Bearbeitung in 24h
Fachartikel

Gründungszuschuss mit Nebenjob: 15‑Stunden‑Regel sicher einordnen

Wie wirkt ein Nebenjob auf Arbeitslosigkeit, Hauptberuflichkeit und den Antrag auf Gründungszuschuss? Mit Checkliste, Fehlerkorrekturen und Quellen (Stand Feb 2026).

16. Februar 202611 Min. Lesezeit

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Statusregel: Wer insgesamt 15 Stunden oder mehr pro Woche arbeitet (Job, Selbstständigkeit oder mehrere Tätigkeiten zusammen), gilt in der Regel nicht als arbeitslos – das kann die Ausgangslage für den Gründungszuschuss verändern (§ 138 SGB III).
  • Meldepflicht: Ein Nebenjob während des Arbeitslosengeldbezugs muss vorab bei der Agentur für Arbeit angezeigt werden; entscheidend sind tatsächliche Arbeitszeiten und nicht nur Vertragsstunden (Nebenjob und Arbeitslosengeld – BA).
  • Hauptberuflichkeit: Für den Gründungszuschuss muss die Selbstständigkeit hauptberuflich sein; die BA beschreibt das u. a. mit mindestens 15 Stunden pro Woche selbstständig und zusätzlich: andere Tätigkeiten dürfen zeitlich nicht überwiegen (Gründungszuschuss beantragen – BA).
  • Unterlagenlogik: Nebenjob-Konstellationen werden überzeugend, wenn Businessplan und Finanzplanung die Haupttätigkeit plausibel machen und Sie Ihre Stunden- und Einnahmenstruktur nachvollziehbar dokumentieren.
  • Entscheidungspunkt: Klären Sie früh, ob Sie (a) den Arbeitslosigkeitsstatus nach < 15 Stunden sicher halten, (b) den Antrag vor dem Start der hauptberuflichen Selbstständigkeit stellen und (c) die Mindestvoraussetzungen wie Restanspruch erfüllen (§ 93 SGB III).

Wenn Sie Ihre Unterlagen für die Arbeitsagentur strukturiert absichern möchten, kann eine sorgfältig erstellte Tragfähigkeitsbescheinigung (Stellungnahme einer fachkundigen Stelle) eine sinnvolle Grundlage sein: Tragfähigkeitsbescheinigung.

Viele Gründerinnen und Gründer starten nicht „aus dem Nichts“, sondern parallel mit einem Nebenjob oder laufenden Aufträgen. Dieser Beitrag ist für Sie, wenn Sie den Gründungszuschuss prüfen und jetzt eine saubere Entscheidung brauchen: Nebenjob behalten, reduzieren oder beenden – so, dass Stunden, Unterlagen und Antrag zusammenpassen.

Kurzüberblick

Die 15‑Stunden‑Regel ist keine Formalität, sondern eine Statusfrage: Sie bestimmt, ob Sie im Sinne des SGB III als arbeitslos gelten – und damit in dem Rahmen sind, aus dem der Gründungszuschuss typischerweise beantragt wird. Gleichzeitig verlangt die Förderung eine hauptberufliche Selbstständigkeit, die Sie mit einem schlüssigen Konzept (Businessplan, Finanzplanung) und einer fachkundigen Stellungnahme nachvollziehbar machen. Stand: Februar 2026; maßgeblich ist immer die Einzelfallprüfung Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit.

Voraussetzungen und Kriterien: Nebenjob, 15 Stunden und Hauptberuflichkeit

1) Was die 15‑Stunden‑Regel wirklich meint

Nach dem Gesetz schließt eine Erwerbstätigkeit die Arbeitslosigkeit nicht aus, wenn die Arbeits- oder Tätigkeitszeit weniger als 15 Stunden wöchentlich umfasst; Arbeitszeiten mehrerer Tätigkeiten werden zusammengerechnet (§ 138 Abs. 3 SGB III). Für Ihre Praxis heißt das:

  • Entscheidend ist die tatsächlich geleistete Zeit (inkl. „unsichtbarer“ Anteile wie Vorbereitung, Organisation, Nacharbeit).
  • Mehrere kleine Tätigkeiten können zusammen trotzdem über 15 Stunden rutschen.
  • Bei schwankenden Wochen ist die Frage: Bleibt das Bild stabil unter 15 Stunden oder sind die Überschreitungen mehr als nur gelegentlich und kurz?

