Tragfähigkeitsbescheinigung: Was ist das und wofür brauchen Sie sie?
Erklärt, was eine Tragfähigkeitsbescheinigung ist, wofür sie beim Gründungszuschuss der Arbeitsagentur gebraucht wird und welche Unterlagen zählen.
Verfasst von der
Gründergold Redaktion
Schnellantwort: Eine Tragfähigkeitsbescheinigung ist die fachkundige Einschätzung, ob Ihr Gründungsvorhaben wirtschaftlich plausibel und voraussichtlich tragfähig ist. Sie wird häufig als Bestandteil des Antrags auf Gründungszuschuss bei der Arbeitsagentur verlangt. Wenn Sie sie benötigen, entscheiden zuerst Zweck und Anforderungen – dann bauen Sie Businessplan und Finanzplanung passend auf.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Begriff klar einordnen: Mit „Tragfähigkeitsbescheinigung“ ist im Alltag meist die fachkundige Stellungnahme gemeint: Eine externe Stelle prüft, ob Konzept und Zahlen zusammenpassen.
- Typischer Einsatzfall: Beim Gründungszuschuss gehört eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zu den Unterlagen; die Entscheidung trifft am Ende die Arbeitsagentur im konkreten Einzelfall (Rechtsgrundlage: § 93 SGB III).
- Worum es inhaltlich geht: Plausibilität von Angebot, Markt und Preisen, Gründerprofil, Kapitalbedarf, Finanzierung sowie Rentabilität und Liquidität.
- Was am häufigsten scheitert: Unbelegte Annahmen (z. B. Umsätze „aus dem Bauch heraus“), fehlende Kostenpositionen oder eine Finanzplanung, die nicht zum Businessplan passt.
- Gute Vorbereitung ist überprüfbar: Wenn eine dritte Person Ihren Businessplan liest und die wichtigsten Zahlen in 10 Minuten nachvollziehen kann, sind Sie meist auf einem soliden Weg.
Wenn Sie Ihre Unterlagen strukturiert vorbereiten möchten, hilft Ihnen unsere Orientierung zur Tragfähigkeitsbescheinigung als nächster Schritt.
Dieser Artikel ist für Gründerinnen und Gründer, die den Begriff sauber verstehen und die nächsten Entscheidungen treffen möchten – besonders, wenn der Gründungszuschuss im Raum steht. Relevant ist vor allem: Welche Unterlagen brauchen Sie, wer darf prüfen, und wie gestalten Sie Businessplan und Finanzplanung so, dass die Einschätzung nachvollziehbar ausfällt.
Kurzüberblick
Eine Tragfähigkeitsbescheinigung beschreibt keine „Garantie“, sondern eine fachkundige Plausibilitätsprüfung Ihres Vorhabens. Sie ist oft Teil eines Förderprozesses (insbesondere beim Gründungszuschuss), kann aber auch unabhängig davon nützlich sein, um das eigene Konzept zu schärfen. Entscheidend ist, dass Ihre Aussagen im Businessplan durch Zahlen und Belege in der Finanzplanung nachvollziehbar werden.
Voraussetzungen und Unterlagen
Was bedeutet „tragfähig“ in diesem Kontext?
„Tragfähig“ heißt hier in der Regel: Das Vorhaben kann realistisch so geplant werden, dass es nach einer Anlaufphase die laufenden Kosten deckt und ein ausreichendes Einkommen ermöglicht. Diese Einschätzung basiert nicht nur auf der Idee, sondern vor allem auf der Logik Ihrer Annahmen: Wer kauft, warum bei Ihnen, zu welchem Preis, mit welchen Kosten, und wie entwickelt sich das über die Zeit.
Wichtig: Auch eine sehr gute Stellungnahme ersetzt nicht die Prüfung durch die Arbeitsagentur. Bei Förderanträgen zählt neben der Tragfähigkeit des Vorhabens häufig auch, ob formale Voraussetzungen erfüllt sind und die Unterlagen vollständig sind. Eine gute Tragfähigkeitsbescheinigung ist daher ein Baustein – nicht der ganze Prozess. Einen Überblick zum Gründungszuschuss bietet die Arbeitsagentur selbst, inklusive Einordnung, was beantragt wird und worum es im Verfahren geht: Existenzgründung – Gründungszuschuss.
