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Einstiegsgeld beim Jobcenter: Ist die fachkundige Stellungnahme Pflicht?

Wann verlangt das Jobcenter beim Einstiegsgeld eine fachkundige Stellungnahme? Sie erhalten klare Kriterien, Unterlagen, Fristen und den nächsten sicheren Schritt.

Verfasst von der

Gründergold Redaktion

Veröffentlicht: 23. Februar 2026Aktualisiert: 23. Februar 20269 Min. Lesezeit

Schnellantwort: Beim Einstiegsgeld ist eine fachkundige Stellungnahme nicht pauschal gesetzlich vorgeschrieben. Das Jobcenter kann sie aber im Einzelfall verlangen, wenn die Tragfähigkeit Ihrer Selbstständigkeit geprüft werden muss. Klären Sie diese Frage vor der Gründung im Erstgespräch und lassen Sie sich die Anforderung schriftlich bestätigen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Rechtslage: Einstiegsgeld beruht auf § 16b SGB II. Dort steht keine generelle Pflicht zur fachkundigen Stellungnahme.
  • Praxis im Jobcenter: Für die Prüfung können zusätzliche Unterlagen verlangt werden, einschließlich einer Stellungnahme Dritter zur Tragfähigkeit.
  • Wichtige Abgrenzung: Beim Gründungszuschuss nach SGB III ist die fachkundige Stellungnahme ausdrücklich vorgesehen.
  • Unterlagen mit Wirkung: Ein schlüssiger Businessplan mit Finanzteil und realistischen Annahmen verkürzt oft Rückfragen.
  • Entscheidungslogik: Wer früh Klarheit über geforderte Nachweise schafft, reduziert Verzögerungen und vermeidet Doppelarbeit.

Wenn Sie Ihre Unterlagen vor dem Jobcenter-Termin strukturiert prüfen möchten, finden Sie auf der Seite fachkundige Stellungnahme eine passende Unterstützung.

Dieser Beitrag richtet sich an Gründerinnen und Gründer im Bürgergeld-Bezug, die vor der Antragstellung eine klare Entscheidung brauchen. Sie erhalten keine Werbeversprechen, sondern eine sachliche Orientierung für den nächsten Schritt im Verfahren. Stand dieser Übersicht: 23. Februar 2026 auf Basis der unten genannten Primärquellen.

Kurzüberblick

Viele Anträge scheitern nicht an der Idee, sondern an unklarer Vorbereitung im Verfahren zwischen Gründung, Antrag und Nachweisen. Genau dort entsteht die häufige Frage, ob beim Einstiegsgeld eine fachkundige Stellungnahme Pflicht ist. Die Suchintention ist eindeutig informativ: Sie möchten wissen, was zwingend ist, was nur im Einzelfall gilt und welche Unterlagen sofort Wirkung zeigen. Entscheidend ist deshalb nicht nur die Rechtsnorm, sondern auch die konkrete Anforderung Ihres Jobcenter-Teams im Einzelfall.

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Voraussetzungen und Unterlagen

Pflichtfrage sauber beantworten: Wann ist eine fachkundige Stellungnahme erforderlich?

Für Einstiegsgeld ist die gesetzliche Grundlage § 16b SGB II. Diese Vorschrift nennt keine pauschale Pflicht, in jedem Fall eine fachkundige Stellungnahme vorzulegen. Das ist der erste wichtige Punkt.

In der Verwaltungspraxis kann das Jobcenter dennoch eine Tragfähigkeitsbescheinigung anfordern. Auf der offiziellen Seite zum Einstiegsgeld steht, dass neben dem Lebenslauf, dem Geschäftsplan und den Finanzunterlagen auch eine Stellungnahme Dritter zur Tragfähigkeit erforderlich sein kann, etwa durch Bank oder fachkundige Stelle (Bundesagentur für Arbeit). Daraus folgt: keine starre Pflicht für alle, aber eine reale Einzelfallanforderung.

Wenn zusätzlich Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen geprüft werden, ist die Tragfähigkeitsfrage noch stärker verankert. In § 16c Abs. 3 SGB II ist geregelt, dass zur Beurteilung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangt werden soll. Auch das erklärt, warum Jobcenter häufig früh nach belastbaren Unterlagen fragen.

Warum viele Antragstellende Einstiegsgeld und Gründungszuschuss verwechseln

Die Verwechslung ist verständlich, weil beide Leistungen Gründung aus Arbeitslosigkeit betreffen. Rechtlich laufen sie aber über verschiedene Systeme.