Konkretes Prüfsignal: Führen Sie zwei bis vier Wochen ein Stundenprotokoll (realistisch, nicht „schön gerechnet“). Wenn Sie im Durchschnitt nahe an 15 Stunden liegen oder regelmäßig darüber, ist das ein Warnsignal.

2) Nebenjob vor dem Gründungszuschuss: sauber möglich – aber nur mit klarer Linie

Ein Nebenjob kann mit Arbeitslosengeld grundsätzlich vereinbar sein, wenn Sie die 15‑Stunden‑Grenze einhalten und den Nebenjob vorab melden (Nebenjob und Arbeitslosengeld – BA). Für die Gründungszuschuss‑Entscheidung wird es kritisch, wenn der Nebenjob faktisch Ihre „Haupttätigkeit“ ist.

Wichtige Kriterien, die Sie in Ihrer Planung zusammenbringen sollten:

  • Arbeitslosigkeitsstatus: Bleiben Sie für Vermittlung verfügbar und unter 15 Stunden Gesamterwerbstätigkeit, wenn Sie den Antrag noch aus der Arbeitslosigkeit heraus vorbereiten.
  • Zeitpunkt des Starts: Der Gründungszuschuss setzt eine Aufnahme einer selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit voraus, durch die Sie die Arbeitslosigkeit beenden (§ 93 SGB III; Gründungszuschuss beantragen – BA).
  • Restanspruch: Bei Start der Selbstständigkeit müssen i. d. R. noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen (§ 93 SGB III).

Entscheidungsfrage: Dient der Nebenjob nur als Übergang (klar begrenzt und dokumentiert) – oder verhindert er, dass die Selbstständigkeit als Hauptberuflichkeit plausibel wird?

3) Hauptberuflich selbstständig: was Sie plausibel machen müssen

Die Bundesagentur für Arbeit erläutert „hauptberuflich“ u. a. so: mindestens 15 Stunden pro Woche selbstständig; zusätzlich gilt: Wenn Sie weitere Tätigkeiten ausüben, darf deren zeitlicher Umfang in Summe nicht den der Selbstständigkeit übersteigen (Gründungszuschuss beantragen – BA).

Das ist für Nebenjob‑Konstellationen der Kern:

  • Sie müssen zeigen, dass die Selbstständigkeit zeitlich im Mittelpunkt steht.
  • Ihr Konzept muss erklären, warum die Selbstständigkeit wirtschaftlich tragfähig werden kann, obwohl parallel ein Nebenjob läuft.
  • Ihr Stundenbild sollte nicht nur „auf dem Papier“ passen, sondern in der Alltagsorganisation (Kundenzeiten, Liefertermine, Akquise, Buchhaltung) realistisch sein.

Prüfsignal: Wenn Sie im Wochenplan regelmäßig mehr „feste“ Stunden im Nebenjob haben als in der Selbstständigkeit (oder nur nachts/wochenends selbstständig „unterbringen“), wird die Hauptberuflichkeit schwerer zu begründen.

4) Tragfähigkeitsbescheinigung (fachkundige Stellungnahme): welche Rolle sie hat

Zum Nachweis der Tragfähigkeit verlangt das Gesetz eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (häufig als Tragfähigkeitsbescheinigung bezeichnet), z. B. IHK/HWK, Banken oder Berufsverbände (§ 93 Abs. 2 Nr. 2 SGB III; Gründungszuschuss beantragen – BA).

