Einstiegsgeld beantragen: ab wann, Startdatum und rückwirkend
Einstiegsgeld beim Jobcenter: Wann Antrag und Startdatum zusammenpassen, ob rückwirkend möglich ist und welche Unterlagen (Businessplan, fachkundige Stellungnahme) helfen.
Verfasst von der
Gründergold Redaktion
Schnellantwort: Einstiegsgeld sollten Sie in der Regel vor dem Start Ihrer hauptberuflichen Selbstständigkeit mit dem Jobcenter besprechen und beantragen. Rückwirkend „für die Zeit vor Antrag/Start“ ist es typischerweise nicht vorgesehen – entscheidend ist das im Bescheid festgelegte Startdatum. Wenn Sie bald loslegen wollen, sichern Sie zuerst das Timing schriftlich ab und bringen Sie einen belastbaren Businessplan (ggf. mit fachkundiger Stellungnahme) zum Termin mit.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Timing-Grundsatz: Einstiegsgeld wird üblicherweise an die Aufnahme einer Tätigkeit geknüpft – klären Sie vor dem Start, ab wann die Selbstständigkeit als „hauptberuflich“ gelten soll.
- „Rückwirkend“ sauber trennen: Eine spätere Auszahlung kann innerhalb eines bewilligten Zeitraums nachgeholt werden; eine Förderung für Zeiten vor Antragstellung oder vor der abgestimmten Aufnahme ist dagegen meist nicht der richtige Erwartungshorizont.
- Startdatum ist die Schaltstelle: Antragstag, Bescheiddatum und tatsächlicher Tätigkeitsbeginn sind verschiedene Zeitpunkte. Für Ihre Planung zählt, welches Beginndatum im Bescheid steht.
- Unterlagen steuern die Entscheidung: Jobcenter prüfen u. a. Tragfähigkeit und persönliche Eignung. Ein Businessplan mit Zahlen ist die Grundlage; eine Tragfähigkeitsbescheinigung kann verlangt werden.
- Ermessensentscheidung: Einstiegsgeld ist keine automatische Leistung. Höhe und Dauer werden im Einzelfall festgelegt.
Wenn Sie Ihre Unterlagen für den Jobcenter-Termin strukturiert vorbereiten möchten, kann eine fachkundige Stellungnahme (Tragfähigkeitsbescheinigung) den nächsten sinnvollen Schritt bilden: fachkundige Stellungnahme.
Wer Bürgergeld bezieht und eine Selbstständigkeit im Haupterwerb plant, braucht vor allem eine klare Reihenfolge: erst abstimmen, dann starten. Dieser Leitfaden hilft Ihnen, das Startdatum rechtzeitig festzulegen, „rückwirkend“-Missverständnisse zu vermeiden und mit den passenden Unterlagen in die Entscheidung zu gehen.
Kurzüberblick
Einstiegsgeld ist eine Förderung des Jobcenters, die den Übergang in eine Beschäftigung oder eine hauptberufliche Selbstständigkeit unterstützen kann. Für Ihre Frage „ab wann“ sind zwei Dinge entscheidend: ob Sie vor Tätigkeitsaufnahme beantragen und welches Startdatum verbindlich festgehalten wird. „Rückwirkend“ bedeutet in der Praxis meist nicht „beliebig nachholen“, sondern allenfalls: Auszahlung erfolgt später, Start und Bewilligungszeitraum sind aber vorher sauber definiert.
Ablauf und Timing: So vermeiden Sie Timing-Verluste
1) Drei Zeitpunkte, die Sie auseinanderhalten sollten
- Antrag/Anstoß der Förderung: Der Zeitpunkt, zu dem Sie Einstiegsgeld konkret beantragen bzw. der Antrag im System freigeschaltet und eingereicht wird.
- Tatsächlicher Start der Selbstständigkeit: Wann Sie faktisch im Haupterwerb loslegen (z. B. regelmäßige Arbeitszeit, erste Rechnungen, Vertragsunterzeichnung, Marketing unter eigener Firma, Gewerbeanmeldung – je nach Vorhaben).