Beim Gründungszuschuss nach ALG I ist die Lage eindeutig: Die Tragfähigkeit muss nachgewiesen werden und dazu ist die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorzulegen (§ 93 SGB III). Zusätzlich regelt § 94 SGB III Dauer und Förderhöhe in zwei Phasen. Genau deshalb ist die fachkundige Stellungnahme dort regelmäßig Standard.

Beim Einstiegsgeld entscheidet dagegen die Integrationsfachkraft im Jobcenter auf Grundlage des Einzelfalls. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Bewilligung, keine Garantie auf bestimmte Höhe und keine automatische Zusage auf eine feste Laufzeit, auch wenn bis zu 24 Monate möglich sind (Bundesagentur für Arbeit, Bundesagentur für Arbeit). Für Ihre Entscheidung heißt das: Nicht mit Standardannahmen arbeiten, sondern die lokalen Vorgaben früh klären.

Unterlagen, die in der Praxis den Ausschlag geben

Ein überzeugender Antrag lebt von Konsistenz. Zahlen, Text und persönliches Profil müssen zusammenpassen. Die folgenden Bestandteile sind erfahrungsgemäß zentral, wenn das Jobcenter eine Tragfähigkeitsbescheinigung oder eine fachkundige Stellungnahme erwartet:

  • Businessplan: Beschreiben Sie Angebot, Zielgruppe, Markt, Wettbewerb, Preislogik und Vertriebsweg so konkret, dass Außenstehende das Modell ohne Nachfragen verstehen.
  • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan: Legen Sie offen, welche Mittel Sie zum Start benötigen und wie die Finanzierung tatsächlich gesichert wird.
  • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau: Stellen Sie realistische Annahmen für mindestens drei Jahre dar und zeigen Sie, ab wann sich das Vorhaben trägt.
  • Liquiditätsplanung: Machen Sie monatlich sichtbar, ob laufende Zahlungen gedeckt sind, besonders in den ersten 12 Monaten.
  • Lebenslauf und Qualifikationsnachweise: Belegen Sie, warum Sie fachlich und kaufmännisch zur Umsetzung geeignet sind.
  • Nachweise zur Aufnahme der Selbstständigkeit: Halten Sie Gewerbeanmeldung oder steuerliche Erfassung griffbereit, weil sie nach Bewilligung oft nachgereicht werden müssen.
  • Formblätter des Jobcenters oder der Agentur: Nutzen Sie immer die aktuellen Vordrucke, damit formale Ablehnungsgründe vermieden werden.

Die Rolle der Tragfähigkeitsbescheinigung ist dabei klar: Sie ist keine Formalität, sondern eine nachvollziehbare externe Einschätzung, ob Ihr Vorhaben wirtschaftlich tragfähig angelegt ist. Je sauberer der Businessplan, desto stärker wird diese Bescheinigung.

Welche Stellen als fachkundig gelten können

Im Kontext der Gründungsförderung werden regelmäßig IHK, HWK, berufsständische Kammern, Fachverbände oder Kreditinstitute als fachkundige Stellen genannt (§ 93 SGB III). Für Einstiegsgeld gilt: Das Jobcenter kann eine solche externe Bewertung einbeziehen, muss aber die konkrete Anforderung im Einzelfall benennen. Fragen Sie deshalb immer gezielt nach, welche Stelle akzeptiert wird, welche Unterlagen gefordert sind und in welcher Form die Stellungnahme vorliegen soll.

Ablauf und Fristen

Beim Einstiegsgeld entscheidet die Reihenfolge Ihrer Schritte über die Bearbeitungsdauer. Besonders wichtig ist, dass der Antrag vor Aufnahme der Selbstständigkeit gestellt wird (Bundesagentur für Arbeit). Wer zuerst gründet und danach klärt, produziert häufig vermeidbare Rückfragen.

