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Tragfähigkeitsbescheinigung: Wann bei der Arbeitsagentur vorlegen?

Wann muss die Tragfähigkeitsbescheinigung bei der Arbeitsagentur vorliegen? Mit Ablauf, Terminplan und Checkliste für den Gründungszuschuss-Antrag.

Verfasst von der

Gründergold Redaktion

Veröffentlicht: 24. Februar 2026Aktualisiert: 24. Februar 20269 Min. Lesezeit

Schnellantwort: Die Tragfähigkeitsbescheinigung (fachkundige Stellungnahme) sollte spätestens dann vorliegen, wenn Sie den Antrag auf Gründungszuschuss bei der Arbeitsagentur einreichen. Planen Sie den Ablauf rückwärts vom gewünschten Startdatum und rechnen Sie Zeit für Rückfragen ein. Wenn Termine knapp sind, klären Sie zuerst mit Ihrer Vermittlungsfachkraft, welche Unterlagen in Ihrem Fall zwingend vor Antragstellung vollständig sein müssen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Zeitpunkt: In der Praxis gehört die Tragfähigkeitsbescheinigung zu den Antragsunterlagen und sollte bei Einreichung des Gründungszuschuss-Antrags vorliegen (nicht als „späterer Nachtrag“ einplanen).
  • Reihenfolge: Erst Anforderungen/Einreichweg mit der Arbeitsagentur klären, dann Businessplan und Finanzplanung prüffertig erstellen, dann die fachkundige Stelle beauftragen.
  • Unterlagenbasis: Ohne schlüssigen Businessplan und belastbare Finanzplanung kann die fachkundige Stelle die Tragfähigkeit meist nicht seriös bestätigen.
  • Startdatum als Risikopunkt: Ein zu frühes „Starten“ (je nach Auslegung im Einzelfall) kann die Förderlogik stören – stimmen Sie Start- und Einreichzeitpunkt vorab ab.
  • Kosten & Zuständigkeit: Sie können die fachkundige Stelle häufig wählen; die Arbeitsagentur übernimmt dabei typischerweise keine Kosten.

Wenn Sie Businessplan und Finanzplanung strukturiert so vorbereiten möchten, dass eine fachkundige Stelle zügig prüfen kann, hilft diese Übersicht als nächster Schritt: Tragfähigkeitsbescheinigung.

Dieser Leitfaden ist für Sie, wenn Sie den Gründungszuschuss planen und vor allem die Timing-Frage beantworten wollen: Wann genau muss die Tragfähigkeitsbescheinigung bei der Arbeitsagentur vorliegen – und was muss davor erledigt sein? Ziel ist ein realistischer Termin- und Einreichplan, den Sie im Gespräch mit Ihrer Vermittlungsfachkraft konkretisieren können.

Kurzüberblick

Die Tragfähigkeitsbescheinigung ist der Nachweis, dass eine fachkundige Stelle Ihre Gründungsidee auf Plausibilität und wirtschaftliche Tragfähigkeit geprüft hat. Im Gründungszuschuss-Ablauf ist sie kein „Nice-to-have“, sondern ein Kernbaustein, der die Einreichreihenfolge beeinflusst. Entscheidend ist weniger ein einzelnes Kalendertag-Detail, sondern dass Ihre Unterlagen zum richtigen Zeitpunkt vollständig, stimmig und prüfbar vorliegen.

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Ablauf und Zeitpunkt: Wann muss die Tragfähigkeitsbescheinigung vorliegen?

Für den Gründungszuschuss müssen Sie der Arbeitsagentur die Tragfähigkeit der Existenzgründung nachweisen; gesetzlich ist dazu die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorgesehen (siehe § 93 SGB III). Gesetzesgrundlage: § 93 SGB III – Gründungszuschuss.

Auf der „Schritt für Schritt“-Seite der Bundesagentur für Arbeit ist die Reihenfolge klar angelegt: Termin/Abklärung, Dokumente vorbereiten, Stellungnahme einholen, dann Antrag einreichen. Bundesagentur für Arbeit: Gründungszuschuss beantragen.

