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Fachkundige Stellungnahme: Branchenerfahrung nachweisen

Welche Nachweise zur Branchenerfahrung verlangt die fachkundige Stellungnahme? Der Leitfaden zeigt Unterlagen, Fristen und nächste Schritte zum Gründungszuschuss.

Verfasst von der

Gründergold Redaktion

Veröffentlicht: 23. Februar 2026Aktualisiert: 23. Februar 202610 Min. Lesezeit

Schnellantwort: Für den Gründungszuschuss zählt nicht, dass Sie Branchenerfahrung nur nennen, sondern dass Sie sie nachvollziehbar belegen. Die fachkundige Stellungnahme wird auf Basis von Businessplan, Finanzplanung und persönlichen Nachweisen bewertet. Wenn Sie diese Unterlagen vor Start der Selbstständigkeit vollständig einreichen, schaffen Sie eine klare Entscheidungsgrundlage für die Arbeitsagentur.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Rechtsrahmen: Maßgeblich sind § 93 und § 94 SGB III mit klaren Anforderungen zu Restanspruch, Tragfähigkeit und Eignung (§ 93 SGB III, § 94 SGB III).
  • Mindestvoraussetzung: In der Regel brauchen Sie bei Aufnahme der Selbstständigkeit noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld und eine hauptberufliche Gründung (Arbeitsagentur: Gründungszuschuss beantragen).
  • Kernunterlagen: Die fachkundige Stelle erwartet Businessplan, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau sowie Lebenslauf und Qualifikationsnachweise (Arbeitsagentur: Unterlagen, BA-Formular GZ 04).
  • Branchenerfahrung: Nachweise sind besonders stark, wenn Aufgaben, Verantwortungsniveau und Zielmarkt Ihrer geplanten Selbstständigkeit erkennbar zusammenpassen.
  • Entscheidungspraxis: Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung; vollständige Unterlagen erhöhen die Nachvollziehbarkeit, ersetzen aber keine Einzelfallprüfung (Arbeitsagentur: FAQ, Existenzgründungsportal: Anspruch).

Wenn Sie Ihre Unterlagen strukturiert vorbereiten möchten, finden Sie den nächsten Schritt zur fachkundigen Stellungnahme.

Dieser Leitfaden richtet sich an Arbeitslose mit Gründungsabsicht, die konkret entscheiden müssen, welche Nachweise zur Branchenerfahrung wirklich tragen. Er ist besonders relevant, wenn ein Termin bei der Arbeitsagentur bereits ansteht oder die 150-Tage-Grenze näher rückt. Ziel ist eine belastbare Vorbereitung, damit Sie zügig entscheiden können, was vor Einreichung noch ergänzt werden sollte.

Kurzüberblick

Bei der fachkundigen Stellungnahme geht es nicht nur um eine gute Idee, sondern um die Frage, ob Vorhaben und Person zusammen tragfähig wirken. Deshalb werden Businessplan und Finanzplanung immer gemeinsam mit Lebenslauf, Qualifikationen und branchenspezifischer Erfahrung betrachtet. Für viele Anträge ist nicht die Menge der Unterlagen entscheidend, sondern die Klarheit der Belege. Wer die Nachweise entlang der Prüffragen der fachkundigen Stelle aufbaut, reduziert Rückfragen und verbessert die Qualität des Gesamtbilds.

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Voraussetzungen und Unterlagen

Was die Arbeitsagentur tatsächlich prüft

Die gesetzlichen Kernanforderungen stehen in § 93 SGB III: Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen bei Aufnahme der Tätigkeit, Nachweis der Tragfähigkeit und Darlegung Ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 93 SGB III). Zusätzlich muss die Selbstständigkeit hauptberuflich ausgeübt werden; die Arbeitsagentur nennt als Orientierung mindestens 15 Wochenstunden (Arbeitsagentur: Gründungszuschuss beantragen).

