Bearbeitung in 24h
Fachartikel

Tragfähigkeitsbescheinigung: Wer darf sie ausstellen?

Welche fachkundigen Stellen dürfen eine Tragfähigkeitsbescheinigung ausstellen? IHK, HWK, Kammern, Verbände, Banken – mit Unterlagen, Ablauf und Checkliste.

Verfasst von der

Gründergold Redaktion

Veröffentlicht: 20. Februar 2026Aktualisiert: 20. Februar 20269 Min. Lesezeit

Schnellantwort: Eine Tragfähigkeitsbescheinigung (fachkundige Stellungnahme) darf eine „fachkundige Stelle“ ausstellen – typischerweise IHK, HWK, berufsständische Kammern, Fachverbände oder Kreditinstitute. Welche Stelle für Sie passt, hängt vor allem davon ab, ob Sie gewerblich, handwerklich oder freiberuflich gründen. Wenn Sie unsicher sind, klären Sie vorab kurz mit der gewählten Stelle, ob sie Ihr Vorhaben prüft und welches Formular die Arbeitsagentur erwartet.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Rechtsgrundlage: Für den Gründungszuschuss müssen Sie der Arbeitsagentur die Tragfähigkeit nachweisen; dafür ist die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorgesehen (vgl. § 93 SGB III: gesetze-im-internet.de).
  • Wer ausstellen darf: „Fachkundige Stellen“ sind insbesondere IHK, HWK, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute; je nach Praxis kommen auch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Unternehmensberater in Betracht (vgl. Existenzgründungsportal – Übersicht (PDF)).
  • Wichtig für die Entscheidung: Die Arbeitsagentur entscheidet über den Gründungszuschuss; die Tragfähigkeitsbescheinigung ist ein zentraler Baustein, aber keine automatische Zusage (Hinweis zur Ermessensleistung z. B. bei IHK: IHK Lippe zu Detmold).
  • Unterlagen im Kern: Businessplan, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie Umsatz- und Rentabilitätsvorschau sind Standard (siehe Bundesagentur für Arbeit – Antrag/Unterlagen).
  • Kosten & Zuständigkeit: Sie können die Stelle grundsätzlich selbst wählen; die Arbeitsagentur übernimmt in der Regel keine Kosten, die durch Ihre Wahl entstehen (siehe Bundesagentur für Arbeit – Antrag stellen).

Wenn Sie die Unterlagen strukturiert vorbereiten und die Auswahl der passenden fachkundigen Stelle sauber treffen möchten, hilft Ihnen unsere Orientierung zur Tragfähigkeitsbescheinigung.

Diese Seite ist für Sie, wenn Sie den Gründungszuschuss planen (oder prüfen) und jetzt konkret wissen möchten, wer die Tragfähigkeitsbescheinigung ausstellen darf – und wie Sie die passende Stelle auswählen. Der nächste sinnvolle Schritt ist, Ihre Gründungsart (Gewerbe/Handwerk/Freiberuf) zuzuordnen und dann gezielt die fachkundige Stelle anzusprechen.

Kurzüberblick

Die Tragfähigkeitsbescheinigung ist die fachkundige Einschätzung, ob Ihr Gründungsvorhaben wirtschaftlich tragfähig ist und zu Ihrer Qualifikation passt. Für den Gründungszuschuss ist sie ein wichtiger Nachweis gegenüber der Arbeitsagentur, ersetzt aber keine Entscheidung der Behörde. Je klarer Businessplan und Finanzplanung sind, desto schneller kann die fachkundige Stelle prüfen – und desto weniger Rückfragen entstehen.

Voraussetzungen und Unterlagen

Damit eine fachkundige Stelle Ihre Tragfähigkeit beurteilen kann, braucht sie ein schlüssiges Gründungskonzept. Für den Gründungszuschuss nennt die Bundesagentur für Arbeit typischerweise diese Kernunterlagen: Businessplan, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie Umsatz- und Rentabilitätsvorschau (Bundesagentur für Arbeit – Unterlagen).