Typisch geforderte Unterlagen sind Businessplan, Kapitalbedarfs‑/Finanzierungsplan sowie Umsatz‑ und Rentabilitätsvorschau (Gründungszuschuss beantragen – BA). Viele Kammern nennen zusätzlich konkrete Unterlagen und Abläufe, z. B. auf ihren Informationsseiten zur fachkundigen Stellungnahme (Beispiel: IHK Osnabrück – Fachkundige Stellungnahme).

Prüfsignal: Wenn Ihre Finanzplanung den Nebenjob als dauerhafte Stütze braucht, um privat „über Wasser“ zu bleiben, fragen fachkundige Stellen und Arbeitsagentur oft genauer nach, ob die Selbstständigkeit wirklich das tragende Modell ist.

Vergleich: Häufige Nebenjob‑Szenarien und der nächste sinnvolle Schritt

Die folgende Übersicht ist bewusst knapp. Sie ersetzt keine Entscheidung der Arbeitsagentur, hilft aber, die eigene Lage strukturiert zu prüfen.

KonstellationEmpfohlene Aktion (konkret)Typischer Fokus in der PrüfungPrüfsignal für Ihre Entscheidung
Nebenjob klar unter 10 Std/Woche, planbarLegen Sie feste Nebenjob‑Zeiten schriftlich fest und planen Sie Kundenzeiten der Selbstständigkeit dagegenVerfügbarkeit und realistische WochenstrukturWochenplan zeigt mind. 15 Std Selbstständigkeit und Nebenjob bleibt deutlich darunter
Nebenjob 12–14 Std/Woche, schwankendVerhandeln Sie eine schriftliche Stundenbegrenzung oder reduzieren Sie Schichten für 4–8 Wochen vor StartRisiko des „Hineinrutschens“ über 15 Std GesamtarbeitszeitStundennachweise der letzten Wochen bleiben stabil < 15 Std Gesamterwerbstätigkeit
Nebenjob ≥ 15 Std/Woche (oder mehrere Tätigkeiten zusammen)Klären Sie früh die Konsequenz: Abmeldung aus Arbeitslosigkeit bzw. Alternativen zur Finanzierung prüfenArbeitslosigkeitsstatus und AntragsgrundlageTatsächliche Zeiten liegen wiederholt bei 15+ Std → Status „arbeitslos“ typischerweise nicht gegeben
Minijob mit vielen Vor-/NacharbeitenDokumentieren Sie nicht nur Anwesenheitszeit, sondern auch Vorbereitung/Nacharbeit; besprechen Sie das offenTatsächliche Arbeitszeit statt VertragsangabeProtokoll zeigt „versteckte“ Stunden; Anpassung nötig, bevor Sie planen
Bestehende selbstständige NebentätigkeitTrennen Sie sauber: Nebentätigkeit (vorher) vs. Start der hauptberuflichen Selbstständigkeit (ab Datum X)Zeitpunkt der „Aufnahme“ und HauptberuflichkeitEs gibt ein klares Startdatum, ab dem Selbstständigkeit den Schwerpunkt bildet
Nebenjob ist fachlich relevant (z. B. Übergang im gleichen Feld)Formulieren Sie im Businessplan die Übergangslogik (Kompetenzaufbau, Referenzen) und begrenzen Sie die DauerPlausibilität und Tragfähigkeit ohne Nebenjob mittelfristigFinanzplanung zeigt, ab wann der Nebenjob entbehrlich wird (messbar über Umsatz-/Gewinnziele)

Ablauf und Nachweise: kurzer Navigator für die richtige Reihenfolge

Ein häufiger Stolperstein ist nicht der Nebenjob selbst, sondern die Reihenfolge. Nutzen Sie diese Orientierung als Gesprächsgrundlage mit Ihrer Vermittlungsfachkraft.