- Startdatum im Bescheid: Der rechtlich und praktisch maßgebliche Beginn der Förderung (ab dann wird für den bewilligten Zeitraum geleistet).
Für die typische Jobcenter-Logik gilt: Einstiegsgeld soll den Start erleichtern, deshalb soll der Antrag vor der Aufnahme gestellt werden. Das wird ausdrücklich so beschrieben (inklusive Unterlagenliste) auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit zum Einstiegsgeld für Selbstständigkeit. Dort heißt es sinngemäß, dass Sie sich noch nicht hauptberuflich selbstständig gemacht haben dürfen und dass das Jobcenter vor dem Start einbeziehen ist, inklusive Nachweisen wie Geschäftsplan und Rentabilitätsvorschau. Siehe: Einstiegsgeld für eine Selbstständigkeit – Bundesagentur für Arbeit.
2) Was „rückwirkend“ in der Praxis bedeuten kann – und was nicht
Häufiges Missverständnis: „Ich starte jetzt und reiche den Antrag später nach – das wird dann rückwirkend gezahlt.“
In der Praxis hilft diese Unterscheidung:
- Rückwirkende Antragstellung für bereits begonnenen Haupterwerb: Das ist häufig der kritische Fall. Für Einstiegsgeld wird oft erwartet, dass Sie vor Aufnahme beantragen bzw. die Förderung vorher abgestimmt ist. Für Einstiegsgeld bei Beschäftigungsaufnahme wird sogar ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Antrag vor Antritt gestellt werden muss und nicht nachträglich möglich ist. Siehe: Einstiegsgeld für eine Beschäftigung – Bundesagentur für Arbeit.
- Nachzahlung, weil die Entscheidung Zeit braucht: Das kann vorkommen. Sie haben rechtzeitig gesprochen/beantragt, das Jobcenter entscheidet später, und die Auszahlung startet dann, ggf. mit Zahlung für Monate innerhalb des bewilligten Zeitraums. Das ist keine „Garantie“, aber ein realistischer Ablauf, wenn Startdatum und Antrag sauber dokumentiert sind.
- Rückwirkendes Startdatum im Bescheid: In Einzelfällen kann ein Beginndatum so festgelegt werden, dass es vor dem Bescheiddatum liegt (etwa wenn die Antragstellung davor dokumentiert ist und die Tätigkeit im vereinbarten Rahmen aufgenommen wurde). Verlassen sollten Sie sich darauf nicht – das sichere Ziel ist: Antrag und Startdatum vorab klären.
Zusatz zur Begriffsklärung: Für Bürgergeld-Leistungen insgesamt gilt das Grundprinzip, dass Leistungen nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht werden (mit Rückwirkung des Antrags auf den Monatsanfang). Das steht in § 37 SGB II. Siehe: § 37 SGB II – Antragserfordernis. Einstiegsgeld ist eine gesonderte Förderleistung, aber das Grundmuster „erst Antrag/Abstimmung, dann Leistung“ passt zur veröffentlichten Jobcenter-Praxis.
3) Entscheidungs-Navigator: Welche nächste Handlung ist jetzt sinnvoll?
Die folgende Tabelle soll Ihnen nicht „eine Wahrheit“ liefern, sondern eine prüfbare Handlungsabfolge. Jede Zeile enthält einen konkreten nächsten Schritt und einen beobachtbaren Prüfpunkt.
