Gründungszuschuss: Höhe berechnen – so gehen Sie sicher vor
So berechnen Sie die Höhe des Gründungszuschusses: 2 Phasen, Voraussetzungen, Rechenbeispiel, Checkliste und typische Fehler – mit Quellen der Arbeitsagentur.
Verfasst von der
Gründergold Redaktion
Das Wichtigste auf einen Blick
- Berechnung in zwei Phasen: In der Startphase sind es in der Regel 6 Monate „zuletzt bezogenes Arbeitslosengeld I + 300 €“; anschließend können 9 Monate mit 300 € folgen.
- Ihre persönliche Höhe hängt vor allem am ALG‑I‑Zahlbetrag: Nicht der Businessplan bestimmt den Euro‑Betrag, sondern der zuletzt gezahlte ALG‑I‑Monatsbetrag.
- Keine automatische Bewilligung: Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung der Arbeitsagentur; es gibt keine Zusage „auf Knopfdruck“.
- Zwei Stolpersteine entscheiden früh: Restanspruch auf ALG I (typisch: mindestens 150 Tage) und „hauptberufliche“ Selbstständigkeit.
- Finanzplanung schützt vor Liquiditätslücken: Planen Sie Krankenversicherung, Steuern und Anlaufzeiten so, dass Sie nicht auf sofortige Umsätze angewiesen sind.
Wenn Sie für den Antrag eine Tragfähigkeitsbescheinigung brauchen, finden Sie hier eine Entscheidungshilfe und den nächsten Schritt: Tragfähigkeitsbescheinigung.
Wer den Gründungszuschuss beantragen möchte, will meist zuerst wissen: „Mit welchem Betrag kann ich monatlich rechnen – und passt das zu meinem Startbudget?“ Dieser Leitfaden richtet sich an ALG‑I‑Beziehende, die die Höhe sauber berechnen und daraus eine belastbare Finanzplanung ableiten möchten. Der nächste sinnvolle Schritt ist: Restanspruch und Zahlbetrag prüfen, dann die zwei Förderphasen getrennt in die Liquiditätsplanung übernehmen.
Kurzüberblick
Die Höhe des Gründungszuschusses lässt sich grundsätzlich transparent herleiten, weil sie an den zuletzt gezahlten ALG‑I‑Betrag gekoppelt ist und in zwei Förderphasen gedacht wird. Entscheidend ist, dass Sie nicht nur „den Betrag“ berechnen, sondern auch die Voraussetzungen und Nachweise mitdenken, die für die Bewilligung und insbesondere für die zweite Phase relevant sein können. Mit einem klaren Businessplan und einer plausiblen Finanzplanung schaffen Sie die Grundlage, damit die Tragfähigkeit (Tragfähigkeitsbescheinigung) nachvollziehbar beurteilt werden kann.
Wie wird die Höhe des Gründungszuschusses berechnet?
Die gesetzliche Logik ist zweistufig: In Phase 1 wird für sechs Monate der Betrag gezahlt, den Sie zuletzt als Arbeitslosengeld bezogen haben, zuzüglich 300 Euro monatlich. In Phase 2 kann der Zuschuss für weitere neun Monate in Höhe von 300 Euro monatlich weiterlaufen, wenn Sie Ihre Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen darlegen; bei begründeten Zweifeln kann erneut eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangt werden (siehe § 94 SGB III – Dauer und Höhe der Förderung).
Auch die Bundesagentur für Arbeit beschreibt die zwei Phasen so und weist darauf hin, dass Phase 2 gesondert zu beantragen ist (Gründungszuschuss beantragen – Bundesagentur für Arbeit).
Phase 1: 6 Monate „ALG I + 300 €“
- Grundlage ist Ihr zuletzt bezogener monatlicher ALG‑I‑Zahlbetrag.
- Dazu kommen 300 € als Pauschale zur sozialen Absicherung.
Phase 2: 9 Monate „300 €“ (separater Antrag)
- In Phase 2 sind es 300 € pro Monat.
- Wichtig ist der Nachweis der hauptberuflichen Selbstständigkeit und einer tatsächlichen Geschäftstätigkeit.
