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Fachartikel

Gründungszuschuss vorbereiten: Was Sie dürfen und was nicht

Website, Kundenakquise, Angebote: So bereiten Sie den Gründungszuschuss vor, ohne den Start zu früh zu setzen. Mit Checkliste, Fehlerkorrekturen und FAQ.

Verfasst von der

Gründergold Redaktion

Veröffentlicht: 19. Februar 2026Aktualisiert: 19. Februar 202610 Min. Lesezeit

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Kernfrage: Entscheidend ist meist nicht, ob Sie etwas vorbereiten, sondern ob es schon als „Aufnahme der Selbstständigkeit“ gewertet werden kann.
  • Sicherheitsregel: Vermeiden Sie vor Antrag/Bewilligung alles, was nach außen wie ein laufender Geschäftsbetrieb wirkt (z. B. Rechnungen, Leistungsbeginn, verbindliche Vertragsannahmen).
  • ALG-I-Perspektive: Solange Sie Arbeitslosengeld I beziehen, bleibt Ihre Verfügbarkeit wichtig; zu viel selbständige Tätigkeit kann den Status „arbeitslos“ berühren (Stichwort 15-Stunden-Grenze).
  • Dokumentation hilft: Halten Sie Startdatum, Vorbereitungsaktivitäten und Absprachen mit der Arbeitsagentur schriftlich fest.
  • Unterlagen früh sauber machen: Businessplan, Finanzplanung und Tragfähigkeitsbescheinigung sind typische Engpässe – je klarer, desto weniger Rückfragen.

Wenn Sie Ihre Unterlagen für die fachkundige Stellungnahme strukturiert vorbereiten möchten, finden Sie hier eine Orientierung zur Tragfähigkeitsbescheinigung.

Wer vor dem Gründungszuschuss schon sichtbar werden will (Website, Akquise, Angebote), steht oft zwischen Tempo und Vorsicht. Dieser Leitfaden ist für Sie, wenn Sie Vorbereitungsschritte planen, aber das Startdatum nicht „aus Versehen“ vorziehen möchten. Ihr nächster sinnvoller Schritt ist meist: ein klares Startdatum definieren und die Grenze zwischen Vorbereitung und tatsächlicher Aufnahme der Selbstständigkeit belastbar dokumentieren.

Kurzüberblick

Beim Gründungszuschuss kommt es auf Timing und Nachvollziehbarkeit an. Viele vorbereitende Handlungen sind möglich, solange Sie die hauptberufliche Selbstständigkeit nicht faktisch aufnehmen und Ihre Pflichten gegenüber der Arbeitsagentur weiter erfüllen. Je eindeutiger Sie Außenwirkung, Verträge und Zahlungsflüsse steuern, desto besser lässt sich Ihr Vorgehen erklären.

Voraussetzungen und Kriterien: Was zählt als „Aufnahme der Selbstständigkeit“?

Wichtig vorab: Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Es gibt keinen automatischen Anspruch, und die Arbeitsagentur beurteilt den Einzelfall.

Rechtlicher Rahmen (warum das Timing so wichtig ist)

  • Der Gründungszuschuss soll die Phase nach der Existenzgründung stützen. Maßgeblich ist, dass Sie Ihre Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit beenden (§ 93 SGB III). Eine komprimierte Primärquelle ist das Gesetz selbst: SGB III (u. a. §§ 93–94).
  • Die Arbeitsagentur beschreibt die Voraussetzungen und das Verfahren praxisnah, inklusive Hinweis auf fehlenden Rechtsanspruch: Arbeitsagentur: Gründungszuschuss beantragen.
  • Solange Sie Arbeitslosengeld I beziehen, ist relevant, ob Sie weiterhin als arbeitslos gelten und verfügbar sind. Eine zentrale Orientierung ist die Regelung zur 15‑Stunden‑Schwelle in § 138 SGB III: § 138 SGB III (Arbeitslosigkeit, 15 Stunden).

Vorbereitung vs. Aufnahme: eine praxistaugliche Abgrenzung

In der Praxis entscheidet weniger ein einzelner Handgriff, sondern das Gesamtbild: Außenwirkung, Verbindlichkeit und wirtschaftliche Aktivität.

