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Einstiegsgeld und Fachkundige Stellungnahme : Unterlagen & Ablauf

Erfahren Sie, wann das Jobcenter eine fachkundige Stellungnahme (Tragfähigkeitsbescheinigung) zum Einstiegsgeld verlangt, welche Unterlagen zählen und wie Sie den nächsten Schritt

Verfasst von der

Gründergold Redaktion

Veröffentlicht: 19. Februar 2026Aktualisiert: 19. Februar 20269 Min. Lesezeit

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ermessensleistung: Einstiegsgeld ist kein Automatismus. Das Jobcenter entscheidet im Einzelfall – je besser die Unterlagen, desto leichter ist eine nachvollziehbare Entscheidung.
  • Häufiger Prüfpunkt: Eine fachkundige Stellungnahme (oft als Tragfähigkeitsbescheinigung bezeichnet) kann verlangt werden, um die Tragfähigkeit Ihrer Selbstständigkeit zu belegen.
  • Timing ist entscheidend: Einstiegsgeld wird typischerweise nur gefördert, wenn Sie vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit beantragen und die Anforderungen vorher klären.
  • Businessplan zählt – mit Zahlen: Überzeugen müssen Konzept, Marktlogik und eine stimmige Planung (Kapitalbedarf, Finanzierung, Umsatz-/Rentabilitätsvorschau).
  • Nicht nur Idee, auch Umsetzbarkeit: Qualifikation, Erfahrung und eine realistische Organisation (Zeit, Kosten, Kundenakquise) sind regelmäßig Teil der Gesamtbewertung.

Wenn Sie Ihre Unterlagen für eine fachkundige Stellungnahme strukturiert aufbereiten möchten, hilft Ihnen unsere Orientierungshilfe auf der Seite fachkundige Stellungnahme.

Sie planen den Schritt aus dem Bürgergeld in die Selbstständigkeit und möchten Einstiegsgeld beantragen? Dieser Leitfaden ist für Sie, wenn Sie klären wollen, ob eine fachkundige Stellungnahme nötig ist, welche Unterlagen wirklich tragen und welchen nächsten Schritt Sie mit dem Jobcenter sinnvoll vereinbaren.

Kurzüberblick

Einstiegsgeld soll den Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine hauptberufliche Selbstständigkeit unterstützen. Ob das Jobcenter zusätzlich eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit erwartet, ist regional und fallbezogen unterschiedlich. Entscheidend ist, dass Sie frühzeitig die Anforderungen abfragen und Ihren Businessplan so aufbauen, dass Prüffragen klar beantwortet werden.

Voraussetzungen und Unterlagen

1) Worum es bei Einstiegsgeld rechtlich geht

Die gesetzliche Grundlage für Einstiegsgeld findet sich in § 16b SGB II. Dort ist u. a. geregelt, dass Einstiegsgeld zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit bei Aufnahme einer selbstständigen oder sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit erbracht werden kann und dass die Förderung höchstens 24 Monate umfasst. Eine feste Anspruchshöhe steht nicht im Gesetz; die Ausgestaltung bleibt im Rahmen des Einzelfalls. Quelle: § 16b SGB II (gesetze-im-internet.de).

Wichtig für die Praxis: Einstiegsgeld ist in der Regel eine Ermessensentscheidung. Das Jobcenter prüft, ob die Selbstständigkeit geeignet ist, Ihre Hilfebedürftigkeit zu verringern oder zu beenden, und ob die Förderung zur Eingliederung erforderlich ist. Zum Hintergrund und zur Einordnung der Instrumente siehe auch die Übersicht des BMAS zur Gründungsförderung über Jobcenter. Quelle: BMAS – Gründungsförderung.

2) Was ist eine „fachkundige Stellungnahme“ – und was nicht?