Mini‑Rechner: In 3 Schritten zur eigenen Zahl
- ALG‑I‑Monatsbetrag festhalten: Nehmen Sie den zuletzt gezahlten Monatsbetrag aus Ihrem Bescheid/Onlinekonto.
- Phase 1 rechnen: ALG I + 300 € (monatlich) und dann × 6 Monate.
- Phase 2 als Option ergänzen: 300 € (monatlich) × 9 Monate, wenn Sie diese Phase später beantragen wollen.
Beispiel (vereinfachte Orientierung):
- Zuletzt bezogenes ALG I: 1.250 € pro Monat
- Phase 1: (1.250 € + 300 €) × 6 = 1.550 € × 6 = 9.300 €
- Phase 2 (optional): 300 € × 9 = 2.700 €
- Gesamtorientierung über beide Phasen: 12.000 €
Hinweise für die Planung:
- Der Zuschuss ist laut Bundesagentur für Arbeit nicht einkommensteuerpflichtig (Details auf Gründungszuschuss beantragen). Ob und wie sich Ihre Gesamtsteuerlast entwickelt, hängt dennoch von Ihren Gewinnen ab.
- Die 300 € sind eine Pauschale „zur sozialen Absicherung“ – sie ersetzen nicht automatisch die tatsächlichen Beiträge (z. B. Krankenversicherung). Genau hier lohnt sich eine sorgfältige Finanzplanung.
Voraussetzungen und Kriterien: Wann ist die Berechnung überhaupt „gültig“?
Die Rechenlogik hilft nur, wenn die Förderung grundsätzlich in Betracht kommt. Rechtlich ist der Gründungszuschuss eine „Kann‑Leistung“: Er kann gewährt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind (§ 93 SGB III – Gründungszuschuss). Die Bundesagentur für Arbeit nennt als zentrale Punkte insbesondere ALG‑I‑Bezug, einen Restanspruch von mindestens 150 Tagen (mit Ausnahmen) und hauptberufliche Selbstständigkeit (Gründungszuschuss beantragen).
Entscheidungs‑Navigator (kurz und prüfbar)
| Thema | Ihr nächster Schritt (Aktion) | Prüfpunkt (beobachtbar) | Warum das zählt |
|---|---|---|---|
| ALG‑I‑Restanspruch | Lassen Sie sich den Restanspruch in Tagen schriftlich/online anzeigen und notieren Sie ihn. | Im Dokument/Portal stehen mind. 150 Tage (oder eine dokumentierte Ausnahme). | Ohne ausreichenden Restanspruch ist eine Förderung häufig nicht möglich. |
| Hauptberuflichkeit | Planen Sie Ihre Selbstständigkeit so, dass sie klar den Schwerpunkt bildet (Zeit und wirtschaftlich). | Ihr Wochenplan zeigt einen klaren Schwerpunkt der Selbstständigkeit; Sie sind dadurch nicht mehr arbeitslos gemeldet. | Der Zuschuss zielt auf die Beendigung der Arbeitslosigkeit durch hauptberufliche Selbstständigkeit. |
| Tragfähigkeit | Erarbeiten Sie Businessplan und Finanzplanung und holen Sie die Tragfähigkeitsbescheinigung bei einer fachkundigen Stelle ein. | Eine fachkundige Stelle bestätigt die Tragfähigkeit schriftlich. | Die Stellungnahme ist zentraler Nachweis gegenüber der Arbeitsagentur. |
| Qualifikation | Sammeln Sie Nachweise (Zeugnisse, Zertifikate, Referenzen) passend zur Tätigkeit. | Ihre Unterlagen zeigen fachliche Eignung für das Vorhaben. | Die Arbeitsagentur verlangt regelmäßig, dass Kenntnisse/Fähigkeiten dargelegt werden. |
Was bedeutet „Tragfähigkeitsbescheinigung“ konkret?
Für den Antrag müssen Sie die Tragfähigkeit Ihrer Existenzgründung nachweisen; hierfür ist eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorzulegen (§ 93 SGB III). Fachkundige Stellen sind häufig IHK/HWK oder vergleichbare Institutionen.