Praktische Grundregel (für Ihre Planung)

  • Spätestens bei Antragseinreichung: Planen Sie so, dass die Tragfähigkeitsbescheinigung bei Einreichung Ihres Gründungszuschuss-Antrags vorliegt.
  • Früher nur dann, wenn es passt: „So früh wie möglich“ ist nicht automatisch sinnvoll, wenn dadurch Versionen veralten oder Zahlen noch nicht belastbar sind.
  • Nachreichen ist ein Risiko: Ob Nachreichungen akzeptiert werden, kann von Dienststelle, Fallkonstellation und Vollständigkeit abhängen. Für Ihren Terminplan ist es stabiler, Nachreichen nicht als Standard einzuplanen.

Ablauf-Navigator: Schritte, die Ihr Timing bestimmen

Die folgende Übersicht ist bewusst als Entscheidungs-Navigation aufgebaut: Jede Zeile enthält eine konkrete Aktion und einen Prüfpunkt, damit Sie wissen, ob Sie zum nächsten Schritt wechseln sollten.

Abschnitt im AblaufIhre AktionPrüfpunktErgebnis für Ihren Einreichplan
Anforderungen klärenVereinbaren Sie ein Gespräch mit Ihrer Vermittlungsfachkraft und lassen Sie sich sagen, welche Unterlagen zusätzlich zum Antrag in Ihrem Fall erwartet werden.Prüfpunkt: Sie haben eine kurze Liste (oder Notiz) „benötigte Unterlagen + Einreichweg + Ansprechpartner“ mit Datum.Sie vermeiden Nacharbeit, weil Sie nach lokalen Vorgaben planen.
Businessplan vorbereitenSchreiben Sie den Businessplan so, dass Angebot, Zielgruppe, Vertrieb und Umsetzungsplan konkret nachvollziehbar sind.Prüfpunkt: Eine außenstehende Person kann in 3 Minuten erklären, was Sie wem wie verkaufen und warum das plausibel ist.Die fachkundige Stelle kann schneller prüfen.
Finanzplanung belastbar machenErstellen Sie Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie Umsatz- und Rentabilitätsvorschau (und ggf. Liquidität), konsistent zum Businessplan.Prüfpunkt: Jede zentrale Zahl (Preis, Menge, Kosten) ist herleitbar und hat eine Quelle/Annahme.Rückfragen sinken, Bearbeitungszeit wird planbarer.
Fachkundige Stelle passend wählenWählen Sie eine fachkundige Stelle, die zu Ihrer Gründung (Gewerbe/Freiberuf, Region/Branche) passt und deren Prozess Sie erfüllen können.Prüfpunkt: Sie kennen: benötigte Unterlagen, Gebühren/Entgelt, Bearbeitungsdauer, Einreichformat (PDF/Portal) und ob ein Formular der Arbeitsagentur nötig ist.Sie sichern die Durchlaufzeit bis zur Tragfähigkeitsbescheinigung.
Tragfähigkeitsbescheinigung einholenReichen Sie die Unterlagen in der geforderten Form ein und beantworten Sie Rückfragen zeitnah mit Versionierung.Prüfpunkt: Sie haben die fertige Stellungnahme/Tragfähigkeitsbescheinigung als Datei plus die finalen Plan-Versionen „Stand: Datum“.Unterlagenpaket ist antragsreif.
Antrag einreichenStellen Sie den Antrag mit vollständigem Paket (inkl. Tragfähigkeitsbescheinigung) über den vereinbarten Einreichweg.Prüfpunkt: Sie haben eine Eingangsbestätigung/Sendebeleg oder eine schriftliche Notiz „eingereicht am …, an …“.Ihr Startdatum kann auf Basis des Verfahrensstands abgestimmt werden.

Was muss vor der Bescheinigung inhaltlich fertig sein?