Eine fachkundige Stellungnahme ist eine nachvollziehbare Beurteilung, ob Ihr Gründungsvorhaben wirtschaftlich tragfähig wirkt. In vielen Kontexten wird dafür auch der Begriff Tragfähigkeitsbescheinigung genutzt. Inhaltlich geht es nicht um „Werbung“ für Ihre Idee, sondern um eine prüfbare Plausibilisierung: Zielgruppe, Angebot, Preislogik, Kostenstruktur und Zahlenwerk müssen zusammenpassen.

Je nach Jobcenter kann es dafür einen eigenen Vordruck geben oder eine bestimmte Formulierung/Struktur erwartet werden. Manche Jobcenter akzeptieren Stellungnahmen z. B. von Kammern (IHK/HWK) oder anderen fachkundigen Stellen, andere benennen eine Stelle oder geben Vorgaben, welche Bestandteile zwingend enthalten sein müssen. Eine allgemeinverbindliche „Einheitsform“ gibt es in der Praxis nicht.

3) Welche Unterlagen typischerweise entscheidend sind

Wenn eine fachkundige Stellungnahme verlangt wird, hängt die Tragfähigkeitsprüfung fast immer an Ihrem Businessplan und an einem konsistenten Finanzteil. Als Orientierung (ohne Anspruch auf Vollständigkeit, da Jobcenter-Anforderungen abweichen können) sind diese Unterlagen häufig relevant:

  • Vorhabensbeschreibung (Businessplan): Was bieten Sie an, für wen, wodurch unterscheiden Sie sich, wie gewinnen Sie Kundschaft, wie organisieren Sie die Leistungserbringung?
  • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan: Welche Anschaffungen/Anlaufkosten fallen an, wie sind sie finanziert (Eigenmittel, Darlehen, Zuschüsse, Zahlungsziele)?
  • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau: Realistische Annahmen (Mengen, Preise, Auslastung) und nachvollziehbare Kosten.
  • Liquiditätsplanung: Gerade in den ersten Monaten wichtig, um Engpässe sichtbar zu machen.
  • Nachweise zur persönlichen Eignung: Lebenslauf, Qualifikationen, ggf. Referenzen, Nachweise zu Zulassungen/Erlaubnissen.

Einige Jobcenter verknüpfen Einstiegsgeld außerdem mit ergänzenden Fördermöglichkeiten (z. B. Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen nach § 16c SGB II). Dabei wird die wirtschaftliche Tragfähigkeit ebenfalls zentral geprüft und kann durch eine fachkundige Stelle belegt werden. Quelle: Bundesagentur für Arbeit – Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen (LES).

4) Welche Stelle ist „fachkundig“?

„Fachkundig“ bedeutet in diesem Zusammenhang: Die Stelle kann plausibel beurteilen, ob Ihr Vorhaben wirtschaftlich tragfähig ist (Branche, Markt, kaufmännische Logik). Häufig genannt werden Kammern (IHK/HWK) oder vergleichbare Institutionen; in der Praxis können auch weitere Stellen anerkannt werden – entscheidend ist, was Ihr Jobcenter akzeptiert.

Einige IHK-Übersichten weisen ausdrücklich darauf hin, dass Jobcenter die Tragfähigkeit durch eine fachkundige Stelle prüfen lassen und dass es sich um Kann-Leistungen im Ermessen handelt. Beispielhaft: IHK Limburg – Gründungszuschuss und Einstiegsgeld sowie IHK Erfurt – Einstiegsgeld (Jobcenter).

Ablauf und Fristen

Schritt 1: Vorabklärung mit dem Jobcenter (bevor Sie starten)

Planen Sie zuerst das Gespräch mit Ihrer Ansprechperson im Jobcenter. Die Bundesagentur für Arbeit betont für die Existenzgründung mit Bürgergeld, dass der Antrag vor der Existenzgründung gestellt werden muss und dass es keinen Rechtsanspruch gibt – die Entscheidung trifft das Jobcenter im Einzelfall. Quelle: Bundesagentur für Arbeit – Existenzgründung mit Hilfe des Jobcenters.