Praktisch heißt das: Ihre Unterlagen müssen so schlüssig sein, dass jemand Drittes die Plausibilität Ihrer Zahlen und Annahmen nachvollziehen kann.
- Businessplan: verständliche Vorhabensbeschreibung (Angebot, Zielgruppe, Markt, Umsetzung).
- Finanzplanung: insbesondere Rentabilitätsvorschau sowie Investitions‑/Finanzierungs‑ und Liquiditätsplanung.
Welche Unterlagen eine IHK typischerweise verlangt, ist oft sehr konkret beschrieben, zum Beispiel bei der IHK Lahn‑Dill (inklusive Businessplan, Rentabilitätsvorschau, Investitions‑ und Finanzierungsplan, Liquiditätsplan): IHK‑Stellungnahme zum Gründungsvorhaben (Tragfähigkeitsbescheinigung).
Ablauf und Fristen: Die übliche Reihenfolge (ohne Garantie)
Die Arbeitsagentur betont, dass Beratung und Antragstellung vor der Gründung bzw. vor Aufnahme der hauptberuflichen Selbstständigkeit erfolgen sollten; zudem ist Phase 2 separat zu beantragen (Unterstützung für eine Existenzgründung – Bundesagentur für Arbeit und Gründungszuschuss beantragen).
| Station | Ihr nächster Schritt (Aktion) | Prüfpunkt (beobachtbar) | Typische Unterlagen | Hinweis |
|---|---|---|---|---|
| Erstgespräch | Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Agentur für Arbeit (Arbeitsagentur) und klären Sie die nächsten Schritte. | Sie haben eine Terminbestätigung oder Gesprächsnotiz mit To‑dos. | Personaldaten, erste Idee | Früh klären verhindert formale Fehler. |
| Rechenbasis | Notieren Sie ALG‑I‑Zahlbetrag und Restanspruch in Tagen. | Werte sind schriftlich nachvollziehbar dokumentiert. | Bescheid/Portal‑Auszug | Daraus folgt direkt die Betragsrechnung. |
| Konzept & Zahlen | Erstellen Sie Businessplan und Finanzplanung (Rentabilität, Liquidität, Investitionen). | Ihr Plan enthält 12 Monate Liquidität und eine Rentabilitätsvorschau. | Businessplan, Finanzplanung | Zahlen müssen plausibel und konsistent sein. |
| Tragfähigkeit | Holen Sie die Tragfähigkeitsbescheinigung bei einer fachkundigen Stelle ein. | Sie erhalten eine unterzeichnete Stellungnahme. | Stellungnahme‑Formular, Konzept, Nachweise | Anforderungen unterscheiden sich je Stelle. |
| Antrag Phase 1 | Reichen Sie Antrag und Unterlagen fristgerecht ein. | Sie haben eine Eingangsbestätigung/Aktenzeichen. | Antrag, Nachweise, Stellungnahme | Keine Bewilligungsgarantie: Ermessensentscheidung. |
| Phase‑2‑Übergang | Stellen Sie (falls sinnvoll) den Antrag für Phase 2 und legen Sie Geschäftstätigkeit dar. | Sie können Unterlagen zur Aktivität vorlegen (z. B. Rechnungen, Verträge, Auswertungen). | Nachweise Geschäftstätigkeit | Bei Zweifeln kann erneut eine Stellungnahme verlangt werden (§ 94 Abs. 2). |
Checkliste
- Prüfen Sie Ihren letzten ALG‑I‑Monatsbetrag und den Restanspruch in Tagen, damit Ihre Berechnung auf belastbaren Werten beruht. Prüfpunkt: Ein Bescheid/Portal‑Auszug zeigt den Monatsbetrag und einen Restanspruch (Tage).
- Rechnen Sie Phase 1 und Phase 2 getrennt, damit Sie die finanzielle „Stufe“ nach sechs Monaten in Ihrer Planung sehen. Prüfpunkt: Ihre Übersicht enthält zwei separate Zeilenblöcke: 6×(ALG I + 300) und 9×300.