Wer stellt eine Tragfähigkeitsbescheinigung aus?
Üblich sind sogenannte „fachkundige Stellen“, zum Beispiel:
- Industrie- und Handelskammern (IHK)
- Handwerkskammern (HWK)
- Berufsständische Kammern oder Fachverbände (je nach Tätigkeit)
- Kreditinstitute oder andere geeignete, fachkundige Einrichtungen
Worauf es ankommt: Die Stelle muss als fachkundig anerkannt sein und in der Lage sein, Ihr Vorhaben anhand von Unterlagen sachgerecht zu beurteilen. Praktisch bedeutet das: Fragen Sie frühzeitig nach, ob die Stelle die Bescheinigung für Ihren Zweck ausstellt und welche Mindestunterlagen sie erwartet.
Welche Unterlagen werden typischerweise erwartet?
Die genaue Liste variiert nach Stelle und Branche. In der Praxis werden häufig diese Bausteine verlangt:
- Businessplan als Textteil: Geschäftsidee, Zielgruppe, Nutzenversprechen, Wettbewerb, Marketing/Vertrieb, Organisation, Gründerprofil.
- Finanzplanung als Zahlenteil: Umsatzplanung, Kostenplanung, Rentabilitätsvorschau, Liquiditätsplanung, Investitions- und Finanzierungsplan.
- Nachweise/Belege zu zentralen Annahmen: Angebote, Preislisten, Mietkonditionen, Kalkulationen, bereits vorhandene Kundenkontakte (sofern vorhanden), Qualifikationsnachweise.
- Persönlicher Lebenslauf und ggf. Qualifikationen/Erlaubnisse (z. B. Meisterbrief, Zulassungen, Genehmigungen – je nach Gewerbe).
Ein häufiger Qualitätshebel ist die Verbindung zwischen Text und Zahlen: Wenn im Businessplan von „gezielter Akquise im B2B“ die Rede ist, muss in der Finanzplanung erkennbar sein, wie sich das in Umsatzentwicklung, Anlaufzeit und Kosten (z. B. Reisekosten, Software, Marketing) abbildet.
Was wird in der Prüfung konkret angeschaut?
Fachkundige Stellen schauen selten nur auf eine einzelne Tabelle. Typische Prüffelder sind:
- Markt- und Angebotslogik: Ist der Bedarf plausibel? Sind Zielgruppe und Preisniveau nachvollziehbar? Gibt es belastbare Differenzierungsmerkmale?
- Gründerprofil: Passen Qualifikation, Erfahrung und Rolle zur Umsetzung? Sind Risiken benannt und adressiert (z. B. Vertrieb, Kapazität, Abhängigkeiten)?
- Finanzielle Plausibilität: Sind Umsätze begründet? Sind Kosten vollständig? Ist Liquidität auch bei Verzögerungen gesichert?
- Finanzierung: Ist klar, wie Investitionen bezahlt werden und ob Puffer vorhanden sind?
Je besser Sie Annahmen sichtbar machen, desto weniger hängt das Ergebnis von „Gefühl“ ab. Hilfreich sind einfache, überprüfbare Belege: Angebote, Vergleichswerte, konkrete Preismodelle, realistische Auslastungslogik und nachvollziehbare Zahlungsziele.
Ablauf und Fristen
Beim Gründungszuschuss ergibt sich der Ablauf oft aus zwei Strängen: (1) Klärung mit der Arbeitsagentur, welche Unterlagen erforderlich sind, und (2) Erstellung der Stellungnahme durch die fachkundige Stelle. Offizielle Hinweise zum Beantragungsweg finden Sie bei der Arbeitsagentur, inklusive der Einordnung, welche Schritte typischerweise dazugehören: Gründungszuschuss beantragen.
