Einstiegsgeld: Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung
So bereiten Sie Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung für Einstiegsgeld beim Jobcenter vor: Unterlagen, Ablauf, typische Fehler – mit Checkliste.
Verfasst von der
Gründergold Redaktion
Das Wichtigste auf einen Blick
- Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung: Auch bei vollständigen Unterlagen gibt es keine automatische Bewilligung – das Jobcenter entscheidet im Einzelfall.
- Timing ist entscheidend: Den Antrag sollten Sie vor Aufnahme der Selbstständigkeit stellen; nachträglich wird es häufig schwierig.
- Businessplan als Entscheidungsgrundlage: Je klarer Angebot, Zielgruppe, Preise, Kosten und Zahlen zusammenpassen, desto besser lässt sich die Tragfähigkeit nachvollziehen.
- Tragfähigkeitsbescheinigung ist oft gefragt – aber nicht überall gleich: Manche Jobcenter verlangen eine externe fachkundige Stellungnahme (Tragfähigkeitsbescheinigung), andere prüfen intern. Klären Sie das früh.
- Unterlagen müssen zusammen „stimmig“ sein: Lebenslauf/Qualifikation, Marktlogik und Finanzplanung sollten sich gegenseitig belegen.
Wenn Ihr Jobcenter eine externe fachkundige Stellungnahme verlangt, finden Sie eine orientierende Entscheidungshilfe auf unserer Seite zur fachkundigen Stellungnahme.
Wer Einstiegsgeld beantragen will und dafür Businessplan und (ggf.) Tragfähigkeitsbescheinigung vorbereiten muss, braucht vor allem Klarheit: Welche Unterlagen fordert Ihr Jobcenter konkret – und was ist der nächste prüfbare Schritt? Dieser Leitfaden richtet sich an Bürgergeld-Beziehende vor der Selbstständigkeit und hilft Ihnen, Ihre Unterlagen so zu strukturieren, dass die Prüfung nachvollziehbar wird.
Kurzüberblick
Einstiegsgeld soll den Übergang in Arbeit erleichtern – auch in eine hauptberufliche Selbstständigkeit – und wird durch das Jobcenter im Rahmen des § 16b SGB II entschieden. Eine tragfähige Planung ist dabei zentral: Der Businessplan macht Ihr Vorhaben prüfbar, und eine Tragfähigkeitsbescheinigung (fachkundige Stellungnahme) kann je nach Jobcenter als externer Nachweis verlangt werden. Ziel ist nicht „schöne“ Unterlagen, sondern eine Entscheidungsvorlage, die Risiken, Annahmen und Ihre persönliche Eignung transparent macht.
Voraussetzungen und Unterlagen
1) Was beim Einstiegsgeld grundsätzlich zählt
- Rechtsrahmen und Entscheidungsspielraum: Einstiegsgeld ist im § 16b SGB II geregelt und kann zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit erbracht werden; die Dauer ist grundsätzlich auf bis zu 24 Monate begrenzt. Maßgeblich ist außerdem, dass das Jobcenter im Ermessen entscheidet – ein Rechtsanspruch besteht nicht. (§ 16b SGB II; BMAS – Einstiegsgeld)
- Vorher beantragen: Die Bundesagentur für Arbeit weist für Jobcenter-Leistungen rund um Existenzgründung ausdrücklich darauf hin, dass der Antrag vor der Existenzgründung gestellt werden muss. Das ist in der Praxis ein zentraler Stolperstein. (BA/Jobcenter – Existenzgründung)
Wichtig für die Einordnung: Einstiegsgeld betrifft in der Regel Bürgergeld/Jobcenter. Davon zu unterscheiden ist der Gründungszuschuss (typisch: Agentur für Arbeit/ALG I) – hier sind Verfahren und Formulare anders.
2) Businessplan: Welche Teile das Jobcenter wirklich auswerten kann
Ein Businessplan ist für die Einstiegsgeld-Prüfung vor allem dann hilfreich, wenn er „entscheidungsnah“ geschrieben ist: kurze, belegbare Aussagen statt allgemeiner Absichten.
Kernbestandteile (praxisnah):
- Vorhabenbeschreibung: Was bieten Sie konkret an, für wen, in welchem Gebiet, über welchen Kanal (vor Ort/online), mit welchen Abgrenzungsmerkmalen.
- Markt und Wettbewerb: Zwei bis fünf relevante Wettbewerber oder Alternativen, inklusive Preisniveau und warum Kundinnen/Kunden trotzdem bei Ihnen kaufen.
- Preismodell: Klare Preise oder Preislogik (Stundensatz/Projektpreis/Paketpreis), inkl. realistischem Zeitaufwand.
- Umsetzungsplan: Was passiert in den ersten 4–12 Wochen (Akquise, Produktion/Leistungserbringung, erste Rechnungen).