Typische Merkmale, die eher nach „Vorbereitung“ aussehen (häufig unkritischer, aber immer einzelfallabhängig):

  • Konzeptarbeit am Businessplan und an der Finanzplanung (ohne Leistungsbeginn)
  • Klärung von Lieferanten, Software, Versicherungen, Bankkonto, Domain, Branding
  • Unverbindliche Markterkundung und Gespräche (ohne Vertragsbindung)
  • Website als „Ankündigung“ (ohne Bestell-/Buchungsfunktion, ohne sofortige Leistungserbringung)

Typische Merkmale, die eher wie „Aufnahme“ wirken (häufig riskanter):

  • Sie erbringen bereits Leistungen oder liefern Produkte.
  • Sie stellen Rechnungen, nehmen Zahlungen an oder vereinbaren konkrete Leistungszeiträume.
  • Sie schließen verbindliche Verträge, die faktisch den Start vorziehen.
  • Sie treten nach außen so auf, als wäre der Betrieb bereits aktiv (z. B. „Jetzt buchen“, sofortige Termine, laufende Referenzfälle).

Wenn Sie unsicher sind, ist ein konservativer Grundsatz hilfreich: Alles, was ein Dritter als „Betrieb läuft schon“ verstehen könnte, sollte vor Antrag/Bewilligung besonders sorgfältig gestaltet oder verschoben werden.

Vergleich: Vorbereitungsschritte – was meist geht und was heikel wird

Die folgende Übersicht ersetzt keine Einzelfallprüfung, hilft aber, Maßnahmen so zu gestalten, dass sie eher „vorbereitend“ wirken.

MaßnahmeKonkrete Aktion (so formulieren/umsetzen)Prüfpunkt: Woran Sie es festmachenHinweis zur Außenwirkung
Website online stellenVeröffentlichung als Informationsseite mit klarer Startlogik (z. B. „Start ab …“, Warteliste, Kontaktformular)Prüfpunkt: Keine Buchungs-/Zahlungsfunktion, keine sofort buchbaren Termine sichtbarJe „transaktionaler“ die Seite, desto eher wirkt es wie laufender Betrieb
Kundenakquise startenErstgespräche als Bedarfsermittlung, ohne Leistungsbeginn zuzusagenPrüfpunkt: Gesprächsnotizen/CRM zeigen „Interesse“ statt „Auftrag angenommen“Vermeiden Sie Formulierungen wie „ab sofort verfügbar“
Angebote erstellenAngebote als Entwurf/indikativ, Annahme an Startdatum knüpfenPrüfpunkt: Dokument enthält Startdatum/Leistungsbeginn erst nach geplantem StartUnbedingte Annahme + sofortige Lieferung kann als Aufnahme wirken
Vertrag vorbereitenVertragstexte finalisieren, Unterschrift/Wirksamkeit auf Startdatum legenPrüfpunkt: Vertragsdatum/Wirksamkeitsklausel klar nach Bewilligungs-/StartdatumBindung vorab ist nicht automatisch verboten, aber oft erklärungsbedürftig
Rechnungen/ZahlungenVorher nicht abrechnen; stattdessen unverbindliche Reservierung/WartelistePrüfpunkt: Kontoauszüge zeigen keine Umsätze aus der neuen Tätigkeit vor StartZahlungseingänge sind ein starkes „Betrieb läuft“-Signal
Gewerbeanmeldung/steuerliche RegistrierungWenn möglich: zeitlich an den dokumentierten Start koppeln und Abstimmung festhaltenPrüfpunkt: Startdatum in Unterlagen konsistent (Antrag, Businessplan, Stellungnahme)Formale Schritte können den Eindruck „Start ist erfolgt“ verstärken

Timing-Entscheidung: Ein einfacher, sauberer Startplan

Wenn Sie den Gründungszuschuss anstreben, brauchen Sie meist zwei Daten:

  • Geplantes Startdatum (ab wann Sie tatsächlich Leistungen erbringen/umsatzwirksam werden)
  • Antrags-/Prüfzeitfenster (bis wann Unterlagen vollständig vorliegen sollen)

Eine praktikable Logik:

  1. Startdatum definieren (realistisch, nicht „optimistisch knapp“).
  2. Vorbereitungsschritte davor so gestalten, dass sie als Vorbereitung erklärbar sind.
  3. Alles, was Leistungserbringung oder Zahlung auslöst, konsequent auf ab Startdatum legen.
PhaseKonkrete AktionPrüfpunkt: Ergebnis/BelegTypischer Nutzen
1) KlärungBeratung/Abstimmung mit der Arbeitsagentur anstoßenPrüfpunkt: Terminzusage oder schriftliche Notiz zur nächsten UnterlagenlisteWeniger Missverständnisse zu Start/Unterlagen
2) UnterlagenBusinessplan und Finanzplanung finalisierenPrüfpunkt: Version mit Datum + konsistente Zahlen (Umsatz, Kosten, Liquidität)Grundlage für fachkundige Stellungnahme
3) SichtbarkeitWebsite/Profil „vorbereitend“ veröffentlichenPrüfpunkt: Screenshot dokumentiert fehlende Buchung/Zahlung und Hinweis „Start ab …“Frühe Sichtbarkeit ohne Betriebsbeginn
4) MarktzugangAkquisegespräche führen, aber ohne LeistungsbeginnPrüfpunkt: Gesprächsprotokolle ohne verbindliche Startzusagen vor DatumPipeline aufbauen
5) StartAb Startdatum Leistungen erbringen und abrechnenPrüfpunkt: Erste Rechnung/Leistungserbringung liegt nach StartdatumSauberes, erklärbares Startsignal

Businessplan, Finanzplanung, Tragfähigkeitsbescheinigung: Was die Arbeitsagentur typischerweise sehen will

Für den Gründungszuschuss muss die Tragfähigkeit Ihrer Existenzgründung nachgewiesen werden – üblicherweise über die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (im Alltag oft „Tragfähigkeitsbescheinigung“ genannt). Die Arbeitsagentur nennt als Unterlagen u. a. Businessplan sowie Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan und eine Umsatz-/Rentabilitätsvorschau: Arbeitsagentur: Gründungszuschuss beantragen.

Wichtig für Ihr „Vor Bewilligung“-Thema: Diese Unterlagen können (und sollten) Sie vor dem Startdatum weitgehend fertigstellen. Damit zeigen Sie Vorbereitung und Planung – ohne bereits operativ tätig zu sein.

Praktische Qualitätsmerkmale, die Rückfragen reduzieren:

  • Businessplan: klarer Kundennutzen, Zielgruppe, Angebot, Preislogik, Vertrieb, Wettbewerb, Umsetzungsplan.
  • Finanzplanung: nachvollziehbare Annahmen (Mengen/Preise), realistische Kosten, Liquiditätsreserve, Investitionen.
  • Nachweise: Qualifikation, Erfahrung, ggf. Genehmigungen.

Wenn Sie Ihre Unterlagen für die fachkundige Stellungnahme strukturiert und prüffähig aufbereiten wollen, ist eine geordnete Vorbereitung der Tragfähigkeitsbescheinigung häufig der nächste sinnvolle Schritt.

Dokumentation: So machen Sie Vorbereitung nachvollziehbar

Gerade im Grenzbereich (Website/Angebote/Akquise) hilft Dokumentation nicht „für die Schublade“, sondern für klare Kommunikation.

Bewährte Dokumente:

  • Startdatum-Memo (1 Seite): geplantes Startdatum, ab wann Rechnungen/Leistungen, ab wann Website „aktiv“.
  • Akquise-Protokoll: Datum, Gespräch, Status („Interesse“, „Angebotsentwurf“, „Annahme ab Startdatum“).
  • Website-Screenshots: Stand vor Bewilligung (ohne Buchung/Zahlung), späterer Stand nach Start.
  • E-Mail-Notizen mit der Arbeitsagentur: Fragen und Antworten kurz schriftlich sichern.

Vertiefend sind auch interne Auslegungs- und Verfahrenshinweise relevant (für Fachlichkeit und Einzelfallentscheidungen). Eine offizielle Quelle sind die fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen zum Gründungszuschuss (PDF).