Praktisch heißt das: Bevor Sie Gewerbe anmelden, Verträge unterschreiben oder Aufträge verbindlich annehmen, sollten Sie schriftlich (oder mindestens klar dokumentiert) klären:

  • Ob Einstiegsgeld grundsätzlich in Betracht kommt.
  • Ob eine fachkundige Stellungnahme/Tragfähigkeitsbescheinigung verlangt wird.
  • Welche Formblätter, Anlagen und Nachweise gefordert sind.
  • Welche Definition von „hauptberuflich“ und welchem Startdatum das Jobcenter folgt.

Schritt 2: Unterlagen so bauen, dass Prüffragen beantwortet sind

Viele Verzögerungen entstehen nicht, weil „zu wenig Text“ vorliegt, sondern weil Annahmen nicht überprüfbar sind. Ein tragfähiger Businessplan für das Jobcenter ist meist dann gut, wenn er die folgenden Punkte klar macht:

  • Kunden- und Umsatzlogik: Woher kommen Kunden, zu welchen Preisen, mit welcher realistischen Frequenz?
  • Kostenstruktur: Fixe Kosten, variable Kosten, private Mindestkosten (soweit relevant für die Planung) und Rücklagen.
  • Anlaufphase: Wie überbrücken Sie die ersten Monate? Welche Schritte sichern Aufträge?
  • Risiken: Was passiert bei geringerer Auslastung, Krankheit, saisonalen Schwankungen?

Schritt 3: Fachkundige Stellungnahme einholen (falls gefordert)

Wenn Ihr Jobcenter eine fachkundige Stellungnahme verlangt, geben Sie der fachkundigen Stelle ein „prüfbares Paket“:

  • Zusammenfassung des Vorhabens (1–2 Seiten) als Lesestart.
  • Vollständiger Businessplan.
  • Finanzteil mit einheitlichen Annahmen (Preise, Mengen, Kosten) und klarer Herleitung.
  • Nachweise zur Qualifikation/Eignung.

Wichtig: Eine fachkundige Stellungnahme kann die Nachvollziehbarkeit Ihrer Planung deutlich verbessern, ersetzt aber nicht die Ermessensentscheidung des Jobcenters.

Schritt 4: Antrag einreichen, Nachweise gezielt nachreichen

Je nach Jobcenter erfolgt die Antragstellung vor Ort oder online. Auf den Einstiegsgeld-Seiten der Bundesagentur für Arbeit wird u. a. betont, dass der Antrag nicht nachträglich gestellt werden kann und dass die rechtliche Grundlage § 16b SGB II ist. Quelle: Bundesagentur für Arbeit – Einstiegsgeld (Jobcenter).

Wenn Unterlagen nachgefordert werden, lohnt sich ein „sauberes Nachreichen“: kurze Deckseite („Was ist neu/aktualisiert?“), eindeutige Dateinamen, und eine Mini-Liste, welche Prüffragen damit beantwortet werden.

Typische Fehler und Korrekturen

Unklare Abgrenzung „hauptberuflich“

  • Problem: Das Vorhaben wirkt wie Nebenerwerb (Zeitbudget, erwartete Umsätze, parallele Tätigkeiten sind nicht sauber dargestellt).
  • Korrektur: Wochenplan (Zeit), Startphase (Akquise/Leistungserbringung) und Mindestumsatzannahmen so konkretisieren, dass der Hauptfokus erkennbar ist.

Zahlenwerk passt nicht zur Beschreibung

  • Problem: Im Text werden Zielgruppen und Preise genannt, die in der Umsatzvorschau nicht auftauchen (oder umgekehrt).
  • Korrektur: Eine Annahmen-Seite voranstellen (Preis, Menge, Auslastung, Saison), dann alle Tabellen daran ausrichten.