Die Bundesagentur für Arbeit nennt als Unterlagen für die Stellungnahme der fachkundigen Stelle typischerweise Businessplan, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie Umsatz- und Rentabilitätsvorschau. Unterlagen laut Bundesagentur für Arbeit.

In der Praxis verlangen viele fachkundige Stellen zusätzlich Unterlagen, die Ihre Umsetzbarkeit stützen (z. B. Lebenslauf, Qualifikationsnachweise, Nachweise zu Preisen/Angeboten oder bei bestimmten Rechtsformen Gründungsunterlagen). Beispielhaft zeigt das eine IHK-FAQ-Seite mit typischen Anforderungspaketen und Prozesshinweisen. IHK Gießen-Friedberg: FAQ fachkundige Stellungnahme.

Terminplan in 10 Minuten: Rückwärts vom geplanten Startdatum

Wenn Ihre Kernfrage „Wann vorlegen?“ lautet, hilft ein einfacher Rückwärts-Plan. Er ersetzt keine Einzelfallabstimmung, sorgt aber für belastbare Termine.

So gehen Sie vor:

  1. Legen Sie ein geplantes Startdatum fest (als Arbeitshypothese).
  2. Definieren Sie einen Einreichtermin für den Antrag, der vor dem Startdatum liegt und Puffer enthält.
  3. Planen Sie die Tragfähigkeitsbescheinigung so, dass sie vor dem Einreichtermin fertig ist (inkl. Rückfragen).
  4. Blocken Sie Zeit für Businessplan und Finanzplanung – und entscheiden Sie, was Sie selbst erstellen und wo Sie Unterstützung brauchen.

Beispiel (vereinfachtes Rechenbeispiel):

  • Geplanter Start: 01.06.2026
  • Antragseinreichung mit vollständigem Paket: spätestens 12.05.2026 (ca. 3 Wochen Puffer)
  • Tragfähigkeitsbescheinigung fertig: spätestens 05.05.2026 (eine Woche für Rückfragen/Überarbeitung)
  • Unterlagen an fachkundige Stelle senden: spätestens 15.04.2026
  • Businessplan + Finanzplanung finalisieren: bis 10.04.2026

Ihr konkreter Puffer hängt vor allem an zwei Faktoren: (1) Terminlage bei der fachkundigen Stelle und (2) Qualität/Begründbarkeit Ihrer Finanzplanung. Je früher Sie diese beiden Punkte stabilisieren, desto weniger müssen Sie später am Startdatum „ziehen“.

