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Einstiegsgeld beim Jobcenter: Voraussetzungen und Antrag sicher vorbereiten

Erfahren Sie, welche Voraussetzungen für Einstiegsgeld beim Jobcenter gelten, welche Unterlagen helfen (Businessplan/Tragfähigkeitsnachweis) und wie Sie den Antrag richtig timen.

Verfasst von der

Gründergold Redaktion

Veröffentlicht: 19. Februar 2026Aktualisiert: 19. Februar 20269 Min. Lesezeit

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ermessensleistung: Einstiegsgeld ist keine automatische Zahlung. Das Jobcenter prüft den Einzelfall und entscheidet nach Ermessen.
  • Zeitpunkt ist entscheidend: Der Antrag muss in der Regel vor Arbeitsaufnahme bzw. vor Start der Selbständigkeit gestellt werden; nachträglich ist das häufig ausgeschlossen.
  • Ziel der Förderung: Es geht darum, die Hilfebedürftigkeit durch Beschäftigung oder Selbständigkeit zu verringern oder zu beenden – nachvollziehbar und prüfbar.
  • Selbständigkeit braucht Tragfähigkeit: Für Gründungsvorhaben hilft ein belastbarer Businessplan mit Zahlen. Je nach Jobcenter kann zusätzlich eine Tragfähigkeitsbescheinigung bzw. eine fachkundige Stellungnahme verlangt werden.
  • Dauer und Rahmen: Einstiegsgeld kann höchstens 24 Monate gezahlt werden; die Höhe hängt von Ihren Umständen ab.

Wenn Sie Ihre Unterlagen dafür sauber aufbereiten möchten, finden Sie auf der Seite zur fachkundigen Stellungnahme eine unterstützende, nachvollziehbare Orientierung.

Dieser Leitfaden richtet sich an Menschen im Bürgergeld-Bezug, die über das Jobcenter Einstiegsgeld für einen Job oder eine (hauptberufliche) Selbständigkeit prüfen. Sie bekommen hier eine klare Entscheidungshilfe: Was muss grundsätzlich passen, welche Nachweise sind üblich – und welcher nächste Schritt klärt am schnellsten, ob Ihr Vorhaben förderfähig sein kann.

Kurzüberblick

Bei „Einstiegsgeld“ geht es weniger um ein einzelnes Formular, sondern um eine begründete Förderentscheidung. Das Jobcenter prüft vor allem, ob die Aufnahme der Tätigkeit geeignet ist, Ihre Hilfebedürftigkeit perspektivisch zu beenden oder deutlich zu verringern. Je klarer Sie Start, Umfang und wirtschaftliche Plausibilität belegen, desto besser ist die Grundlage für eine faire Prüfung.

Voraussetzungen und Unterlagen

1) Was rechtlich dahintersteht (verständlich zusammengefasst)

Einstiegsgeld ist in § 16b SGB II geregelt. Danach kann das Jobcenter Einstiegsgeld leisten, wenn Sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen und die Förderung zur Eingliederung erforderlich ist. Außerdem ist die Zahlung auf höchstens 24 Monate begrenzt. Eine feste Zusage oder ein Anspruch auf einen bestimmten Betrag folgt daraus nicht. (§ 16b SGB II – Einstiegsgeld (Gesetze im Internet))

Wichtig für die Praxis: Das Einstiegsgeld soll Anreize für die Aufnahme von Arbeit oder hauptberuflicher Selbständigkeit schaffen und wird nicht als Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet. (BMAS: Eingliederungsleistungen – Einstiegsgeld)

2) Einstiegsgeld für eine Beschäftigung: typische Kernvoraussetzungen

Für eine Beschäftigung betont die Bundesagentur für Arbeit insbesondere:

  • Sie beziehen unmittelbar vor Arbeitsaufnahme Bürgergeld.
  • Die Beschäftigung ist sozialversicherungspflichtig.
  • Sie stellen den Antrag vor Arbeitsantritt.
  • **Das Jobcenter entscheidet im Einzelfall; ein Rechtsanspruch besteht nicht. (BA:** Einstiegsgeld für eine Beschäftigung)

Unterlagen, die häufig helfen (Beschäftigung):

  • Arbeitsvertrag oder verbindliche Einstellungszusage (Startdatum, Stunden, Entgelt)
  • Überblick zur Bedarfsgemeinschaft (weil das in die Bemessung einfließen kann)
  • ggf. kurze Begründung, warum der Job Ihre Perspektive verbessert (z. B. Branche, Qualifikation, Entwicklungschancen)

3) Einstiegsgeld für eine Selbständigkeit: worauf das Jobcenter meist schaut

Für eine Existenzgründung ist die Logik ähnlich, nur dass Sie die wirtschaftliche Tragfähigkeit und Ihre Eignung stärker belegen müssen. Die BA weist darauf hin, dass Einstiegsgeld auch für eine Selbständigkeit möglich ist – ebenfalls als Ermessensleistung und nur bei Antrag vor der Gründung. (BA: Existenzgründung mit Hilfe des Jobcenters)