Finanzierungslücke in den ersten Monaten

  • Problem: Investitionen/Anlaufkosten sind benannt, aber die Zahlungsfähigkeit in den ersten 3–6 Monaten ist nicht plausibel.
  • Korrektur: Liquiditätsplanung ergänzen (monatlich), Zahlungstermine realistisch setzen, Engpass-Maßnahmen definieren.

Qualifikation/Eignung bleibt Behauptung

  • Problem: Erfahrung wird beschrieben, aber nicht nachweisbar gemacht.
  • Korrektur: Nachweise bündeln (Zeugnisse, Zertifikate, Referenzen), und im Businessplan kurz erklären, wie Sie Kompetenzlücken schließen.

Unklare nächste Schritte mit dem Jobcenter

  • Problem: Es fehlt ein abgestimmter Fahrplan (welche Unterlagen bis wann, wer prüft was).
  • Korrektur: Nach dem Gespräch ein kurzes Protokoll/Bestätigung per Nachricht an das Jobcenter senden und um Bestätigung bitten.

Checkliste

  • Klären Sie vorab beim Jobcenter, ob für das Einstiegsgeld eine fachkundige Stellungnahme (Tragfähigkeitsbescheinigung) verlangt wird, damit Sie keine Unterlagen am Bedarf vorbei erstellen. Prüfpunkt: Sie haben den geforderten Vordruck bzw. eine schriftliche Liste der Nachweise vom Jobcenter.
  • Legen Sie ein eindeutiges Startdatum der Selbstständigkeit fest und stimmen Sie es mit der Antragstellung ab, weil Einstiegsgeld typischerweise nicht rückwirkend bewilligt wird. Prüfpunkt: In Ihren Unterlagen ist ein Startdatum konsistent (Businessplan, Gewerbeanmeldung/Plan, Antrag).
  • Erstellen Sie eine 1–2-seitige Vorhabenzusammenfassung, damit Prüfer schnell verstehen, was Sie genau anbieten und für wen. Prüfpunkt: Eine außenstehende Person kann Zielgruppe, Angebot und Preismodell in 60 Sekunden korrekt wiedergeben.
  • Arbeiten Sie den Businessplan so aus, dass Kundengewinnung und Leistungserbringung konkret beschrieben sind (Kanäle, Schritte, Taktung), weil „Umsatz entsteht“ selten als Begründung genügt. Prüfpunkt: Sie haben mindestens 3 konkrete Akquisewege mit messbaren Wochenzielen (z. B. Kontakte, Angebote, Termine).
  • Bauen Sie einen Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, um Anschaffungen und laufende Kosten transparent zu machen. Prüfpunkt: Jede größere Ausgabe ist einer Finanzierungsquelle zugeordnet (Eigenmittel, Darlehen, Zahlungsziel, Förderung).
  • Erstellen Sie eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau mit klaren Annahmen, damit die Tragfähigkeit prüfbar wird. Prüfpunkt: Zu jeder Umsatzposition sind Preis, Menge/Auslastung und Zeitraum dokumentiert.
  • Ergänzen Sie eine monatliche Liquiditätsplanung für die Startphase, um Engpässe früh zu erkennen. Prüfpunkt: Für die ersten 6 Monate ist der niedrigste Kontostand ausgewiesen und es gibt einen Plan, wie Sie ihn abfedern.
  • Fügen Sie Qualifikations- und Eignungsnachweise gebündelt bei, weil das Jobcenter regelmäßig auch die Umsetzbarkeit bewertet. Prüfpunkt: Lebenslauf, relevante Zeugnisse/Zertifikate und ggf. Erlaubnisse sind in einem PDF mit Inhaltsverzeichnis zusammengefasst.
  • Prüfen Sie, ob Ihr Vorhaben genehmigungs- oder erlaubnispflichtig ist (z. B. Handwerk, Gewerbe, besondere Tätigkeiten), damit es später keine formalen Stopper gibt. Prüfpunkt: Sie haben eine Liste „Erlaubnisse/Genehmigungen“ mit Status (beantragt, erhalten, nicht erforderlich).
  • Stimmen Sie mit der fachkundigen Stelle ab, welche Unterlagen sie konkret braucht, um eine Stellungnahme zu erstellen, damit keine Schleifen entstehen. Prüfpunkt: Sie haben eine Checkliste der fachkundigen Stelle und einen Abgabetermin (inkl. Rückfragen-Fenster).
  • Reichen Sie Unterlagen mit einer kurzen Deckseite ein („Was ist enthalten, was wurde aktualisiert?“), damit das Jobcenter schneller prüfen kann. Prüfpunkt: Jede Einreichung enthält eine Inhaltsliste und Versionsdatum (z. B. „Finanzplan v2, Stand …“).
  • Halten Sie die nächsten Schritte nach dem Beratungstermin schriftlich fest, um Missverständnisse zu vermeiden. Prüfpunkt: Sie haben eine kurze Bestätigung (E-Mail/Jobcenter-Postfach) mit Aufgaben, Fristen und zuständiger Kontaktperson.