| Ausgangslage | Nächster Schritt (konkret) | Prüfpunkt (was Sie prüfen) | Typischer Nutzen | Häufiges Risiko, wenn ausgelassen |
|---|---|---|---|---|
| Sie planen den Start in 2–8 Wochen | Termin bei Integrationsfachkraft vereinbaren und Einstiegsgeld als Ziel benennen | Schriftliche Terminbestätigung oder Gesprächsvermerk mit „Einstiegsgeld/Startdatum“ | Timing wird früh fixierbar | Sie starten faktisch „zu früh“ und verlieren Verhandlungsspielraum |
| Sie haben schon erste Kundenkontakte, aber noch keine Rechnungen | Startdefinition schriftlich klären: ab wann gilt „hauptberuflich“ in Ihrem Fall? | E-Mail/Brief mit abgestimmtem Startdatum liegt vor | Vermeidet rückwirkend-Diskussionen | Unklarer Beginn führt zu Rückfragen/Verzögerung |
| Businessplan ist nur eine Idee, keine Zahlen | Businessplan + Umsatz-/Rentabilitätsvorschau erstellen (mind. 36 Monate) | Zahlen sind konsistent (Preise, Menge, Kosten, Privatentnahme) | Tragfähigkeit wird nachvollziehbar | „Zu vage“ wirkt wie mangelnde Vorbereitung |
| Jobcenter verlangt Tragfähigkeitsnachweis | Geeignete Stelle für fachkundige Stellungnahme anfragen (z. B. fachkundige Stelle/Bank/IHK/HWK – je nach regionaler Praxis) | Stellungnahme passt zu Ihren Zahlen (Umsatz, Kosten, Liquidität) | Reduziert Klärungsschleifen | Bescheinigung widerspricht Plan, Vertrauen sinkt |
| Antrag soll online laufen | Freischaltung/Übermittlung im Benutzerkonto klären und Unterlagen gesammelt hochladen | Eingangsbestätigung und vollständige Upload-Liste | Nachweis der fristgerechten Einreichung | „Unvollständig“ verlängert Bearbeitung |
| Bescheid ist da | Bescheid auf Startdatum, Dauer, Auflagen prüfen und Rückfragen sofort schriftlich stellen | Startdatum und Nachweispflichten sind eindeutig | Verhindert spätere Streitpunkte | Auflagen übersehen, Förderung gefährdet |
Voraussetzungen und Kriterien: Worauf das Jobcenter typischerweise schaut
Einstiegsgeld ist in § 16b SGB II geregelt und kann zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit erbracht werden. Die Förderung ist auf maximal 24 Monate angelegt; die Bemessung soll u. a. Arbeitslosigkeitsdauer und Bedarfsgemeinschaft berücksichtigen. Siehe: § 16b SGB II – Einstiegsgeld sowie die Einstiegsgeld-Verordnung (ESGV).
Für die Selbstständigkeit sind – in verständlicher Zusammenfassung – regelmäßig diese Punkte entscheidungsrelevant:
- Leistungsbezug unmittelbar davor: Einstiegsgeld setzt in der Regel voraus, dass Sie vorher Bürgergeld bezogen haben (das betont auch die Bundesagentur für Arbeit in ihren Informationen). Siehe: Einstiegsgeld für eine Selbstständigkeit – Bundesagentur für Arbeit.
- Haupterwerb und Mindestumfang: Üblich ist die Einordnung als hauptberuflich mit mindestens 15 Stunden pro Woche.
- Tragfähigkeit des Vorhabens: Nicht „perfekt“, aber plausibel und nachvollziehbar – inklusive Preislogik, Nachfrageannahmen, Kosten, Liquidität.
- Persönliche Eignung: Erfahrung, Qualifikation, realistische Arbeitsorganisation.
- Erforderlichkeit der Förderung: Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung; es besteht kein Rechtsanspruch. Eine verständliche Einordnung findet sich z. B. beim BMAS. Siehe: BMAS – Eingliederungsleistungen (Einstiegsgeld).
Welche Rolle spielen Businessplan, Tragfähigkeitsbescheinigung und „fachkundige Stellungnahme“?
Der Businessplan ist das zentrale Entscheidungsdokument: Er zeigt, ob Ihre Selbstständigkeit realistisch geeignet ist, Hilfebedürftigkeit zu beenden.
