Krankenversicherung beim Gründungszuschuss: Kosten in Phase 1 und 2
Entscheidungshilfe zur Krankenversicherung beim Gründungszuschuss: GKV (freiwillig) vs. PKV, typische Kostenlogik, Nachweise, Wechselregeln und Checkliste für Phase 1/2.
Verfasst von der
Gründergold Redaktion
Das Wichtigste auf einen Blick
- Krankenversicherung bleibt Pflicht und Eigenverantwortung: Auch mit Gründungszuschuss müssen Sie Ihren Kranken- und Pflegeversicherungsschutz lückenlos sicherstellen und Beiträge in der Finanzplanung als feste Monatskosten abbilden.
- Phase 1 vs. Phase 2 verändert Ihre Liquidität: In Phase 1 erhalten Sie typischerweise Ihr zuletzt bezogenes Arbeitslosengeld plus 300 €; in Phase 2 (wenn bewilligt) meist nur 300 €. Das kann die „Beitrags-Tragweite“ Ihrer Rücklagen deutlich verändern (§ 94 SGB III).
- Freiwillige GKV ist nachweis- und anpassungsintensiv: Bei freiwilliger Mitgliedschaft werden Beiträge an Ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ausgerichtet. Ohne ausreichende Nachweise kann die Krankenkasse vorläufig bzw. nach bestimmten Regeln festsetzen und später korrigieren (§ 240 SGB V, GKV-Spitzenverband).
- Die 300 € sind eine Planungshilfe – kein „automatischer Beitrag“: Die 300 € dienen der sozialen Sicherung; sie ersetzen nicht automatisch Ihren tatsächlichen Kranken-/Pflegeversicherungsbeitrag. Für die freiwillige GKV gilt zudem: Der zur sozialen Sicherung vorgesehene Teil des Gründungszuschusses (300 €) darf bei der Beitragsbemessung nicht berücksichtigt werden (§ 240 Abs. 2 SGB V).
- GKV ↔ PKV ist eine Richtungsentscheidung: Kurzfristige Monatsbeiträge sind nur ein Teil der Wahrheit. Prüfen Sie immer 12–24 Monate (inkl. Phase 2) und Ihre realistische Rückkehr- bzw. Wechselmöglichkeit (BMG – PKV, BaFin).
Wenn Sie Ihre Krankenversicherungskosten so in Businessplan und Finanzplanung einbauen möchten, dass die Tragfähigkeit gegenüber der Arbeitsagentur nachvollziehbar ist, kann eine fachkundige Prüfung mit Tragfähigkeitsbescheinigung sinnvoll sein.
Diese Seite richtet sich an Gründerinnen und Gründer, die den Gründungszuschuss planen oder gerade starten und die Krankenversicherung in Phase 1/2 sauber kalkulieren wollen. Wenn Sie nach der Lektüre noch zwischen freiwilliger GKV und PKV schwanken, ist der nächste sinnvolle Schritt eine belastbare 12–24-Monats-Kalkulation mit Nachweisen, die Sie Ihrer Krankenkasse und (bei Bedarf) der Arbeitsagentur geordnet vorlegen können.
Kurzüberblick
Beim Gründungszuschuss entscheidet nicht nur die Förderung, sondern vor allem Ihr monatlicher „Sockel“ aus privaten Fixkosten über die Tragfähigkeit. Die Kranken- und Pflegeversicherung ist dabei einer der größten, oft unterschätzten Posten – weil Beiträge je nach Versicherungsstatus, Einkommen, Nachweisen und Wechselregeln variieren. Ziel ist eine Planung, die in Phase 1 und in Phase 2 weiterhin stabil bleibt und gegenüber Krankenkasse und Arbeitsagentur plausibel begründet werden kann.
Vergleich und Entscheidung: freiwillige GKV oder PKV während des Gründungszuschusses?
Die richtige Wahl ist selten „ein Beitragssatz gegen den anderen“. In der Praxis entscheidet eine Kombination aus (1) Ihrer bisherigen Versicherung, (2) Ihrer familiären Situation, (3) der erwartbaren Einkommensdynamik im ersten Jahr und (4) Ihrer Risikotoleranz bei Nachzahlungen bzw. Beitragsanpassungen.
Schnell-Navigator: Welche Fragen klären zuerst?
- Ausgangslage: Waren Sie vor der Gründung gesetzlich versichert (pflichtig oder freiwillig) oder privat?
- Familie: Gibt es Angehörige, die in der GKV potenziell familienversichert wären (oder die in der PKV eigene Prämien auslösen würden)?