Fristen sind nicht überall identisch, weil sie von Terminlage, Auslastung der fachkundigen Stelle und Ihrem Vorbereitungsstand abhängen. Planungssicher wird es, wenn Sie die Prozessschritte in messbare Zwischenziele übersetzen.
| Schritt | Konkrete Aktion | Typischer Fokus | Prüfpunkt: Woran Sie Fortschritt erkennen |
|---|---|---|---|
| Anforderungen klären | Vereinbaren Sie ein Gespräch mit der Arbeitsagentur und fragen Sie gezielt nach den geforderten Unterlagen und Formularen. | Formalien und Vollständigkeit | Prüfpunkt: Sie haben eine schriftliche Liste der benötigten Unterlagen/Nachweise und wissen, wo das Formular der fachkundigen Stellungnahme herkommt. |
| Unterlagen konsistent machen | Stimmen Sie Businessplan und Finanzplanung ab (Leistungen, Preise, Kapazitäten, Kosten, Anlauf). | Logik zwischen Text und Zahlen | Prüfpunkt: Jede Umsatzposition lässt sich im Businessplan erklären, und jede wesentliche Maßnahme hat eine passende Kostenzeile. |
| Fachkundige Stelle auswählen | Kontaktieren Sie 2–3 Stellen (IHK/HWK/Verband/Bank) und klären Sie Zuständigkeit, Gebühren und Bearbeitungszeit. | Passung zur Branche | Prüfpunkt: Sie haben eine Zusage, welche Stelle prüft, und einen Termin oder ein Einreichdatum. |
| Prüfung vorbereiten | Erstellen Sie eine 1‑Seiten-Zusammenfassung (Angebot, Zielgruppe, Preislogik, 3 Kernzahlen) und bereiten Sie Fragen vor. | Verständlichkeit | Prüfpunkt: Eine außenstehende Person kann nach dem Lesen die wichtigsten Annahmen korrekt wiedergeben. |
| Einreichen und nachsteuern | Reichen Sie Unterlagen vollständig ein und reagieren Sie zeitnah auf Rückfragen (Belege, Rechenwege). | Nachvollziehbarkeit | Prüfpunkt: Rückfragen sind dokumentiert und innerhalb weniger Tage beantwortet; die Finanzplanung bleibt dabei konsistent. |
Hinweis zu Kosten: Je nach Stelle können Gebühren anfallen. Klären Sie vorab schriftlich, ob Kosten entstehen, wie hoch sie sind und welche Leistungen enthalten sind. Eine Erstattung ist nicht automatisch vorgesehen und hängt vom jeweiligen Kontext ab.
Typische Fehler und Korrekturen
Umsatzannahmen ohne Belege
- Problem: Umsätze werden als „realistisch“ beschrieben, aber ohne Preislogik, Kapazität oder Akquiseweg.
- Korrektur: Legen Sie eine einfache Umsatzherleitung vor (Preis × Menge × Auslastung) und belegen Sie Preise über Angebote, Vergleichspreise oder Pilotanfragen.
Kosten fehlen oder sind zu niedrig angesetzt
- Problem: Fixkosten (z. B. Versicherungen, Software, Beiträge, Steuerberatung) oder variable Kosten (z. B. Wareneinsatz, Zahlungsgebühren) fehlen.
- Korrektur: Erstellen Sie eine vollständige Kostenliste anhand von Kontoauszügen/Angeboten und prüfen Sie, ob jede geplante Maßnahme Kostenfolgen hat.
Liquidität wird mit Rentabilität verwechselt
- Problem: „Gewinn“ ist geplant, aber Zahlungsziele, Vorfinanzierung und saisonale Schwankungen sind nicht abgebildet.
- Korrektur: Ergänzen Sie eine Liquiditätsplanung mit realistischen Zahlungszielen, Puffer und einer Anlaufphase mit geringeren Einnahmen.
