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Tragfähigkeitsbescheinigung: Woher bekomme ich sie?

Erfahren Sie, wo Sie eine Tragfähigkeitsbescheinigung erhalten, welche Stellen anerkannt sind und welche Unterlagen für den Gründungszuschuss zählen.

Verfasst von der

Gründergold Redaktion

Veröffentlicht: 20. Februar 2026Aktualisiert: 20. Februar 202610 Min. Lesezeit

Schnellantwort: Eine Tragfähigkeitsbescheinigung bekommen Sie in der Regel nicht „von der Arbeitsagentur“, sondern von einer fachkundigen Stelle (z. B. IHK/HWK, Kammern, Verbände oder bestimmte beratende Berufe), die Ihre Unterlagen prüft. Welche Stellen in Ihrem Fall akzeptiert werden, klären Sie am sichersten vorab direkt mit Ihrer Arbeitsagentur. Danach lohnt sich ein gezielter Abgleich: Wer kann Ihr Vorhaben fachlich beurteilen – und welche Unterlagen verlangt die Stelle konkret?

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Woher: Von einer „fachkundigen Stelle“, die eine Stellungnahme zur Tragfähigkeit abgibt – je nach Anerkennung durch Ihre Arbeitsagentur.
  • Wofür: Häufig als Teil des Antrags auf Gründungszuschuss: Die Stelle bewertet, ob Businessplan und Finanzplanung schlüssig und umsetzbar sind.
  • Welche Unterlagen zählen: Üblicherweise Businessplan, Finanzplanung (Umsätze/Kosten/Liquidität), Qualifikationsnachweise, Markt- und Preisannahmen.
  • Zeit & Kosten: Rechnen Sie mit Vorlauf für Termin und Prüfung; manche Stellen erheben Gebühren oder arbeiten nur nach vollständiger Unterlagenabgabe.
  • Entscheidungssicherheit: Erst Akzeptanz klären (Arbeitsagentur), dann passende Stelle auswählen (Branche/Komplexität).
  • Wenn Sie Ihre Unterlagen strukturiert vorbereiten möchten, finden Sie eine verständliche Orientierung auf unserer Seite zur Tragfähigkeitsbescheinigung.

Dieser Beitrag ist für Menschen gedacht, die den Gründungszuschuss prüfen oder beantragen möchten und deshalb eine Tragfähigkeitsbescheinigung benötigen. Er ist bewusst informativ: Sie bekommen klare Optionen, typische Anforderungen und den nächsten sinnvollen Entscheidungsschritt.

Kurzüberblick

Eine Tragfähigkeitsbescheinigung ist in der Praxis meist die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle, dass Ihr Gründungsvorhaben auf Basis der eingereichten Unterlagen wirtschaftlich nachvollziehbar ist. Entscheidend ist weniger der „Name“ der Stelle als deren Anerkennung im Kontext Ihres Antrags bei der Arbeitsagentur. Wenn Sie frühzeitig klären, welche Stellen akzeptiert werden und welche Unterlagen erwartet sind, sparen Sie oft mehrere Korrekturschleifen.

Voraussetzungen und Unterlagen

Was genau „Tragfähigkeitsbescheinigung“ in diesem Kontext bedeutet

Für den Gründungszuschuss verlangt die Arbeitsagentur typischerweise eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit Ihres Vorhabens. Die Bundesagentur für Arbeit beschreibt den Gründungszuschuss und die Beantragung einschließlich der nötigen Nachweise auf ihren Informationsseiten. Für den Einstieg sind besonders diese Hinweise relevant: Voraussetzungen, erforderliche Unterlagen und der Ablauf der Antragstellung bei der Arbeitsagentur (siehe Bundesagentur für Arbeit: Gründungszuschuss – Existenzgründung und Bundesagentur für Arbeit: Gründungszuschuss beantragen).

Wichtig für die Erwartungshaltung: Eine Tragfähigkeitsbescheinigung ist keine Zusage. Sie ist eine fachliche Bewertung Ihrer Unterlagen. Ob der Gründungszuschuss bewilligt wird, entscheidet die Arbeitsagentur anhand der Gesamtvoraussetzungen und Ihrer individuellen Situation.