- Einnahmenbild: Planen Sie schwankende Gewinne/Entnahmen oder eher stabile monatliche Entnahmen?
- Planungshorizont: Bleiben Sie voraussichtlich dauerhaft selbständig oder ist eine Rückkehr in Anstellung realistisch?
Entscheidungstabelle (für Phase 1/2 geeignet)
Die Tabelle ist bewusst handlungsorientiert: Jede Zeile enthält eine konkrete Aktion und einen überprüfbaren Prüfpunkt.
| Entscheidungspunkt | Typische Option | Ihre Aktion (konkret) | Prüfpunkt (beobachtbar) | Relevanz für Phase 1/2 | Typische Unterlage |
|---|---|---|---|---|---|
| Ausgangsstatus klären | GKV (pflichtig/freiwillig) oder PKV | Fordern Sie bei Ihrer aktuellen Kasse/Versicherung eine kurze Statusbestätigung an. | Liegt ein Schreiben vor, das Ihren Status zum Gründungsstart eindeutig benennt? | Verhindert Lücken/Fehleinstufung beim Start | Bestätigung/Versicherungsbescheinigung |
| Beitragssicherheit priorisieren | eher PKV / eher GKV | Holen Sie für beide Wege eine schriftliche Beitragsauskunft (Start + 12 Monate) ein. | Haben Sie je Option einen Monatsbetrag und die Bedingungen (z. B. Selbstbehalt, Nachweise)? | Phase 2 ist oft der Stresstest (nur 300 €) | Beitragsauskunft, Tarifblatt |
| Nachweislast einschätzen | freiwillige GKV | Legen Sie eine saubere Prognose Ihrer voraussichtlichen Einnahmen vor und planen Sie Nachweis-Fristen. | Können Sie innerhalb weniger Tage Gewinn-/Entnahmeannahmen plus Belege zeigen? | Vermeidet Festsetzungen „zu hoch“ bei fehlenden Nachweisen | Businessplan-Auszug, Finanzplanung, ggf. Steuer-Unterlagen |
| Familienkosten betrachten | GKV-Familienversicherung vs. PKV-Einzeltarife | Rechnen Sie alle Personen im Haushalt separat durch (nicht nur Ihre eigene Prämie). | Gibt es eine Gesamtmonatszahl für den Haushalt (KV+PV) in Phase 1 und 2? | Oft größter Hebel im Vergleich | Haushaltsbudget, Versicherungsangebote |
| Wechsel- und Rückkehrregeln prüfen | Wechsel GKV ↔ PKV | Prüfen Sie die Rückkehrmöglichkeit realistisch (Szenario „Einnahmen fallen“ / „Anstellung“). | Ist klar, unter welchen Bedingungen Sie zurück in die GKV können oder nicht? | Schützt vor langfristiger Sackgasse | Merkblatt BMG/BaFin, eigene Notizen |
| Sicherheitsreserve festlegen | konservative Planung | Planen Sie eine Reserveposition für KV/PV (z. B. „Beitrag + Puffer“) statt Punktlandung. | Ist ein Puffer in Euro/Monat im Cashflow sichtbar eingeplant? | Dämpft Nachzahlungen/Anpassungen | Liquiditätsplan |
Wann die freiwillige GKV häufig passt
Freiwillige GKV wird in der Gründung oft gewählt, wenn Planbarkeit über den Leistungsumfang wichtig ist und wenn familienbezogene Aspekte eine Rolle spielen. Entscheidend ist: Die Krankenkasse bemisst Beiträge bei freiwilligen Mitgliedern nach der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit – und verlangt dafür Nachweise (§ 240 SGB V, BMG – Beiträge).
Wichtig für Ihre Kalkulation:
- Beitrag hängt nicht nur am „Gewinn“ auf dem Papier: Je nach Konstellation können unterschiedliche Einnahmearten relevant werden. Klären Sie früh, welche Nachweise Ihre Kasse konkret akzeptiert.
- Vorläufige Festsetzung ist normal: Gerade zu Beginn fehlen Steuerbescheide. Deshalb arbeitet die Kasse häufig mit vorläufigen Werten und passt später an. Das gehört in die Finanzplanung als Risiko (Nachzahlung oder Erstattung).
- Nachweise sind ein echter „Kostenhebel“: Wenn Nachweise fehlen, kann das zu ungünstigen Festsetzungen führen. § 240 SGB V enthält ausdrücklich Mechaniken für Fälle ohne Nachweise (§ 240 SGB V).