- Qualifikation und Eignung: Passende Nachweise (Abschlüsse, Zertifikate, Referenzen, Berufserfahrung) und ein plausibler Lern-/Aufbauplan, wenn Lücken bestehen.
3) Finanzteil: Die häufigste „Tragfähigkeits“-Frage
Tragfähigkeit scheitert in der Praxis selten an der Idee, sondern an unklaren Zahlen. Deshalb lohnt es sich, die Finanzplanung so aufzubauen, dass man sie überprüfen kann:
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan: Wofür brauchen Sie Geld (Ausstattung, Software, Marketing, ggf. Warenbestand) und wie wird es finanziert (Eigenmittel, Darlehen, Zuschüsse, Zahlungsziele).
- Umsatz- und Rentabilitätsvorschau: Auf Monats- oder Quartalsbasis mit nachvollziehbaren Annahmen (z. B. „X Aufträge pro Monat × durchschnittlicher Auftragswert“).
- Liquiditätsplan: Besonders wichtig, wenn Ausgaben am Anfang vor Umsätzen anfallen oder wenn Zahlungsziele lang sind.
Viele IHK-Seiten nennen genau diese Unterlagen als Grundlage für eine Stellungnahme zur Tragfähigkeit (Tragfähigkeitsbescheinigung), häufig inklusive mehrjähriger Vorschau. (z. B. IHK Pfalz – Einstiegsgeld)
4) Tragfähigkeitsbescheinigung und fachkundige Stellungnahme: Was das ist (und wann sie verlangt wird)
Im Sprachgebrauch meinen Tragfähigkeitsbescheinigung und fachkundige Stellungnahme meist dasselbe: Eine fachkundige Stelle (z. B. IHK/HWK oder andere anerkannte Stellen) bewertet, ob Ihr Gründungsvorhaben wirtschaftlich schlüssig ist.
- Warum Jobcenter das verlangen können: Das Jobcenter muss die Erfolgsaussichten und die Eignung im Rahmen der Eingliederung einschätzen; externe Einschätzungen können diese Prüfung stützen. (vgl. BMAS – Einstiegsgeld)
- Warum es regional unterschiedlich wirkt: Manche Jobcenter arbeiten mit interner Prüfung, andere fordern eine externe Stellungnahme. Auch IHK-Informationen können sich hier unterscheiden. Konsequenz: Nicht raten – schriftlich klären.
5) Typische Nachweise, die zusätzlich nachgefragt werden
Je nach Vorhaben und Branche können zusätzliche Unterlagen nötig sein, etwa:
- Gewerbeanmeldung (oder Vorbereitung dazu) bzw. Freiberuflichkeits-Einordnung,
- Angebote/Kostenvoranschläge (Investitionen, Software, Leasing),
- Miet-/Nutzungsvereinbarung oder Nachweis zum Arbeitsort,
- Genehmigungen (je nach Tätigkeit) oder Nachweise zur fachlichen Eignung,
- Marketingnachweise (z. B. Entwurf Website, Leistungsseite, Akquiseplan) als Plausibilitätsbeleg.
Ablauf und Fristen
Der genaue Ablauf variiert, aber die Logik ist meist ähnlich: Erst klären, dann beantragen, dann prüfen lassen, dann starten.
| Phase | Was Sie konkret tun | Warum das wichtig ist | Prüfpunkt (beobachtbar) |
|---|---|---|---|
| Vorabklärung | Fragen Sie im Termin (oder schriftlich) nach den konkret geforderten Unterlagen inkl. Formularen. | Verhindert doppelte Arbeit und formale Ablehnungen. | Prüfpunkt: Sie haben eine schriftliche Liste der geforderten Nachweise (Portalnachricht/E-Mail/Merkblatt). |
| Businessplan finalisieren | Schreiben Sie den Businessplan so, dass er mit Zahlen und Belegen prüfbar ist (Preise, Mengen, Kosten, Zeit). | Die Tragfähigkeit wird aus Annahmen abgeleitet; Unklarheit wirkt wie Risiko. | Prüfpunkt: Jede Umsatzannahme ist mit einer Mengen-/Preislogik erklärt und passt zur Kapazität (Stunden/Produktion). |
| Antrag stellen (vor Start) | Reichen Sie den Einstiegsgeld-Antrag ein, bevor Sie die Selbstständigkeit aufnehmen. | Vorherigkeit ist ein wiederkehrendes formales Thema bei Jobcenter-Leistungen. | Prüfpunkt: Eingangsbestätigung/Übermittlungsprotokoll mit Datum liegt vor. |
| Externe Stellungnahme (falls verlangt) | Beauftragen Sie eine fachkundige Stelle für die Tragfähigkeitsbescheinigung und liefern Sie die geforderten Unterlagen strukturiert. | Beschleunigt die Prüfung und reduziert Rückfragen. | Prüfpunkt: Sie haben Termin/Bestätigung der fachkundigen Stelle und eine Dokumentenliste „vollständig“ abgeglichen. |
| Start + Nachhalten | Starten Sie erst nach dem geklärten Vorgehen und dokumentieren Sie die ersten Schritte (Akquise, erste Umsätze, Belege). | Hilft bei Nachfragen und bei der Steuerung Ihres Plans. | Prüfpunkt: Es gibt eine einfache Monatsübersicht (Umsätze, Ausgaben, offene Rechnungen) ab Monat 1. |
Hinweis: Einstiegsgeld wird vom Jobcenter im Ermessen gewährt; eine Bewilligung ist daher nie „automatisch“. Das ist ausdrücklich so vorgesehen. (vgl. BA/Jobcenter – Einstiegsgeld: kein Rechtsanspruch; BMAS – Einstiegsgeld)
Typische Fehler und Korrekturen
Start vor Antragstellung
- Problem: Sie melden Gewerbe an oder starten faktisch (z. B. Rechnungen/Website mit Bestellfunktion), bevor der Antrag geklärt ist.