In der Praxis verlangen Jobcenter häufig zusätzlich eine externe Einordnung der Tragfähigkeit – je nach Region, Fall und Vorhaben. Das kann als fachkundige Stellungnahme oder Tragfähigkeitsbescheinigung bezeichnet werden. Die Bundesagentur für Arbeit beschreibt ausdrücklich, dass „eine Stellungnahme sogenannter Dritter zur Tragfähigkeit“ erforderlich sein kann (als Beispiele werden u. a. Bank oder fachkundige Stelle genannt). Siehe: Einstiegsgeld für eine Selbstständigkeit – Bundesagentur für Arbeit.
Wichtig für Ihr Timing: Eine Tragfähigkeitsbescheinigung bekommt man selten „über Nacht“. Wenn Sie knapp vor dem Start stehen, ist das ein häufiger Engpass – und damit ein direkter Grund, den Antrag nicht erst nach Gründungsbeginn zu platzieren.
Checkliste: Einstiegsgeld richtig takten und sauber belegen
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Klären Sie vorab schriftlich, ab wann Ihr Vorhaben als hauptberufliche Selbstständigkeit gelten soll, damit Antrag und Startdatum nicht auseinanderlaufen. Prüfpunkt: Sie haben eine E-Mail/Notiz mit bestätigtem Startdatum oder Gesprächsvermerk der Integrationsfachkraft.
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Vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin beim Jobcenter und sprechen Sie Einstiegsgeld ausdrücklich an, damit der Antragsweg (online oder Papier) rechtzeitig freigeschaltet wird. Prüfpunkt: Terminbestätigung liegt vor und Sie wissen, wie der Antrag in Ihrem Fall eingereicht wird (z. B. Freischaltung im Benutzerkonto).
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Erstellen Sie einen Businessplan, der Angebot, Zielgruppe, Preise und Vertriebsweg konkret beschreibt, damit die Tragfähigkeit nachvollziehbar geprüft werden kann. Prüfpunkt: Eine externe Person kann in 5 Minuten erklären, was Sie verkaufen, an wen und warum das Nachfrage erzeugt.
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Ergänzen Sie eine Kapitalbedarfs- und Finanzierungsübersicht, damit klar wird, wie Startkosten bezahlt werden und ob Liquiditätslücken drohen. Prüfpunkt: Alle einmaligen Anschaffungen und laufenden Fixkosten sind aufgelistet und einer Finanzierungsquelle zugeordnet.
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Fügen Sie eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau (typisch: 3 Jahre) hinzu, damit das Jobcenter prüfen kann, ob realistisch ein Ausstieg aus dem Bürgergeld möglich ist. Prüfpunkt: Ihre Vorschau enthält nachvollziehbare Mengen- und Preisannahmen sowie eine Kostenstruktur (inkl. Unternehmerlohn/Privatentnahmen).
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Bereiten Sie Nachweise zu Qualifikation und Eignung vor (z. B. Lebenslauf, Zertifikate, Referenzen), damit Rückfragen zur persönlichen Eignung schnell beantwortet sind. Prüfpunkt: Sie können für jede Kernaufgabe (Akquise, Leistungserbringung, Buchhaltung) einen konkreten Kompetenznachweis benennen.
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Klären Sie früh, ob eine fachkundige Stellungnahme/Tragfähigkeitsbescheinigung verlangt wird, und planen Sie dafür Vorlauf ein. Prüfpunkt: Sie haben eine schriftliche Rückmeldung, ob eine Stellungnahme benötigt wird, und wer sie in Ihrem Fall akzeptiert.
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Prüfen Sie nach Bewilligung den Bescheid auf Startdatum, Dauer, Betrag und Auflagen, damit Sie nichts „aus Versehen“ verletzen. Prüfpunkt: Sie können das Beginndatum und die geforderten Nachweise (z. B. Gewerbeanmeldung/Finanzamt) aus dem Bescheid eindeutig zitieren.