Die Tragfähigkeit selbst belegen Sie über die fachkundige Stellungnahme. Dabei reicht eine formale Unterschrift nicht aus. Die fachkundige Stelle bewertet Ihr Konzept inhaltlich und dokumentiert, ob fachliche, branchenspezifische sowie kaufmännische Voraussetzungen plausibel erfüllt sind (BA-Formular GZ 04). Genau hier wird Branchenerfahrung praktisch wirksam: Sie verbindet Ihre Person mit den Zahlen im Konzept.

Wichtig für die Erwartungshaltung: Die Leistung ist eine Ermessensentscheidung. Es gibt also keinen automatischen Anspruch allein durch formale Vollständigkeit (Arbeitsagentur: FAQ zum Gründungszuschuss, Existenzgründungsportal: Anspruch auf Gründungszuschuss). Ihr Ziel ist deshalb eine saubere, überprüfbare Argumentationskette vom Profil über das Angebot bis zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit.

Welche Nachweise zur Branchenerfahrung überzeugen

Branchenerfahrung wird häufig zu eng verstanden. Sie müssen nicht zwingend denselben Job über Jahre ausgeübt haben. Entscheidend ist, ob Ihre bisherigen Tätigkeiten die kritischen Aufgaben der geplanten Selbstständigkeit nachvollziehbar abdecken.

  • Direkte Fachpraxis: Frühere Tätigkeiten im gleichen Marktsegment mit vergleichbaren Leistungen, Kundengruppen oder Abläufen.
  • Verantwortungstiefe: Belege zu Budget-, Personal- oder Projektverantwortung zeigen, dass Sie operative und wirtschaftliche Entscheidungen tragen können.
  • Formale Qualifikation: Zeugnisse, Zertifikate, Meister- oder Fachabschlüsse stärken Ihre fachliche Eignung.
  • Regulatorische Eignung: Bei erlaubnis- oder zulassungspflichtigen Tätigkeiten sollten Genehmigungen, Registereinträge oder Befähigungsnachweise früh vorliegen.
  • Kaufmännische Basis: Nachweise zu Kalkulation, Vertrieb, Buchführung oder Controlling helfen, die Umsetzbarkeit des Businessplans realistisch einzuordnen.

Die Arbeitsagentur nennt ausdrücklich Qualifikation und Berufserfahrung als relevante Bewertungsfaktoren (Arbeitsagentur: Gründungszuschuss beantragen). Im BA-Formular GZ 04 wird außerdem separat abgefragt, ob fachlich-branchenspezifische und kaufmännisch-unternehmerische Voraussetzungen gegeben sind (BA-Formular GZ 04). Genau deshalb sollte Ihr Dossier diese beiden Ebenen sichtbar trennen.

Unterlagenpaket für die fachkundige Stellungnahme

Für die fachkundige Stellungnahme sollten Sie ein konsistentes Paket einreichen. Die formalen Mindestbestandteile sind offiziell benannt (Arbeitsagentur: Welche Unterlagen braucht die fachkundige Stelle?, BA-Formular GZ 04).

  • Businessplan: Beschreibt Angebot, Zielgruppe, Marktumfeld, Vertrieb und Umsetzungsplan. Er erklärt, warum Ihr Vorhaben nicht nur attraktiv, sondern tatsächlich realisierbar ist.
  • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan: Zeigt, welche Mittel Sie brauchen und wie diese gedeckt werden. Er beantwortet die Frage, ob Finanzierung und Startumfang zusammenpassen.
  • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau: Macht Annahmen zu Erlösen, Kosten und Ergebnis transparent. Sie zeigt, ob das Vorhaben mittelfristig tragfähig sein kann.
  • Lebenslauf mit Qualifikationsnachweisen: Verbindet Ihre Erfahrung direkt mit den Aufgaben der Gründung.
  • Gegebenenfalls Begründung einer früheren Geschäftsaufgabe: Relevant, wenn bereits eine Selbstständigkeit beendet wurde.

Ergänzend ist eine nachvollziehbare private Kostenbetrachtung oft hilfreich, weil sie die Brücke zwischen Unternehmenszahlen und persönlicher Lebensführung schlägt. Das Existenzgründungsportal betont ebenfalls, dass die Finanzplanung das zentrale Instrument zur Tragfähigkeitsprüfung ist (Existenzgründungsportal: Finanzierung und Förderung).