Nächster Schritt

Wenn Sie möchten, können Sie Ihre Unterlagen für den Businessplan und die fachkundige Stellungnahme mit unserer kompakten Orientierung strukturieren und prüfen: fachkundige Stellungnahme. Vertiefende Beiträge rund um Förderung, Planung und Unterlagen finden Sie außerdem im Blog.

Häufige Fragen

Welche Unterlagen sind für fachkundige stellungnahme einstiegsgeld entscheidend?

Im Kern: ein nachvollziehbarer Businessplan plus konsistenter Finanzteil (Kapitalbedarf/Finanzierung, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, häufig auch Liquiditätsplanung). Ergänzend sind Nachweise zur persönlichen Eignung wichtig (Lebenslauf, Qualifikationen, ggf. Erlaubnisse). Welche Formblätter gelten, legt Ihr Jobcenter bzw. die fachkundige Stelle fest.

Wie läuft der nächste Schritt nach der Prüfung ab?

Üblich ist: Sie reichen die Unterlagen beim Jobcenter ein, erhalten ggf. Rückfragen oder Nachforderungen und bekommen anschließend einen Bescheid. Sinnvoll ist, nach Rückfragen gezielt nachzureichen (mit Deckseite und klarer Zuordnung, welche Frage beantwortet wird). Die Entscheidung bleibt eine Einzelfallentscheidung des Jobcenters.

Wann ist Unterstützung durch Fachkundige Stellungnahme sinnvoll?

Wenn Ihr Jobcenter die Tragfähigkeit belegt sehen möchte, wenn Ihr Konzept erklärungsbedürftig ist (z. B. neue Zielgruppe, komplexe Preismodelle) oder wenn Zahlen und Text noch nicht sauber zusammenpassen. Auch wenn die Stellungnahme nicht ausdrücklich verlangt wird, kann sie helfen, die Planung strukturiert und prüfbar zu machen – ohne dass damit eine Bewilligung garantiert wäre.

Ist die fachkundige Stellungnahme beim Einstiegsgeld immer Pflicht?

Nein. In der Praxis wird sie häufig gefordert, aber nicht in jedem Fall. Maßgeblich sind die Vorgaben Ihres Jobcenters und die Umstände Ihres Vorhabens.

Wer stellt eine Tragfähigkeitsbescheinigung aus?

Häufig werden Kammern (IHK/HWK) oder andere fachkundige Stellen akzeptiert. Entscheidend ist, dass Ihr Jobcenter die Stelle anerkennt oder benennt. Klären Sie das vorab, bevor Sie Kosten oder Zeit investieren.

Welche Fristen sind besonders kritisch?

Der wichtigste Punkt ist der Zeitpunkt der Antragstellung: Klären Sie frühzeitig, dass der Antrag vor Aufnahme der Selbstständigkeit gestellt wird und welche Nachweise bis wann vorliegen müssen. Details und Abläufe unterscheiden sich je Jobcenter.

Quellen