Einstiegsgeld: Höhe berechnen und Antrag beim Jobcenter vorbereiten
So können Sie die mögliche Einstiegsgeld-Höhe realistisch einschätzen: Einflussfaktoren, Beispielrechnung, Unterlagen, Ablauf, Checkliste und FAQ.
Verfasst von der
Gründergold Redaktion
Das Wichtigste auf einen Blick
- Keine starre Formel: Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung. Die Höhe wird individuell festgelegt und soll u. a. Arbeitslosigkeitsdauer und Bedarfsgemeinschaft berücksichtigen.
- Antrag immer vor Start: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie die Beschäftigung oder Selbstständigkeit aufnehmen – nachträglich ist es in der Regel ausgeschlossen.
- Selbstständigkeit ist mitgemeint: Einstiegsgeld kann auch bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit gezahlt werden, wenn es die Eingliederung unterstützt.
- Unterlagen beeinflussen die Entscheidung: Ein nachvollziehbarer Businessplan und belastbare Zahlen erhöhen die Nachvollziehbarkeit – und oft auch die Chancen auf eine zügige Entscheidung.
- Transparenz einfordern: Bitten Sie um eine schriftliche Entscheidung (Bescheid) und – wenn etwas unklar bleibt – um Erläuterung der Ermessensausübung.
Wenn Sie für Ihren Antrag eine fachkundige Stellungnahme (Tragfähigkeitsbescheinigung) benötigen, unterstützt Gründergold Sie dabei: /fachkundige-stellungnahme.
Einstiegsgeld ist besonders relevant, wenn Sie aus dem Bürgergeld heraus eine Arbeit aufnehmen oder sich (hauptberuflich) selbstständig machen wollen und der Übergang finanziell abgesichert werden muss. Dieser Leitfaden hilft Ihnen, die Höhe realistisch einzuordnen und die nächsten Entscheidungsschritte mit dem Jobcenter sauber vorzubereiten.
Kurzüberblick
Die Frage nach der „Berechnung“ der Einstiegsgeld-Höhe lässt sich nicht wie bei einer festen Formel beantworten: Das Jobcenter entscheidet im Einzelfall. Sie können die voraussichtliche Größenordnung aber gut vorbereiten, indem Sie die gesetzlichen Kriterien, typische Bemessungslogiken und Ihre Unterlagen strukturieren. So wird aus einer vagen Erwartung eine prüfbare, gut begründete Antragssituation.
Voraussetzungen und Unterlagen
Was Einstiegsgeld rechtlich ist (und was nicht)
Einstiegsgeld ist eine Leistung zur Eingliederung in Arbeit nach § 16b SGB II. Die Norm ist bewusst als „Kann“-Leistung formuliert: Es gibt keinen automatischen Anspruch, sondern eine Entscheidung nach Ermessen. Gleichzeitig benennt das Gesetz klare Leitplanken: Die Förderung dient der Überwindung von Hilfebedürftigkeit und wird bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbstständigen Erwerbstätigkeit erbracht, wenn sie zur Eingliederung erforderlich ist. (gesetze-im-internet.de)
Wichtig für die Praxis: Einstiegsgeld wird (bei Bewilligung) zusätzlich gezahlt, während Ihre laufenden Bürgergeld-Ansprüche weiterhin nach den üblichen Regeln berechnet werden. Das Einstiegsgeld selbst soll dabei nicht als Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet werden. (bmas.de)
Welche Faktoren die Höhe typischerweise beeinflussen
Das Gesetz nennt zwei Kriterien ausdrücklich für die Bemessung der Höhe:
- die vorherige Dauer der Arbeitslosigkeit
- die Größe der Bedarfsgemeinschaft
Diese beiden Punkte „sollen“ berücksichtigt werden. (gesetze-im-internet.de)
Daneben spielt in der Praxis regelmäßig eine Rolle, ob die geplante Tätigkeit geeignet ist, Ihre Hilfebedürftigkeit perspektivisch zu beenden oder deutlich zu verringern – also ob der Schritt arbeitsmarktlich sinnvoll und tragfähig wirkt. Genau deshalb ist die Qualität Ihrer Begründung und Unterlagen so entscheidend.