- Korrektur: Legen Sie Startdatum und „erste entgeltliche Tätigkeit“ sauber fest, dokumentieren Sie den Status und stimmen Sie das Vorgehen mit dem Jobcenter ab.
Zahlen ohne Herleitung
- Problem: Umsätze wirken „geschätzt“, Kosten fehlen oder private und betriebliche Ausgaben werden vermischt.
- Korrektur: Bauen Sie Umsatz aus Menge × Preis und Kapazität auf; führen Sie Fixkosten/variable Kosten getrennt und legen Sie Belege/Angebote ab.
Tragfähigkeitsbescheinigung zu spät eingeplant
- Problem: Die externe fachkundige Stellungnahme wird erst angefragt, wenn das Jobcenter sie bereits nachfordert.
- Korrektur: Klären Sie früh, ob eine Tragfähigkeitsbescheinigung erforderlich ist, und reservieren Sie Termin/Zeitslot für die Prüfung.
Unklare Eignung oder fehlende Nachweise
- Problem: Es ist nicht erkennbar, warum Sie das Vorhaben fachlich und kaufmännisch tragen können.
- Korrektur: Ergänzen Sie Lebenslauf, Qualifikationsnachweise und ein kurzes Kompetenzprofil (inkl. Lückenplan, z. B. Weiterbildung/Beratung).
Verwechslung von Verfahren (Jobcenter vs. Agentur für Arbeit)
- Problem: Unterlagen oder Erwartungen werden aus dem Gründungszuschuss (ALG I) übernommen, obwohl Einstiegsgeld (Bürgergeld) beantragt wird.
- Korrektur: Prüfen Sie, wer zuständig ist (Jobcenter), welche Formulare gelten und welche Nachweise dort konkret gefordert werden.
Checkliste
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Klären Sie beim Jobcenter frühzeitig, ob für Einstiegsgeld eine externe Tragfähigkeitsbescheinigung (fachkundige Stellungnahme) verlangt wird, damit Sie zielgenau vorbereiten. Prüfpunkt: Sie haben eine schriftliche Bestätigung, ob eine externe Stellungnahme erforderlich ist (ja/nein) und welche Stelle akzeptiert wird.
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Legen Sie ein eindeutiges Startdatum fest und stimmen Sie ab, was als „Aufnahme der Selbstständigkeit“ zählt, um formale Probleme zu vermeiden. Prüfpunkt: Im Antrag/Schriftverkehr ist ein konkretes Datum genannt, und Ihre ersten entgeltlichen Aktivitäten liegen danach.
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Schreiben Sie den Businessplan entscheidungsnah (Angebot, Zielgruppe, Wettbewerb, Preise, Umsetzung), damit die Erfolgsaussichten nachvollziehbar werden. Prüfpunkt: Eine außenstehende Person kann in 5 Minuten erklären, was Sie verkaufen, zu welchem Preis und an wen.
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Erstellen Sie eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau mit klarer Mengen-Preis-Logik, damit Annahmen prüfbar sind. Prüfpunkt: Jede Umsatzposition hat eine Formel (z. B. „8 Aufträge/Monat × 450 €“) und eine realistische Kapazitätsgrenze.
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Trennen Sie private und betriebliche Ausgaben konsequent, damit die Zahlen nicht widersprüchlich wirken. Prüfpunkt: Es gibt eine separate Liste oder Kontenlogik, welche Kosten betrieblich sind (mit Belegen/Angeboten).
