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Einstiegsgeld: Einkommen der Bedarfsgemeinschaft prüfen

Probeberechnung für Einstiegsgeld: So erfassen Sie Einkommen in der Bedarfsgemeinschaft, prüfen Unterlagen und gehen vorbereitet ins Gespräch mit dem Jobcenter.

Verfasst von der

Gründergold Redaktion

Veröffentlicht: 23. Februar 2026Aktualisiert: 23. Februar 202610 Min. Lesezeit

Schnellantwort: Für eine Einstiegsgeld-Probeberechnung zählt nicht nur Ihr geplantes Einkommen, sondern der Gesamtbedarf Ihrer Bedarfsgemeinschaft. Entscheidend ist, welche Einnahmen nach Freibeträgen tatsächlich anrechenbar bleiben und wie groß die Lücke zum Bedarf ist. Wenn Ihre Unterlagen diese Lücke nachvollziehbar zeigen, wird das Gespräch mit dem Jobcenter deutlich klarer.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Rechtsrahmen: Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung des Jobcenters nach § 16b SGB II. Höhe und Dauer werden individuell festgelegt.
  • Kern der Prüfung: Das Jobcenter betrachtet Ihre Bedarfsgemeinschaft als wirtschaftliche Einheit und stellt Bedarf sowie anrechenbares Einkommen gegenüber.
  • Antragstermin: Der Antrag muss vor Aufnahme der hauptberuflichen Selbstständigkeit gestellt werden.
  • Unterlagenqualität: Ein konsistenter Businessplan mit Umsatz-, Kosten- und Liquiditätsannahmen ist die Basis jeder belastbaren Probeberechnung.
  • Tragfähigkeit: Je nach Fall kann zusätzlich eine fachkundige Stellungnahme beziehungsweise Tragfähigkeitsbescheinigung verlangt werden. Wenn Sie Ihre Unterlagen vor dem Jobcenter-Termin strukturiert absichern möchten, finden Sie mit unserer fachkundigen Stellungnahme eine verlässliche Vorbereitungshilfe.

Dieser Leitfaden richtet sich an Personen im Bürgergeld-Bezug, die mit einer Selbstständigkeit starten und vorab realistisch prüfen möchten, wie sich Einkommen in der Bedarfsgemeinschaft auswirkt. Besonders relevant ist er, wenn Ihr Beratungstermin im Jobcenter bereits feststeht oder Sie den Antrag in den nächsten Wochen einreichen möchten.

Kurzüberblick

Viele Gründende verwechseln Einstiegsgeld mit dem Gründungszuschuss. Einstiegsgeld läuft über das Jobcenter und basiert auf SGB II, während der Gründungszuschuss über die Agentur für Arbeit nach SGB III läuft. Für Ihre Entscheidung ist daher wichtig, den richtigen Förderweg zu wählen, die Probeberechnung sauber aufzubauen und nur Zahlen einzureichen, die Sie mit Belegen erklären können.

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Voraussetzungen und Unterlagen

Was das Jobcenter beim Einstiegsgeld prüft

Für Einstiegsgeld bei Selbstständigkeit nennt die Bundesagentur klare Grundbedingungen: aktueller Bürgergeldbezug, geplante hauptberufliche Selbstständigkeit mit mindestens 15 Stunden pro Woche, persönliche Eignung und nachvollziehbare Aussicht, die Hilfebedürftigkeit zu überwinden (Bundesagentur für Arbeit).
Rechtlich ist der Rahmen in § 16b SGB II geregelt: Förderung bis zu 24 Monate, Berücksichtigung von Dauer der Arbeitslosigkeit und Größe der Bedarfsgemeinschaft bei der Bemessung (§ 16b SGB II).

Wichtig für die Erwartungshaltung: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Höhe oder Dauer. Das Jobcenter entscheidet im Einzelfall, ob Einstiegsgeld erforderlich ist und wie es ausgestaltet wird. Genau deshalb hilft eine transparente Probeberechnung: Sie zeigt, dass Ihr Vorhaben wirtschaftlich geplant ist und die Übergangsphase realistisch eingeschätzt wurde.