Wann PKV realistisch sein kann – und was oft übersehen wird
Eine private Krankenversicherung kann in bestimmten Profilen attraktiv sein, z. B. wenn Sie alleinstehend sind, Leistungen gezielt wählen und mit Selbstbehalt arbeiten. Gleichzeitig ist PKV keine reine „Startpreis-Entscheidung“.
Drei Punkte sollten Sie zwingend einplanen:
- Langfristige Beitragslogik: Beiträge können sich über die Zeit verändern. Planen Sie daher nicht nur „Monat 1“, sondern Ihr Szenario bis nach Phase 2.
- Sozialtarife als Sicherheitsnetz kennen: Basistarif/Standardtarif/Notlagentarif sind Sonderkonstrukte mit klaren Regeln. Für die Entscheidung zählt: Was wäre Ihr Plan B, wenn Einnahmen einbrechen? (BaFin, BMG – Basistarif).
- Wechselregeln sind nicht beliebig: Informieren Sie sich vor Vertragsabschluss, welche Wechselmöglichkeiten innerhalb der PKV bestehen und welche Rückkehrwege in die GKV realistisch sind (BMG – PKV).
Kosten in Phase 1 und Phase 2 richtig kalkulieren (ohne Schönrechnen)
Der Kernfehler vieler Kalkulationen ist nicht „falscher Beitragssatz“, sondern falsche Liquiditätslogik: In Phase 1 wirkt der Gründungszuschuss oft komfortabel, weil der Betrag des Arbeitslosengeldes weiterläuft. In Phase 2 sinkt die Förderung typischerweise auf 300 € monatlich – und Ihre Krankenversicherung läuft unverändert weiter (§ 94 SGB III).
Schritt 1: Trennen Sie Beitrag, Rücklagen und Steuern im Cashflow
Für eine tragfähige Finanzplanung hilft eine klare Trennung:
- KV/PV als fixe Monatskosten: Setzen Sie KV/PV als „muss jeden Monat raus“.
- Steuern als eigene Rücklage: Nicht mit KV/PV vermischen.
- Rücklagen für Nachzahlungen: Besonders relevant bei freiwilliger GKV (Einkommen wird später endgültig festgestellt) und bei PKV (Tarif-/Beitragsanpassungen).
Schritt 2: Planen Sie zwei Szenarien – nicht nur eine Zahl
Ein praxisnahes Vorgehen:
- Szenario konservativ: Höherer Beitrag bzw. ungünstige Einstufung + weniger Umsatz.
- Szenario erwartbar: Realistische Planwerte.
Damit beantworten Sie eine Frage, die in Tragfähigkeitsprüfungen (Tragfähigkeitsbescheinigung) häufig mitschwingt: „Was passiert, wenn es langsamer anläuft?“
Mini-Rechner (praxisnah): So bauen Sie Ihre KV/PV-Kalkulation in 10 Minuten
Dieser Mini-Rechner arbeitet bewusst mit Beträgen aus echten Auskünften, nicht mit pauschalen Prozentannahmen.
- Beitragsauskunft einholen: Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse/PKV nach einem voraussichtlichen Monatsbetrag für die Gründungsphase.
- Phase 1 abbilden: Tragen Sie den Monatsbeitrag KV/PV in Ihren Liquiditätsplan ein und prüfen Sie, ob er aus Ihren erwarteten Entnahmen/Überschüssen plus Förderung tragbar ist.
- Phase 2 testen: Setzen Sie in Monat 7–15 (typisch) die Förderung auf 300 € und lassen Sie den KV/PV-Beitrag unverändert weiterlaufen.
- Puffer definieren: Legen Sie zusätzlich einen monatlichen Puffer fest (z. B. für Nachzahlungen/Anpassungen).
- Stopp-Regel festlegen: Definieren Sie vorab, ab welcher Unterschreitung Ihrer Mindestliquidität Sie Maßnahmen auslösen (z. B. Kostenstopp, Nebeneinnahmen, Anpassung Entnahmen).
Beispiel (vereinfachtes Szenario):
- Ihre Krankenkasse nennt Ihnen für den Start einen vorläufigen Gesamtbeitrag (KV+PV) von 360 € monatlich.
- Sie planen in Phase 1 genügend Überschuss, in Phase 2 wird es enger.
- Sie setzen zusätzlich 60 € Puffer an.