Entscheidungsfragen vor der Einreichung

  • Wenn Ihr Profil fachlich stark, aber kaufmännisch schwächer ist: Ergänzen Sie gezielt Nachweise zu Kalkulation, Preisbildung und Liquiditätssteuerung.
  • Wenn Ihr Konzept stark auf Online-Umsatz setzt: Unterlegen Sie Ihre Annahmen mit realistischen Conversion-, Preis- und Kostenannahmen statt nur mit Reichweitenzielen.
  • Wenn Sie aus einer angrenzenden Branche wechseln: Beschreiben Sie übertragbare Prozesse und belegen Sie den Transfer mit konkreten Projekten.
  • Wenn eine Erlaubnis oder Eintragung notwendig ist: Priorisieren Sie diese Nachweise, bevor Sie den Antrag einreichen.

Diese Wenn-Dann-Logik spart Zeit, weil sie typische Lücken früh sichtbar macht. Sie arbeiten damit nicht gegen die Prüfung, sondern entlang der Prüffragen.

Ablauf und Fristen

Der offizielle Weg ist klar strukturiert: Beratungsgespräch, Unterlagen für die fachkundige Stelle, Antrag Phase 1, danach gegebenenfalls Antrag auf Phase 2 (Arbeitsagentur: Gründungszuschuss beantragen). Der Antrag muss vor Beginn der hauptberuflichen Selbstständigkeit gestellt werden (Existenzgründungsportal: Gründungszuschuss beantragen).

AbschnittKonkrete AktionWarum jetztPrüfpunkt
Erstgespräch bei der ArbeitsagenturTermin mit der Vermittlungsfachkraft vereinbaren und Unterlagenanforderung schriftlich festhaltenSie vermeiden, regional abweichende Anforderungen zu übersehenSie haben eine konkrete Liste der geforderten Dokumente und einen Zieltermin
Vorbereitung fachkundige StellungnahmeBusinessplan, Finanzplanung, Lebenslauf und Nachweise als ein Paket bei der gewählten fachkundigen Stelle einreichenDie Tragfähigkeit wird nur auf Basis vollständiger Unterlagen belastbar beurteiltDie fachkundige Stelle bestätigt den vollständigen Eingang ohne Nachforderung
Antrag Phase 1Antrag bei der Arbeitsagentur einreichen, bevor die Selbstständigkeit startetBei später Einreichung kann die Förderfähigkeit entfallenEingang des Antrags ist datiert und liegt vor dem Startdatum Ihrer Tätigkeit
Laufende FörderphaseGeschäftstätigkeit und Umsetzungsfortschritt dokumentierenDie Dokumentation erleichtert Folgeschritte und RückfragenSie führen monatlich aktualisierte Umsatz-, Kosten- und Aktivitätsnachweise
Übergang zu Phase 2Verlängerungsantrag rechtzeitig vorbereiten und geeignete Unterlagen beilegenPhase 2 ist ein eigener EntscheidungsschrittAntrag ist vor Ende von Phase 1 eingereicht und enthält nachvollziehbare Tätigkeitsnachweise

Die Förderhöhe ist in § 94 SGB III geregelt: sechs Monate in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes plus 300 Euro, danach optional weitere neun Monate mit 300 Euro monatlich (§ 94 SGB III). Für die zweite Phase kann die Arbeitsagentur bei begründeten Zweifeln erneut eine fachkundige Stellungnahme verlangen (§ 94 Abs. 2 SGB III). Planen Sie diesen möglichen Zusatzschritt früh mit ein, statt erst kurz vor Fristende zu reagieren.

Typische Fehler und Korrekturen

Lebenslauf ohne direkten Bezug zur Geschäftsidee

Problem: Der Lebenslauf listet Stationen, zeigt aber nicht, welche konkrete Erfahrung für das neue Angebot relevant ist.
Korrektur: Ergänzen Sie pro Station 1 bis 2 belastbare Belege zu Aufgaben, Ergebnissen und Branchenbezug. So wird aus einer Aufzählung eine Eignungsargumentation.

