Notiz)
3) Startdatum planen und Antrag vor Aufnahme vorbereitenFrist-/Timing-Risiken vermeidenGeplanter Start liegt nach Antragstellung/Einreichung
4) Businessplan und Finanzplanung finalisierenTragfähigkeit nachvollziehbar machenZahlen sind konsistent (Umsatz ↔ Kosten ↔ Liquidität)
5) Passende fachkundige Stelle auswählen (falls sinnvoll/erwartet)Prüfung/Bestätigung in akzeptabler Form erhaltenSie haben eine schriftliche Zusage der Stelle inkl. Umfang/Kosten
6) Unterlagen geordnet einreichenSchnelle, klare Bearbeitung ermöglichenEin Inhaltsverzeichnis + benannte Dateien/Abschnitte liegen vor
7) Rückfragen strukturiert beantwortenEntscheidung absichernJede Rückfrage ist mit Dokument/Anpassung beantwortet und dokumentiert

Frist-Hinweis: Einstiegsgeld vor Tätigkeitsaufnahme

In der Praxis ist entscheidend, dass der Antrag gestellt wird, bevor die selbstständige Tätigkeit aufgenommen wird. Was genau als „Aufnahme“ gilt (z. B. Rechnungsstellung, Gewerbeanmeldung, erste Leistungserbringung), sollten Sie im Gespräch konkret klären und für sich dokumentieren. Arbeitsagentur: Einstiegsgeld

Typische Stolpersteine und Korrekturen

Unklare Erwartung an die „Liste“

  • Problem: Sie suchen eine bundesweite Liste, verlieren Zeit und erhalten trotzdem keine Klarheit für Ihr Jobcenter.
  • Korrektur: Bitten Sie Ihr Jobcenter um eine kurze Aussage, welche Institutionstypen/Ansprechstellen anerkannt werden und ob eine fachkundige Stellungnahme überhaupt erwartet wird.

Zahlen wirken „geschätzt“ statt begründet

  • Problem: Umsatz und Kosten sind nicht über Annahmen oder Belege nachvollziehbar.
  • Korrektur: Ergänzen Sie pro Hauptannahme einen Beleg (Angebot, Marktpreis, Vertrag, schriftliche Kalkulation) und erklären Sie die Logik in 2–3 Sätzen.

Startdatum kollidiert mit Antragslogik

  • Problem: Gewerbe/Leistung startet faktisch, bevor der Antrag sauber gestellt ist.
  • Korrektur: Planen Sie das Startdatum so, dass Einreichung und Rückfragen realistisch möglich sind; dokumentieren Sie, was als Start gewertet werden soll.

Fachkundige Stelle passt nicht zum Vorhaben

  • Problem: Die Stelle kann die Branche kaum beurteilen oder liefert nur sehr allgemeine Aussagen.
  • Korrektur: Wählen Sie eine Stelle, die Ihr Geschäftsmodell fachlich einordnen kann (z. B. Kammer/Fachverband/qualifizierte Beratung) und vereinbaren Sie vorab, welche Unterlagen geprüft werden.

Unterlagen sind vollständig, aber unleserlich strukturiert

  • Problem: Inhalte sind vorhanden, aber nicht auffindbar; es entstehen unnötige Rückfragen.
  • Korrektur: Arbeiten Sie mit Inhaltsverzeichnis, klaren Dateinamen und einer 1‑seitigen Zusammenfassung der Zahlenlogik.

Checkliste

  • Klären Sie vorab schriftlich, ob Ihr Jobcenter für Einstiegsgeld eine externe Einschätzung (z. B. fachkundige Stellungnahme) erwartet, damit Sie nicht an „falschen“ Anforderungen arbeiten. Prüfpunkt: Sie haben eine konkrete Anforderungsliste Ihres Jobcenters (E-Mail, Gesprächsnotiz, Merkblatt).
  • Legen Sie ein realistisches Startdatum fest und planen Sie Puffer für Rückfragen ein, weil Einstiegsgeld in der Regel vor Tätigkeitsaufnahme beantragt werden muss. Prüfpunkt: Ihr Zeitplan zeigt: Antrag/Einreichung liegt vor dem geplanten Start und ist dokumentiert.
  • Schreiben Sie einen Businessplan mit klarer Leistungsbeschreibung und Zielgruppe, damit die Entscheidung nicht an unklarer Positionierung scheitert. Prüfpunkt: Eine außenstehende Person kann in 60 Sekunden erklären, was Sie anbieten, für wen und zu welchem Preis.
  • Erstellen Sie eine Finanzplanung mit nachvollziehbaren Annahmen, weil Plausibilität oft stärker zählt als Umfang. Prüfpunkt: Jede Hauptzahl (Umsatz, Material, Miete, Versicherungen) hat eine kurze Begründung oder einen Beleg.
  • Fügen Sie eine Liquiditätsvorschau für die ersten 6–12 Monate hinzu, damit Engpässe früh erkennbar werden. Prüfpunkt: Mindestens ein Monat mit niedrigstem Kontostand ist identifiziert und mit Gegenmaßnahme (z. B. Rücklagen, Zahlungsziele) beschrieben.
  • Sammeln Sie Eignungsnachweise (Erfahrung, Qualifikation, Referenzen), damit das Vorhaben als umsetzbar bewertet werden kann. Prüfpunkt: Ein übersichtlicher Lebenslauf + 2–5 passende Nachweise liegen als Anlage bereit.
  • Prüfen Sie notwendige Anmeldungen/Erlaubnisse (je nach Branche), damit keine formalen Hürden übersehen werden. Prüfpunkt: Sie haben eine Liste „erforderlich / nicht erforderlich“ mit Quelle oder zuständiger Stelle (z. B. Kommune/Kammer).
  • Wenn eine fachkundige Stelle sinnvoll ist: Holen Sie vorab ein kurzes Angebot (Umfang, Preis, Dauer) ein, um Aufwand und Kosten realistisch zu planen. Prüfpunkt: Sie haben eine schriftliche Leistungsbeschreibung (z. B. per E-Mail) inkl. Bearbeitungszeit.
  • Fragen Sie Ihr Jobcenter gezielt, ob bestimmte Stellen bevorzugt oder ausgeschlossen sind, damit die Auswahl nicht im Nachhinein verworfen wird. Prüfpunkt: Sie können mindestens zwei akzeptierte Optionen benennen, die das Jobcenter bestätigt hat.
  • Reichen Sie Unterlagen geordnet ein (Inhaltsverzeichnis, klare Benennung), damit Rückfragen fachlich statt organisatorisch entstehen. Prüfpunkt: Eine fremde Person findet Umsatzplanung, Kostenplanung und Kapitalbedarf jeweils in unter 30 Sekunden.
  • Dokumentieren Sie Rückfragen und Ihre Antworten, damit der Bearbeitungsstand transparent bleibt. Prüfpunkt: Es gibt eine Liste mit Datum, Frage, Antwort und zugehörigem Dokument.

