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Gründungszuschuss Phase 2: Fristen, Antrag und Tragfähigkeitsbescheinigung

Phase 2 beim Gründungszuschuss sicher vorbereiten: Fristen rückwärts planen, Nachweise bündig aufbereiten und Finanzplanung schlüssig aktualisieren – mit

Verfasst von der

Gründergold Redaktion

Veröffentlicht: 20. Februar 2026Aktualisiert: 20. Februar 202610 Min. Lesezeit

Schnellantwort: Planen Sie den Phase‑2‑Antrag so, dass die Arbeitsagentur vor dem Ende von Phase 1 entscheiden kann. Sammeln Sie dafür frühzeitig prüffähige Nachweise (Hauptberuflichkeit, Aktivität, Zahlen) und eine aktualisierte Finanzplanung. Wenn sich Ihr Vorhaben deutlich verändert hat, kann eine neue Tragfähigkeitsbescheinigung als fachkundige Einordnung helfen – sie ist aber nicht in jedem Fall der entscheidende Hebel.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Fristenlogik: Nicht „am letzten Tag“ denken, sondern mit Puffer planen – Bearbeitung, Rückfragen und Nachreichungen brauchen Zeit.
  • Pflichtpunkt: Phase 2 muss separat beantragt werden und Sie müssen dabei nachweisen, dass Sie weiterhin hauptberuflich selbstständig sind. (Bundesagentur für Arbeit)
  • Was typischerweise überzeugt: Ein kurzer Statusbericht plus konsistente Ist‑Zahlen und eine nachvollziehbare Prognose (Finanzplanung) mit kurzer Abweichungserklärung.
  • Entscheidung bleibt Einzelfall: Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung; ein Rechtsanspruch besteht nicht. (Bundesagentur für Arbeit, § 93 SGB III)
  • Typische Stolpersteine: Zu spätes Einreichen, widersprüchliche Zahlen in Unterlagen, unklare Hauptberuflichkeit, Konzeptwechsel ohne saubere Herleitung.

Wenn Sie Ihr Zahlen‑ und Nachweispaket strukturiert aufbereiten möchten, kann eine fachkundige Tragfähigkeitsbescheinigung als ergänzende Einordnung sinnvoll sein.

Dieser Beitrag ist für Gründerinnen und Gründer gedacht, die Phase 1 bereits nutzen und jetzt Phase 2 (Weiterförderung) ohne Frist- oder Nachweisfehler vorbereiten möchten. Der nächste sinnvolle Schritt ist, Ihren persönlichen Zeitplan (Ende Phase 1) festzuhalten und daraus eine klare Unterlagen‑Liste mit Verantwortlichkeiten abzuleiten.

Kurzüberblick

Phase 2 beim Gründungszuschuss ist die Weiterförderung nach der ersten Phase und wird gesondert beantragt. Im Kern geht es darum, dass Sie weiterhin hauptberuflich selbstständig sind und Ihr Vorhaben auf Basis nachvollziehbarer Unterlagen als tragfähig erscheint. Wer frühzeitig Zahlen, Belege und eine saubere Finanzplanung bündelt, reduziert Rückfragen und vermeidet unnötigen Zeitdruck.

Ablauf und Fristen: Phase 2 sicher rückwärts planen

Die Bundesagentur für Arbeit beschreibt den Gründungszuschuss ausdrücklich als Förderung in zwei Phasen (Phase 1: 6 Monate, Phase 2: 9 Monate à 300 Euro) und weist darauf hin, dass Phase 2 eigens zu beantragen ist – mit Nachweis der hauptberuflichen Selbstständigkeit. (Bundesagentur für Arbeit)

Was in Suchergebnissen oft fehlt: Ein praxistauglicher Zeitplan. Es gibt keinen bundesweit einheitlichen „Stichtag X Tage vorher“, der immer passt. Entscheidend ist, dass Ihre zuständige Stelle die Unterlagen rechtzeitig prüfen kann und Sie ausreichend Zeit für Rückfragen oder Nachreichungen einplanen.