Zusätzlich sollten Sie (auch im eigenen Interesse) so vorbereiten, dass die Prüfstelle Ihre Annahmen nachvollziehen kann:

  • Geschäftsmodell in einem Satz: Was genau verkaufen Sie an wen, und warum kaufen Kundinnen/Kunden bei Ihnen?
  • Markt & Wettbewerb: Wer sind reale Wettbewerber, wie unterscheiden Sie sich, welche Preise sind plausibel?
  • Umsetzung & Vertrieb: Wie gewinnen Sie die ersten Aufträge/Kundinnen/Kunden, mit welchen Kanälen, in welchem Zeitraum?
  • Finanzplanung als Belegkette: Annahmen → Mengen/Preise → Umsatz → Kosten → Ergebnis → Liquidität.
  • Persönliche Eignung: Lebenslauf, Qualifikationen, ggf. Zulassungen (z. B. für bestimmte Handwerke), plus ein kurzer Plan, wie Sie kaufmännische Aufgaben abdecken.

Rechtlich ist für den Gründungszuschuss entscheidend, dass die Tragfähigkeit gegenüber der Arbeitsagentur nachgewiesen wird und dafür die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorgelegt wird (vgl. § 93 SGB III: gesetze-im-internet.de).

Vergleich und Optionen: Welche Stelle darf ausstellen – und welche passt zu Ihnen?

„Fachkundige Stelle“ ist kein einzelner Beruf, sondern ein Sammelbegriff. Das Gesetz nennt ausdrücklich eine Reihe typischer Institutionen; weitere Stellen können je nach Einzelfall ebenfalls akzeptiert werden (Formular-/Praxisvorgaben können regional variieren). Grundsätzlich gilt: Sie wählen die Stelle, die Ihr Vorhaben fachlich einordnen kann und die Unterlagen im geforderten Format ausfüllt (Bundesagentur für Arbeit – Wahl der Stelle).

Fachkundige Stelle (Beispiele)Typisch geeignet, wenn …Ihr nächster Schritt (Aktion)Prüfpunkt
Industrie- und Handelskammer (IHK)Sie gewerblich gründen (Handel, Dienstleistungen, viele Online-Modelle).Fragen Sie Ihre regionale IHK nach „fachkundiger Stellungnahme/Tragfähigkeitsprüfung“ und senden Sie Inhaltsübersicht + Kurzpitch.Sie erhalten eine klare Liste: benötigte Dateien/Formulare, Format und Bearbeitungsweg (z. B. Upload/E-Mail).
Handwerkskammer (HWK)Ihr Vorhaben handwerklich ist und ggf. Handwerksrolle/Zulassung relevant wird.Klären Sie mit der HWK, ob eine Eintragung/Qualifikationsnachweis nötig ist, bevor die Stellungnahme erstellt wird.Sie haben schriftlich, welche Zulassungs-/Eintragungsunterlagen vor der Prüfung vorliegen müssen.
Berufsständische Kammern / FachverbändeSie freiberuflich oder in einem reglementierten Beruf gründen (z. B. Kammerberufe).Kontaktieren Sie Kammer/Verband mit Kurzbeschreibung + geplanter Tätigkeit und bitten Sie um Zuständigkeitsbestätigung.Sie bekommen eine Bestätigung, dass die Stelle fachkundig prüft (oder eine Alternative genannt wird).
Kreditinstitut (Bank/Sparkasse)Sie Finanzierungsgespräche führen und die Bank das Modell betriebswirtschaftlich bewertet.Vereinbaren Sie einen Termin mit Businessplan + Finanzplanung und fragen Sie konkret nach der Stellungnahme zur Tragfähigkeit.Die Bank bestätigt, ob sie eine Stellungnahme für die Arbeitsagentur ausstellt und welche Unterlagen sie zusätzlich verlangt.
Steuerberatung / Unternehmensberatung / Wirtschaftsprüfung (je nach Praxis)Sie eine neutrale betriebswirtschaftliche Prüfung durch eine geeignete Fachperson wünschen.Klären Sie vor Beauftragung: Anerkennung/Erfahrung mit Gründungszuschuss-Formularen und benötigte Lieferzeiten.Sie erhalten ein Angebot mit Leistungsumfang, Zeitplan und dem Hinweis, welches Formular ausgefüllt wird.