Businessplan und Finanzplanung erzählen unterschiedliche Geschichten
- Problem: Im Text steht „hoher Anteil Wiederholungskunden“, in den Zahlen gibt es aber keine Logik für Bestandskundenentwicklung.
- Korrektur: Definieren Sie wenige klare Treiber (z. B. Neukunden/Monat, Wiederkaufrate, Durchschnittsbon) und nutzen Sie diese Treiber konsistent in Text und Zahlen.
Unklare Zuständigkeit der fachkundigen Stelle
- Problem: Die Stelle ist fachlich nicht passend oder stellt die Bescheinigung für Ihren Zweck nicht aus.
- Korrektur: Klären Sie Zuständigkeit und Anforderungen vorab und lassen Sie sich bestätigen, welche Unterlagen in welcher Form akzeptiert werden.
Checkliste
- Sammeln Sie zuerst die formalen Anforderungen (Arbeitsagentur, Formular, Stichtage), damit Sie nichts in der falschen Version vorbereiten. Prüfpunkt: Sie haben die aktuelle Unterlagenliste und das benötigte Formular als Datei oder Ausdruck vorliegen.
- Verdichten Sie Ihr Vorhaben auf eine 1‑Seiten-Übersicht, damit Prüferinnen und Prüfer sofort Angebot, Zielgruppe und Nutzen verstehen. Prüfpunkt: Die Seite enthält Angebot, Zielgruppe, Preislogik und drei Kernzahlen (Umsatz, Kosten, Liquiditätspuffer).
- Prüfen Sie Ihre Preislogik mit einem konkreten Beispielauftrag, um nachvollziehbar zu zeigen, wie sich Umsatz und Aufwand ergeben. Prüfpunkt: Sie können einen Beispielauftrag mit Preis, Zeitaufwand, Materialkosten und Marge plausibel durchrechnen.
- Bauen Sie die Finanzplanung treiberbasiert auf (Menge, Preis, Auslastung), damit Annahmen transparent und prüfbar sind. Prüfpunkt: Jede Umsatzzeile hat einen klaren Treiber und eine kurze Begründung (z. B. „3 Neukunden/Monat“).
- Ergänzen Sie eine vollständige Kostenliste inklusive „kleiner“ Posten, damit die Rentabilität nicht künstlich besser wirkt. Prüfpunkt: Es gibt eine eigene Zeile für Versicherungen, Software, Beiträge, Steuerberatung und Rücklagen.
- Erstellen Sie eine Liquiditätsplanung mit Zahlungszielen und Puffer, damit die Anlaufphase realistisch abgebildet ist. Prüfpunkt: Mindestens ein Szenario zeigt 2–3 Monate Verzögerung bei Einnahmen und bleibt dennoch zahlungsfähig.
- Legen Sie Belege zu Schlüsselahmen bei (Angebote, Mietkonditionen, Preisliste), damit Rückfragen reduziert werden. Prüfpunkt: Zu den drei größten Kostenpositionen und zu Ihrem Preisniveau liegt jeweils ein konkreter Nachweis vor.
- Wählen Sie die fachkundige Stelle nach Branchenpassung und Bearbeitungszeit aus, damit Prüfung und Terminplanung zusammenpassen. Prüfpunkt: Sie haben eine schriftliche Bestätigung zu Gebühren, Einreichweg und voraussichtlicher Bearbeitungsdauer.
- Proben Sie das Gespräch: Erklären Sie Ihr Vorhaben in 90 Sekunden, damit Sie im Termin klar und konsistent bleiben. Prüfpunkt: Eine Testperson kann danach korrekt sagen, wer zahlt, wofür, und warum Ihr Angebot gewählt wird.
- Dokumentieren Sie Änderungen zwischen Versionen, damit Zahlenkorrekturen nicht als „Widerspruch“ wirken. Prüfpunkt: Sie haben eine kurze Änderungsnotiz (Datum, was geändert wurde, warum) für Businessplan und Finanzplanung.