Orientieren Sie sich an diesem rückwärts geplanten Rahmen (als Arbeitsplan – nicht als Rechtsfrist):

Zeitpunkt (relativ)Ihre AktionPrüfpunktHinweis
8–6 Wochen vor Ende Phase 1Enddatum aus dem Bewilligungsbescheid notieren und Termin/Erwartungen mit der Arbeitsagentur klären.Prüfpunkt: Sie haben ein konkretes Enddatum + eine Liste, welche Nachweise Ihre Vermittlungsfachkraft sehen möchte.Die Arbeitsagentur nennt, dass Ihre Vermittlungsfachkraft mitteilt, welche Dokumente benötigt werden. (Bundesagentur für Arbeit)
6–4 Wochen vorherStatusbericht entwerfen (Ist‑Stand, Kunden/Projekte, Maßnahmen) und Zahlenbasis festlegen (Kontoauszüge/EÜR/BWA).Prüfpunkt: Alle Zahlen kommen aus einer definierbaren Quelle (z. B. Buchhaltung oder Konto) und sind datiert.Ziel ist Prüfbarkeit, nicht Länge.
4–3 Wochen vorherFinanzplanung aktualisieren (Umsatz, Kosten, private Entnahmen, Liquidität) und Abweichungen zum ursprünglichen Plan erklären.Prüfpunkt: Prognose und Ist‑Zahlen sind logisch verbunden (keine Sprünge ohne Begründung).Eine kurze Abweichungslogik wirkt oft stärker als ein „neuer“ Text.
3–2 Wochen vorherUnterlagenpaket finalisieren (Anlagen, Belege, Nachweise Hauptberuflichkeit) und auf Konsistenz prüfen.Prüfpunkt: Gleiche Kennzahlen (Umsatz, Kosten, Gewinn/Überschuss) sind in allen Dokumenten identisch oder nachvollziehbar übergeleitet.Konsistenz ist ein häufiger Engpass.
Spätestens mit ausreichend Puffer vor Ende Phase 1Phase 2 online oder nach Vorgabe Ihrer Arbeitsagentur beantragen, Unterlagen vollständig hochladen und Eingangsbestätigung sichern.Prüfpunkt: Sie haben eine Vorgangsnummer/Eingangsbestätigung und eine Übersicht, welche Dokumente übermittelt wurden.Die BA beschreibt den Online‑Weg für Phase 2. (Bundesagentur für Arbeit)

Wichtig für die Erwartungssteuerung: Phase 2 ist als Übergang gedacht; danach sollen Sie Ihren Lebensunterhalt vollständig aus der Selbstständigkeit finanzieren können. (Bundesagentur für Arbeit)

Voraussetzungen und Entscheidungskriterien: Worauf es in Phase 2 praktisch ankommt

Für Phase 2 steht nicht im Vordergrund, ob Ihr ursprünglicher Businessplan „schön formuliert“ war. Entscheidend ist, ob Ihre Selbstständigkeit als hauptberuflich und als realistisch fortführbar erscheint – belegt durch nachvollziehbare Unterlagen.

  • Hauptberuflichkeit sauber nachweisen: Die Bundesagentur für Arbeit definiert „hauptberuflich“ u. a. über einen zeitlichen Umfang von mindestens 15 Stunden pro Woche; weitere Tätigkeiten dürfen in Summe zeitlich nicht überwiegen. (Bundesagentur für Arbeit; ergänzend: Existenzgründungsportal)
  • Ermessensentscheidung ernst nehmen: Das Existenzgründungsportal stellt klar, dass die Entscheidung eine Ermessensentscheidung der Agentur für Arbeit ist und kein Rechtsanspruch besteht. (Existenzgründungsportal – falls Link bei Ihnen abweicht: siehe auch Bundesagentur für Arbeit)
  • Tragfähigkeit mit Zahlen untermauern: „Tragfähigkeit“ bedeutet für die Praxis: Ihr Weg zu ausreichenden Einnahmen ist plausibel. Das zeigen Sie weniger über Versprechen, sondern über Ist‑Entwicklung, Pipeline/Verträge und eine Finanzplanung, die zu Ihrer Realität passt.