Wo Sie die Tragfähigkeitsbescheinigung typischerweise bekommen

Als fachkundige Stellen kommen – je nach Region und Einzelfall – häufig in Betracht:

  • Industrie- und Handelskammern (IHK)
  • Handwerkskammern (HWK)
  • Fach- und Berufsverbände
  • Kreditinstitute
  • Steuerberatende Berufe bzw. wirtschaftsprüfende Berufe
  • Spezialisierte Gründungsberatungen (sofern als fachkundig akzeptiert)

Da die Anerkennung im Detail variieren kann, ist der verlässlichste Weg: Vorab mit Ihrer Arbeitsagentur abstimmen, welche Arten von Stellen bzw. welche konkreten Stellen in Ihrem Fall akzeptiert werden.

Welche Unterlagen fast immer erwartet werden

Auch wenn jede Stelle eigene Formate nutzt, laufen die Anforderungen inhaltlich meist auf vier Bausteine hinaus:

  1. Businessplan (Konzeptteil)
  • Angebot/Leistung: Was verkaufen Sie konkret, an wen, und warum genau so?
  • Kundennutzen und Abgrenzung: Wodurch ist das Angebot unterscheidbar?
  • Marketing und Vertrieb: Wie gewinnen Sie Kunden und zu welchen Kosten?
  • Organisation: Standort, Prozesse, Partner, Lieferanten, Tools.
  1. Finanzplanung (Zahlen, die zusammenpassen)
  • Umsatzplanung: Annahmen zu Preisen, Mengen, Auslastung.
  • Kostenplanung: fixe/variable Kosten, private Entnahmen, Versicherungen.
  • Liquiditätsplanung: Zahlungszeitpunkte, Reserven, Saison, Steuern.
  • Kapitalbedarf und Finanzierung: Eigenmittel, Darlehen, Förderungen.
  1. Persönliche Eignung und Qualifikation
  • Lebenslauf, Zeugnisse, Nachweise (fachlich und kaufmännisch).
  • Ggf. Erlaubnisse/Zulassungen (z. B. Handwerk, Gewerberecht, Gesundheit).
  1. Markt- und Plausibilitätsnachweise
  • Wettbewerbsüberblick, Zielgruppenbeschreibung, Standortargumente.
  • Recherchequellen, Testkunden, Angebote/Preislisten, erste Gespräche.

Tipp für klare Unterlagen: Viele Rückfragen entstehen nicht, weil Zahlen „falsch“ sind, sondern weil Annahmen nicht sichtbar sind. Wenn Sie z. B. eine Auslastung planen, notieren Sie kurz, wie Sie diese erreichen (Vertriebskanäle, Kapazität, Anlaufphase).

Optionen im Vergleich: Welche Stelle passt wozu?

Die folgende Übersicht soll Ihnen die Entscheidung erleichtern. Sie ersetzt keine Auskunft der Arbeitsagentur, hilft aber, die passende Richtung zu wählen.

AnlaufstelleGeeignet, wenn …Ihre konkrete AktionPrüfpunkt (beobachtbar)
IHK/HWKIhr Vorhaben klar in Handel/Industrie bzw. Handwerk fällt und Sie eine institutionelle Bewertung möchten.Fragen Sie nach „fachkundiger Stellungnahme/Tragfähigkeitsbescheinigung“ und den geforderten Unterlagen/Terminen.Sie haben eine schriftliche Liste der Unterlagen + einen Termin oder Einreichweg.
Fach-/BerufsverbandIhre Branche besondere Kennzahlen oder Standards hat (z. B. Honorarmodelle, Zulassungen).Bitten Sie um Anforderungen für Plausibilitätsnachweise (Markt, Preise, Auslastung).Sie erhalten konkrete Branchen-Benchmarks oder Kriterien, die Sie im Plan abbilden.
KreditinstitutSie eine Finanzierung benötigen und bankfähige Unterlagen stärken wollen.Lassen Sie Kapitalbedarf, Liquidität und Sicherheitenfrage vorab spiegeln.Sie bekommen Feedback, ob die Planung bankseitig schlüssig ist (z. B. zu Liquidität/DSCR-artiger Betrachtung).
Steuerberatende/wirtschaftsprüfende BerufeIhre Zahlen komplex sind (USt, Wareneinsatz, Investitionen, Personalkosten) oder Sie belastbare Plausibilisierung brauchen.Geben Sie Ihre Finanzplanung mit Annahmen zur Plausibilitätsprüfung ab.Sie erhalten konkrete Korrekturhinweise (z. B. zu Steuern, Abschreibungen, Entnahmen).
Gründungsberatung (sofern akzeptiert)Sie Struktur, rote Fäden und Umsetzbarkeit verbessern müssen.Klären Sie schriftlich, ob die Stelle als fachkundig anerkannt wird, und vereinbaren Sie eine Unterlagenprüfung.Sie haben eine Bestätigung der Akzeptanz bzw. einen Verweis der Arbeitsagentur, plus Prüfauftrag.