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Sammeln Sie Qualifikations- und Eignungsnachweise (Lebenslauf, Zertifikate, Referenzen) und ergänzen Sie fehlende Punkte mit einem Lernplan, um die persönliche Eignung zu belegen. Prüfpunkt: Zu jeder kritischen Anforderung der Tätigkeit gibt es einen Nachweis oder eine konkrete Maßnahme mit Datum.
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Strukturieren Sie die Unterlagen als Paket (Inhaltsverzeichnis, Dateinamen, Versionen), damit Rückfragen sinken und die Bearbeitung schneller wird. Prüfpunkt: Sie haben eine vollständige Dokumentenliste, und jede Datei ist eindeutig benannt (Datum + Inhalt).
-
Wenn eine fachkundige Stellungnahme gefordert ist: Klären Sie Zuständigkeit (z. B. IHK/HWK/anderer Träger) und reichen Sie dort nur die geforderten Unterlagen ein, um Schleifen zu vermeiden. Prüfpunkt: Terminbestätigung liegt vor und die Stelle hat den Eingang der Unterlagen als „vollständig“ bestätigt.
Nächster Schritt
Wenn Sie jetzt 30 Minuten investieren möchten, starten Sie mit einer schriftlichen Anforderungsliste vom Jobcenter (Formulare/Unterlagen) und prüfen Sie dann Ihren Businessplan gegen die Checkliste oben. Vertiefende Beiträge zur Vorbereitung von Finanzierung, Kalkulation und Unterlagen finden Sie in unserem Blog.
Häufige Fragen
Welche Unterlagen sind für einstiegsgeld businessplan tragfähigkeitsbescheinigung entscheidend?
In der Praxis sind drei Bausteine besonders entscheidend: (1) ein Businessplan, der Angebot, Zielgruppe, Preise und Umsetzung klar macht, (2) eine belastbare Finanzplanung (Kapitalbedarf, Vorschau, Liquidität) und (3) Nachweise zur persönlichen Eignung (Lebenslauf, Qualifikation). Ob zusätzlich eine Tragfähigkeitsbescheinigung als externe fachkundige Stellungnahme nötig ist, hängt vom Jobcenter ab – deshalb zuerst klären, dann erstellen.
Wie läuft der nächste Schritt nach der Prüfung ab?
Nach der Einreichung prüft das Jobcenter die Unterlagen und trifft eine Ermessensentscheidung. Häufig kommen Rückfragen, wenn Annahmen nicht belegt sind (z. B. Preise, Kundengewinnung, Kosten). Sinnvoll ist, parallel bereits die ersten umsetzungsnahen Schritte zu dokumentieren (Akquiseplan, Angebote, Terminliste), ohne den Startzeitpunkt unklar zu machen.
Wann ist Unterstützung durch Fachkundige Stellungnahme sinnvoll?
Sinnvoll ist eine fachkundige Stellungnahme vor allem dann, wenn Ihr Jobcenter sie ausdrücklich verlangt oder wenn Ihr Vorhaben erklärungsbedürftig ist (z. B. neue Branche, hohe Investitionen, unregelmäßige Umsätze). Eine gute Tragfähigkeitsbescheinigung ersetzt keinen Businessplan, aber sie kann Ihre Planung verdichten und typische Rückfragen vorwegnehmen – vorausgesetzt, die Zahlen und Annahmen sind sauber hergeleitet.
Muss das Jobcenter Einstiegsgeld bewilligen, wenn der Businessplan „gut“ ist?
Nein. Einstiegsgeld ist als Ermessensleistung ausgestaltet; die Entscheidung trifft das Jobcenter im Einzelfall. Grundlage ist u. a. § 16b SGB II. (§ 16b SGB II; BMAS – Einstiegsgeld)
Wie lange kann Einstiegsgeld gezahlt werden?
Der Gesetzesrahmen sieht eine Förderung grundsätzlich für höchstens 24 Monate vor; die konkrete Dauer und Höhe werden im Einzelfall festgelegt. (§ 16b SGB II)
Quellen
- § 16b SGB II – Einstiegsgeld (Gesetze im Internet)
- BA/Jobcenter – Existenzgründung mit Hilfe des Jobcenters
- BA/Jobcenter – Einstiegsgeld für eine Beschäftigung (Hinweise zu Antrag/Ermessen)
- BMAS – Eingliederungsleistungen (inkl. Einstiegsgeld)
- BMAS – Fragen und Antworten zur Gründungsförderung
- IHK Pfalz – Einstiegsgeld (Unterlagen/Tragfähigkeit)
- IHK Karlsruhe – Stellungnahme zur Tragfähigkeit / Einstiegsgeld
- IHK Ostwestfalen – Gründen aus der Arbeitslosigkeit (Einstiegsgeld/Tragfähigkeit)