Wann eine Tragfähigkeitsbescheinigung (wieder) sinnvoll sein kann

Für die Erstförderung ist die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (Tragfähigkeitsbescheinigung) zentraler Bestandteil des Antragsprozesses. (§ 93 SGB III benennt die Stellungnahme; fachkundige Stellen sind z. B. IHK/HWK.) (§ 93 SGB III)

Für Phase 2 ist häufig der Nachweis der fortbestehenden hauptberuflichen Selbstständigkeit der formale Kernpunkt. (Bundesagentur für Arbeit)

Eine (aktualisierte) Tragfähigkeitsbescheinigung kann trotzdem helfen, wenn mindestens einer dieser Punkte zutrifft:

  • Ihr Geschäftsmodell hat sich gegenüber Phase 1 deutlich verändert (Zielgruppe, Angebot, Preislogik, Vertriebsweg).
  • Ihre Zahlen weichen spürbar vom ursprünglichen Plan ab und Sie möchten die neue Herleitung fachkundig einordnen lassen.
  • Sie benötigen eine klar strukturierte, „prüffähige“ Darstellung (Businessplan + Finanzplanung), die Dritte nachvollziehen können.

Eine Tragfähigkeitsbescheinigung ist keine automatische Zusage. Sie ist ein Baustein, um Tragfähigkeit nachvollziehbar zu dokumentieren.

Nachweis- und Zahlenpaket: So wird es prüffähig (ohne unnötige Länge)

Ein gutes Phase‑2‑Paket ist kurz in der Erzählung und stark in der Nachvollziehbarkeit. Denken Sie in zwei Schichten:

  1. Kerntext (Statusbericht, 1–2 Seiten): Was haben Sie getan, was ist passiert, was sind die nächsten konkreten Schritte?
  2. Zahlen & Belege (Anlagen): Was lässt sich prüfen? Welche Unterlagen stützen Ihre Aussage?

Damit Sie strukturiert arbeiten können, hilft diese praxisnahe Unterlagen‑Übersicht:

UnterlageZweckIhre AktionPrüfpunktTypischer Stolperstein
Kurz‑Statusbericht (Phase‑2‑Begründung)Zusammenhang zwischen Maßnahmen und Ergebnis zeigenSchreiben Sie 6–10 Sätze zu Akquise, Leistungserbringung, Kundenfeedback und nächsten 30/60 Tagen.Prüfpunkt: Jede Aussage hat einen Anker (Datum, Kunde/Projekt, Zahl, Dokument).Allgemeine Formulierungen ohne Bezug zur tatsächlichen Entwicklung.
Ist‑Zahlen (z. B. EÜR‑Zwischenstand/Buchhaltung)Geschäftstätigkeit und Ergebnis belegenExportieren Sie den Zeitraum Phase 1, markieren Sie einmalige Effekte.Prüfpunkt: Zeitraum und Abgrenzung sind klar (von/bis; netto/brutto).Vermischung privater und betrieblicher Posten ohne Trennung.
Kontoauszüge/Belegliste (Auszug)Zahlungsflüsse nachvollziehbar machenLegen Sie Auszüge oder eine Belegliste zu den wichtigsten Einnahmen/Positionen bei.Prüfpunkt: Top‑Einnahmen sind zuordenbar (Rechnung ↔ Zahlung).Unklare Buchungstexte, fehlende Rechnungsnummern.
Auftrags‑/Pipeline‑ÜbersichtZukunftsaussichten konkretisierenListen Sie laufende Angebote/Aufträge mit Betrag, Wahrscheinlichkeit, Zeitraum.Prüfpunkt: Summe der Pipeline passt zur Umsatzprognose.Prognose basiert auf „Wunschwerten“ ohne Pipeline.
Aktualisierte Finanzplanung (Liquidität + Ergebnis)Plausibilität für die nächsten Monate zeigenAktualisieren Sie Umsatz, Kosten, Entnahmen und Zahlungsziele; erläutern Sie Abweichungen.Prüfpunkt: Liquidität bleibt in jedem Monat ≥ 0 oder Gegenmaßnahmen sind benannt.Prognose ohne Annahmen (z. B. Zahlungsziele, Saison).
Businessplan‑Aktualisierung (nur bei Bedarf)Konzeptänderungen sauber herleitenErgänzen Sie nur die geänderten Kapitel (Angebot, Markt, Preise, Vertrieb).Prüfpunkt: Änderungen erklären die Zahlenänderungen (Preise/Volumen/Marketing).„Alles neu“ schreiben, aber die Zahlen bleiben unlogisch.