In der Praxis werden bei Selbständigkeit besonders häufig geprüft:

  • Hauptberuflichkeit: Einstiegsgeld zielt typischerweise auf eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit (nicht nur „nebenbei“).
  • Arbeitsumfang: Oft wird verlangt, dass die Selbständigkeit einen substanziellen Zeitumfang hat (häufig orientiert an mindestens 15 Stunden/Woche).
  • Tragfähigkeit: Das Vorhaben soll realistisch geeignet sein, die Hilfebedürftigkeit zu beenden oder deutlich zu reduzieren.
  • Eignung: Fachliche und kaufmännische Grundlagen sollten plausibel sein.

Unterlagen, die häufig helfen (Selbständigkeit):

  • Businessplan (Angebot, Zielgruppe, Vertrieb, Wettbewerb, Umsetzung)
  • Finanzplanung (Kosten, Preise, Umsatzannahmen, Liquidität)
  • Nachweise zu Qualifikation/Erfahrung (Zeugnisse, Referenzen, Schulungen)
  • Nachweise zur Kundengewinnung (z. B. Absichtserklärungen, Pilotkunden, Vertriebskanäle)
  • je nach Jobcenter: Tragfähigkeitsbescheinigung oder fachkundige Stellungnahme (z. B. von Kammern oder anderen geeigneten Stellen) – als externer Plausibilitätscheck

Hinweis: Welche Stelle als „fachkundig“ akzeptiert wird und welche Form die Tragfähigkeitsprüfung haben soll, ist nicht überall identisch. Manche IHK-Seiten beschreiben, dass Jobcenter eine Einschätzung durch die IHK verlangen können. (IHK Ostwürttemberg: Einstiegsgeld – Aus der Arbeitslosigkeit gründen)

4) Bemessung (Höhe): was Sie realistisch erwarten sollten

Die genaue Höhe ist einzelfallabhängig. Für die Bemessung gibt es zusätzlich die Einstiegsgeld-Verordnung (ESGV). Dort ist z. B. geregelt, dass der Grundbetrag bei einzelfallbezogener Bemessung grundsätzlich bis zu einem Anteil des Regelbedarfs reichen kann und dass Ergänzungsbeträge (u. a. zur Dauer der Arbeitslosigkeit und zur Bedarfsgemeinschaft) vorgesehen sind. (ESGV (Gesetze im Internet))

Wichtig: Das heißt nicht, dass ein bestimmter Betrag „automatisch“ gezahlt wird. Es beschreibt den Rahmen, in dem das Jobcenter im Ermessen bemessen kann.

Entscheidungshilfe: Welche Nachweise passen zu Ihrem Fall?

SituationIhre konkrete AktionTypische UnterlagePrüfpunkt
Sie starten einen JobLassen Sie Startdatum, Stunden und Entgelt schriftlich bestätigen.Arbeitsvertrag / ZusageStartdatum liegt in der Zukunft und ist im Dokument eindeutig genannt.
Job ist befristet/TeilzeitBegründen Sie kurz die Entwicklungsperspektive (z. B. Aufstockung, Übernahme).1-seitige Begründung + ggf. ArbeitgeberhinweisIm Gespräch kann das Jobcenter nachvollziehen, wie sich Ihre Perspektive verbessert.
Sie gründen hauptberuflichArbeiten Sie den Businessplan mit Zahlen so aus, dass Annahmen prüfbar sind.Businessplan + Finanz-/LiquiditätsplanAnnahmen sind belegt (Preise, Kosten, Absatz) und in sich stimmig.
Jobcenter verlangt externen NachweisKlären Sie vorab, welche Stelle akzeptiert wird, und holen Sie gezielt die passende Bescheinigung ein.Tragfähigkeitsbescheinigung / fachkundige StellungnahmeDas Jobcenter bestätigt schriftlich, dass die ausstellende Stelle akzeptiert wird.
Sie wechseln von Nebenerwerb zu HaupterwerbLegen Sie dar, ab wann die Tätigkeit hauptberuflich ist (Zeit und Umsatzplanung).Zeitplan + PlanumsätzeDie Planung zeigt einen klaren Zeitpunkt, ab dem Sie mindestens ca. 15 Std./Woche investieren.

Ablauf und Fristen

Vor dem Termin: klären, was Ihr Jobcenter konkret sehen will

Bevor Sie Zeit in Unterlagen investieren, lohnt sich eine kurze, zielgerichtete Klärung:

  • Geht es um Einstiegsgeld für Beschäftigung oder Selbständigkeit?
  • Welche Nachweise sind für Ihren Fall zwingend?
  • Bis wann muss was vorliegen (insbesondere vor Startdatum)?