Warum die Bedarfsgemeinschaft für die Probeberechnung zentral ist

Die Bedarfsgemeinschaft wird rechtlich in § 7 Abs. 3 SGB II definiert (§ 7 SGB II). Grundlagen zu Hilfebedürftigkeit, Einkommen und Vermögen im Bürgergeld fasst die Bundesagentur ergänzend übersichtlich zusammen (Bundesagentur: Voraussetzungen, Einkommen und Vermögen). Für die Berechnung bedeutet das praktisch: Nicht nur Ihr eigenes Einkommen, sondern die finanzielle Situation der gesamten Bedarfsgemeinschaft spielt eine Rolle.

Für die Einkommensseite gilt im Kern:

  • Einkommen ist grundsätzlich alles, was in Geld zufließt, soweit es nicht ausgenommen ist (§ 11 SGB II).
  • Davon werden zulässige Absetzbeträge abgezogen, zum Beispiel bestimmte Steuern, Sozialbeiträge und Erwerbstätigenfreibeträge (§ 11b SGB II).
  • Das Jobcenter zieht das anrechenbare Einkommen vom Gesamtbedarf ab. Der verbleibende Betrag ist der ergänzende Leistungsbedarf (Bundesagentur: Einkommen ergänzen).

Zusätzlich wichtig: Einstiegsgeld selbst wird nach Angaben der Bundesagentur nicht auf Bürgergeld angerechnet (Bundesagentur: Einstiegsgeld). Für die Gesprächsvorbereitung lohnt es sich trotzdem, beide Ebenen getrennt zu denken: laufender Leistungsanspruch der Bedarfsgemeinschaft einerseits, Einstiegsgeld als befristete Integrationsförderung andererseits.

Welche Unterlagen eine belastbare Probeberechnung braucht

In der Praxis akzeptieren Jobcenter nur Berechnungen, die aus den Unterlagen logisch nachvollziehbar sind. Auf der Einstiegsgeld-Seite der Bundesagentur werden insbesondere Lebenslauf, Geschäftsplan, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie Umsatz- und Rentabilitätsvorschau genannt (Bundesagentur).
Die Qualität Ihres Businessplan entscheidet dabei weniger über Darstellung, sondern über Prüfbarkeit: Stimmen Annahmen, Kostenstruktur und Monatsverlauf zusammen?

Sinnvoll ist eine Unterlagenmappe mit fünf Blöcken:

  • Leistungsstand: Aktueller Bürgergeld-Bescheid inklusive Bedarf und Kosten der Unterkunft.
  • Haushaltsbild: Übersicht aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft mit regelmäßigen Einnahmen.
  • Geschäftsmodell: Businessplan mit Zielgruppe, Angebot, Preislogik und Vertriebsweg.
  • Zahlenwerk: Umsatz-, Kosten-, Liquiditäts- und Rentabilitätsplanung für mindestens 12 Monate.
  • Eignung und Tragfähigkeit: Lebenslauf, Qualifikationen und gegebenenfalls fachkundige Stellungnahme oder Tragfähigkeitsbescheinigung.

Die Anforderung einer fachkundigen Stellungnahme ist beim Einstiegsgeld nicht pauschal in jedem Fall identisch. Sie kann jedoch verlangt werden, wenn das Jobcenter eine externe Tragfähigkeitsprüfung benötigt; die Bundesagentur nennt ausdrücklich die Möglichkeit einer Stellungnahme durch Dritte (Bundesagentur). Im Gründungszuschuss-Kontext sind fachkundige Stellen und Unterlagenanforderungen klar benannt, einschließlich IHK und HWK, was als Strukturhilfe dienen kann (Bundesagentur Gründungszuschuss, § 93 SGB III, BA-Formular BA GZ 04). Für den Aufbau von Finanz- und Rentabilitätsplanung bietet außerdem das Existenzgründungsportal des Bundes eine gute Orientierung (Existenzgründungsportal).

Probeberechnung in 6 Schritten mit Beispiel

Eine gute Probeberechnung ist kein kompliziertes Gutachten. Sie ist eine prüfbare Monatslogik mit realistischen Annahmen.

  1. Gesamtbedarf aus dem aktuellen Bescheid übernehmen.
    Nutzen Sie den bereits festgestellten Bedarf Ihrer Bedarfsgemeinschaft als Startpunkt, statt selbst Regelbedarfe zu schätzen.

  2. Voraussichtlichen Monatsgewinn aus der Selbstständigkeit planen.
    Leiten Sie Umsatz und Kosten aus Ihrem Businessplan ab. Reine Jahresdurchschnitte ohne Monatsverlauf wirken im Gespräch oft zu grob.