Wenn Sie dabei Unterstützung möchten, ist es oft am effizientesten, Businessplan und Finanzplanung einmal sauber konsistent zu machen und anschließend fachkundig prüfen zu lassen – dafür ist die Seite zur Tragfähigkeitsbescheinigung als Orientierung gedacht.

Fehler und Korrekturen (typische Fälle aus der Praxis)

Zu spät gestartet

  • Problem: Unterlagen werden erst kurz vor Ende von Phase 1 zusammengestellt; Rückfragen sprengen den Zeitplan.
  • Korrektur: Enddatum aus dem Bescheid sofort in den Kalender, dann rückwärts planen (Zeitpuffer + feste Abgabeintern‑Deadline).

Widersprüchliche Zahlen

  • Problem: Umsatz/Kosten unterscheiden sich zwischen Statusbericht, EÜR‑Auszug und Finanzplanung.
  • Korrektur: Eine „Zahlenquelle“ festlegen (Buchhaltung/Konto), dann alle Dokumente daraus ableiten und einmal quer prüfen.

Hauptberuflichkeit bleibt unklar

  • Problem: Nebenjob oder andere Verpflichtungen machen die Hauptberuflichkeit schwer erkennbar.
  • Korrektur: Wochenstruktur kurz darstellen (Stundenblöcke), Tätigkeiten trennen und zeigen, dass die Selbstständigkeit zeitlich überwiegt. Orientieren Sie sich an der 15‑Stunden‑Einordnung. (Bundesagentur für Arbeit)

Konzeptwechsel ohne Herleitung

  • Problem: Angebot oder Zielgruppe ändern sich, aber die Finanzplanung bleibt „wie früher“.
  • Korrektur: Änderungen in 5–8 Sätzen begründen (Warum, was wurde getestet, welche Ergebnisse) und Zahlenannahmen anpassen.

Belege fehlen an den entscheidenden Stellen

  • Problem: Es gibt Aussagen zu Aufträgen/Umsätzen, aber keine prüfbaren Nachweise.
  • Korrektur: Für die wichtigsten Positionen (Top‑Einnahmen, wiederkehrende Kosten, Pipeline) jeweils ein sichtbares Dokument beilegen oder als Liste referenzieren.

Checkliste

  • Legen Sie das Enddatum von Phase 1 aus Ihrem Bewilligungsbescheid fest und planen Sie 6–8 Wochen Puffer ein, damit Rückfragen nicht zum Zeitproblem werden. Prüfpunkt: Das Enddatum steht im Kalender und ein interner Abgabetermin ist gesetzt.
  • Klären Sie frühzeitig mit Ihrer Vermittlungsfachkraft, welche Nachweise für Phase 2 erwartet werden, statt „ins Blaue“ zu sammeln. Prüfpunkt: Sie haben eine kurze schriftliche Liste (E‑Mail/Notiz) mit den gewünschten Dokumenten.
  • Erstellen Sie einen Statusbericht (max. 2 Seiten), der Maßnahmen, Ergebnisse und die nächsten Schritte verbindet, damit Ihre Entwicklung nachvollziehbar ist. Prüfpunkt: Jede zentrale Aussage enthält Datum, Zahl oder einen Verweis auf eine Anlage.
  • Ziehen Sie Ist‑Zahlen für Phase 1 aus einer definierten Quelle (Buchhaltung/EÜR‑Zwischenstand/Konto) und trennen Sie private von betrieblichen Posten. Prüfpunkt: Zeitraum, Netto/Brutto‑Logik und Abgrenzung sind eindeutig dokumentiert.
  • Aktualisieren Sie Ihre Finanzplanung mit realistischen Annahmen (Zahlungsziele, Auslastung, Marketingmaßnahmen), damit die Prognose überprüfbar bleibt. Prüfpunkt: Zu jeder großen Annahme (Umsatzsprung, Kostenänderung) existiert eine kurze Begründung.
  • Stellen Sie eine Pipeline‑Übersicht zusammen (Angebote, laufende Projekte, Wiederholungskunden), um Zukunftsaussichten konkret zu machen. Prüfpunkt: Summe der wahrscheinlichen Pipeline passt zur Umsatzplanung der nächsten 3 Monate.
  • Dokumentieren Sie Ihre Hauptberuflichkeit kurz (Wochenstruktur/Arbeitsumfang), insbesondere wenn es Nebenjobs oder andere Tätigkeiten gibt. Prüfpunkt: Die Selbstständigkeit liegt nachvollziehbar bei mindestens 15 Stunden/Woche und überwiegt andere Tätigkeiten. (Bundesagentur für Arbeit).
  • Prüfen Sie Konsistenz über alle Dokumente (gleiche Begriffe, gleiche Kennzahlen, gleiche Zeiträume), bevor Sie einreichen. Prüfpunkt: Umsatz, Kosten und Ergebnis sind in Statusbericht, Ist‑Auswertung und Finanzplanung identisch oder übergeleitet.
  • Reichen Sie Phase 2 mit vollständigen Anlagen ein und sichern Sie die Eingangsbestätigung, damit Sie bei Rückfragen schnell reagieren können. Prüfpunkt: Vorgangsnummer/Eingangsbestätigung liegt vor und die übermittelten Dateien sind in einer Liste erfasst.