Einstiegsgeld-Höhe: ein belastbarer Orientierungsrahmen
Viele Suchanfragen erwarten eine konkrete Rechnung. Der wichtigste Realitätscheck vorweg: Es gibt bundesweit keine einheitliche, öffentlich verbindliche Rechenformel, die jedes Jobcenter identisch anwenden muss.
Für Existenzgründungen beschreibt das BMAS jedoch einen gängigen Rahmen: Einstiegsgeld kann bis zu 24 Monate gezahlt werden und die Förderung kann sich am Regelbedarf orientieren; als Obergrenze nennt das BMAS „höchstens 50 Prozent des Regelsatzes“ und eine mögliche Erhöhung je weiterer Person in der Bedarfsgemeinschaft. (bmas.de)
Das ist kein Versprechen für Ihren Einzelfall – aber eine hilfreiche Leitlinie, um die Größenordnung zu verstehen und Ihre Erwartungen realistisch zu halten.
Rechenhilfe in 3 Schritten (mit Beispiel)
Nutzen Sie diese Rechenhilfe als Orientierung für Gespräche und Unterlagen – nicht als Zusage.
- Basisgröße festhalten: Notieren Sie Ihren maßgeblichen Regelbedarf (ohne ihn „auswendig“ zu schätzen). Entscheidend ist der für Sie geltende Betrag.
- Mögliche Quote ableiten: Prüfen Sie, ob Ihr Jobcenter sich (typischerweise) an einer Quote des Regelbedarfs orientiert (z. B. bis zu 50 % als Obergrenze im Existenzgründungs-Kontext nach BMAS). (bmas.de)
- Bedarfsgemeinschaft einbeziehen: Klären Sie, wie Ihre Bedarfsgemeinschaft in die Bemessung einfließt (gesetzlich ausdrücklich zu berücksichtigen). (gesetze-im-internet.de)
Beispiel (nur zur Veranschaulichung): Angenommen, Ihr Regelbedarf liegt bei 600 € monatlich. Wenn als Orientierung 50 % angesetzt werden, wären das 300 €. Falls das Jobcenter im Einzelfall zusätzlich die Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt (z. B. über Zuschläge), kann die Zahl höher ausfallen. Die tatsächliche Bewilligung kann aber auch darunter liegen – oder ganz abgelehnt werden, wenn das Jobcenter die Förderung nicht für erforderlich hält.
Unterlagen, die bei der „Berechnung“ praktisch den Ausschlag geben
Für die Höhe reicht „Ich starte selbstständig“ meist nicht. Für eine tragfähige Ermessensentscheidung will das Jobcenter nachvollziehbar sehen,
- was Sie tun,
- wie Sie Geld verdienen,
- wann welches Einkommen realistisch ist,
- welche Kosten anfallen,
- und warum Einstiegsgeld den Übergang in Arbeit tatsächlich erleichtert.
In der Praxis helfen besonders:
- Businessplan: kurze, klare Vorhabensbeschreibung mit Zielgruppe, Angebot, Vertrieb und Zeitplan.
- Finanzteil: Investitions- und Finanzierungsplan sowie Rentabilitäts- und idealerweise Liquiditätsvorschau.
- Qualifikationen & Nachweise: Lebenslauf, Zeugnisse, ggf. Befähigungsnachweise.
- Markt- und Preislogik: warum Preise, Auslastung und Umsatzannahmen plausibel sind.