Ablauf und Fristen

Ein pragmatischer Ablauf, der in der Praxis Zeit spart

  1. Mit der Arbeitsagentur klären, was akzeptiert wird. Die BA nennt auf ihren Seiten zur Antragstellung die erforderlichen Schritte und Unterlagen; damit haben Sie einen verlässlichen Rahmen für die eigene Planung (siehe Gründungszuschuss beantragen).

  2. Unterlagen auf „prüfbar“ trimmen. Eine fachkundige Stelle prüft nicht nur die Idee, sondern vor allem die Nachvollziehbarkeit: Annahmen, Rechenwege, Kapazität und Risiken.

  3. Fachkundige Stelle auswählen und Anforderungen abholen. Achten Sie darauf, dass die Stelle Ihre Branche beurteilen kann und klar sagt, welche Unterlagen in welchem Format benötigt werden.

  4. Prüfung + Rückfragen + ggf. Überarbeitung. Planen Sie eine Korrekturrunde ein. Häufige Rückfragen betreffen Preise, Auslastung, Kostenblöcke, Steuern/Versicherungen und Liquiditätsreserven.

  5. Einreichen im Antrag. Die Tragfähigkeitsbescheinigung ist typischerweise ein Baustein im Gesamtpaket. Die finale Entscheidung trifft die Arbeitsagentur.

Orientierungstabelle: Schritte und typische Engpässe

SchrittWas Sie tunWas oft Zeit kostetPrüfpunkt
Akzeptanz klärenFragen Sie bei der Arbeitsagentur nach akzeptierten fachkundigen Stellen/Typen.Zuständigkeiten und unterschiedliche regionale Praxis.Sie haben eine dokumentierte Auskunft (E-Mail/Vermerk) zur Akzeptanz.
Unterlagen finalisierenBringen Sie Businessplan und Finanzplanung in eine konsistente Version.Unklare Annahmen, fehlende Belege, widersprüchliche Zahlen.Eine dritte Person kann Annahmen + Rechenweg ohne Nachfragen nachvollziehen.
Termin/EinreichungVereinbaren Sie Termin oder reichen Sie digital/analog ein.Auslastung der Stelle, fehlende Pflichtdokumente.Die Stelle bestätigt „vollständig eingegangen“ mit voraussichtlicher Bearbeitungszeit.
Rückfragen beantwortenBelegen Sie kritische Annahmen (Preise, Mengen, Kosten, Steuern).Beschaffung von Nachweisen, Anpassung der Planung.Rückfragenliste ist vollständig abgearbeitet und bestätigt.
Antrag bündelnReichen Sie alle geforderten Unterlagen frist- und formgerecht ein.Unvollständige Anlagen, Versionschaos.Sie haben eine finale Checkliste mit identischen Versionsständen aller Dokumente.

Typische Fehler und Korrekturen

Unklare Umsatzlogik

  • Problem: Die Umsatzplanung nennt eine Zahl, aber nicht den Weg dorthin (Kundenanzahl, Preise, Auslastung, Saison).
  • Korrektur: Zerlegen Sie den Umsatz in überprüfbare Treiber (z. B. „Anfragen → Abschlussquote → durchschnittlicher Auftragswert“) und fügen Sie 2–3 Nachweise hinzu.