Nächster Schritt
Wenn Sie den Begriff jetzt eingeordnet haben, ist der beste nächste Schritt eine kurze Bestandsaufnahme: Sind Businessplan und Finanzplanung wirklich konsistent, und sind Ihre wichtigsten Annahmen belegt? Vertiefende Hinweise und weitere Gründungsthemen finden Sie auch in unserem Blog – und wenn Sie gezielt an den Unterlagen für die Stellungnahme arbeiten, führt unser Leitfaden zur Tragfähigkeitsbescheinigung die typischen Bausteine praxisnah zusammen.
Häufige Fragen
Welche Unterlagen sind für „Was ist eine Tragfähigkeitsbescheinigung?“ entscheidend?
Entscheidend sind fast immer ein sauberer Businessplan und eine belastbare Finanzplanung. Ohne nachvollziehbare Herleitung von Umsätzen und Kosten bleibt die Einschätzung zwangsläufig vage. Priorisieren Sie deshalb Unterlagen, die Annahmen messbar machen: Preislogik, Kapazität/Auslastung, Kostenbelege und eine Liquiditätsplanung.
Wie läuft der nächste Schritt nach der Prüfung ab?
Wenn die fachkundige Stelle Rückfragen hat, geht es meist um Belege, Rechenwege oder Klarstellungen im Konzept. Nach Abschluss erhalten Sie die Stellungnahme/Bescheinigung, die Sie – sofern erforderlich – mit den übrigen Unterlagen bei der Arbeitsagentur einreichen. Maßgeblich ist, dass Ihre Unterlagen in sich stimmig bleiben; „schnelle“ Zahlendrehs ohne Konzeptanpassung führen häufig zu neuen Rückfragen.
Wann ist Unterstützung durch eine Tragfähigkeitsbescheinigung sinnvoll?
Sinnvoll ist Unterstützung, wenn Sie mit Förderstellen kommunizieren, wenn Ihr Modell erklärungsbedürftig ist (z. B. B2B, projektbasiert, saisonal), oder wenn Sie selbst noch unsicher sind, ob Preis, Auslastung und Kosten zusammenpassen. Eine fachkundige Rückmeldung ist besonders hilfreich, bevor Sie Zeit in Detailausarbeitungen investieren, die später ohnehin korrigiert werden müssten.
Ist die Tragfähigkeitsbescheinigung dasselbe wie eine „fachkundige Stellungnahme“?
Im Sprachgebrauch werden beide Begriffe häufig gleich verwendet. Im Kontext des Gründungszuschusses ist in der Praxis meist die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle gemeint, die die Tragfähigkeit Ihres Vorhabens beurteilt (siehe § 93 SGB III). Welche Bezeichnung auf Formularen steht, kann je nach Stelle variieren.
Wer gilt als „fachkundige Stelle“?
Typisch sind IHK, HWK, berufsständische Kammern, Fachverbände oder Kreditinstitute. Entscheidend ist weniger das Etikett als die tatsächliche Fachkunde und die Akzeptanz im jeweiligen Verfahren. Klären Sie vorab, ob die Stelle für Ihre Branche zuständig ist und ob sie die Bescheinigung für Ihren Zweck ausstellt.
Wie lange ist eine Tragfähigkeitsbescheinigung gültig?
Eine einheitliche, überall gleiche Gültigkeitsdauer gibt es nicht. In der Praxis spielt Aktualität eine Rolle: Wenn sich Konzept, Zahlen oder Rahmenbedingungen ändern, kann eine Aktualisierung nötig sein. Planen Sie so, dass Einreichung und Bescheinigung zeitlich zusammenpassen, und dokumentieren Sie wesentliche Änderungen.
Was passiert, wenn die Einschätzung negativ ausfällt?
Eine negative Einschätzung ist kein „Ende“, sondern ein Hinweis, dass zentrale Annahmen nicht ausreichend belegt oder nicht stimmig sind. Bitten Sie um konkrete Gründe, korrigieren Sie gezielt (z. B. Umsatzherleitung, Kosten, Liquidität, Zielgruppe) und lassen Sie die überarbeitete Version erneut prüfen – sofern die Stelle das anbietet.