Ergebnis für die Planung: Sie rechnen in jedem Monat mit 420 € für KV/PV (360 € Beitrag + 60 € Puffer). In Phase 2 prüfen Sie, ob Ihre monatlichen Überschüsse (nach allen Fixkosten) diese 420 € weiterhin decken. Wenn nicht: Beitrag ist nicht „falsch“, sondern das Geschäftsmodell braucht Anpassung (Preise, Auslastung, Kostenstruktur oder Startkapital).
Schritt 3: Denken Sie an Nachweise und Fristen – sie beeinflussen den Beitrag indirekt
Gerade bei freiwilliger GKV kann fehlende Dokumentation teuer werden. § 240 SGB V regelt ausdrücklich, dass Nachweise verlangt werden können und wie Beiträge festgesetzt/neu festgesetzt werden, wenn Nachweise fehlen oder später nachgereicht werden (§ 240 SGB V).
Praktische Konsequenz für Ihre Finanzplanung:
- Planen Sie nicht nur „Beitrag heute“, sondern auch den Aufwand, Nachweise rechtzeitig einzureichen.
- Halten Sie Liquidität für mögliche Nachzahlungen vor (z. B. wenn die endgültige Bemessung höher ausfällt als die vorläufige).
Voraussetzungen und Nachweise: Was Krankenkasse und Arbeitsagentur typischerweise sehen wollen
Gegenüber der Krankenkasse (GKV/PKV)
Für eine saubere Einstufung brauchen Sie in der Regel eine nachvollziehbare Darstellung Ihrer Situation.
Hilfreich sind insbesondere:
- Startdatum und Umfang der Selbständigkeit: Haupt- oder Nebenerwerb kann die Einordnung beeinflussen.
- Prognose Ihrer Einnahmen: Für die vorläufige Festsetzung bei Start.
- Belege/Unterlagen: Je nach Kasse z. B. Businessplan-Auszug, Finanzplanung, Auftragslage, später Steuerbescheide.
Rechtlicher Rahmen in der GKV: Die Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder und die Bedeutung von Nachweisen sind in § 240 SGB V geregelt; die Ausgestaltung erfolgt einheitlich über den GKV-Spitzenverband (§ 240 SGB V, GKV-Spitzenverband).
Gegenüber der Arbeitsagentur (Gründungszuschuss)
Zwei Punkte sind für Ihre Unterlagen entscheidend:
- Tragfähigkeit nachweisen: Die Arbeitsagentur verlangt dafür eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (häufig als Tragfähigkeitsbescheinigung umgesetzt) (§ 93 SGB III).
- Phase 2 ist kein Automatismus: Für die Weiterförderung (weitere neun Monate) müssen Sie die Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen darlegen (§ 94 SGB III).
Konsequenz: Wenn Ihre Krankenversicherung in der Finanzplanung nur grob geschätzt ist, wirkt der Businessplan schnell „zu optimistisch“ – und genau das kann die Tragfähigkeit schwächen.
Fehler und Korrekturen (typische Fälle aus der Praxis)
Beitrag wird zu knapp kalkuliert, weil Phase 2 nicht „mitgerechnet“ wird
- Problem: In Phase 1 wirkt die Liquidität stabil, in Phase 2 entsteht eine dauerhafte Lücke, weil nur 300 € Förderung bleiben.
- Korrektur: Rechnen Sie Ihre KV/PV-Kosten ab Monat 7–15 mit gleicher Höhe weiter und setzen Sie einen Puffer an; passen Sie Entnahmen/Preise/Startkapital an, bis das Szenario auch ohne „Phase-1-Komfort“ trägt.
Freiwillige GKV wird geplant, aber Nachweise sind nicht organisiert
- Problem: Beiträge werden vorläufig ungünstig festgesetzt oder später kommt eine Nachzahlung, weil die endgültigen Werte abweichen.
- Korrektur: Legen Sie vor Start eine Nachweis-Mappe an (Prognose, Finanzplanung, später Steuerunterlagen) und setzen Sie einen Liquiditätspuffer für mögliche Korrekturen an; orientieren Sie sich am Nachweisrahmen aus § 240 SGB V.
Entscheidung GKV vs. PKV wird nur nach dem Startbeitrag getroffen
- Problem: Der erste Monatsbetrag erscheint niedrig, aber langfristige Wechsel- und Beitragsthemen wurden nicht geprüft.
- Korrektur: Erzwingen Sie einen 12–24-Monats-Vergleich inklusive Phase 2 und einem „Plan B“-Szenario (Einnahmenrückgang). Nutzen Sie dafür verlässliche Informationsquellen, z. B. BMG/BaFin zu Wechsel- und Sozialtarifen.