PhaseIhre AktionPrüfsignal / Nachweis
Vor dem StartMelden Sie Nebenjob/Nebentätigkeit und klären Sie, ob Sie unter 15 Std Gesamterwerbstätigkeit bleibenBestätigung/Notiz im Kundendossier; eigenes Stundenprotokoll (2–4 Wochen)
Vorbereitung AntragErstellen Sie Businessplan und Finanzplanung so, dass Hauptberuflichkeit und Tragfähigkeit nachvollziehbar sindPlausible Umsatzlogik + realistische Zeitplanung (Akquise, Leistung, Verwaltung)
Fachkundige StelleHolen Sie die Tragfähigkeitsbescheinigung/Stellungnahme ein und reichen Sie vollständige Unterlagen einStellungnahme liegt schriftlich vor; Unterlagenliste erfüllt (BA nennt Kernunterlagen)
Antrag bei der ArbeitsagenturStellen Sie den Antrag rechtzeitig und stimmen Sie Startdatum und Übergang (Nebenjob → Schwerpunkt Selbstständigkeit) abStartdatum ist konsistent in Antrag, Gewerbeanmeldung/Steuer‑Erfassung und Planung
Nach Start (Förderphase)Dokumentieren Sie weiter, dass die Selbstständigkeit hauptberuflich bleibt; melden Sie ÄnderungenWochenstruktur und Kundenaktivität belegen Schwerpunkt; Nachweise für Phase‑2‑Prüfung möglich (§ 94 SGB III)

Checkliste

  • Erstellen Sie ein Stundenprotokoll (mind. 2–4 Wochen), weil reale Zeiten die 15‑Stunden‑Prüfung bestimmen; **. Prüfpunkt: Summe aller Erwerbstätigkeiten bleibt stabil unter/über 15 Std.
  • Melden Sie Nebenjob oder Nebentätigkeit vorab bei der Agentur für Arbeit, weil verspätete Meldungen die Ausgangslage belasten können; **. Prüfpunkt: Sie haben eine dokumentierte Rückmeldung oder einen Vermerk zum Gespräch (BA‑Hinweise zum Nebenjob).
  • Prüfen Sie Ihren Restanspruch auf Arbeitslosengeld zum geplanten Startdatum, weil i. d. R. mindestens 150 Tage erforderlich sind; **. Prüfpunkt: Berechnung/Info aus dem Bescheid passt zum Startdatum (§ 93 SGB III).
  • Legen Sie ein Startdatum fest (Datum X), ab dem die Selbstständigkeit hauptberuflich läuft, weil Antrag und Unterlagen zeitlich konsistent sein müssen; **. Prüfpunkt: Datum ist gleich in Planung, Unterlagen und Kommunikation.
  • Bauen Sie in Ihren Businessplan eine klare Übergangslogik ein (Nebenjob nur befristet/abnehmend), weil das die Hauptberuflichkeit plausibilisiert; **. Prüfpunkt: Finanzplanung zeigt einen Zeitpunkt, ab dem die Selbstständigkeit die privaten Kosten trägt.
  • Machen Sie die Finanzplanung zweigleisig (mit und ohne Nebenjob), weil Sie so Abhängigkeiten sichtbar machen; **. Prüfpunkt: Es ist erkennbar, welche Umsätze nötig sind, damit der Nebenjob entbehrlich wird.
  • Klären Sie früh eine fachkundige Stelle für die Tragfähigkeitsbescheinigung, weil Anforderungen und Bearbeitungszeiten variieren; **. Prüfpunkt: Sie haben eine Unterlagenliste und einen realistischen Terminplan (z. B. IHK‑Hinweise).
  • Prüfen Sie, ob der Nebenjob feste Einsatzzeiten hat, die Kundenarbeit blockieren, weil das die Hauptberuflichkeit faktisch entkräften kann; **. Prüfpunkt: Wochenplan enthält verlässlich verfügbare Kundenzeiten.
  • Halten Sie Nachweise zu Qualifikation und Branchenerfahrung bereit, weil die Arbeitsagentur auch Ihre Eignung bewertet; **. Prüfpunkt: Zeugnisse/Referenzen sind geordnet und auf das Vorhaben bezogen.
  • Planen Sie die Kommunikation als Entscheidungsdialog (nicht als „Abhaken“), weil Ermessen eine Rolle spielt; **. Prüfpunkt: Sie können in 2–3 Sätzen erklären, warum Nebenjob und Hauptberuflichkeit zusammenpassen (BA: kein Rechtsanspruch).