Viele Jobcenter verlangen zusätzlich eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit (häufig auch Tragfähigkeitsbescheinigung genannt). Dafür kommen je nach Fall z. B. IHK/HWK, Banken oder andere fachkundige Stellen in Frage. (ihk.de)
Hinweis zu Kosten: Bei fachkundigen Stellen können Gebühren anfallen; eine Kostenübernahme ist nicht automatisch. Im Kontext der Agentur für Arbeit wird beispielsweise ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Kosten aus der Wahl der Stelle nicht übernommen werden. Für das Jobcenter sollten Sie eine mögliche Kostenübernahme vorab klären. (ihk.de)
Ablauf und Fristen
Der wichtigste Zeitpunkt: Antrag vor Aufnahme stellen
Für Einstiegsgeld gilt als zentrale Praxisregel: Beantragen Sie es vor Beginn der Beschäftigung oder Selbstständigkeit. Die Bundesagentur für Arbeit weist ausdrücklich darauf hin, dass ein nachträglicher Antrag nicht möglich ist. (arbeitsagentur.de)
Entscheidungsweg beim Jobcenter (typisch)
Je nach Jobcenter ist der Ablauf leicht unterschiedlich, die Logik aber häufig ähnlich:
- Vorgespräch und Klärung, ob Einstiegsgeld grundsätzlich in Frage kommt
- Antragstellung (teils online freigeschaltet)
- Einreichen der Nachweise
- Prüfung der Eingliederungswirkung/Tragfähigkeit
- Ermessensentscheidung, Bescheid und Auszahlung
Die BA beschreibt für Einstiegsgeld zudem den Bescheid als zentralen Punkt: Darin stehen Dauer und Höhe bei Bewilligung. (arbeitsagentur.de)
Orientierungstabelle: Schritte so vorbereiten, dass die Höhe nachvollziehbar wird
| Schritt | Ihre Aktion | Prüfpunkt | Typische Nachweise | Ziel für die Entscheidung |
|---|---|---|---|---|
| Vorabklärung | Termin beim Jobcenter: Einstiegsgeld als Ziel benennen | Prüfpunkt: Sie haben schriftlich festgehalten, ab wann die Tätigkeit startet und dass der Antrag vorher gestellt wird | Startdatum/Angebot, Kurzprofil | Vermeidet „zu spät“-Risiko |
| Antrag | Antrag rechtzeitig einreichen (online oder schriftlich) | Prüfpunkt: Eingangsbestätigung oder Versandnachweis liegt vor | Antrag/Anlagenliste | Formale Grundlage geschaffen |
| Tragfähigkeit | Businessplan und Zahlen konsistent machen | Prüfpunkt: Umsatz-, Kosten- und Zeitannahmen passen in allen Dokumenten zusammen | Businessplan, Finanzplan, ggf. Liquidität | Plausible Bemessung möglich |
| Fachkundige Stellungnahme | Wenn gefordert: fachkundige Stellungnahme/Tragfähigkeitsbescheinigung einholen | Prüfpunkt: Stellungnahme enthält klare Aussage zur Tragfähigkeit und bezieht sich auf Ihr Konzept | Stellungnahme, Anlagen | Reduziert Rückfragen |
| Bescheid prüfen | Bewilligungsbescheid auf Dauer/Höhe/Start prüfen | Prüfpunkt: Höhe, Dauer und Zahlungsbeginn sind nachvollziehbar dokumentiert | Bescheid | Klarheit für Ihre Planung |
Fehler und Korrekturen
Zu spät beantragt
- Problem: Der Antrag wird nach Tätigkeitsbeginn gestellt; das Jobcenter kann ihn dann regelmäßig ablehnen.
- Korrektur: Startdatum schriftlich festhalten, Antrag und Nachweise vorab einreichen und Eingangsbestätigung sichern. (arbeitsagentur.de)
Nebenerwerb statt Haupterwerb nicht sauber abgegrenzt
- Problem: Unklar bleibt, ob die Selbstständigkeit hauptberuflich ausgeübt wird; die Eingliederungswirkung wirkt dann schwach.
- Korrektur: Wochenstunden, Kundengewinnung, Umsatz-Zielbild und Übergangsphase in 3–6 Monaten konkret beschreiben.
Zahlenwerk nicht prüfbar
- Problem: Businessplan klingt gut, aber Rentabilität/Liquidität sind widersprüchlich oder unvollständig.
- Korrektur: Eine einheitliche Annahmenbasis (Preise, Auslastung, Kosten) festlegen und in allen Tabellen identisch verwenden.