- Übernehmen Sie die Monatsbeträge in eine 12‑Monats‑Liquiditätsplanung, damit Krankenversicherung, Steuern und Anlaufkosten realistisch abgebildet sind. Prüfpunkt: Die Liquiditätsplanung zeigt für jeden Monat Kontostand/Saldo und mindestens einen Monat mit „schwächerem“ Umsatz.
- Legen Sie im Businessplan klar fest, ab wann die Selbstständigkeit hauptberuflich ist, damit die formale Voraussetzung nachvollziehbar wird. Prüfpunkt: Ihr Zeitplan nennt einen Starttermin und einen Wochenumfang, der die Haupttätigkeit plausibel macht.
- Sammeln Sie Qualifikationsnachweise passend zur Tätigkeit, damit die fachkundige Stelle und die Arbeitsagentur Ihre Eignung einordnen können. Prüfpunkt: Es liegt eine kurze, geordnete Nachweisliste (z. B. Zeugnisse/Zertifikate/Referenzen) vor.
- Erstellen Sie eine Rentabilitätsvorschau mit nachvollziehbaren Annahmen, damit Ihre Ertragslogik prüfbar ist. Prüfpunkt: Jede Kernannahme (Preis, Menge, Kosten) ist begründet und lässt sich zu einer Zahl zurückverfolgen.
- Planen Sie Investitionen und Finanzierung transparent, damit ersichtlich ist, wie Sie die Startphase organisatorisch und finanziell tragen. Prüfpunkt: Ein Investitions‑/Finanzierungsplan zeigt Quelle und Verwendung mit gleichen Summen.
- Holen Sie frühzeitig die Tragfähigkeitsbescheinigung ein, damit Sie vor Antragstellung wissen, ob Unterlagen nachgebessert werden müssen. Prüfpunkt: Die fachkundige Stelle bestätigt den Eingang Ihrer Unterlagen und nennt fehlende Punkte schriftlich.
- Dokumentieren Sie ab Start der Selbstständigkeit Ihre Geschäftstätigkeit systematisch, damit Sie für Phase 2 geeignete Unterlagen vorlegen können. Prüfpunkt: Sie haben eine Ablage mit Rechnungen/Verträgen/Belegen und monatlicher Kurz‑Auswertung.
- Klären Sie vorab, welche Unterlagen Ihre Arbeitsagentur erwartet, damit Sie keine vermeidbaren Rückfragen und Verzögerungen produzieren. Prüfpunkt: Eine Gesprächsnotiz oder E‑Mail listet konkret geforderte Dokumente (inkl. Frist).
Typische Fehler und Korrekturen
Rechenfehler durch falsche Ausgangszahl
- Problem: Es wird mit einem geschätzten ALG‑I‑Betrag gerechnet, der vom tatsächlichen Zahlbetrag abweicht.
- Korrektur: Nutzen Sie den zuletzt gezahlten Monatsbetrag aus Bescheid/Portal und rechnen Sie erst dann die zwei Phasen.
„300 €“ als vollständige Sozialabsicherung missverstanden
- Problem: Die 300 € werden als „voller Ausgleich“ für Kranken‑/Renten‑/sonstige Absicherung eingeplant.
- Korrektur: Kalkulieren Sie Ihre realen Beiträge separat in der Finanzplanung und behandeln Sie die 300 € als Pauschale, nicht als Kostenersatz.
Phase 2 wird als automatisch angenommen
- Problem: Die zweite Phase wird im Budget fest eingeplant, ohne den gesonderten Antrag und Nachweise mitzudenken.
- Korrektur: Planen Sie Phase 2 als Option und bauen Sie Nachweis‑Routinen auf (Unterlagen zur Geschäftstätigkeit), weil sie entscheidungsrelevant sein können (vgl. § 94 SGB III).
Unterlagen sind „da“, aber nicht konsistent
- Problem: Businessplan, Rentabilität und Liquidität widersprechen sich (z. B. Umsatzannahmen passen nicht zu Kapazität oder Marketingbudget).