SchrittIhre AktionWarum dieser Schritt wichtig istPrüfpunkt
Klärung vor StartVereinbaren Sie früh einen Termin mit Ihrer Integrationsfachkraft und fragen Sie gezielt nach der Pflicht zur fachkundigen Stellungnahme.Sie schaffen Verfahrensklarheit, bevor Zeit und Geld in falsche Unterlagen fließen.Die Anforderung ist schriftlich dokumentiert, zum Beispiel im BA-Konto oder in einer Nachricht des Jobcenters.
UnterlagenaufbauErstellen Sie Businessplan und Finanzteil als zusammenhängendes Paket statt Einzelblätter aus verschiedenen Ständen.Konsistente Unterlagen senken die Wahrscheinlichkeit für Nachforderungen.Alle Zahlen im Finanzplan passen zu den Annahmen im Textteil und sind mit Datum versioniert.
Externe PrüfungHolen Sie bei Bedarf eine Tragfähigkeitsbescheinigung bei einer akzeptierten fachkundigen Stelle ein.Sie erfüllen die Einzelfallanforderung belastbar und nachvollziehbar.Die Stellungnahme enthält Bezug auf Ihr konkretes Vorhaben und ein Ausstellungsdatum.
AntragstellungReichen Sie den Antrag vollständig vor Aufnahme der hauptberuflichen Selbstständigkeit ein.Spätere Antragstellung kann förderrechtlich problematisch sein.Eingangsbestätigung mit Datum liegt vor, das vor dem Tätigkeitsstart liegt.
BescheidphasePrüfen Sie den Bescheid direkt auf Dauer, Höhe, Nebenbestimmungen und Nachweispflichten.Nur so erkennen Sie sofort, welche Folgepflichten gelten.Eine Aufgabenliste mit Fristen und erforderlichen Nachweisen ist erstellt.
Nachweise nach BewilligungLegen Sie Gründungsnachweis und geforderte Folgeunterlagen fristgerecht vor.Die Auszahlung läuft stabil, wenn Mitwirkungspflichten erfüllt sind.Abgabe wurde bestätigt und es gibt keine offene Nachforderung im Postfach.

Praktisch sinnvoll ist ein kleines Fristenboard mit drei Daten: geplanter Gründungsstart, Einreichdatum, Rückmeldefrist des Jobcenters. Das klingt einfach, verhindert aber den häufigsten Ablaufkonflikt. Wenn Sie zusätzlich eine fachkundige Stellungnahme brauchen, planen Sie für Rückfragen und eventuelle Nachbesserungen am Businessplan genügend Vorlauf ein.

Typische Fehler und Korrekturen

Antrag nach Tätigkeitsstart

  • Problem: Die Selbstständigkeit wird begonnen, bevor Antrag und Fördervoraussetzungen geklärt sind.
  • Korrektur: Erst Beratung und Antrag abschließen, dann den Starttermin rechts- und verfahrenssicher setzen.

Zahlenwerk ohne private Lebenshaltung

  • Problem: Der Finanzteil zeigt Umsätze, aber nicht, ob privat und betrieblich ausreichend Liquidität vorhanden ist.
  • Korrektur: Ergänzen Sie private Mindestkosten und gleichen Sie diese mit der Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung ab.

Unklare Zuständigkeit der fachkundigen Stelle

  • Problem: Es wird eine Tragfähigkeitsbescheinigung eingeholt, die vom Jobcenter in dieser Form nicht akzeptiert wird.
  • Korrektur: Lassen Sie vorab bestätigen, welche Stelle und welches Format Ihr Jobcenter anerkennt.

Businessplan mit austauschbaren Aussagen

  • Problem: Der Text bleibt allgemein und belegt weder Kundennutzen noch Marktzugang konkret.
  • Korrektur: Arbeiten Sie mit belastbaren Annahmen, konkreter Zielgruppe, nachvollziehbarer Preisbildung und realistischem Vertriebsweg.

Nachweispflichten aus dem Bescheid übersehen

  • Problem: Nach Bewilligung werden Fristen für Folgeunterlagen versäumt.
  • Korrektur: Überführen Sie Nebenbestimmungen sofort in einen Terminplan und dokumentieren Sie jede Abgabe.