Tragfähigkeit wird nur behauptet
- Problem: Es fehlen Nachweise, die die Tragfähigkeit stützen (z. B. Qualifikation, Marktlogik, realistische Akquise).
- Korrektur: Qualifikationsnachweise, Referenzen/Arbeitsproben (wenn vorhanden) und eine nachvollziehbare Vertriebslogik ergänzen; bei Bedarf fachkundige Stellungnahme einholen. (ihk.de)
Bescheid wird nicht aktiv geprüft
- Problem: Höhe oder Dauer werden akzeptiert, obwohl sie für die Planung nicht reichen oder unklar begründet sind.
- Korrektur: Den Bescheid strukturiert prüfen und bei Unklarheiten zeitnah schriftlich um Erläuterung bitten.
Checkliste
- Legen Sie das geplante Startdatum Ihrer Tätigkeit schriftlich fest, damit der Einstiegsgeld-Antrag sicher vor Aufnahme gestellt werden kann. Prüfpunkt: Ein eindeutiges Datum steht in Angebot/Gründungsplan und passt zum Antragsdatum.
- Formulieren Sie in zwei bis drei Sätzen, warum Einstiegsgeld die Eingliederung unterstützt (Übergangsphase, Aufbau, Stabilisierung), damit das Jobcenter die Erforderlichkeit nachvollziehen kann. Prüfpunkt: Die Begründung nennt einen konkreten Zeitraum und ein messbares Ziel (z. B. Umsatz- oder Stunden-Ziel).
- Erstellen Sie einen Businessplan, der Angebot, Zielgruppe, Vertrieb und Zeitplan klar beschreibt, damit die Tragfähigkeit prüfbar wird. Prüfpunkt: Eine außenstehende Person kann in 5 Minuten erklären, was Sie verkaufen und an wen.
- Bauen Sie einen Finanzplan mit realistischen Preisen, Stückzahlen und Kosten auf, damit die Entscheidung nicht an Widersprüchen scheitert. Prüfpunkt: Die Umsatzannahmen sind rechnerisch nachvollziehbar (Preis × Menge) und decken sich mit dem Textteil.
- Ergänzen Sie eine Liquiditätsübersicht für die ersten Monate, damit Engpässe sichtbar werden und der Förderbedarf plausibel bleibt. Prüfpunkt: Es ist erkennbar, in welchen Monaten Geld fehlt oder Überschüsse entstehen.
- Sammeln Sie Qualifikations- und Befähigungsnachweise (Lebenslauf, Zeugnisse, ggf. Zulassungen), damit Ihre Umsetzungsfähigkeit belegt ist. Prüfpunkt: Alle Nachweise sind als PDF/Scan vorhanden und in einer Liste benannt.
- Klären Sie früh, ob eine fachkundige Stellungnahme/Tragfähigkeitsbescheinigung verlangt wird, damit Sie keine Zeit im falschen Format verlieren. Prüfpunkt: Sie haben vom Jobcenter schriftlich oder per Gesprächsnotiz dokumentiert, ob und welche Stelle akzeptiert wird.
- Wenn eine fachkundige Stellungnahme nötig ist, wählen Sie eine passende fachkundige Stelle und liefern Sie ein schlüssiges Konzept, damit die Stellungnahme nicht wegen Lücken verzögert wird. Prüfpunkt: Die Stelle bestätigt den Eingang aller Unterlagen und nennt einen Bearbeitungszeitraum. (ihk.de).
- Reichen Sie den Antrag mit Anlagenliste ein und sichern Sie einen Nachweis, damit Fristen und Vollständigkeit belegbar sind. Prüfpunkt: Eingangsbestätigung, Faxbericht oder Einschreibenbeleg liegt vor.
- Prüfen Sie nach Erhalt den Bescheid auf Höhe, Dauer und Zahlungsbeginn, damit Ihre Planung zur Anlaufphase belastbar ist. Prüfpunkt: Sie können die bewilligte Summe, den Zeitraum und den Startmonat eindeutig benennen. (arbeitsagentur.de).