Das reduziert das Risiko, „am Bedarf vorbei“ zu dokumentieren.

Typischer Prozess im Jobcenter (ohne Gewähr, je nach Standort unterschiedlich)

  1. Beratung/Abstimmung: Sie besprechen mit Ihrer Ansprechperson, ob Einstiegsgeld in Ihrem Fall grundsätzlich in Betracht kommt.
  2. Antrag vor Start: Wenn es passt, stellen Sie den Antrag vor Tätigkeitsbeginn; bei Beschäftigung wird das ausdrücklich so kommuniziert. (BA: Einstiegsgeld für eine Beschäftigung)
  3. Nachweise einreichen: Sie reichen die angeforderten Dokumente ein (Vertrag/Zusage bzw. Businessplan/Tragfähigkeitsnachweise).
  4. Bescheid: Sie erhalten eine schriftliche Entscheidung (Bewilligung oder Ablehnung) und – falls bewilligt – Höhe und Dauer.
  5. Start und fortlaufende Mitwirkung: Änderungen (z. B. Start verschiebt sich, Tätigkeit endet, Umsätze weichen stark ab) sollten Sie zeitnah melden.

Online beantragen: möglich, aber nicht überall gleich

Einige Jobcenter bieten Einstiegsgeld als Online-Antrag über jobcenter.digital an. Ob und wie das in Ihrem Fall freigeschaltet wird, hängt vom Prozess Ihres Jobcenters ab. (Jobcenter gE Magdeburg: Online Antrag Einstiegsgeld)

Mini-Orientierung: Timing rund um Ihr Startdatum

ZeitpunktIhre konkrete AktionPrüfpunkt
2–4 Wochen vor StartFordern Sie die benötigte Unterlagenliste schriftlich an (Postfach/E-Mail).Sie haben eine Antwort mit klarer Liste und Frist.
Vor Vertragsunterschrift/Start (wenn möglich)Stimmen Sie ab, ob Einstiegsgeld grundsätzlich in Betracht kommt.Sie haben einen Terminvermerk oder eine Nachricht im Online-Postfach.
Spätestens vor StartdatumReichen Sie Antrag und Nachweise vollständig ein.Eingangsbestätigung ist vorhanden und das Startdatum liegt noch in der Zukunft.

Checkliste

  • Klären Sie zuerst, ob es um Einstiegsgeld für Beschäftigung oder Selbständigkeit geht, damit Sie die passenden Nachweise vorbereiten. Prüfpunkt: Ihr Vorhaben ist intern eindeutig als „Job“ oder „Selbständigkeit“ beschrieben (1 Satz), inklusive Startdatum.
  • Fragen Sie Ihr Jobcenter schriftlich nach der Unterlagenliste, damit keine entscheidenden Dokumente fehlen. Prüfpunkt: Sie haben eine Antwort mit konkreten Punkten (z. B. Vertrag, Finanzplan, Nachweise zur Eignung).
  • Legen Sie bei Beschäftigung eine schriftliche Zusage oder den Arbeitsvertrag vor, weil Startdatum und Sozialversicherungspflicht zentral sind. Prüfpunkt: Im Dokument stehen Startdatum, Wochenstunden und Bruttöntgelt.
  • Prüfen Sie, ob die Stelle sozialversicherungspflichtig ist, damit Einstiegsgeld für Beschäftigung überhaupt in Betracht kommt. Prüfpunkt: In der Zusage ist „sozialversicherungspflichtig“ genannt oder die Lohnart ist entsprechend eingeordnet.
  • Stellen Sie den Antrag vor Tätigkeitsbeginn, weil ein nachträglicher Antrag häufig nicht berücksichtigt wird. Prüfpunkt: Eingangsbestätigung/Upload-Beleg trägt ein Datum vor dem Startdatum.
  • Erstellen Sie bei Selbständigkeit einen Businessplan mit realistischer Finanz- und Liquiditätsplanung, damit Tragfähigkeit prüfbar wird. Prüfpunkt: Ihre Planung enthält nachvollziehbare Annahmen (Preis, Menge, Kosten) und zeigt eine positive Entwicklung.
  • Belegen Sie bei Selbständigkeit die Hauptberuflichkeit (Zeit und Arbeitsschritte), weil „nebenbei“ oft nicht reicht. Prüfpunkt: Ein Wochenplan zeigt konsistent einen Umfang von mindestens ca. 15 Stunden.
  • Sammeln Sie Nachweise zu Ihrer fachlichen Eignung (Qualifikation, Erfahrung, ggf. Schulungen), damit das Jobcenter Ihre Umsetzungsfähigkeit bewerten kann. Prüfpunkt: Sie können für die Schlüsselaufgaben 2–3 passende Nachweise vorlegen.
  • Sichern Sie wesentliche Marktannahmen ab (Kundenweg, Preise, Wettbewerb), damit der Businessplan nicht nur aus Vermutungen besteht. Prüfpunkt: Sie haben mindestens einen überprüfbaren Beleg (z. B. Angebotsvergleich, Pilotkunde, Absichtserklärung).
  • Klären Sie vorab, ob eine Tragfähigkeitsbescheinigung oder fachkundige Stellungnahme verlangt wird, damit Sie nicht die „falsche“ Stelle beauftragen. Prüfpunkt: Das Jobcenter bestätigt, welche ausstellende Stelle akzeptiert wird (schriftlich oder im Vermerk).
  • Dokumentieren Sie Änderungen sofort (Start verschoben, Vertrag geändert, Tätigkeit endet), damit es keine formalen Probleme gibt. Prüfpunkt: Das Jobcenter erhält die Änderung nachweisbar (Postfachnachricht/Abgabequittung).