Nächster Schritt

Wenn Sie die Anforderungen Ihres Jobcenters schriftlich vorliegen haben, lohnt sich als nächstes ein „Unterlagen-Check“: Sind Businessplan und Finanzplanung in sich stimmig und mit Belegen unterlegt? Vertiefende Grundlagen und weitere Vorlagen finden Sie auch in unserem Wissensbereich: Blog.

Häufige Fragen

Welche Unterlagen sind für fachkundige stelle einstiegsgeld jobcenter liste entscheidend?

Meist sind es nicht „Namen aus einer Liste“, sondern die Unterlagen selbst: Businessplan, Finanzplanung (inkl. Liquidität), Nachweise zur Eignung und – je nach Jobcenter – ergänzende Belege (z. B. Angebote, Mietkosten, Versicherungen). Wenn das Jobcenter eine externe Einschätzung wünscht, ist es sinnvoll, vorab zu klären, in welcher Form sie akzeptiert wird.

Wie läuft der nächste Schritt nach der Prüfung ab?

Üblich ist: Sie reichen Unterlagen ein, das Jobcenter stellt Rückfragen oder bittet um Nachweise, danach folgt die Ermessensentscheidung. Praktisch hilft es, Rückfragen schriftlich zu beantworten und Änderungen an Businessplan/Finanzplanung nachvollziehbar zu markieren (z. B. „Annahme aktualisiert, Beleg ergänzt“).

Wann ist Unterstützung durch Fachkundige Stellungnahme sinnvoll?

Wenn die Zahlen komplex sind, wenn hohe Anlaufkosten vorliegen, wenn die Branche erklärungsbedürftig ist oder wenn im Gespräch erkennbar wird, dass eine externe Plausibilisierung gewünscht ist. Eine fachkundige Stellungnahme kann Struktur geben – sie ersetzt aber keine Jobcenter-Entscheidung und ist nicht automatisch erforderlich.

Gibt es wirklich keine bundesweite Liste für das Jobcenter?

Häufig nicht in dem Sinne, wie viele es erwarten. Manche Jobcenter nennen regionale Ansprechpartner oder akzeptierte Institutionstypen. Verbindlich ist am Ende die Auskunft Ihres Jobcenters. Darum ist eine kurze schriftliche Klärung (auch als Gesprächsnotiz) der schnellste Weg.

Welche Stellen kommen typischerweise infrage?

Für den Gründungszuschuss werden häufig Kammern (z. B. IHK/HWK), fachlich passende Verbände oder qualifizierte Beratungs- und Prüfstellen genannt. Im Einstiegsgeld-Kontext kann das ähnlich sein – aber die Anerkennung kann je Jobcenter variieren. Klären Sie deshalb zuerst die Akzeptanz, bevor Sie Kosten auslösen.

Muss das Jobcenter Kosten für eine Stellungnahme übernehmen?

Eine Kostenübernahme ist nicht automatisch. Ob und in welcher Form Kosten berücksichtigt werden, ist eine Einzelfallfrage. Planen Sie daher vorsichtig und holen Sie vorab eine transparente Leistungs- und Kostenübersicht ein.

Was gilt als „Aufnahme der Tätigkeit“?

Das kann je nach Kontext unterschiedlich verstanden werden (z. B. erste Rechnung, erste Leistung, Gewerbeanmeldung). Für Einstiegsgeld ist die Reihenfolge wichtig: Antrag/Abstimmung möglichst vor der tatsächlichen Aufnahme. Klären Sie das konkret im Termin und dokumentieren Sie die Aussage.

Ist dieser Artikel Rechts- oder Fördermittelberatung?

Nein. Er bietet eine strukturierte, praxisnahe Orientierung. Verbindlich sind die Vorgaben Ihres Jobcenters bzw. der Arbeitsagentur sowie die geltenden Rechtsgrundlagen.

Quellen

Weiterführende Artikel