Fehler und Korrekturen: Häufige Stolperstellen vor der Bewilligung

Rechnung oder Zahlung vor dem geplanten Start

  • Problem: Zahlungseingänge oder Rechnungen wirken wie begonnene Geschäftstätigkeit.
  • Korrektur: Vorher keine Abrechnung; stattdessen Warteliste oder schriftliche Absichtserklärung ohne Leistungserbringung. Startdatum und Leistungsbeginn im Angebot klar nach hinten legen.

Website wirkt wie ein laufender Betrieb

  • Problem: „Jetzt buchen“-Buttons, sofortige Termine, Shop/Checkout oder „ab sofort verfügbar“.
  • Korrektur: Vor Bewilligung auf Informationsmodus umstellen: Kontaktformular, Warteliste, Hinweis „Start ab …“, keine Zahlungs- oder Buchungsstrecke.

Angebot wird verbindlich angenommen – Start rutscht nach vorn

  • Problem: Annahmebestätigung/Vertrag enthält Leistungsbeginn vor dem geplanten Start.
  • Korrektur: Annahme/Wirksamkeit an Startdatum koppeln („Leistungsbeginn frühestens ab …“). Intern dokumentieren, dass bis dahin keine Leistung erbracht wird.

Zeitaufwand kippt in „nicht mehr arbeitslos/verfügbar“

  • Problem: Umfangreiche selbständige Tätigkeiten können die Arbeitslosigkeit/Verfügbarkeit berühren; § 138 SGB III nennt die 15‑Stunden‑Grenze als maßgebliche Orientierung. § 138 SGB III
  • Korrektur: Zeitbudget schriftlich planen, Tätigkeiten bündeln, Nachweise führen. Bei absehbar höherem Aufwand frühzeitig mit der Arbeitsagentur abstimmen.

Unterlagen sind inhaltlich „fertig“, aber nicht konsistent

  • Problem: Businessplan sagt „Start sofort“, Finanzplanung rechnet ab nächstem Monat, Website kündigt anderes Datum an.
  • Korrektur: Ein konsistentes Startdatum über alle Dokumente hinweg. Eine letzte „Konsistenzprüfung“ vor Einreichung reduziert Rückfragen.

Checkliste

  • Legen Sie ein klares Startdatum fest und definieren Sie, ab wann Leistungen und Rechnungen tatsächlich beginnen, damit Vorbereitung und Betriebsbeginn sauber getrennt sind. Prüfpunkt: Ein kurzes Startdatum-Memo nennt Datum, Leistungsbeginn und Rechnungsstart identisch.
  • Klären Sie mit Ihrer Arbeitsagentur frühzeitig, welche Unterlagen in Ihrem Fall erwartet werden, damit Sie nicht an formalen Nachforderungen scheitern. Prüfpunkt: Sie haben eine schriftliche Liste (E-Mail/Notiz) mit den geforderten Dokumenten.
  • Arbeiten Sie Businessplan und Finanzplanung so aus, dass Annahmen prüfbar sind, weil die fachkundige Stelle sonst häufig Rückfragen stellt. Prüfpunkt: Jede Umsatzzahl ist aus Menge × Preis herleitbar und die wichtigsten Kostenpositionen sind belegt.
  • Gestalten Sie Website und Profile vor Bewilligung als Informationsauftritt, um keine transaktionale Außenwirkung zu erzeugen. Prüfpunkt: Es gibt keine Buchungs- oder Zahlungsfunktion und die Seite zeigt „Start ab …“.
  • Führen Sie Akquisegespräche als Bedarfsklärung, aber vermeiden Sie verbindliche Leistungszusagen vor dem Start, damit keine faktische Aufnahme entsteht. Prüfpunkt: Gesprächsnotizen dokumentieren Status „Interesse/Entwurf“ und keinen Leistungsbeginn vor Datum.
  • Schreiben Sie Angebote so, dass Annahme und Leistungsbeginn an das Startdatum gekoppelt sind, damit Verbindlichkeit nicht ungewollt vorgezogen wird. Prüfpunkt: Angebotsdokument enthält eine Klausel „Leistungsbeginn frühestens ab …“.
  • Vermeiden Sie vor Startdatum Rechnungen und Zahlungseingänge aus der neuen Tätigkeit, weil Umsätze ein starkes Startsignal sind. Prüfpunkt: Kontoauszüge zeigen vor Startdatum keine entsprechenden Einnahmen.
  • Prüfen Sie Ihren wöchentlichen Zeitaufwand und bleiben Sie gegenüber der Arbeitsagentur transparent, damit Verfügbarkeit und Status nicht unklar werden. Prüfpunkt: Ein Wochenplan zeigt den Aufwand und Sie können ihn bei Bedarf belegen.
  • Organisieren Sie die Tragfähigkeitsbescheinigung rechtzeitig, weil Termin- und Prüfzeiten je nach fachkundiger Stelle variieren können. Prüfpunkt: Sie haben eine Eingangsbestätigung/Terminvereinbarung und eine vollständige Unterlagenmappe.