Nächster Schritt
Wenn Sie die Einstiegsgeld-Höhe belastbar einschätzen wollen, lohnt sich meist ein kurzer „Unterlagen-Check“: Sind Businessplan und Zahlen konsistent, und ist klar dokumentiert, warum die Förderung die Eingliederung unterstützt? Wenn dafür eine fachkundige Stellungnahme (Tragfähigkeitsbescheinigung) gefordert ist oder Sie Rückfragen vermeiden möchten, finden Sie hier eine sachliche Orientierung zum Vorgehen: /fachkundige-stellungnahme. Für weitere praxisnahe Beiträge zur Gründung aus dem Leistungsbezug lesen Sie auch im /blog.
Häufige Fragen
Welche Unterlagen sind für einstiegsgeld höhe berechnung entscheidend?
Entscheidend sind die Unterlagen, die die Eingliederungswirkung und Tragfähigkeit greifbar machen: Businessplan, Finanzplan (Rentabilität, Kosten, Finanzierung) und Nachweise zu Ihrer Qualifikation. Je nach Jobcenter kann zusätzlich eine fachkundige Stellungnahme (Tragfähigkeitsbescheinigung) gefordert werden, damit die Tragfähigkeit von einer fachkundigen Stelle beurteilt wird. (ihk.de)
Wie läuft der nächste Schritt nach der Prüfung ab?
Nach der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid. Darin steht, ob Einstiegsgeld bewilligt wird und – falls ja – in welcher Höhe und für welchen Zeitraum. Erst mit diesem Bescheid haben Sie eine belastbare Grundlage für Ihre finanzielle Planung. (arbeitsagentur.de)
Wann ist Unterstützung durch Fachkundige Stellungnahme sinnvoll?
Sinnvoll ist Unterstützung immer dann, wenn das Jobcenter eine Tragfähigkeitsbescheinigung fordert oder wenn Ihr Konzept zwar inhaltlich steht, aber die Zahlen/Annahmen noch nicht „prüfbar“ sind. Eine gut strukturierte fachkundige Stellungnahme kann Rückfragen reduzieren und Ihre Unterlagen konsistent machen – ohne eine Bewilligung zu versprechen.
Gibt es einen Rechtsanspruch auf Einstiegsgeld?
Nein. Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung („kann“). Ob und in welcher Höhe bewilligt wird, entscheidet das Jobcenter im Einzelfall. (gesetze-im-internet.de)
Wie lange kann Einstiegsgeld gezahlt werden?
Gesetzlich ist die Förderung – solange die Erwerbstätigkeit in diesem Zeitraum besteht – auf höchstens 24 Monate begrenzt. (gesetze-im-internet.de)
Wird Einstiegsgeld auf das Bürgergeld angerechnet?
Nach Darstellung des BMAS wird Einstiegsgeld nicht als Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet. Andere Einkommensbestandteile aus Ihrer Erwerbstätigkeit werden jedoch weiterhin nach den üblichen Regeln berücksichtigt. (bmas.de)
Kann Einstiegsgeld auch bei Teilzeit oder befristeter Beschäftigung helfen?
Ja, Einstiegsgeld kann auch bei Teilzeit oder befristeten Stellen in Betracht kommen. Maßgeblich ist, ob die Beschäftigung Ihre Chancen verbessert, künftig ohne Bürgergeld auszukommen, und ob das Jobcenter die Förderung für erforderlich hält. (arbeitsagentur.de)
Quellen
- § 16b SGB II – Einstiegsgeld (Gesetze im Internet)
- Jobcenter: Einstiegsgeld für eine Beschäftigung (Bundesagentur für Arbeit)
- Existenzgründung mit Hilfe des Jobcenters (Bundesagentur für Arbeit)
- Eingliederungsleistungen / Einstiegsgeld – BMAS
- Gründungsförderung im SGB II (BMAS)
- Häufig gestellte Fragen zur Gründungsförderung (BMAS)
- IHK-Stellungnahme zum Gründungsvorhaben (IHK Lahn-Dill)
- Leitfaden „Wie mache ich mich selbstständig?“ (IHK, PDF)