Häufige Fragen

Wann muss ich den Phase‑2‑Antrag stellen?

So früh, dass die Arbeitsagentur noch Zeit für Prüfung und Rückfragen hat. Eine feste bundesweite „X‑Tage‑Regel“ ist nicht verlässlich, weil Abläufe regional variieren können. Praktisch ist rückwärts planen mit Puffer und eine frühzeitige Abstimmung mit Ihrer Vermittlungsfachkraft.

Was muss ich für Phase 2 mindestens nachweisen?

Die Bundesagentur für Arbeit nennt ausdrücklich: Sie müssen Phase 2 separat beantragen und dabei nachweisen, dass Sie hauptberuflich selbstständig tätig sind. (Bundesagentur für Arbeit) Darüber hinaus helfen in der Praxis nachvollziehbare Ist‑Zahlen und eine plausible Vorschau.

Wie lange läuft Phase 2 und wie hoch ist sie?

Nach Darstellung der Bundesagentur für Arbeit umfasst Phase 2 in der Regel 9 Monate mit 300 Euro pro Monat zur sozialen Absicherung. (Bundesagentur für Arbeit) Maßgeblich ist Ihr Bescheid.

Brauche ich für Phase 2 eine neue Tragfähigkeitsbescheinigung?

Nicht automatisch. Häufig steht der Nachweis der fortbestehenden hauptberuflichen Selbstständigkeit im Mittelpunkt. Eine aktualisierte Tragfähigkeitsbescheinigung kann aber sinnvoll sein, wenn sich Konzept oder Zahlen deutlich verändert haben und Sie die neue Herleitung fachkundig einordnen lassen möchten.

Was bedeutet „hauptberuflich“ konkret, wenn ich noch einen Nebenjob habe?

Wichtig ist, dass die Selbstständigkeit zeitlich überwiegt und mindestens 15 Stunden pro Woche umfasst. (Bundesagentur für Arbeit; ergänzend: Existenzgründungsportal) Legen Sie eine kurze Wochenstruktur vor, statt nur eine Selbsteinschätzung zu formulieren.

Was, wenn meine Umsätze hinter dem Plan zurückbleiben?

Dann wird die Erklärung wichtiger als die Zahl allein: Welche Tests und Maßnahmen haben Sie umgesetzt, was haben Sie gelernt, und wie verändern sich daraus Preise, Zielgruppe oder Vertrieb? Eine Finanzplanung, die Abweichungen offen benennt und Gegenmaßnahmen plausibel macht, wirkt oft belastbarer als eine „optimistische“ Vorschau.

Welche rechtliche Grundlage gilt?

Die Bundesagentur für Arbeit verweist auf die rechtliche Grundlage in §§ 93 und 94 SGB III. (Bundesagentur für Arbeit, § 93 SGB III)

Quellen

Weiterführende Artikel