Nächster Schritt

Wenn Sie Einstiegsgeld prüfen, ist der schnellste „saubere“ nächste Schritt meist: Lassen Sie sich vom Jobcenter schriftlich sagen, welche Nachweise es in Ihrem konkreten Fall erwartet und bis wann. Danach können Sie zielgerichtet entscheiden, ob Sie Ihre Unterlagen selbst erstellen oder ob eine fachkundige Stellungnahme als Tragfähigkeitsnachweis sinnvoll ist.

Wenn Sie den Nachweis zur Tragfähigkeit strukturiert und prüfbar aufbereiten möchten, kann die Seite zur fachkundigen Stellungnahme eine hilfreiche Orientierung geben. Für weitere Grundlagen rund um Gründung, Finanzierung und Unterlagen finden Sie außerdem passende Beiträge im Blog.

Häufige Fragen

Welche Unterlagen sind für Einstiegsgeld Voraussetzungen Jobcenter entscheidend?

Entscheidend sind Unterlagen, die Start und Umfang der Tätigkeit sowie die Plausibilität der Perspektive belegen. Bei Beschäftigung sind Arbeitsvertrag/Zusage (inkl. sozialversicherungspflichtig, Startdatum, Stunden, Entgelt) meist zentral. Bei Selbständigkeit sind Businessplan, Finanzplanung und Eignungsnachweise wichtig; je nach Jobcenter kann zusätzlich eine Tragfähigkeitsbescheinigung bzw. fachkundige Stellungnahme gefordert werden.

Wie läuft der nächste Schritt nach der Prüfung ab?

Wenn das Jobcenter Ihr Vorhaben grundsätzlich als förderfähig einschätzt, folgt in der Regel die formale Antragstellung (häufig mit Nachweisen) und anschließend ein schriftlicher Bescheid. Bei Bewilligung stehen dort Höhe und Dauer sowie ggf. Bedingungen, an die die Zahlung geknüpft ist. Eine Bewilligung kann nicht zugesichert werden, weil Einstiegsgeld eine Ermessensleistung ist.

Wann ist Unterstützung durch eine fachkundige Stellungnahme sinnvoll?

Sinnvoll ist sie vor allem dann, wenn Sie selbständig starten und das Jobcenter eine externe Plausibilitätsprüfung verlangt oder wenn Ihre Zahlen/Annahmen erklärungsbedürftig sind (z. B. stark saisonales Geschäft, hohe Anfangsinvestitionen, neue Zielgruppe). Auch wenn keine Pflicht besteht, kann eine gut begründete Stellungnahme helfen, Ihren Businessplan prüfbar zu machen – ersetzt aber keine Entscheidung des Jobcenters.

Muss ich Einstiegsgeld immer bekommen, wenn ich einen Job anfange?

Nein. Auch wenn die Voraussetzungen grundsätzlich passen, entscheidet das Jobcenter im Einzelfall. Für Beschäftigung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass kein Rechtsanspruch besteht.

Gibt es Einstiegsgeld auch bei Teilzeit oder befristeten Jobs?

Es kann möglich sein, wenn der Job Ihre Chancen am Arbeitsmarkt verbessert und perspektivisch hilft, nicht mehr auf Bürgergeld angewiesen zu sein. Ob das in Ihrem Fall trägt, klären Sie am besten vorab im Termin mit dem Jobcenter.

Wie lange kann Einstiegsgeld gezahlt werden?

Rechtlich ist die Dauer auf höchstens 24 Monate begrenzt. Ob die Förderung tatsächlich so lange läuft, hängt vom Bescheid und vom Verlauf Ihrer Beschäftigung bzw. Selbständigkeit ab. (§ 16b SGB II – Einstiegsgeld (Gesetze im Internet))

Quellen

Weiterführende Artikel