Häufige Fragen

Darf ich eine Website vor Bewilligung veröffentlichen?

Oft ja, wenn sie erkennbar vorbereitend ist. Kritisch wird es, wenn die Seite wie ein laufender Betrieb wirkt (Buchung, Shop, sofortige Termine, „ab sofort“). Konservativ ist ein Informationsauftritt mit klar kommuniziertem Startdatum.

Darf ich schon Kunden ansprechen und Akquise machen?

Gespräche und Markterkundung sind typischerweise Vorbereitung. Achten Sie darauf, dass daraus vor dem Startdatum keine verbindlichen Aufträge mit Leistungsbeginn werden.

Darf ich Angebote schreiben?

Angebotsentwürfe sind meist Vorbereitung. Entscheidend ist, ob Annahme und Leistungsbeginn so gestaltet sind, dass Sie nicht faktisch vorzeitig starten. Koppeln Sie Leistungsbeginn an das Startdatum.

Darf ich Verträge unterschreiben?

Das kann ein Graubereich sein. Wenn ein Vertrag faktisch sofortige Leistungspflichten auslöst, wirkt das wie Aufnahme. Wenn Verträge zwar vorbereitet, aber Wirksamkeit/Leistungsbeginn klar ab Startdatum geregelt sind, ist das häufig besser erklärbar.

Darf ich vor Bewilligung Rechnungen stellen oder Zahlungen annehmen?

Das ist regelmäßig riskant, weil es die wirtschaftliche Aktivität nach außen belegt. Wenn Sie den Gründungszuschuss anstreben, ist es in der Praxis oft sinnvoll, Umsätze konsequent erst ab Startdatum zu erzielen.

Wie hängt das mit der 15‑Stunden‑Grenze zusammen?

Für den Status „arbeitslos“ und die Verfügbarkeit ist § 138 SGB III zentral; dort wird die 15‑Stunden‑Schwelle als Orientierung genannt. Wenn Ihre (auch vorbereitende) selbständige Tätigkeit zeitlich deutlich darüber liegt, sollten Sie das frühzeitig mit der Arbeitsagentur besprechen. § 138 SGB III

Muss die Tragfähigkeit bestätigt werden?

Ja, die Arbeitsagentur verlangt zum Nachweis der Tragfähigkeit in der Regel die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (gesetzlich in § 93 SGB III verankert). SGB III (u. a. § 93)

Wer gilt als „fachkundige Stelle“?

Genannt werden u. a. IHK, HWK, Banken, Verbände oder geeignete Beratungsstellen. Die Arbeitsagentur nennt Beispiele und weist darauf hin, dass entstehende Kosten grundsätzlich nicht übernommen werden. Arbeitsagentur: Gründungszuschuss beantragen

Was, wenn ich etwas „zu früh“ gemacht habe?

Nicht jede Vorbereitung führt automatisch zum Ausschluss. Wichtig ist, die Situation transparent zu klären, Belege zu ordnen und (wenn nötig) Außenwirkung/Prozess anzupassen: transaktionale Website-Funktionen deaktivieren, Leistungsbeginn nach hinten legen, keine weiteren Umsätze vor Start.

Wo bekomme ich allgemeine Auskunft, wenn ich nicht weiterkomme?

Neben Ihrer Arbeitsagentur kann auch das Bürgertelefon des BMAS eine erste Orientierung geben. BMAS: Bürgertelefon

Quellen

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