Checkliste: Einreichplan für Gründungszuschuss und Tragfähigkeitsbescheinigung

  • Legen Sie ein realistisches Startfenster fest und planen Sie bewusst Puffer ein, damit Sie nicht aus Termindruck unvollständig einreichen. Prüfpunkt: Ihr Kalender enthält einen Antragstermin, der mindestens 2–4 Wochen vor dem gewünschten Startdatum liegt (als Planwert).
  • Vereinbaren Sie früh ein Gespräch mit Ihrer Vermittlungsfachkraft und fragen Sie explizit nach Einreichweg, Zusatzunterlagen und interner Reihenfolge, um lokale Unterschiede zu vermeiden. Prüfpunkt: Sie haben eine schriftliche Notiz „Unterlagenliste + Einreichweg + Ansprechpartner + Datum“.
  • Erstellen Sie eine saubere Versionierung Ihrer Dokumente (z. B. „Businessplan_Stand_2026-04-10“), damit Rückfragen nicht zu Versionschaos führen. Prüfpunkt: Jede Datei hat ein Stand-Datum; Sie können „final“ eindeutig benennen.
  • Formulieren Sie den Businessplan entscheidungsorientiert (Problem, Zielgruppe, Lösung, Vertrieb, Umsetzung), damit die fachkundige Stelle schnell prüfen kann. Prüfpunkt: Eine Drittperson kann nach kurzem Lesen Angebot, Zielgruppe und Preismodell korrekt wiedergeben.
  • Bauen Sie die Finanzplanung aus nachvollziehbaren Annahmen auf (Preis × Menge, Kostenblöcke, Steuern/Abgaben als Annahmen), damit Tragfähigkeit nicht „gefühlt“, sondern begründet ist. Prüfpunkt: Sie können die drei größten Umsatztreiber und die drei größten Kostenpositionen mit Herleitung erklären.
  • Prüfen Sie die Konsistenz zwischen Text und Zahlen (z. B. Öffnungszeiten, Kapazität, Kundenzahl), um typische Rückfragen zu vermeiden. Prüfpunkt: Wenn Sie Kapazität/Zeiteinsatz aus dem Businessplan berechnen, passt das Ergebnis zur Umsatzplanung.
  • Wählen Sie die fachkundige Stelle anhand von Passung und Prozess (Zuständigkeit, Unterlagen, Entgelt, Dauer), nicht nur nach „schnell“. Prüfpunkt: Sie haben eine schriftliche Bestätigung oder klare Info zu Bearbeitungsdauer und Kosten sowie eine Liste der einzureichenden Unterlagen.
  • Klären Sie vorab, ob die fachkundige Stelle ein spezielles Formular der Arbeitsagentur (z. B. mit Vermerk/Stempel) braucht, damit Sie nicht kurz vor Abgabe blockieren. Prüfpunkt: Sie wissen, ob ein Formular/Vermerk erforderlich ist und haben es bereits vorliegen.
  • Reichen Sie Unterlagen an die fachkundige Stelle in einem einzigen, gut strukturierten Paket ein (Inhaltsverzeichnis, Anlagen), damit die Prüfung nicht an fehlenden Teilen scheitert. Prüfpunkt: Ihr Paket enthält ein Inhaltsverzeichnis und alle Pflichtdokumente (Businessplan + Finanzplanung + Vorschau) als zusammenhängende, prüffähige Dateien.
  • Lesen Sie die fertige Tragfähigkeitsbescheinigung gegen Ihre Endversionen (Namen, Daten, Kernaussagen), um formale Fehler vor Antragseinreichung zu korrigieren. Prüfpunkt: Name/Anschrift, Vorhabensbezeichnung und Stand der Unterlagen sind korrekt und nachvollziehbar.
  • Reichen Sie den Antrag vollständig ein und sichern Sie den Nachweis des Eingangs, damit Sie später Ihren Zeitplan belastbar belegen können. Prüfpunkt: Sie haben Eingangsbestätigung, Sendebeleg oder eine dokumentierte Abgabe (Datum, Kanal, Empfänger).

Fehler & Korrekturen: Typische Timing-Fallen (und wie Sie sie sauber lösen)

Zu spätes Beauftragen der fachkundigen Stelle

  • Problem: Businessplan/Finanzplanung werden „gerade so“ fertig, aber die fachkundige Stelle hat Rückfragen oder Wartezeiten.
  • Korrektur: Planen Sie mindestens eine Korrekturschleife ein und senden Sie Unterlagen erst, wenn die Kerngrößen belastbar sind.

Unklare Startdefinition („Schon gestartet“ vs. „noch in Vorbereitung“)

  • Problem: Sie setzen Außenaktivitäten (z. B. Aufträge, Rechnungen, starke Marktbearbeitung) in Gang, während Antrag und Tragfähigkeitsbescheinigung noch laufen.
  • Korrektur: Stimmen Sie Startdatum und nächste Schritte mit der Arbeitsagentur ab und dokumentieren Sie, was bis zur Entscheidung als Vorbereitung gilt.

Finanzplanung passt nicht zur Realität Ihrer Kapazität

  • Problem: Die Planung setzt Umsätze voraus, die mit Ihrer Zeit/Produktionskapazität nicht erreichbar sind.
  • Korrektur: Rechnen Sie Kapazität transparent (Arbeitsstunden, Auslastung, Durchlaufzeiten) und gleichen Sie die Umsatzannahmen daran an.