Typische Fehler und Korrekturen

Stunden werden nur nach Vertrag bewertet

  • Problem: Sie rechnen mit Vertragsstunden, tatsächlich kommen regelmäßig Vor‑/Nacharbeit und Wegezeiten hinzu.
  • Korrektur: Führen Sie ein reales Wochenprotokoll und passen Sie Schichten/Umfang an; Signal: Protokoll bleibt stabil unter der relevanten Grenze bzw. zeigt klaren Schwerpunkt.

Mehrere Tätigkeiten werden nicht zusammengerechnet

  • Problem: Minijob, kurze Aufträge und selbstständige Nebentätigkeit werden getrennt betrachtet.
  • Korrektur: Summieren Sie alle Erwerbszeiten je Kalenderwoche und dokumentieren Sie die Summe; Signal: Eine Wochenübersicht weist Gesamtsumme aus (§ 138 Abs. 3 SGB III).

Startdatum ist „irgendwann“, nicht belastbar

  • Problem: Gewerbeanmeldung, Kundentermine und Antrag laufen zeitlich auseinander.
  • Korrektur: Definieren Sie Datum X (Start hauptberuflich) und richten Sie alle Unterlagen darauf aus; Signal: Startdatum ist konsistent in Planung, Formularen und Kommunikation.

Nebenjob trägt dauerhaft die private Finanzierung

  • Problem: Die Selbstständigkeit wäre ohne Nebenjob auf absehbare Zeit nicht tragfähig.
  • Korrektur: Überarbeiten Sie Preismodell, Vertrieb und Kostenstruktur (oder planen Sie eine echte Übergangsphase); Signal: Finanzplanung zeigt einen nachvollziehbaren Break‑even ohne Nebenjob.

Hauptberuflichkeit wird nur behauptet, nicht gezeigt

  • Problem: Im Antrag steht „hauptberuflich“, im Wochenplan dominieren jedoch Nebenjob‑Schichten.
  • Korrektur: Legen Sie konkrete Selbstständigkeitszeiten fest (Kundenarbeit, Akquise, Verwaltung) und reduzieren Sie Nebenjobstunden; Signal: Wochenplan zeigt zeitlichen Schwerpunkt in der Selbstständigkeit.

Tragfähigkeitsbescheinigung wird als Formalie behandelt

  • Problem: Unterlagen sind unvollständig oder Zahlen sind nicht herleitbar.
  • Korrektur: Arbeiten Sie Businessplan und Finanzplanung so, dass Annahmen prüfbar sind (Preis, Menge, Kosten); Signal: fachkundige Stelle kann die Unterlagen ohne „Raten“ nachvollziehen.

Nebenjob wird zu spät oder unklar gemeldet

  • Problem: Änderungen werden erst nachträglich kommuniziert oder nur mündlich ohne Dokumentation.
  • Korrektur: Melden Sie Nebenjob/Änderungen rechtzeitig und halten Sie Inhalte schriftlich fest; Signal: Sie haben eine nachvollziehbare Dokumentationsspur (BA‑Hinweise zum Nebenjob).

15‑Stunden‑Grenze wird „auf Kante“ geplant

  • Problem: Ihre Planung liegt bei 14,5 Stunden, real entstehen laufend kleine Überschreitungen.
  • Korrektur: Planen Sie mit Abstand (Puffer) oder reduzieren Sie planbare Schichten; Signal: Abweichungen bleiben selten und kurz, nicht regelmäßig.

Häufige Fragen

Gilt die 15‑Stunden‑Regel auch für Selbstständigkeit?

Ja. Das Gesetz stellt auf Erwerbstätigkeit insgesamt ab, einschließlich selbstständiger Tätigkeit; mehrere Tätigkeiten werden zusammengerechnet (§ 138 Abs. 3 SGB III).