  3. Anrechenbares Erwerbseinkommen ermitteln.
    Berücksichtigen Sie, dass nicht der gesamte Gewinn angerechnet wird, sondern nur der Betrag nach zulässigen Absetzbeträgen.

  4. Weitere Einkommen der Bedarfsgemeinschaft ergänzen.
    Zum Beispiel Unterhalt, Kindergeld, Nebenverdienst oder andere laufende Leistungen.

  5. Bedarf minus anrechenbares Einkommen rechnen.
    So sehen Sie, in welcher Höhe voraussichtlich ergänzende Leistungen nötig bleiben.

  6. Einstiegsgeld als separate Förderentscheidung darstellen.
    Zeigen Sie, warum die befristete Förderung den Übergang stabilisiert, bis das Geschäft tragfähig läuft.

Beispiel einer vereinfachten Probe:
Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft laut Bescheid: 1.780 Euro.
Geplanter monatlicher Gewinn aus Selbstständigkeit: 1.050 Euro.
Absetzbeträge und Freibeträge aus Erwerbstätigkeit vereinfacht: 330 Euro.
Anrechenbares Einkommen aus Selbstständigkeit: 720 Euro.
Weitere anrechenbare Einkommen der Bedarfsgemeinschaft: 250 Euro.
Summe anrechenbares Einkommen: 970 Euro.
Voraussichtlicher Restbedarf: 810 Euro.

Die Aussage aus dem Beispiel lautet nicht, dass eine Förderung sicher ist. Die Aussage lautet: Es gibt eine nachvollziehbare Übergangslücke. Genau diese Lücke ist der Kern für die Entscheidung im Jobcenter, ob und wie Einstiegsgeld zusätzlich sinnvoll ist.

Ablauf und Fristen

Der typische Ablauf folgt dem Muster Beratung, Unterlagen, Antrag, Bescheid, Nachweise (Bundesagentur: Einstiegsgeld). Entscheidend ist der Zeitpunkt: Der Antrag auf Einstiegsgeld muss vor Start der Selbstständigkeit gestellt werden.

PhaseIhre AktionZeitpunktPrüfpunkt
VorbereitungUnterlagenmappe vollständig erstellen und Probeberechnung auf Monatsbasis aufbauen.2-4 Wochen vor BeratungsterminAlle Kernunterlagen liegen in einer Version vor und die Rechenwege sind dokumentiert.
ErstgesprächFörderweg, offene Nachweise und Antragsschritte mit der Integrationsfachkraft klären.So früh wie möglich vor GründungsstartSie haben eine konkrete Liste mit fehlenden Unterlagen und einen klaren Abgabetermin.
AntragAntrag und Nachweise fristgerecht digital oder schriftlich einreichen.Vor Aufnahme der SelbstständigkeitEingangsbestätigung liegt vor und Uploads sind im Konto sichtbar.
PrüfphaseRückfragen zügig beantworten und fehlende Unterlagen sofort nachreichen.Direkt nach Rückmeldung des JobcentersKeine offenen Punkte mehr in der Akte, Fristen wurden eingehalten.
Bescheid und StartBescheid inhaltlich prüfen, dann Nachweise für den Start vorbereiten.Vor dem ersten AuszahlungsmonatBewilligungszeitraum ist verständlich und Nachweistermine sind im Kalender eingetragen.

Praxisnah ist ein Puffer von mindestens zwei bis vier Wochen zwischen erster Beratung und geplantem Start. So vermeiden Sie Zeitdruck, falls das Jobcenter eine zusätzliche Tragfähigkeitsbescheinigung oder Ergänzungen im Businessplan verlangt.

Entscheidungsnavigator: Was ist nach der Probeberechnung sinnvoll?

  • Wenn Ihre Berechnung eine deutliche Übergangslücke zeigt, reichen Sie den Antrag mit vollständigem Zahlenanhang ein und begründen Sie die Lücke kurz schriftlich.
  • Wenn Ihr Modell schon im ersten oder zweiten Monat große Überschüsse zeigt, prüfen Sie die Plausibilität Ihrer Umsatzannahmen kritisch, bevor Sie einreichen.
  • Wenn sich die Zahlen monatlich stark ändern, ergänzen Sie eine Liquiditätsübersicht. Sie ist für die Nachvollziehbarkeit oft wichtiger als ein Jahresmittel.
  • Wenn das Jobcenter externe Einschätzung fordert, organisieren Sie frühzeitig eine fachkundige Stellungnahme, damit keine Fristen verfallen.
  • Wenn unklar ist, ob Sie im richtigen Förderweg sind, klären Sie aktiv die Abgrenzung zwischen Einstiegsgeld über das Jobcenter und Gründungszuschuss über die Agentur für Arbeit.