„Schlüssig“ im Text, aber Zahlen ohne Herleitung

  • Problem: Preise, Mengen oder Kosten wirken geraten; die fachkundige Stelle fordert Nachweise oder kürzt Annahmen.
  • Korrektur: Ergänzen Sie Annahmen mit kurzen Quellenhinweisen (Angebote, Marktpreise, Erfahrungswerte) und führen Sie Rechenwege in einer Anlage.

Formale Blockade: Erforderliches Formular fehlt

  • Problem: Manche Stellen verlangen das Formular der Arbeitsagentur bzw. einen Sichtvermerk, bevor sie die Stellungnahme erstellen.
  • Korrektur: Holen Sie das Formular früh ein und klären Sie den Ablauf mit der fachkundigen Stelle vorab (oft reicht ein kurzer Anruf).

Häufige Fragen

Muss die Tragfähigkeitsbescheinigung schon beim ersten Beratungstermin vorliegen?

In der Regel nicht. Der übliche Ablauf ist: Beratung/Anforderungen klären, Unterlagen erstellen, dann die Stellungnahme einholen und mit dem Antrag einreichen. Maßgeblich ist, was Ihre zuständige Arbeitsagentur im Einzelfall verlangt.

Kann ich die Tragfähigkeitsbescheinigung nachreichen?

Manchmal sind Nachreichungen organisatorisch möglich, aber als Planungsbasis ist das riskant. Für einen belastbaren Terminplan ist es sicherer, das Dokumentpaket vollständig zu kalkulieren und mit vollständigen Unterlagen einzureichen.

Was genau ist die Tragfähigkeitsbescheinigung?

Im Kontext Gründungszuschuss ist es die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit Ihrer Existenzgründung. Gesetzlich ist der Nachweis der Tragfähigkeit und die Vorlage einer fachkundigen Stellungnahme vorgesehen (vgl. § 93 SGB III). § 93 SGB III.

Welche Unterlagen braucht die fachkundige Stelle typischerweise?

Häufig werden Businessplan, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie Umsatz- und Rentabilitätsvorschau erwartet. Die Bundesagentur für Arbeit nennt diese Bestandteile ausdrücklich als Grundlage. Bundesagentur für Arbeit: Unterlagen für die Stellungnahme.

Wer darf die Bescheinigung ausstellen?

Typische fachkundige Stellen sind z. B. IHK/HWK, Banken, Fachverbände oder geeignete Beratungs- und Prüfstellen. Auch die Bundesagentur für Arbeit nennt diese Beispiele. Bundesagentur für Arbeit: fachkundige Stellen.

Übernimmt die Arbeitsagentur die Kosten der fachkundigen Stellungnahme?

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit können Kosten je nach gewählter Stelle entstehen, die in der Regel nicht übernommen werden. Klären Sie Entgelte deshalb direkt bei der fachkundigen Stelle, bevor Sie beauftragen. Hinweis der Bundesagentur für Arbeit zu Kosten.

Wie aktuell muss die Tragfähigkeitsbescheinigung sein?

Es gibt keine einheitliche „Gültigkeitsfrist“ für alle Konstellationen. Praktisch zählt, dass die Bescheinigung zu den von Ihnen eingereichten Unterlagen passt und die Planung aktuell und plausibel ist. Wenn sich wesentliche Annahmen ändern (Preise, Finanzierung, Umfang), planen Sie eine Aktualisierung ein.

Gibt es beim Gründungszuschuss eine Garantie auf Bewilligung?

Nein. Die Bundesagentur für Arbeit weist darauf hin, dass kein Rechtsanspruch besteht und eine Prüfung/Ermessensentscheidung erfolgt. Bundesagentur für Arbeit: Hinweis „kein Rechtsanspruch“.

Was ist der sinnvollste nächste Schritt, wenn mein Startdatum nahe ist?

Stabilisieren Sie zuerst die Finanzplanung (damit die Tragfähigkeit prüfbar ist) und klären Sie parallel mit Ihrer Vermittlungsfachkraft die Einreichlogik. Danach beauftragen Sie die fachkundige Stelle mit einem vollständigen Paket.

Nächster Schritt

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Quellen

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