Hinweis zur Einordnung: § 93 SGB III nennt als fachkundige Stellen insbesondere IHK, HWK, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute (gesetze-im-internet.de). Das Existenzgründungsportal des Bundes führt darüber hinaus u. a. Steuerberater und kommunale Wirtschaftsförderung als mögliche Aussteller auf (Übersicht (PDF)).

Ablauf und Fristen

Für den Gründungszuschuss ist der Zeitpunkt entscheidend: Der Antrag und die Stellungnahme müssen in das Verfahren passen – und die selbständige Tätigkeit darf nicht „zu früh“ als gestartet gelten. Die folgenden Schritte sind ein praxistauglicher Rahmen (Details können je Arbeitsagentur und fachkundiger Stelle abweichen):

  1. Voraussetzungen mit der Arbeitsagentur klären. Der Gründungszuschuss setzt u. a. voraus, dass bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen (vgl. § 93 SGB III: gesetze-im-internet.de).

  2. Businessplan und Finanzplanung finalisieren. Orientieren Sie sich an den von der Bundesagentur für Arbeit genannten Bestandteilen (Businessplan, Kapitalbedarf/Finanzierung, Umsatz-/Rentabilitätsvorschau: arbeitsagentur.de).

  3. Fachkundige Stelle auswählen und Unterlagen einreichen. Sie können die Stelle grundsätzlich selbst wählen; beachten Sie, dass die Arbeitsagentur keine Kosten übernimmt, die aus Ihrer Wahl entstehen (arbeitsagentur.de).

  4. Rückfragen einarbeiten. In der Praxis lädt die fachkundige Stelle häufig zu einem Gespräch ein oder fordert Nachbesserungen. Das Existenzgründungsportal nennt als grobe Orientierung eine Bearbeitungsdauer „in aller Regel nicht länger als 14 Tage“ und beschreibt typische Nachschärfungen am Businessplan (Übersicht (PDF)).

  5. Vollständigen Antrag bei der Arbeitsagentur einreichen. Geben Sie die Stellungnahme zusammen mit den übrigen Antragsunterlagen ab. Wichtig: Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung; eine gute Stellungnahme verbessert die Nachvollziehbarkeit, ersetzt aber keine behördliche Entscheidung (Hinweis z. B. IHK: IHK Lippe zu Detmold).

Häufige Fehler und Korrekturen

Unpassende Stelle gewählt (Zuständigkeit passt nicht)

  • Problem: Die Stelle lehnt ab, weil Ihre Gründung (z. B. Handwerk/Freiberuf) nicht in ihr Prüfprofil passt.
  • Korrektur: Holen Sie vorab eine kurze Zuständigkeitsbestätigung ein und wechseln Sie ggf. zu HWK/Kammer/Verband. Prüfen Sie anschließend, ob die neue Stelle eine konkrete Unterlagenliste sendet.

Finanzplanung ist nicht prüffähig

  • Problem: Umsätze wirken wie „Wunschzahlen“, Kosten fehlen (z. B. Versicherungen, Steuern, Privatentnahmen), Liquidität ist unklar.
  • Korrektur: Arbeiten Sie mit nachvollziehbaren Annahmen (Menge × Preis), ergänzen Sie Korrektur-/variable Kosten und zeigen Sie die Zahlungsfähigkeit monatlich. Prüfen Sie danach, ob die Planung mindestens 12 Monate abbildet und keine negativen Liquiditätsmonate ohne Gegenmaßnahme enthält.