Typische Fehler und Korrekturen

Antrag nach Gründungsstart eingereicht

  • Problem: Der Förderantrag wird erst nach Gewerbeanmeldung oder Tätigkeitsbeginn gestellt.
  • Korrektur: Antrag vor Aufnahme stellen und den geplanten Starttermin schriftlich abstimmen.

Bedarfsgemeinschaft unvollständig erfasst

  • Problem: Einkommen einzelner Mitglieder fehlt oder ist nur geschätzt.
  • Korrektur: Für jedes Mitglied die regelmäßigen Zuflüsse mit Nachweisen erfassen und den Zuflussmonat dokumentieren.

Businessplan und Zahlenwerk passen nicht zusammen

  • Problem: Im Konzept werden andere Preise, Zielgruppen oder Kosten genannt als in der Rentabilitätsvorschau.
  • Korrektur: Alle Planwerte an einem zentralen Annahmenblatt ausrichten und vor Abgabe gegenprüfen.

Tragfähigkeit nur allgemein beschrieben

  • Problem: Es gibt keine klare Herleitung, wann das Vorhaben den Lebensunterhalt tragen kann.
  • Korrektur: Monatliche Entwicklung der Deckungsbeiträge darstellen und den Zeitpunkt der Stabilisierung begründet ausweisen.

Bescheid nach Bewilligung nicht geprüft

  • Problem: Auflagen oder Nachweistermine werden übersehen.
  • Korrektur: Bescheid direkt auf Dauer, Höhe und Mitwirkungspflichten prüfen und Fristen in einem Kalender festhalten.

Checkliste

  • Legen Sie Ihren aktuellen Bürgergeld-Bescheid mit allen Anlagen bereit, damit Bedarf und Ausgangslage eindeutig sind. Prüfpunkt: Regelbedarf, Kosten der Unterkunft und Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft sind im Dokument markiert.

  • Erfassen Sie alle monatlichen Einnahmen der Bedarfsgemeinschaft in einer Liste, damit keine Lücke in der Prüfung entsteht. Prüfpunkt: Jede Einnahme hat eine Quelle, einen Betrag und einen Zuflussmonat.

  • Erstellen Sie einen Businessplan mit klarer Preis- und Kundensystematik, damit Umsatzannahmen nachvollziehbar werden. Prüfpunkt: Zielgruppe, Angebot, Vertrieb und Preislogik sind auf maximal zwei Seiten verständlich zusammengefasst.

  • Leiten Sie aus dem Businessplan eine 12-Monats-Planung für Umsatz, Kosten und Liquidität ab, damit die Entwicklung prüfbar ist. Prüfpunkt: Für jeden Monat liegen Umsatz, Kosten, Ergebnis und Kontostand vor.

  • Trennen Sie in Ihrer Probeberechnung strikt zwischen Gewinn, Freibeträgen und anrechenbarem Einkommen, damit Rechenfehler vermieden werden. Prüfpunkt: Der Rechenweg von Betriebseinnahmen bis zum anrechenbaren Einkommen ist in Einzelschritten dargestellt.

  • Prüfen Sie vor Einreichung die Konsistenz aller Zahlen, damit Rückfragen und Verzögerungen reduziert werden. Prüfpunkt: Mindestens eine zweite Person konnte jede Kernzahl auf eine Quelle im Unterlagenpaket zurückführen.

  • Vereinbaren Sie den Beratungstermin frühzeitig, damit genug Zeit für Nachforderungen bleibt. Prüfpunkt: Terminbestätigung liegt vor und eine Frist für Nachreichungen ist notiert.

  • Bereiten Sie Nachweise zur persönlichen und fachlichen Eignung vor, damit das Jobcenter Ihre Umsetzungsfähigkeit einschätzen kann. Prüfpunkt: Lebenslauf, relevante Zeugnisse und branchenspezifische Nachweise sind als PDF gebündelt.