Liquidität unterschätzt

  • Problem: Gewinn ist geplant, aber Zahlungsziele, Steuertermine oder Vorleistungen fehlen in der Liquiditätsplanung.
  • Korrektur: Ergänzen Sie eine monatliche Liquiditätsvorschau mit Zahlungszeitpunkten und einem Mindestpuffer.

Kostenblöcke zu pauschal

  • Problem: „Sonstige Kosten“ ist zu groß oder wiederholt sich (Versicherungen, Software, Mobilität, Marketing).
  • Korrektur: Gliedern Sie Kosten in wenige, klare Positionen und belegen Sie größere Posten mit Angeboten/Erfahrungswerten.

Qualifikation nicht passend dargestellt

  • Problem: Fachliche Kompetenz ist vorhanden, aber der Nachweis zur konkreten Tätigkeit oder zu kaufmännischen Basics fehlt.
  • Korrektur: Ergänzen Sie kurze, belegbare Argumente (Zeugnisse, Referenzen, Kurse) und benennen Sie Lücken plus Ausgleich (z. B. Weiterbildung, Kooperation).

Formales Durcheinander

  • Problem: Mehrere Versionen von Businessplan und Finanzplanung kursieren; Zahlen passen nicht zusammen.
  • Korrektur: Arbeiten Sie mit einer eindeutigen Versionslogik (Datum, Version) und einem finalen PDF-Paket.

Checkliste

  • Klären Sie frühzeitig bei der Arbeitsagentur, welche fachkundigen Stellen (oder Arten von Stellen) in Ihrem Fall akzeptiert werden, damit Sie nicht in eine unbrauchbare Prüfung investieren. Prüfpunkt: Sie haben eine dokumentierte Auskunft (E-Mail, Vermerk oder Merkblatt) zur akzeptierten Stelle/Art der Stelle.
  • Wählen Sie eine fachkundige Stelle, die Ihre Branche tatsächlich beurteilen kann, weil Branchenlogik (Preise, Auslastung, Margen) häufig der Kern der Tragfähigkeitsprüfung ist. Prüfpunkt: Die Stelle nennt Ihnen konkrete, branchenbezogene Bewertungskriterien oder typische Nachweise.
  • Erstellen Sie einen Businessplan mit klarem Angebot, Zielgruppe und Vertriebsweg, damit die Begründung Ihrer Umsatzannahmen nachvollziehbar ist. Prüfpunkt: Im Businessplan ist pro Hauptzielgruppe ein konkreter Kundenzugang (Kanal + erster Schritt) beschrieben.
  • Legen Sie eine Finanzplanung vor, die Umsatz-, Kosten- und Liquiditätslogik konsistent verbindet, damit keine rechnerischen Widersprüche entstehen. Prüfpunkt: Umsatzplanung, GuV/Ergebnis und Liquidität lassen sich mit denselben Annahmen erklären (kein „Zahlensprung“).
  • Belegen Sie Ihre Preisannahmen mit mindestens zwei Quellen (z. B. Angebotskalkulation, Marktpreise, Testkunden), weil pauschale Preise häufig Rückfragen auslösen. Prüfpunkt: Sie können pro Hauptleistung einen konkreten Preis mit Begründung und Quelle vorzeigen.
  • Planen Sie die Anlaufphase realistisch (Zeit bis erste Umsätze), um Überoptimismus zu vermeiden und Liquidität zu schützen. Prüfpunkt: Ihre Planung enthält einen Monatsverlauf, in dem Marketing-/Vertriebsaufwand und Umsatzhochlauf plausibel zusammenpassen.
  • Prüfen Sie rechtliche/berufliche Voraussetzungen (Erlaubnisse, Eintragungen), damit formale Hürden nicht erst nach der Stellungnahme auffallen. Prüfpunkt: Sie haben eine Liste aller erforderlichen Genehmigungen/Eintragungen und den Status je Punkt dokumentiert.
  • Bereiten Sie Nachweise zur persönlichen Eignung (Lebenslauf, Zeugnisse, Referenzen) gezielt vor, weil die fachkundige Stelle auch Umsetzbarkeit über die Person bewertet. Prüfpunkt: Für die geplante Tätigkeit ist mindestens ein passender Qualifikations- oder Erfahrungsnachweis im Paket enthalten.
  • Halten Sie Ihre Unterlagen in einem einzigen, sauber benannten Paket (Version + Datum), damit Rückfragen nicht durch Versionschaos entstehen. Prüfpunkt: Alle Dokumente tragen denselben Versionsstand und verweisen auf identische Annahmen (z. B. Preise, Startdatum).
  • Fragen Sie vor der Einreichung nach Bearbeitungszeit und Kosten, damit Sie Fristen planen können und keine falschen Erwartungen entstehen. Prüfpunkt: Sie haben eine schriftliche Information zu Bearbeitungsdauer und Entgelt (oder „entgeltfrei“) der Stelle.
  • Lassen Sie kritische Annahmen einmal extern gegenlesen (z. B. durch eine erfahrene Person), weil viele Ablehnungen an wenigen, klar korrigierbaren Punkten hängen. Prüfpunkt: Sie haben eine Liste konkreter Änderungsrückmeldungen und können jede Änderung im Dokument nachvollziehen.