Start der Selbständigkeit ist zeitlich unklar

  • Problem: Rechnungen, Gewerbeanmeldung oder Außenauftritt sind bereits so weit, dass es Rückfragen zum Startzeitpunkt gibt.
  • Korrektur: Dokumentieren Sie sauber, ab wann die hauptberufliche Tätigkeit tatsächlich aufgenommen wird, und stimmen Sie das Vorgehen mit der Arbeitsagentur ab. Prüfen Sie, ob der geplante Starttermin konsistent in Antrag, Businessplan und Stellungnahme steht.

Qualifikation/Eignung bleibt vage

  • Problem: Die fachkundige Stelle sieht fachliche Kompetenz, aber Zweifel beim kaufmännischen Teil.
  • Korrektur: Ergänzen Sie konkrete Maßnahmen (z. B. Buchhaltungssoftware, Steuerberatung, Kurse) und legen Sie Aufgaben-/Rollen klar fest. Prüfen Sie, ob Lebenslauf, Rollenbeschreibung und betriebliche Abläufe zusammenpassen.

Checkliste

  • Klären Sie bei der Arbeitsagentur, welche Unterlagen und welches Formular aktuell erwartet werden, damit Sie ohne Nachreichungen starten. Prüfpunkt: Sie haben den Hinweis, dass die „Stellungnahme der fachkundigen Stelle“ (Vordruck) genutzt werden soll und kennen die Einreichform.
  • Ordnen Sie Ihr Vorhaben eindeutig ein (gewerblich, handwerklich, freiberuflich), damit Sie eine passende fachkundige Stelle auswählen. Prüfpunkt: Sie können Ihre Tätigkeit in einem Satz zuordnen und wissen, ob IHK, HWK oder eine Kammer naheliegt.
  • Kontaktieren Sie zwei mögliche fachkundige Stellen mit Kurzpitch und Inhaltsverzeichnis, um Bearbeitungsweg und Verfügbarkeit zu vergleichen. Prüfpunkt: Sie erhalten von mindestens einer Stelle eine schriftliche Rückmeldung mit Zeitfenster und Unterlagenliste.
  • Finalisieren Sie den Businessplan als prüfbares Dokument (Zielgruppe, Angebot, Vertrieb, Wettbewerb), damit die Tragfähigkeit nachvollziehbar ist. Prüfpunkt: Eine externe Person kann Ihr Geschäftsmodell in 60 Sekunden wiedergeben, ohne Rückfragen zum „Was genau?“.
  • Stellen Sie die Finanzplanung als nachvollziehbare Belegkette auf (Annahmen → Umsatz → Kosten → Gewinn → Liquidität), damit die Zahlen nicht als Schätzung wirken. Prüfpunkt: Jede Hauptzahl in der Umsatzplanung lässt sich auf eine konkrete Annahme (Menge/Preis/Zeitraum) zurückführen.
  • Legen Sie den Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan vollständig vor, damit klar ist, wie Anlaufkosten und laufende Kosten gedeckt werden. Prüfpunkt: Die Summe der Finanzierung (Eigenmittel/Darlehen/sonstiges) entspricht dem Kapitalbedarf und ist dokumentiert.
  • Bereiten Sie Nachweise zur persönlichen Eignung vor (Lebenslauf, Qualifikationen, ggf. Zulassungen), damit die fachkundige Stelle die Umsetzbarkeit bewerten kann. Prüfpunkt: Ihre Qualifikationen sind passend zur Tätigkeit benannt und bei reglementierten Bereichen sind Zulassungen/Einträge geklärt.
  • Planen Sie eine Korrekturschleife ein, um Rückfragen zügig zu beantworten und Fristen einzuhalten. Prüfpunkt: Sie haben 2–3 Zeitfenster im Kalender reserviert und können Änderungen innerhalb von 48–72 Stunden liefern.
  • Prüfen Sie vor Abgabe, ob alle Dokumente konsistent sind (Startdatum, Rechtsform, Preise, Zielgruppe), damit keine Widersprüche entstehen. Prüfpunkt: Startdatum, Angebot und Preislogik sind in Businessplan, Finanzplanung und Anschreiben identisch.