  • Halten Sie eine fachkundige Stellungnahme als Option bereit, wenn die Tragfähigkeit extern bestätigt werden soll. Prüfpunkt: Zuständige Stelle ist ausgewählt und die benötigten Unterlagen sind versandfertig.

  • Kontrollieren Sie nach dem Bescheid alle Auflagen, damit die Förderung nicht durch Formfehler gefährdet wird. Prüfpunkt: Höhe, Laufzeit, Meldepflichten und Nachweistermine sind in einer Aufgabenliste mit Datum erfasst.

Nächster Schritt

Wenn Sie den Antrag zeitnah stellen möchten, ist jetzt der beste Zeitpunkt, Businessplan, Probeberechnung und Nachweise in eine prüffähige Reihenfolge zu bringen. Für eine strukturierte Vorprüfung Ihrer Unterlagen können Sie unsere fachkundige Stellungnahme nutzen. Vertiefende Hintergrundartikel zu Gründung, Planung und Unterlagen finden Sie zusätzlich im Blog.

Häufige Fragen

Welche Unterlagen sind für die Probeberechnung zum Einstiegsgeld entscheidend?

Am wichtigsten sind der aktuelle Bürgergeld-Bescheid, die vollständige Einkommensübersicht Ihrer Bedarfsgemeinschaft, ein belastbarer Businessplan und ein stimmiges Zahlenwerk mit Umsatz, Kosten, Liquidität und Rentabilität. Ohne diese Kombination bleibt die Berechnung meist zu abstrakt für eine Entscheidung.

Wie läuft der nächste Schritt nach der Prüfung ab?

Nach dem Erstgespräch reichen Sie Antrag und Unterlagen ein. Danach prüft das Jobcenter die Plausibilität, fordert bei Bedarf Ergänzungen an und erlässt einen Bescheid mit Höhe, Dauer und Auflagen. Nach Bewilligung müssen Sie in der Regel den Start Ihrer Selbstständigkeit belegen und spätere Nachweise fristgerecht liefern.

Wann ist Unterstützung durch eine fachkundige Stellungnahme sinnvoll?

Sie ist besonders sinnvoll, wenn Ihr Vorhaben erklärungsbedürftig ist, hohe Anfangskosten hat oder die Umsatzplanung stärker von branchenspezifischen Annahmen abhängt. Eine fachkundige Stellungnahme hilft, die Tragfähigkeit strukturiert zu belegen und Diskussionen über Grundannahmen zu verkürzen.

Ist Einstiegsgeld dasselbe wie Gründungszuschuss?

Nein. Einstiegsgeld gehört zum SGB II und wird über das Jobcenter gesteuert. Gründungszuschuss gehört zum SGB III und läuft über die Agentur für Arbeit. Die Förderlogik ist ähnlich in der Zielrichtung, aber rechtlich nicht identisch (§ 16b SGB II, § 93 SGB III, Bundesagentur Gründungszuschuss).

Wird Einstiegsgeld auf Bürgergeld angerechnet?

Nach den Informationen der Bundesagentur wird Einstiegsgeld anrechnungsfrei gezahlt. Für Ihre laufende Leistungsberechnung bleibt dennoch relevant, wie hoch das anrechenbare Einkommen Ihrer Bedarfsgemeinschaft aus anderen Quellen ist (Bundesagentur: Einstiegsgeld, Bundesagentur: Einkommen ergänzen).

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Quellen

  1. Bundesagentur für Arbeit: Einstiegsgeld für eine Selbstständigkeit
  2. Bundesagentur für Arbeit: Bürgergeld – Voraussetzungen, Einkommen und Vermögen
  3. Bundesagentur für Arbeit: Einkommen mit Bürgergeld ergänzen
  4. Bundesagentur für Arbeit: Gründungszuschuss beantragen
  5. Bundesagentur für Arbeit: Vordruck Stellungnahme Fachkundige Stelle BA GZ 04
  6. Gesetze im Internet: § 16b SGB II Einstiegsgeld
  7. Gesetze im Internet: § 7 SGB II Leistungsberechtigte und Bedarfsgemeinschaft
  8. Gesetze im Internet: § 11 SGB II Zu berücksichtigendes Einkommen
  9. Gesetze im Internet: § 11b SGB II Absetzbeträge
  10. Existenzgründungsportal des Bundes: Finanzierung und Förderung

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