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Dokumentieren Sie die Aufnahme der Selbstständigkeit mit den geforderten Unterlagen und reichen Sie sie fristgerecht nach, damit die Auszahlung nicht stockt. Prüfpunkt: Sie haben eine Eingangsbestätigung (Portal oder Post) für die Nachweise und eine Liste, was noch offen ist.
Häufige Fehler und Korrekturen
Gründung begonnen, Einstiegsgeld erst danach „nachschieben“
- Problem: Der Start ist faktisch erfolgt (z. B. laufende Aufträge/Rechnungen), aber Antrag und Startdatum sind nicht vorher abgestimmt.
- Korrektur: Sofort schriftlich den Sachverhalt schildern, um Beratung bitten und prüfen lassen, ob ein Startdatum ab jetzt (oder ab dokumentiertem Antrag) gesetzt werden kann. Parallel Unterlagen nachreichen, damit keine weitere Verzögerung entsteht.
Startdatum bleibt im Gespräch vage
- Problem: Es wurde „über Einstiegsgeld gesprochen“, aber kein konkretes Beginndatum und keine Definition „hauptberuflich“ festgehalten.
- Korrektur: Nach dem Termin eine kurze Zusammenfassung per Nachricht senden („Wir planen Start am …, Umfang … Stunden/Woche“) und um Bestätigung bitten.
Businessplan erzählt, Zahlen fehlen
- Problem: Idee ist verständlich, aber Rentabilitätsvorschau, Kapitalbedarf und Kostenlogik sind nicht prüfbar.
- Korrektur: Zahlen nachziehen: Preise, Kapazität, Fixkosten, variable Kosten, Steuer-/Sozialthemen zumindest grob abbilden. Danach die Kernaussage ergänzen: ab wann ist der Lebensunterhalt realistisch ohne Bürgergeld?
Tragfähigkeitsbescheinigung passt nicht zum Plan
- Problem: In der Stellungnahme stehen Annahmen, die Ihren Businessplan oder Ihre Zahlen widersprechen.
- Korrektur: Vor Einreichung einen Abgleich machen (Umsatz, Kosten, Startkosten, Zeitplan). Bei Abweichungen: korrigieren lassen oder Plan anpassen, bevor das Jobcenter unterschiedliche Versionen erhält.
„Nebenbei“ gestartet, aber als Haupterwerb geplant
- Problem: Es entsteht der Eindruck, dass die Selbstständigkeit nicht klar als Haupterwerb geplant ist (Zeitumfang, Priorität, Perspektive).
- Korrektur: Arbeitszeit- und Maßnahmenplan erstellen (Wochenstruktur, Akquisezeiten, Leistungserbringung) und belegen, dass mindestens 15 Stunden/Woche realistisch eingeplant sind.
Absprachen nur mündlich, später keine Nachweise
- Problem: Bei Personalwechsel oder Rückfragen fehlt der Nachweis, was wann besprochen wurde.
- Korrektur: Kommunikation ab jetzt schriftlich führen oder jedes Gespräch kurz schriftlich zusammenfassen und bestätigen lassen; Upload-/Eingangsbestätigungen konsequent speichern.
Häufige Fragen
Kann ich Einstiegsgeld rückwirkend beantragen?
Oft ist „rückwirkend“ der falsche Rahmen: Einstiegsgeld soll in der Regel vor Aufnahme der Tätigkeit beantragt/abgestimmt werden. Wenn die Entscheidung später kommt, kann die Auszahlung dennoch innerhalb des bewilligten Zeitraums einsetzen. Maßgeblich ist, was im Bescheid als Beginn festgelegt wird.
Ab wann sollte ich den Antrag stellen?
Sobald Sie einen realistischen Startkorridor haben (z. B. in 4–8 Wochen) und die Grundunterlagen (Businessplan + Zahlen) in einer prüffähigen Version vorliegen. Die Bundesagentur für Arbeit weist für Einstiegsgeld im Zusammenhang mit der Selbstständigkeit ausdrücklich darauf hin, dass der Antrag vor der Existenzgründung zu stellen ist. Siehe: Existenzgründung mit Hilfe des Jobcenters.