Checkliste

  • Klären Sie im Erstgespräch aktiv, ob Ihr Jobcenter eine fachkundige Stellungnahme oder eine andere Form der Tragfähigkeitsbescheinigung erwartet, damit Sie keine falschen Unterlagen erstellen. Prüfpunkt: Die genaue Anforderung ist schriftlich festgehalten und enthält Name der zuständigen Stelle.
  • Legen Sie einen vollständigen Businessplan mit Text- und Zahlenteil an, weil nur ein zusammenhängendes Konzept wirtschaftliche Tragfähigkeit nachvollziehbar macht. Prüfpunkt: Textteil, Finanzierungsplan, Rentabilitätsvorschau und Liquiditätsplan tragen denselben Bearbeitungsstand.
  • Prüfen Sie Ihre Umsatzannahmen gegen reale Marktpreise und Nachfrage, damit die Prognose nicht als Wunschrechnung wirkt. Prüfpunkt: Für zentrale Annahmen gibt es nachvollziehbare Herleitungen, zum Beispiel Preislisten, Vergleichsangebote oder Vorverträge.
  • Fügen Sie Qualifikationsnachweise und einen aktuellen Lebenslauf bei, weil persönliche Eignung ein zentraler Prüfbaustein ist. Prüfpunkt: Nachweise zu Fachkenntnissen und kaufmännischer Befähigung sind vollständig in einer Anlage gebündelt.
  • Stellen Sie den Antrag vor Aufnahme der hauptberuflichen Selbstständigkeit, um förderrechtliche Risiken zu vermeiden. Prüfpunkt: Das dokumentierte Eingangsdatum liegt vor Ihrem tatsächlichen Startdatum.
  • Planen Sie eine Reserve für Nachbesserungen ein, damit kleinere Rückfragen nicht den gesamten Zeitplan kippen. Prüfpunkt: Sie haben einen realistischen Puffer zwischen Einreichung und geplantem Starttermin eingeplant.
  • Lesen Sie den Bescheid unmittelbar nach Zugang vollständig, weil dort Dauer, Höhe und Mitwirkungspflichten verbindlich stehen. Prüfpunkt: Eine Liste mit allen Auflagen und Fristen liegt vor und ist terminiert.
  • Reichen Sie geforderte Folgeunterlagen gesammelt und fristgerecht nach, damit die Bearbeitung ohne Medienbrüche weiterläuft. Prüfpunkt: Für jede Einreichung liegt eine technische oder schriftliche Bestätigung vor.
  • Halten Sie die Kommunikation sachlich und dokumentiert, um Missverständnisse im Verfahren zu reduzieren. Prüfpunkt: Zu jedem wichtigen Schritt existiert ein kurzer Gesprächsvermerk mit Datum und Ergebnis.

Nächster Schritt

Wenn Sie jetzt entscheiden möchten, ob Ihre Unterlagen bereits tragfähig sind, nutzen Sie eine strukturierte Vorprüfung über die Seite fachkundige Stellungnahme. Für weitere Orientierung zu Finanzierung, Planung und Antragspraxis finden Sie ergänzende Beiträge im Blog. So gehen Sie vorbereitet ins Gespräch mit dem Jobcenter, ohne unzulässige Erfolgsversprechen oder falsche Sicherheit einzuplanen.

Häufige Fragen

Welche Unterlagen sind für den Antrag auf Einstiegsgeld mit möglicher fachkundiger Stellungnahme entscheidend?

Entscheidend ist ein tragfähiges Gesamtpaket: Businessplan, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, Lebenslauf und Qualifikationsnachweise. Wenn das Jobcenter zusätzlich eine externe Einschätzung verlangt, kommt eine fachkundige Stellungnahme als Tragfähigkeitsbescheinigung hinzu. Die konkrete Liste kann lokal variieren, deshalb ist die schriftliche Klärung vorab der wichtigste erste Schritt.

Wie läuft der nächste Schritt nach der Prüfung durch das Jobcenter ab?

Nach vollständiger Prüfung erhalten Sie einen Bescheid. Daraus ergeben sich Förderhöhe, Förderdauer und mögliche Nebenbestimmungen. Prüfen Sie den Bescheid sofort auf Fristen für Nachweise, damit es nach der Bewilligung keine Unterbrechungen bei der Auszahlung gibt.

Wann ist Unterstützung durch eine fachkundige Stellungnahme sinnvoll?

Sinnvoll ist sie immer dann, wenn Ihr Zahlenwerk noch nicht geschlossen wirkt oder wenn das Jobcenter eine externe Tragfähigkeitsprüfung erwartet. Besonders bei kapitalintensiven Vorhaben, Branchenwechseln oder knapper Liquiditätsplanung kann eine saubere fachkundige Stellungnahme Struktur und Glaubwürdigkeit erhöhen. Sie ersetzt keine Entscheidung des Jobcenters, verbessert aber die Nachvollziehbarkeit Ihres Vorhabens.

Ist die fachkundige Stellungnahme beim Einstiegsgeld immer gleich wie beim Gründungszuschuss?

Nein. Beim Gründungszuschuss ist die Stellungnahme gesetzlich als Nachweis verankert (§ 93 SGB III). Beim Einstiegsgeld gilt der Einzelfall im Jobcenter auf Basis von § 16b SGB II. Deshalb sollten Sie nicht automatisch dieselben Unterlagenwege annehmen, sondern die konkrete Anforderung früh abstimmen.

Übernimmt das Jobcenter die Kosten einer fachkundigen Stellungnahme automatisch?

Eine automatische Kostenübernahme sollten Sie nicht unterstellen. Je nach ausgewählter Stelle können Entgelte anfallen, und die Erstattung ist nicht generell zugesichert. Klären Sie vor Beauftragung schriftlich, ob und in welchem Rahmen Kosten berücksichtigt werden.

Nächster Schritt

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  • Fachkundige Prüfung für den Antrag bei Ihrer Stelle

Quellen

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