Nächster Schritt

Wenn Sie heute nur eine Entscheidung treffen möchten: Wählen Sie die fachkundige Stelle so, dass sie Ihre Tätigkeit fachlich einordnen kann (IHK/HWK/Kammer/Verband/Bank) und fragen Sie zuerst nach Unterlagenliste und Bearbeitungsdauer. Für eine strukturierte Vorbereitung finden Sie den kompakten Leitfaden auf unserer Seite zur Tragfähigkeitsbescheinigung; ergänzende Hintergründe und Beispiele veröffentlichen wir auch im Blog.

Häufige Fragen

Welche Unterlagen sind für „Wer darf eine Tragfähigkeitsbescheinigung ausstellen?“ entscheidend?

Entscheidend ist weniger ein „Sonderformular“, sondern ein schlüssiges Konzept, das eine fachkundige Stelle prüfen kann. Für den Gründungszuschuss nennt die Bundesagentur für Arbeit insbesondere Businessplan, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie Umsatz- und Rentabilitätsvorschau (arbeitsagentur.de). Je nach Branche kommen Nachweise wie Zulassungen, Qualifikationen oder Referenzen hinzu.

Wie läuft der nächste Schritt nach der Prüfung ab?

Nach der Prüfung erhalten Sie die Stellungnahme/Tragfähigkeitsbescheinigung von der fachkundigen Stelle und reichen sie mit dem vollständigen Antrag bei der Arbeitsagentur ein. Häufig gibt es vorab Rückfragen oder Nachbesserungen, besonders bei Annahmen in der Finanzplanung (Orientierung zur Vorgehensweise: Existenzgründungsportal (PDF)).

Wann ist Unterstützung rund um die Tragfähigkeitsbescheinigung sinnvoll?

Sinnvoll ist Unterstützung, wenn die fachkundige Stelle wiederholt Rückfragen zur Finanzplanung stellt, wenn Ihre Gründung reglementiert ist (Zulassungen/Einträge) oder wenn Sie wenig Zeit bis zum geplanten Start haben. Ziel ist nicht „schön formulieren“, sondern die Tragfähigkeit mit belastbaren Annahmen nachzuweisen.

Darf „jede“ Unternehmensberatung eine Tragfähigkeitsbescheinigung ausstellen?

Nicht automatisch. Das Gesetz nennt bestimmte Stellen ausdrücklich (z. B. IHK, HWK, Kammern, Verbände, Kreditinstitute; § 93 SGB III: gesetze-im-internet.de). Andere Stellen können je nach Praxis ebenfalls fachkundig sein; klären Sie deshalb vorab, ob die Arbeitsagentur die Stellungnahme akzeptiert und ob die Stelle das passende Formular ausfüllt.

Kann die Arbeitsagentur trotz positiver Tragfähigkeitsbescheinigung ablehnen?

Ja. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung, und die Arbeitsagentur prüft weitere Voraussetzungen (z. B. Anspruchslage, Eignung, Plausibilität). Eine gute Stellungnahme ist ein wichtiger Baustein, aber keine Garantie (Hinweis zur Ermessensleistung z. B. IHK: IHK Lippe zu Detmold).

Übernimmt die Arbeitsagentur die Kosten für die fachkundige Stellungnahme?

In der Regel nein. Die Bundesagentur für Arbeit weist darauf hin, dass die Agentur für Arbeit keine Kosten übernimmt, die durch die Wahl der fachkundigen Stelle entstehen (arbeitsagentur.de). Ob und in welcher Höhe Kosten anfallen, hängt von der gewählten Stelle ab.

Quellen

Weiterführende Artikel