Familienkosten werden im Vergleich vergessen
- Problem: In der PKV werden zusätzliche Prämien für Familienangehörige erst spät sichtbar; in der GKV werden potenzielle Familien-Konstellationen nicht sauber geprüft.
- Korrektur: Erstellen Sie eine Haushaltsrechnung KV/PV für alle Personen und prüfen Sie die Gesamtbelastung in Phase 2. Erst danach treffen Sie die Richtungsentscheidung.
Businessplan und Finanzplanung sind „schön“, aber nicht belastbar
- Problem: Krankenversicherung wird als runder Schätzwert eingetragen, ohne Quelle und ohne Szenario.
- Korrektur: Hinterlegen Sie den Betrag mit einer Beitragsauskunft/Annahme, dokumentieren Sie die Logik und zeigen Sie mindestens ein konservatives Szenario. Das stärkt die Tragfähigkeitsbescheinigung und die Verständlichkeit für die Arbeitsagentur.
Checkliste
- Holen Sie vor dem Start eine schriftliche Beitragsauskunft ein und übernehmen Sie den Betrag als fixe Monatskosten in Ihre Finanzplanung, damit Ihre Kalkulation nicht auf Schätzwerten basiert. Prüfpunkt: Liegt ein Dokument vor, das einen konkreten Monatsbeitrag (KV+PV) und die Voraussetzungen nennt?
- Rechnen Sie Phase 2 als eigenen Stresstest durch (ab Monat 7–15 typischerweise nur 300 € Förderung), damit Sie keine Liquiditätslücke übersehen. Prüfpunkt: Bleibt Ihr monatlicher Cashflow nach allen Fixkosten auch in Phase 2 durchgehend positiv?
- Legen Sie einen KV/PV-Puffer fest (z. B. für Nachzahlungen oder Anpassungen), damit Beitragskorrekturen nicht sofort zu Zahlungsschwierigkeiten führen. Prüfpunkt: Ist im Liquiditätsplan eine separate Position „KV/PV-Puffer“ in Euro/Monat sichtbar?
- Erstellen Sie eine Nachweis-Mappe für die freiwillige GKV (Prognose, Finanzplanung, später Steuerunterlagen), damit Einstufung und spätere Anpassungen nachvollziehbar bleiben. Prüfpunkt: Können Sie innerhalb von 10 Minuten die Unterlagenliste als PDF bündeln und versenden?
- Dokumentieren Sie Ihre Einnahmenannahmen im Businessplan (nicht nur Umsatz, sondern auch Entnahmen/privater Bedarf), damit die Krankenversicherung realistisch in die Tragfähigkeit eingeht. Prüfpunkt: Gibt es im Businessplan eine nachvollziehbare Herleitung Ihrer privaten Fixkosten inklusive KV/PV?
- Prüfen Sie bei GKV↔PKV-Wechseln die Rückkehr- und Wechselbedingungen vor der Entscheidung, damit Sie später nicht in einer unerwarteten Dauerlösung landen. Prüfpunkt: Haben Sie eine kurze Notiz, welche Ereignisse (z. B. Anstellung, Einkommensänderung) Ihre Rückkehroptionen auslösen oder ausschließen?
- Rechnen Sie Familienangehörige konsequent mit (Gesamthaushalt statt Einzelperson), damit die Entscheidung nicht auf einem unvollständigen Kostenbild beruht. Prüfpunkt: Liegt eine Haushaltsrechnung KV/PV vor, die alle Personen und beide Phasen abdeckt?
- Planen Sie die Beitragszahlungstermine in Ihrer Liquidität (Zahlungsrhythmus, Fälligkeiten), damit es nicht zu Mahnungen durch reine Organisationsfehler kommt. Prüfpunkt: Sind Fälligkeiten im Kalender oder im Finanztool als wiederkehrende Zahlung angelegt?
- Klären Sie, welche Unterlagen die Arbeitsagentur für Phase 2 als „geeignete Unterlagen“ akzeptiert, damit Sie die Weiterförderung nicht an Formalien verlieren. Prüfpunkt: Haben Sie eine Liste der vorzulegenden Unterlagen plus Terminplan für die Erstellung?
- Bauen Sie eine einfache Stopp-Regel in Ihre Planung ein (z. B. Mindestliquidität), damit Sie bei schlechterem Start rechtzeitig gegensteuern. Prüfpunkt: Ist eine konkrete Schwelle definiert (Euro-Betrag oder Monate Liquiditätsreichweite) und sind Maßnahmen dazu notiert?