Nächster Schritt

Wenn Sie jetzt entscheiden möchten, wo Sie konkret starten: Klären Sie zuerst die Akzeptanz der fachkundigen Stelle bei Ihrer Arbeitsagentur und stellen Sie dann ein prüffähiges Unterlagenpaket zusammen.

Für eine strukturierte Vorbereitung (Businessplan, Finanzplanung, typische Rückfragen) kann unsere Seite zur Tragfähigkeitsbescheinigung eine hilfreiche Leitlinie sein. Vertiefende Beiträge zur Planung und Antragspraxis finden Sie außerdem im Blog.

Häufige Fragen

Welche Unterlagen sind für „Woher bekomme ich eine Tragfähigkeitsbescheinigung?“ entscheidend?

In der Praxis sind die Unterlagen entscheidend, die die Tragfähigkeit prüfbar machen: ein verständlicher Businessplan und eine belastbare Finanzplanung (inklusive Liquidität). Ergänzend helfen Nachweise zu Preisen, Zielgruppen, Qualifikation und – falls relevant – Genehmigungen. Welche Formblätter konkret verlangt werden, hängt von der fachkundigen Stelle und den Vorgaben Ihrer Arbeitsagentur ab.

Wie läuft der nächste Schritt nach der Prüfung ab?

Nach der Prüfung erhalten Sie entweder direkt die Stellungnahme/Tragfähigkeitsbescheinigung oder eine Rückfragenliste mit Korrekturbedarf. Anschließend bündeln Sie die Unterlagen für den Antrag bei der Arbeitsagentur. Die Arbeitsagentur entscheidet über den Gründungszuschuss im Gesamtbild; eine positive Stellungnahme verbessert die Nachvollziehbarkeit, ist aber keine automatische Bewilligung (siehe die BA-Informationen zum Ablauf auf arbeitsagentur.de).

Wann ist Unterstützung sinnvoll – und wann reicht „selbst erstellen“?

Unterstützung ist besonders sinnvoll, wenn Ihre Finanzplanung mehrere Umsatzströme, Investitionen, Personal oder starke Saisonalität enthält, oder wenn Sie merklich unsicher bei Steuern/Versicherungen sind. Wenn Ihr Modell schlicht ist (klarer Preis, überschaubare Kosten, nachvollziehbarer Kundenzugang), können Sie vieles selbst erarbeiten – wichtig ist dann vor allem, Annahmen transparent zu machen.

Muss es immer IHK oder HWK sein?

Nein. IHK/HWK sind häufige Anlaufstellen, aber nicht die einzigen. Entscheidend ist, dass die Stelle fachkundig ist und im Kontext Ihres Antrags akzeptiert wird. Deshalb bleibt der sicherste Startpunkt die Klärung mit Ihrer Arbeitsagentur.

Gibt es eine rechtliche Grundlage für den Gründungszuschuss?

Ja. Der Gründungszuschuss ist im Sozialgesetzbuch geregelt. Wenn Sie Details nachlesen möchten, ist ein guter Startpunkt die Vorschrift im SGB III (z. B. SGB III § 93 – Gründungszuschuss). Für die praktische Umsetzung sind jedoch die Hinweise und Prozesse der Arbeitsagentur ausschlaggebend.

Quellen

Weiterführende Artikel