- Korrektur: Führen Sie eine Konsistenzprüfung durch: dieselben Annahmen müssen in allen Teilen identisch sein und auf eine gemeinsame Logik einzahlen.
Tragfähigkeit wird zu spät eingeholt
- Problem: Die fachkundige Stelle meldet kurz vor knapp Nachforderungen, die den Antrag verzögern.
- Korrektur: Holen Sie die Tragfähigkeitsbescheinigung früh ein und lassen Sie sich fehlende Punkte schriftlich benennen, damit Sie gezielt nacharbeiten können.
Häufige Fragen
Wie berechne ich die Höhe des Gründungszuschusses am schnellsten?
Nehmen Sie Ihren zuletzt gezahlten ALG‑I‑Monatsbetrag und rechnen Sie Phase 1 (ALG I + 300 €) für 6 Monate. Ergänzen Sie Phase 2 als mögliche Verlängerung mit 300 € für 9 Monate. Details zur Struktur finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.
Hängt die Zuschusshöhe von meinem Businessplan ab?
Der Euro‑Betrag in Phase 1 leitet sich aus Ihrem zuletzt bezogenen ALG‑I‑Betrag ab (zuzüglich 300 €). Der Businessplan und die Finanzplanung sind aber zentral, um die Tragfähigkeit nachzuweisen und die Bewilligungsentscheidung zu unterstützen.
Was ist die Tragfähigkeitsbescheinigung – und wer stellt sie aus?
Die Tragfähigkeitsbescheinigung ist die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit Ihrer Existenzgründung. Häufig sind das IHK oder HWK; welche Unterlagen verlangt werden, ist je Stelle konkret geregelt (Beispiel: IHK Lahn‑Dill – IHK‑Stellungnahme).
Gibt es einen Anspruch auf den Gründungszuschuss?
Rechtlich ist es eine Ermessensleistung („kann geleistet werden“). Das bedeutet: Auch bei erfüllten Voraussetzungen ist eine Bewilligung nicht automatisch garantiert (§ 93 SGB III).
Muss ich die zweite Phase extra beantragen?
Ja, Phase 2 ist gesondert zu beantragen; außerdem müssen Sie darlegen, dass Sie hauptberuflich selbstständig tätig sind und eine tatsächliche Geschäftstätigkeit vorliegt (siehe Bundesagentur für Arbeit – Gründungszuschuss beantragen und § 94 SGB III).
Welche Unterlagen sind typischerweise entscheidend?
Üblich sind ein schlüssiger Businessplan, eine nachvollziehbare Finanzplanung (Rentabilität, Liquidität, Investitionen/Finanzierung), Nachweise Ihrer Qualifikation sowie die Tragfähigkeitsbescheinigung. Die Arbeitsagentur nennt zudem Lebenslauf und Qualifikationsnachweise als typische Bestandteile (Gründungszuschuss beantragen).
Wie passt das zum nächsten Schritt auf gründergold.de?
Wenn Sie Ihre Beträge berechnet haben, ist der nächste Hebel meist nicht „noch einmal rechnen“, sondern Unterlagen konsistent machen: Businessplan, Finanzplanung und Tragfähigkeitsbescheinigung müssen zusammenpassen. Eine klare Orientierung dazu finden Sie unter Tragfähigkeitsbescheinigung.
Quellen
- Bundesagentur für Arbeit – Gründungszuschuss beantragen
- Bundesagentur für Arbeit – Unterstützung für eine Existenzgründung (Gründungszuschuss)
- Gesetze im Internet – § 93 SGB III (Gründungszuschuss)
- Gesetze im Internet – § 94 SGB III (Dauer und Höhe der Förderung)
- IHK Lahn‑Dill – IHK‑Stellungnahme zum Gründungsvorhaben (Tragfähigkeitsbescheinigung)
- Niederrheinische IHK – Gründungszuschuss für Existenzgründer
- Bundesagentur für Arbeit – Fachliche Weisungen (PDF, Stand 13.09.2023)
- Existenzgründungsportal des Bundes – Startseite
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