Businessplan und Finanzplanung passen nicht zusammen

Problem: Im Text wird Wachstum beschrieben, in der Finanzplanung fehlen jedoch die notwendigen Kosten für Vertrieb, Personal oder Betriebsmittel.
Korrektur: Prüfen Sie jede zentrale Annahme gegen die Zahlen. Was im Businessplan als Maßnahme steht, muss in Kosten, Zeitplanung und Ergebnisvorschau sichtbar sein.

Antrag wird erst nach Tätigkeitsstart gestellt

Problem: Die Selbstständigkeit startet bereits, bevor der Antrag vollständig eingereicht ist.
Korrektur: Setzen Sie ein klares internes Stopp-Kriterium: Start erst nach dokumentiertem Antragseingang. Das entspricht der offiziellen Reihenfolge (Existenzgründungsportal: Gründungszuschuss beantragen).

Fachkundige Stelle wird nur nach Preis gewählt

Problem: Die Stellungnahme kommt von einer Stelle ohne klaren Branchenbezug, was Rückfragen erhöht.
Korrektur: Wählen Sie eine fachkundige Stelle, die Ihr Vorhabensthema regelmäßig prüft und die relevanten Nachweise kennt. Die Liste möglicher Stellen ist gesetzlich und behördlich beschrieben (§ 93 SGB III, Arbeitsagentur: FAQ fachkundige Stellen).

Phase 2 wird zu spät vorbereitet

Problem: Nach sechs Monaten fehlen Unterlagen für die Anschlussförderung.
Korrektur: Legen Sie bereits zu Beginn eine monatliche Dokumentationsroutine fest. Dann können Sie für Phase 2 zügig nachweisen, dass die Tätigkeit hauptberuflich betrieben wird (Arbeitsagentur: Höhe und Bezugsdauer).

Checkliste

  • Vereinbaren Sie früh ein Beratungsgespräch bei der Arbeitsagentur, damit Sie die konkrete Unterlagenliste und Fristen für Ihren Fall kennen. Prüfpunkt: Sie haben eine schriftliche To-do-Liste mit zuständiger Kontaktperson und Zieltermin.
  • Prüfen Sie Ihren Restanspruch auf Arbeitslosengeld zeitnah, weil die 150-Tage-Grenze für den Antragszeitpunkt zentral ist. Prüfpunkt: Der geplante Starttermin liegt nachweislich innerhalb der förderfähigen Restanspruchsdauer.
  • Erstellen Sie ein kurzes Kompetenzprofil, das Ihre Branchenerfahrung den Hauptaufgaben der geplanten Selbstständigkeit zuordnet. Prüfpunkt: Für jede Kernaufgabe gibt es mindestens einen konkreten Erfahrungsbeleg.
  • Bündeln Sie Lebenslauf, Zeugnisse und Zertifikate in einer klaren Reihenfolge, damit die Eignungsprüfung ohne Suchaufwand möglich ist. Prüfpunkt: Eine externe Person findet alle Nachweise in unter fünf Minuten.
  • Schärfen Sie den Businessplan auf Zielgruppe, Angebot und Vertrieb, damit die Tragfähigkeit inhaltlich nachvollziehbar wird. Prüfpunkt: Ihr Konzept beantwortet die Fragen wer kauft, warum kauft und wie Sie Kundschaft gewinnen.
  • Bauen Sie eine belastbare Finanzplanung mit Umsatz-, Kosten- und Liquiditätslogik auf, weil Tragfähigkeit immer über Zahlen mitbewertet wird. Prüfpunkt: Annahmen zu Preis, Absatz und Kosten sind dokumentiert und rechnerisch konsistent.
  • Ergänzen Sie eine realistische Planung Ihrer privaten Lebenshaltungskosten, damit die Gesamtbelastung plausibel eingeordnet werden kann. Prüfpunkt: Es liegt eine monatliche Gegenüberstellung von verfügbarem Einkommen und privaten Fixkosten vor.
  • Wählen Sie die fachkundige Stelle nach Fachbezug und Bearbeitungsprozess, nicht nur nach Gebührenhöhe. Prüfpunkt: Sie haben vorab geklärt, welche Unterlagen verlangt werden und wie lange die Prüfung voraussichtlich dauert.
  • Nutzen Sie den BA-Vordruck GZ 04 als Prüfraster für Ihr Dossier, damit keine Kernfrage unbeantwortet bleibt. Prüfpunkt: Fachliche, kaufmännische und zulassungsbezogene Voraussetzungen sind jeweils mit Belegen hinterlegt.
  • Reichen Sie den Antrag auf Gründungszuschuss Phase 1 vor Aufnahme der Selbstständigkeit ein, um formale Risiken zu vermeiden. Prüfpunkt: Das Eingangsdokument der Arbeitsagentur ist datiert und archiviert.
  • Planen Sie den Übergang in Phase 2 bereits bei Start von Phase 1, damit die Anschlussförderung nicht an fehlender Dokumentation scheitert. Prüfpunkt: Sie führen monatliche Nachweise zur hauptberuflichen Geschäftstätigkeit und können diese sofort einreichen.