Häufige Fragen
Zahle ich die Krankenversicherung während des Gründungszuschusses selbst?
Ja. Der Gründungszuschuss soll den Lebensunterhalt und die soziale Sicherung unterstützen, ersetzt aber nicht automatisch Ihren konkreten Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag. Planen Sie die Beiträge als eigene, feste Monatskosten.
Wie unterscheiden sich Phase 1 und Phase 2 für die Kalkulation?
In Phase 1 wird der Gründungszuschuss in der Regel sechs Monate als Betrag des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes plus 300 € gezahlt; in Phase 2 kann er weitere neun Monate mit 300 € gezahlt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind (§ 94 SGB III). Für die Krankenversicherung bedeutet das: Die Beiträge laufen weiter, Ihre Förderung sinkt aber typischerweise.
Was heißt „freiwillig gesetzlich versichert“ in der Gründung?
Freiwillige Mitgliedschaft bedeutet, dass Ihre Beiträge nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bemessen werden und Nachweise eine zentrale Rolle spielen. Der Rahmen dafür steht in § 240 SGB V; Details werden einheitlich über den GKV-Spitzenverband geregelt (§ 240 SGB V).
Kann die Krankenkasse Beiträge später anpassen oder nachfordern?
Bei freiwilliger GKV sind vorläufige Festsetzungen und spätere Anpassungen möglich, weil endgültige Daten (z. B. aus Steuerbescheiden) oft erst später vorliegen. Genau deshalb sind Rücklagen und ein Nachweisprozess so wichtig.
Darf die Krankenkasse die 300 € „soziale Sicherung“ als Einnahme werten?
Für freiwillige Mitglieder in der GKV gilt: Der zur sozialen Sicherung vorgesehene Teil des Gründungszuschusses nach § 94 SGB III in Höhe von 300 € darf bei der Beitragsbemessung nicht berücksichtigt werden (§ 240 Abs. 2 SGB V).
Ist PKV in der Gründung „besser“ als GKV?
Es gibt kein allgemeines „besser“. Entscheidend sind Ihre Ausgangslage, Familie, Leistungswünsche, Selbstbehalt, Planbarkeit und Wechsel-/Rückkehrregeln. Prüfen Sie mindestens ein konservatives 12–24-Monats-Szenario.
Was ist der Basistarif in der PKV – und warum ist er in der Planung relevant?
Der Basistarif ist ein gesetzlich vorgeschriebener PKV-Tarif mit Leistungen vergleichbar zur GKV, der insbesondere als Auffanglösung bei bestimmten Konstellationen relevant sein kann (BMG – Basistarif). Für die Planung zählt: Sie sollten Ihr „Plan B“-Szenario kennen, falls Einnahmen stark sinken.
Gibt es in Deutschland eine Pflicht zur Krankenversicherung?
Ja, es besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Für den PKV-Bereich ist die Pflicht u. a. im Versicherungsvertragsgesetz geregelt (§ 193 VVG).
Welche Rolle spielt die Tragfähigkeitsbescheinigung bei der Krankenversicherung?
Indirekt eine große: Die Arbeitsagentur verlangt zum Nachweis der Tragfähigkeit eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (§ 93 SGB III). Wenn KV/PV-Kosten plausibel, nachweisbar und in Phase 2 tragbar geplant sind, wirkt die Gesamtplanung deutlich belastbarer.
Was ist der wichtigste nächste Schritt, wenn ich unsicher bin?
Holen Sie eine Beitragsauskunft ein und bauen Sie daraus eine konservative Phase-1/Phase-2-Kalkulation. Wenn die Planung nur mit Optimismus „aufgeht“, ist das ein Signal, zuerst am Geschäftsmodell oder am Startkapital zu arbeiten – nicht am Beitrags-Rechnen.
Quellen
- Arbeitsagentur: Existenzgründung – Gründungszuschuss
- Arbeitsagentur: Gründungszuschuss beantragen
- § 93 SGB III – Gründungszuschuss (Voraussetzungen, Tragfähigkeit)
- § 94 SGB III – Dauer und Höhe der Förderung
- § 240 SGB V – Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder
- BMG: Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
- GKV-Spitzenverband: Beitragsbemessung (freiwillige Mitglieder)
- BMG: Basistarif in der privaten Krankenversicherung
- BaFin: Standardtarif, Basistarif und Notlagentarif (FAQ)
- § 193 VVG – Krankenversicherungspflicht