Was gilt als „Start“ der Selbstständigkeit?
Das kann je nach Fallauslegung variieren. Typische Anhaltspunkte sind: regelmäßige Arbeitszeit im Haupterwerb, erste Rechnungen, Gewerbeanmeldung, Vertragsabschlüsse oder die Aufnahme der Marktaktivität. Sinnvoll ist, mit dem Jobcenter eine klare Definition zu vereinbaren, die zu Ihrem Vorhaben passt.
Brauche ich zwingend eine fachkundige Stellungnahme/Tragfähigkeitsbescheinigung?
Nicht immer. Viele Jobcenter prüfen zunächst anhand Ihrer Unterlagen. Je nach Region und Fall kann aber eine externe Tragfähigkeits-Einschätzung verlangt werden. Die BA-Seite nennt eine Stellungnahme „Dritter“ als mögliches Erfordernis. Siehe: Einstiegsgeld für eine Selbstständigkeit.
Welche Unterlagen werden typischerweise erwartet?
Häufig: Lebenslauf, Geschäftsplan (Businessplan), Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie Umsatz- und Rentabilitätsvorschau. Genau diese Unterlagen werden in den BA-Informationen genannt. Siehe: Einstiegsgeld für eine Selbstständigkeit.
Wie lange wird Einstiegsgeld gezahlt?
Rechtlich ist eine Förderung „für höchstens 24 Monate“ vorgesehen. Details stehen in § 16b SGB II; die konkrete Dauer ist eine Ermessensentscheidung im Einzelfall. Siehe: § 16b SGB II – Einstiegsgeld.
Wie hoch ist Einstiegsgeld?
Die Höhe wird individuell festgelegt. In den veröffentlichten Informationen wird häufig eine Obergrenze (bis zu 50 % des maßgeblichen Regelbedarfs) genannt; die konkrete Bemessung orientiert sich u. a. an Bedarfsgemeinschaft und Dauer der Arbeitslosigkeit. Siehe: BMAS – Eingliederungsleistungen (Einstiegsgeld).
Ist Einstiegsgeld „sicher“, wenn der Businessplan gut ist?
Nein. Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung; ein Anspruch auf Bewilligung, bestimmte Dauer oder bestimmte Höhe besteht nicht. Ein guter Businessplan erhöht jedoch die Prüfbarkeit und reduziert Rückfragen.
Kann ich Einstiegsgeld mit anderen Hilfen kombinieren?
Teilweise ja, je nach Fall. Das BMAS beschreibt zusätzlich z. B. Darlehen/Zuschüsse für notwendige Sachmittel nach § 16c SGB II als mögliches Instrument im Jobcenter-Kontext. Siehe: BMAS – Gründungsförderung.
Was ist mein sinnvollster nächster Schritt, wenn ich in 30 Tagen starten will?
Erstens: Termin und Startdatum schriftlich festzurren. Zweitens: Businessplan mit Zahlen so weit bringen, dass er prüfbar ist. Drittens: früh klären, ob eine fachkundige Stellungnahme/Tragfähigkeitsbescheinigung erwartet wird – denn das ist oft der Zeitfresser.
Quellen
- Bundesagentur für Arbeit: Einstiegsgeld für eine Selbstständigkeit
- Bundesagentur für Arbeit: Existenzgründung mit Hilfe des Jobcenters
- Bundesagentur für Arbeit: Einstiegsgeld für eine Beschäftigung
- Gesetze im Internet: § 16b SGB II – Einstiegsgeld
- Gesetze im Internet: § 37 SGB II – Antragserfordernis
- Gesetze im Internet: Einstiegsgeld-Verordnung (ESGV)
- BMAS: Eingliederungsleistungen (u. a. Einstiegsgeld)
- BMAS: Gründungsförderung (SGB II-Instrumente, u. a. Einstiegsgeld/§16c)