Was passiert, wenn ich 15 Stunden oder mehr pro Woche im Nebenjob arbeite?

Dann sind Sie typischerweise nicht mehr „arbeitslos“ im Sinne des SGB III. Das kann bedeuten, dass Sie sich aus der Arbeitslosigkeit abmelden müssen; die Ausgangslage für Arbeitslosengeld und damit auch für den Gründungszuschuss ändert sich (BA: Nebenjob und Arbeitslosengeld).

Zählt nur die bezahlte Zeit?

Für die Einordnung ist die tatsächliche Arbeits‑/Tätigkeitszeit maßgeblich. Wenn Vorbereitung, Fahrt zur Einsatzstelle oder Nacharbeit faktisch zum Job gehören, sollten Sie das realistisch einrechnen und dokumentieren.

Kann ich den Gründungszuschuss bekommen, obwohl ich einen Nebenjob behalte?

Ein Nebenjob ist nicht automatisch ausgeschlossen. Entscheidend ist, dass die Selbstständigkeit hauptberuflich ist und andere Tätigkeiten zeitlich nicht überwiegen (BA: Was bedeutet „hauptberuflich selbstständig“?). Ob das in Ihrem Fall überzeugt, ist eine Ermessens‑ und Einzelfallentscheidung.

Muss ich den Nebenjob vor Antragstellung beenden?

Nicht zwingend. Oft ist aber eine Reduktion oder klare Begrenzung sinnvoll, damit die 15‑Stunden‑Logik vor dem Start und die Hauptberuflichkeit ab dem Startdatum widerspruchsfrei sind. Besprechen Sie die konkrete Konstellation früh mit Ihrer Vermittlungsfachkraft.

Wie definiert die Arbeitsagentur „hauptberuflich“?

Die BA nennt als Orientierung: mindestens 15 Stunden pro Woche selbstständig; zusätzlich dürfen weitere Tätigkeiten in Summe zeitlich nicht überwiegen (Gründungszuschuss beantragen – BA).

Welche Unterlagen brauche ich typischerweise für die fachkundige Stellungnahme?

Die BA nennt u. a. Businessplan, Kapitalbedarfs‑/Finanzierungsplan sowie Umsatz‑ und Rentabilitätsvorschau (BA: Unterlagen für die fachkundige Stelle). Kammern ergänzen häufig eigene Formulare und Detailanforderungen.

Ist der Gründungszuschuss eine Pflichtleistung?

Nein. Der Gründungszuschuss ist eine Kann‑Leistung; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Arbeitsagentur muss überzeugt sein, dass das Vorhaben tragfähig ist und Sie die Voraussetzungen erfüllen (BA: kein Rechtsanspruch; § 93 SGB III).

Wie lange wird der Gründungszuschuss gezahlt?

Gesetzlich ist eine Förderung in zwei Stufen vorgesehen (6 Monate + mögliche Verlängerung um 9 Monate mit Pauschale), abhängig von Voraussetzungen und Nachweisen (§ 94 SGB III). Die konkrete Bewilligung liegt im Ermessen.

Was, wenn ich bereits kleine selbstständige Einnahmen hatte?

Das kann vorkommen (z. B. gelegentliche Aufträge). Wichtig ist eine saubere Trennung: Nebentätigkeit vorab versus Aufnahme der hauptberuflichen Selbstständigkeit ab einem klaren Startdatum. Legen Sie dar, was sich ab diesem Datum ändert (Zeitanteil, Kundenakquise, Umsatzlogik).

Welche Alternative gibt es, wenn die 15‑Stunden‑Regel meine Ausgangslage blockiert?

Dann geht es meist um Alternativen zur Finanzierung und Absicherung (z. B. andere Förderprogramme, Rücklagenplanung, Teilzeit‑Übergang ohne Gründungszuschuss). Für den Gründungszuschuss selbst ist die Grundlogik „aus der Arbeitslosigkeit in die hauptberufliche Selbstständigkeit“ zentral (§ 93 SGB III).

Quellen

Weiterführende Artikel