Nächster Schritt

Wenn Sie vor der Einreichung eine klare Einschätzung zu Nachweisen, Businessplan und Finanzplanung möchten, können Sie Ihren nächsten Schritt über die Seite zur fachkundigen Stellungnahme planen. Für ergänzende Praxisbeispiele und weitere Orientierung zu typischen Gründungsfragen finden Sie im Blog vertiefende Beiträge. So gehen Sie mit einem sauber strukturierten Dossier in den Termin bei der Arbeitsagentur.

Häufige Fragen

Welche Unterlagen sind für die fachkundige Stellungnahme beim Gründungszuschuss entscheidend?

Entscheidend ist das Zusammenspiel aus Konzept, Zahlen und persönlicher Eignung. Als Kernunterlagen gelten Businessplan, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau sowie Lebenslauf und Qualifikationsnachweise (Arbeitsagentur: Unterlagen für die fachkundige Stelle). Diese Struktur entspricht auch dem BA-Formular zur fachkundigen Stellungnahme (BA GZ 04).

Für Branchenerfahrung zählen konkrete Belege stärker als allgemeine Formulierungen. Gute Nachweise zeigen, welche Aufgaben Sie schon ausgeführt haben, welche Ergebnisse Sie erreicht haben und wie das zur geplanten Tätigkeit passt.

Wie läuft der nächste Schritt nach der Prüfung ab?

Nach positiver fachkundiger Stellungnahme reichen Sie mit den übrigen Unterlagen den Antrag für Phase 1 bei der Arbeitsagentur ein (Arbeitsagentur: Schritt für Schritt). Die Entscheidung bleibt eine Ermessensentscheidung, daher ist die Gesamtplausibilität Ihres Falls wichtig (Existenzgründungsportal: Anspruch).

Wenn Phase 1 bewilligt wird, erhalten Sie die Förderung für sechs Monate. Für Phase 2 ist ein eigener Antrag nötig, verbunden mit geeigneten Nachweisen Ihrer laufenden Geschäftstätigkeit; bei Zweifeln kann erneut eine Stellungnahme verlangt werden (§ 94 SGB III).

Wann ist Unterstützung bei der fachkundigen Stellungnahme sinnvoll?

Unterstützung ist besonders sinnvoll, wenn Ihr Profil nicht geradlinig zur Zielbranche passt, Ihre Finanzplanung noch unsicher ist oder der Einreichtermin nahe liegt. Dann hilft eine strukturierte Vorprüfung, Lücken vor der offiziellen Begutachtung zu schließen.

Auch bei knapper Zeit vor der 150-Tage-Schwelle ist externe Struktur wertvoll, weil Prioritäten klar gesetzt werden müssen. Es geht nicht um formale Aufhübschung, sondern um belastbare Nachvollziehbarkeit gegenüber fachkundiger Stelle und Arbeitsagentur.

Nächster Schritt

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Quellen

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